Streitpunkt Gartenzaun: der rechtliche Rahmen

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Wo darf und wo muss eine Einfriedung errichtet werden. Und: Wie hoch darf der Gartenzaun sein?

Markierung der Grundstücksgrenze, Sichtschutz, Sicherheit für Bewohner, aber auch für Dritte und Wetterschutz – all diese Aufgaben übernimmt der Gartenzaun. Es gibt sie in allen nur erdenklichen Größen und Materialien: vom niedrigen Holzzaun bis zum hohen Bollwerk aus Betonplatten. Doch die Entscheidung, welches Zaunmodell genutzt wird, liegt nicht immer in der Hand der Grundstückseigentümer. Denn wo welcher Zaun und bis zu welcher Höhe errichtet werden darf – oder muss – ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Bundes-, Landes- sowie im kommunalen Recht. Daher müssen Bauherren sich vor Beginn des Bauprojekts „Gartenzaun“ umfassend informieren.

Oft genug Anlass für Streit unter Nachbarn: die Art und die Höhe des Gartenzauns © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:

  • Was ein Zaun aus rechtlicher Sicht ist und was für Zaunarten es gibt
  • Welche Aufgaben Zäune übernehmen
  • Nach welchen Kriterien Bauherren ihren Zaun aussuchen sollten/müssen
  • Ob für den Bau eines Zaunes eine Baugenehmigung erforderlich ist und welche sonstigen rechtlichen Regelungen zu beachten sind
  • Was unter Begriffen wie Einfriedungspflicht, Rechtseinfriedung und gemeinsame Einfriedung zu verstehen ist

Was sind die Aufgaben eines Gartenzauns?

Der Gartenzaun ist meist das erste (oder in manchen Fällen auch das einzige), was Passanten oder Besucher von einem Grundstück sehen. Damit ist der Gartenzaun auch immer eine Art Visitenkarte des Hauses. Viele Hausbesitzer wünschen sich daher, dass der Zaun optisch zum Haus und zum Stil des Gartens passt. Doch neben diesem optischen Aspekt übernimmt ein Zaun rund um den Garten noch zahlreiche weitere Aufgaben:

  • Schutz des Grundstücks vor unbefugtem Zutritt: Ein Zaun hält Personen, aber auch (einige) Tiere davon ab, ungehindert in den Garten oder auf das Grundstück zu gelangen.
  • Schutz vor Witterung und verkehrsbedingten Einflüssen: Ein Gartenzaun kann, je nach Art, dazu beitragen, Lärm, Wind, Sonne und Schmutz vom Grundstück fernzuhalten.
  • Sichtschutz: Passanten oder Nachbarn werden durch einen entsprechend gestalteten Zaun davon abgehalten, direkten Einblick in das Grundstück zu erhalten.
  • Schutz Dritter vor Gefahren auf dem eigenen Grundstück: Befindet sich beispielsweise ein Teich oder Schwimmbad im eigenen Garten oder bewegt sich dort der Familienhund frei, so werden Dritte vor diesen (potenziellen) Gefahren durch einen Zaun geschützt.
Arten & Aufgaben von Zäunen und Einfriedung
Arten & Aufgaben von Zäunen und Einfriedung
Eine Einfriedung bietet Sichtschutz vor neugierigen Blicken – aber nur, wenn diese hoch genug ist © Rainer Fuhrmann, stock.adobe.com
Eine Einfriedung bietet Sichtschutz vor neugierigen Blicken – aber nur, wenn diese hoch genug ist © Rainer Fuhrmann, stock.adobe.com
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Hintergrund: Warum wird ein Gartenzaun Einfriedung genannt?

Der Gartenzaun wird im Juristendeutsch „Einfriedung“ genannt. Anders als es auf den ersten Blick erscheinen mag, kommt der Begriff Einfriedung nicht primär von „Frieden“ (im Sinne von Gegenteil von Krieg), auch, wenn der Zaun zum Frieden zwischen den Nachbarn beitragen soll. Vielmehr stammt der Begriff von dem mittelhochdeutschen Wort „vride“, was so viel wie Umzäunung, eingehegter Raum oder Friedhof bedeutet.

Markierung des eigenen Grundstücks: Manchmal reicht ein niedriger Zaun aus © natalialeb, stock.adobe.com
Markierung des eigenen Grundstücks: Manchmal reicht ein niedriger Zaun aus © natalialeb, stock.adobe.com

Juristen verstehen unter einer Einfriedung eine Anlage, die zur Abgrenzung eines Grundstücks nach außen dient, um dieses vor Beeinträchtigungen von außen zu schützen. Es werden vier unterschiedliche Arten von Einfriedungen unterschieden:

  • Tote Einfriedung: Dies ist der juristische Fachbegriff für Zäune, Mauern, Schranken, Erdwälle und artgleiche Einzäunungen.
  • Lebende Einfriedung: Hierunter sind Hecken, Bäume, Sträucher und andere Pflanzen zu verstehen, die zur Markierung der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. Je nach Einzelfall können lebende Einfriedungen (meist mit Zustimmung des Nachbarn) auf der Grundstücksgrenze gepflanzt werden. In der Regel müssen jedoch Abstandsgrenzen eingehalten werden.
  • Geschlossene Einfriedung: Eine solche Einfriedung bietet Sichtschutz. Hierzu zählen insbesondere Mauern sowie sehr dichte Holzzäune. Geschlossene Einfriedungen haben unter Umständen auch Einfluss auf die Tageslichtzufuhr und die Aussicht für den Nachbarn.
  • Offene Einfriedung: Diese Art der Einfriedung ist lichtdurchlässig, sodass die Lichtzufuhr auf dem Nachbargrundstück nicht (wesentlich) beeinträchtigt wird. Die klassischen offenen Einfriedungen sind Holzlattenzäune mit Abständen zwischen den Latten, Maschendrahtzäune und andere Drahtzäune.
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Überblick: Welche Arten von Gartenzäunen gibt es?

Wer sich mit dem Gedanken beschäftigt, einen Zaun zu errichten oder den bestehenden Zaun zu erneuern, der stellt schnell fest: Zaun ist nicht gleich Zaun. Auf dem Markt existiert eine große Bandbreite an Zaunsystemen. Für einen ersten Überblick eignet sich eine Einteilung der Zaunarten anhand der folgenden Kriterien:

  • Zaunhöhe:
    • Bis zu einer Zaunhöhe von 90 Zentimetern spricht man von einer symbolischen Einfriedung. Ein solcher Zaun stellt kein wirkliches Hindernis dar.
    • Zäune mit einer maximalen Höhe von 140 Zentimetern sind klassische Einfriedungen für Gärten.
    • Zäune von 170 bis 190 cm werden als Sichtschutz bezeichnet.
    • Zäune, die höher als 200 cm sind, werden als Sicherungszäune bezeichnet.
  • Zaunmaterial: Die meisten Zäune werden aus Holz, Metall oder Stein sowie aus Kunststoff oder aus einer Kombination dieser Materialien errichtet. Daneben gibt es sogenannte Betonzäune, die jedoch, ebenso wie die mit Steinen gefüllten Gabionen, eher Mauern als Zäune sind.
  • Zaunaufbau: Zäune können sowohl eine geschlossene oder eine offene Struktur haben. Davon hängt ab, ob und wie viel Licht (und damit auch Einblicke) durch den Zaun hindurch kommt.
  • Einsatzzweck: Je nach Zaunhöhe und Zaunbeschaffenheit dient ein Zaun zu folgenden Zwecken: Grenzmarkierung, Zugangsbegrenzung, Sichtschutz, Sicherung des Grundstücks.
Gartenzaun-Wiki: Welche Einfriedung gibt es?
Gartenzaun-Wiki: Welche Einfriedung gibt es?

Wichtig: Je nachdem, um welche Zaunart es sich handelt, gelten unter Umständen andere Regelungen in Bezug auf Baugenehmigung und Genehmigung durch den Nachbarn. Als Faustformel gilt: Je mehr ein Zaun die Interessen Dritter (insbesondere der Nachbarn) beeinträchtigt, desto höher sind die rechtlichen Hürden.

Kleine Zaunkunde: Zaun ist nicht gleich Zaun © yganko, stock.adobe.com
Kleine Zaunkunde: Zaun ist nicht gleich Zaun © yganko, stock.adobe.com

Rechtliche Situation: Wo finden sich die rechtlichen Regelungen zum Bau eines Gartenzauns?

Die rechtlichen Regelungen rund um das Thema Einfriedung sind nicht alle an einer Stelle in einem bundeseinheitlich geltenden Gesetz gesammelt. Vielmehr finden sich Regelungen auf Bundesebene, auf Landesebene und zudem noch auf kommunaler Ebene. Bauherren sollten sich daher bei der örtlich zuständigen Baubehörde informieren, welche Vorgaben für den Zaunbau für sie gelten.

Symbolische Grenzmarkierung oder Bollwerk: Das hängt von der Höhe und der Beschaffenheit der Einfriedung ab © Hermann, stock.adobe.com
Symbolische Grenzmarkierung oder Bollwerk: Das hängt von der Höhe und der Beschaffenheit der Einfriedung ab © Hermann, stock.adobe.com

Grundsätzlich sind Zäune und Mauern bauliche Anlagen im Sinne des deutschen Baurechts. Unter baulichen Anlagen sind alle Bauten zu verstehen, die aus Bauprodukten hergestellt und fest mit dem Erdboden verbunden sind. Für solche baulichen Anlagen ist zunächst einmal eine Baugenehmigung erforderlich, es sei denn, es liegt eine Befreiung von der Genehmigungspflicht vor.  

Bei Zäunen handelt es sich in vielen Fällen um sogenannte Anlagen von geringer Bedeutung. Diese sind dann in der Regel genehmigungsfrei. Trotzdem müssen natürlich die sonstigen baurechtlichen Vorschriften bei der Auswahl und Errichtung eines Zaunes eingehalten werden.

Rechtliches zum Thema Gartenzaun & Einfriedung
Rechtliches zum Thema Gartenzaun & Einfriedung

Öffentliches Nachbarrecht: Wann der Eigentümer zum Bau eines Zaunes verpflichtet ist

Das öffentliche Nachbarrecht ist auf Landesebene durch die jeweiligen Nachbarrechtsgesetze oder nachbarschützenden Normen der Landesbauordnungen geregelt. Je nach Bundesland wird dort auch die Frage nach der Verpflichtung des Grundstückseigentümers zur Errichtung einer Einfriedung geregelt. Grundsätzlich entsteht eine Pflicht zur Einfriedung erst dadurch, dass der Nachbar dies vom Grundstückseigentümer verlangt. Allerdings gibt es in einigen Bundesländern hierzu spezielle Regelungen, sodass man drei Arten von Einfriedungspflichten unterscheidet:

  • Einfriedungspflicht zum Schutz des Nachbarn: Hier entsteht die Verpflichtung dadurch, dass sie vom Nachbarn eingefordert wird.
  • Generelle Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innerortslagen: Hier gibt es für alle Eigentümer von dementsprechend genutzten Grundstücken eine Pflicht zur Errichtung einer Einfriedung.
  • Generelle Einfriedungspflicht, wenn ortsüblich: Hier besteht eine generelle Einfriedungspflicht, wenn in der Umgebung des infrage stehenden Grundstücks alle anderen Grundstücke eingefriedet sind.

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Auch wenn für Grundstückseigentümer eine Verpflichtung zur Einfriedung besteht, so können sie die Art und die Höhe des Zaunes trotzdem nicht frei wählen. Vielmehr enthalten die Nachbarrechtsgesetze der jeweiligen Bundesländer hierzu in der Regel auch detaillierte Vorgaben. Diese können jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen:

  • Hessen: Maschendrahtzaun mit einer maximalen Höhe von 1,20 m
  • Nordrhein-Westfalen: Zaun oder Mauer bis zu einer Maximalhöhe von 1,20 m
  • Sachsen-Anhalt: Zaun, der maximal 2,00 m hoch ist
Es gibt verschiedene niedrige Optionen, um Ihr Grundstück zu begrenzen
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Zivilrechtliche Regelungen: Privates Nachbarrecht, das auf Bundesebene gilt

Privatrechtliche Regelungen zum Thema Nachbarrecht, und damit auch zur Gestaltung der Grundstücksgrenze, finden sich auf Bundesebene im Bürgerlichen Gesetzbuch: in den §§ 903 ff. BGB. In diesen Normen geht es um die privatrechtlichen Befugnisse von Eigentümern und den Grenzen dieser Befugnisse. Die Freiheit des Eigentümers, mit seiner Sache nach eigenem Belieben zu verfahren, erfährt pauschal gesprochen immer dann Grenzen, wenn Rechte Dritter beschnitten werden. Zu dieser Freiheit gehört es für einen Grundstückseigentümer auch, dass es ihm grundsätzlich freisteht, ob er sein Grundstück einfrieden möchte oder nicht.

Wichtig: Durch eine Einfriedungspflicht, wie sie oben bereits erwähnt wurde, wird der Eigentümer eines Grundstücks in seiner Wahlfreiheit begrenzt. Dies ist also ein Beispiel dafür, wie die Freiheit des Eigentümers aufgrund berechtigter Interessen Dritter begrenzt wird.

Bestehen keine einschränkenden Regelungen und der Eigentümer darf selbst entscheiden, ob er sein Grundstück einfrieden möchte oder nicht, so gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Einfriedung:

  • Einfriedung auf dem eigenen Grundstück: In diesem Fall darf der Eigentümer ohne Zustimmung des Nachbarn einen Zaun errichten. Beachten muss er dabei lediglich die oben aufgeführten landesrechtlichen Einschränkungen in Bezug auf Höhe und Art der Einfriedung sowie unter Umständen Regelungen, die auf kommunaler Ebene erlassen wurden.
  • Einfriedung auf Grundstücksgrenze: Hier erfolgt die Einfriedung in Abstimmung mit dem Nachbarn. Wenn beide Nachbarn ohnehin ein Interesse an der Einfriedung des jeweiligen Grundstücks haben, dann ist es sinnvoll, einen Zaun auf der Grundstücksgrenze zu errichten statt zwei Zäune. Möchte nur ein Nachbar sein Grundstück einzäunen, so muss er den anderen um Zustimmung bitten. Dieser kann eine Zustimmung erteilen, oder eben nicht (Freiheit, mit seiner Sache nach eigenem Belieben zu verfahren). Im letzteren Fall muss der Zaun auf dem eignen Grundstück (nicht Grundstücksgrenze) errichtet werden.

Wenn zwei Nachbarn sich zur Errichtung eines gemeinsamen Zaunes auf der Grundstücksgrenze entscheiden, so hat dies rechtliche Folgen:

  • Die Nachbarn werden in der Regel Gemeinschaftseigentümer des Zaunes/der Einfriedung.
  • Beide Nachbarn dürfen die Einfriedung nutzen, soweit dies die Rechte des anderen Eigentümers nicht beeinträchtigt.
  • Möchte eine Seite etwas an der Einfriedung verändern, so bedarf es der Zustimmung der anderen Seite.
  • Eine Beseitigung der Einfriedung darf nur dann erfolgen, wenn beide Parteien damit einverstanden sind.
Einfriedung: Mit dem Zaun wird das eigene Grundstück für jeden sichtbar begrenzt © Marco2811, stock.adobe.com
Einfriedung: Mit dem Zaun wird das eigene Grundstück für jeden sichtbar begrenzt © Marco2811, stock.adobe.com

Sonderfall: Mietimmobilie, Gemeinschaftseigentum und Kleingärten

Neben den oben erwähnten Regelungen im BGB gibt es, je nach Einzelfall, noch weitere Regelungen aus dem Privatrecht zu berücksichtigen. Dies betrifft vor allem die folgenden Fälle:

  • Mietimmobilie: Wer eine Immobilie mit Garten gemietet hat, darf einen Zaun in aller Regel nur mit Zustimmung des Eigentümers errichten. Besteht für das Grundstück eine Einfriedungspflicht, so muss der Eigentümer dieser Verpflichtung nachkommen. Im Einzelfall kann der Eigentümer per Mietvertrag diese Pflicht auf den Mieter abwälzen.
  • Gemeinschaftseigentum: Inzwischen gibt es immer mehr Wohngebiete, in denen die Gartenanlagen Gemeinschaftseigentum sind. Dies betrifft in den meisten Fällen Mehrfamilienhäuser, bei denen die Wohnungen im Erdgeschoss ein Teilgrundstück mitkaufen oder ein Nutzungsrecht erwerben. Bevor hier ein Zaun errichtet oder verändert wird, sollten Eigentümer immer in die Hausordnung beziehungsweise das Regelungswerk der Eigentümergemeinschaft werfen.  
  • Kleingärten: Die Rahmenbedingungen zu baulichen Anlagen in Schrebergärten/Kleingartenanlagen finden sich im Bundeskleingartengesetz. Dies enthält jedoch keine Regelungen zur Gestaltung von Einfriedungen der einzelnen Parzellen. Daher gelten hier die Vereinssatzungen der einzelnen Kleingärten.

Tipps: Was ist außerdem noch rund um das Thema Gartenzaun zu beachten?

Im Nachbarschaftsrecht gilt vor allem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Diese ist einerseits rechtsbindend und wird – gerade wenn Streitigkeiten vor Gericht landen – als Maßstab herangezogen. Andererseits ist sie jedoch eine gute Orientierungshilfe, um Streitigkeit im Nachbarschaftsverhältnis erst gar nicht aufkommen zu lassen. Das bedeutet in Bezug auf das Thema Gartenzaun:

  • Informieren Sie den Nachbarn vor dem Zaunbau, auch wenn dies aus rechtlicher Sicht nicht erforderlich ist.
  • Wenn der Zaun regelmäßig gestrichen werden muss, so denken Sie daran, diesen regelmäßig auch zur Nachbarseite hin zu streichen. Auch wenn Sie hierzu nicht das Nachbargrundstück betreten müssen, sollten Sie die Nachbarn vor dem Streichen des Zaunes informieren.
  • Wenn dies rechtlich möglich ist, ist es sinnvoll, den Zaun mit Zustimmung des Nachbarn auf der Nachbargrenze zu errichten. Dann ist es ein gemeinsamer Zaun, für den sich beide Parteien verantwortlich fühlen.
Auf gute Nachbarschaft: Höhe und Art eines Zaunes sind oft genug Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten © caftor, stock.adobe.com
Auf gute Nachbarschaft: Höhe und Art eines Zaunes sind oft genug Anlass für Nachbarschaftsstreitigkeiten © caftor, stock.adobe.com

Fazit

Mein Haus, mein Garten, mein gutes Recht, einen Zaun zu bauen – denken viele Hauseigentümer. Doch so einfach ist es leider nicht. Auch, wenn dies aus privatrechtlicher Sicht (BGB) grundsätzlich stimmt, so gibt es auf landesrechtlicher wie auch kommunaler Ebene Regelungen, die dieses Recht beschneiden. Wichtig ist, dass diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune variieren können. Grundsätzlich betreffen diese Regelungen jedoch die folgenden Aspekte:

  • Recht oder auch Pflicht zur Errichtung einer Einfriedung
  • Art der Einfriedung: Material
  • Höhe der Einfriedung

Welche Regelungen für Bauherren gelten, erfragen diese am besten bei der örtlich zuständigen Baubehörde.

Pflicht oder Kür: Manchmal besteht eine Pflicht, einen Zaun auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn zu errichten © Smole, stock.adobe.com
Zaun auf der Grundstücksgrenze

Ein Muss oder ein Kann? Und: Wer trägt die Kosten? Zaun oder nicht Zaun: Die meisten Eigenheimbesitzer denken, dass sie… weiterlesen

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