Bäume fällen: die rechtlichen Grundlagen

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Was erlaubt ist, wie es geht und was es kostet

Bäume sind die Lunge der Natur, sie reinigen die Luft, sie spenden Schatten und ernähren die Menschen mit ihren Früchten. Sie bieten Tieren ein Zuhause und dienen als Element in der Gartengestaltung. Aber manchmal werden Bäume einfach zu groß für einen kleinen Garten. Spätestens wenn kaum noch Licht ins Haus fällt oder die Wurzeln das Fundament des Hauses zerstören, fragen Gartenbesitzer sich: Darf ich den Baum einfach fällen? Und was muss ich dabei beachten?

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Einen Baum im eigenen Garten zu pflanzen, ist eine schöne Idee. Doch Achtung: Nach einigen Jahren kann der Baum für den Garten zu groß werden © New Africa, stock.adobe.com

In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:

  • Rechtliche Grundlagen zum Thema Baumfällen
  • Sonderfälle beim Baumfällen
  • Sicherheit beim Baumfällen
  • Kosten der Baumfällung durch ein Fachunternehmen

Hintergrund: Aus welchen Gründen werden Bäume gefällt?

Am Anfang war der Baum eine kleine Eichel oder ein Kirschkern, den die Kinder liebevoll zu einem zarten Pflänzchen auf dem Fensterbrett herangezüchtet haben. Oder das Haus wurde auf einem wunderschönen Grundstück mit altem Baumbestand errichtet. Vielleicht wurde das Haus auch von den Großeltern geerbt und im Garten finden sich Bäume, die bereits zum Zeitpunkt der Errichtung angepflanzt wurden. Obwohl eigene Bäume viele Vorteile bieten, sind Baumfällungen auf Privatgrundstücken keine Seltenheit. Doch was sind eigentlich die Gründe für eine Baumfällung oder den Wunsch, einen Baum zu fällen:

  • Baum nimmt zu viel Tageslicht weg und macht Räume dunkel.
  • Wurzelwerk beschädigt Fundament des Hauses oder der Terrasse.
  • Pflege des Baums (Blätter entsorgen, Früchte ernten) wird als zu arbeitsintensiv gewertet.
  • Baum trägt stinkende Früchte (beispielsweise Ginkgo).
  • Baum steht an einer Stelle, an der eine Garage, ein Stellplatz, ein Kinderspielgerät oder ein Pool errichtet werden soll.
Erst der Antrag, dann die Gartenarbeit: Vor dem Fällen eines Baumes muss in vielen Fällen eine Genehmigung eingeholt werden © nmann77, stock.adobe.com
Erst der Antrag, dann die Gartenarbeit: Vor dem Fällen eines Baumes muss in vielen Fällen eine Genehmigung eingeholt werden © nmann77, stock.adobe.com
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Rechtliche Situation: Wann darf ein Baum auf einem Privatgrundstück gefällt werden?

Mein Haus, mein Garten, mein Baum: Aus diesem Dreiklang leiten viele Gartenbesitzer das Recht ab, mit einem Baum im eigenen Garten nach freiem Belieben verfahren zu dürfen. Das bedeutet für viele Gartenbesitzer auch, dass sie denken, sie könnten den Baum jederzeit zurückschneiden oder gar ganz fällen. Aber das stimmt in dieser Form in Deutschland nicht. Auch wenn die Regelungen in Deutschland, dank spezieller rechtlicher Regelungen auf Ebene der Länder und der Kommunen zum Teil sehr unterschiedlich sind, so gilt in ganz Deutschland, dass der Naturschutz Vorrang hat vor den Wünschen der Gartenbesitzer, ihren Garten nach eigenem Belieben zu gestalten.

Auf Bundesebene gibt es zunächst einmal das Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. In § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG wird geregelt, dass Bäume auf privaten Grundstücken in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September weder:

  • radikal zurückgeschnitten,
  • noch auf Stock gesetzt und
  • erst recht nicht ganz entfernt werden dürfen.

Und auch für die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28./29. Februar kennt das Bundesnaturschutzgesetz eine Einschränkung, die bundeseinheitlich gilt: Vor dem Fällen und dem Rückschnitt eines Baumes müssen sich die Besitzer des Baumes vergewissern, dass sich in dem Baum keine Nester von Vögeln oder andere Brutplätze von geschützten Tieren befinden.

Baumfällungen benötigen oft eine Genehmigung
Baumfällungen benötigen oft eine Genehmigung

Wie in vielen Rechtsbereichen gibt es in Deutschland neben dem bundesweit geltenden Bundesnaturschutzgesetz auch wieder landesrechtliche und kommunale Regelungen: Diese finden sich vor allem in den Baumschutzverordnungen, die von zahlreichen Gemeinden erlassen werden. Diese definieren genau, welche Bäume bis zu welcher Größe ohne Genehmigung gefällt werden dürfen. Auch, wenn diese Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausgestaltet sein können, so gibt es doch eine Faustregel, an der sich Gartenbesitzer orientieren können. Danach dürfen folgende Bäume ohne Genehmigung gefällt werden:

  • Bäume, unabhängig von ihrer Art, bis zu einem Stammumfang von 60 bis 80 cm. Gemessen wird in einem Meter Höhe.
  • Obst- und Nadelbäume, unabhängig von ihrer Größe. Wichtig: Nussbäume zählen nicht zu den Obstbäumen.

Wichtig: Da ein Verstoß gegen eine Baumschutzverordnung Bußgelder nach sich ziehen kann, sollten Gartenbesitzer sich vor der Fällung bei ihrer Gemeinde über die dort geltenden Regelungen informieren.

Sonderfälle: Wann gibt es weitere rechtliche Regelungen und Einschränkungen zu beachten?

Über Regelungen durch Bundes- oder Landesrecht sowie Verordnungen auf kommunaler Ebene gibt es noch weitere Vorgaben, die in einigen Sonderfällen beim Thema Baumfällen beachtet werden müssen:

  • Bäume auf der Grundstücksgrenze: Stehen Bäume genau auf der Grundstücksgrenze, dann gehören sie beiden Grundstückseigentümern. Vor dem Fällen des Baumes muss also immer, unabhängig von Art und Größe des Baums, beim Nachbar eine Zustimmung eingeholt werden.
  • Bäume in Gemeinschaftsgärten: Bei Erdgeschosswohnungen haben Wohnungseigentümer oftmals ein Sondernutzungsrecht an dem Gartenteil, der sich direkt vor der eigenen Wohnung befindet. Trotzdem kann es sein, dass vor der Fällung eines Baumes in diesem Gartenteil die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft eingeholt werden muss.
  • Bäume in Schrebergärten: Auch in Schrebergärten gelten in aller Regel strengere Regelungen. Diese können bei der jeweiligen Gemeinde erfragt oder in der Vereinssatzung beziehungsweise den Ausführungen dazu entnommen werden.   
Baumfällung: Sonderfälle
Baumfällung: Sonderfälle
Für das Fällen von großen Bäumen kann es sicherer sein, eine Fachfirma zu beauftragen © Anja Götz, stock.adobe.com
Bäume fällen – Was ist dabei alles zu beachten?

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Ausnahmen von der Regel: Wann darf – oder muss – ein Baum entgegen der oben stehenden rechtlichen Regelungen gefällt werden?

Nach dem Prinzip „Keine Regel ohne Ausnahme“ gibt es auch einige Fälle, in denen Bäume trotz des Überschreitens einer bestimmten Größe gefällt werden dürfen. Da es sich jedoch um Ausnahmefälle handelt, bedarf es hierfür immer eine Ausnahmegenehmigung:

  • Baumfällung, um Baumaßnahme zu ermöglichen: Um die Bebauung in Wohngebieten zu verdichten, werden oftmals Ausnahmegenehmigungen erlassen, die das Fällen auch von größeren Bäumen ermöglichen. In den meisten Gemeinden muss dann jedoch eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. In der Regel gibt es klare Vorgaben, welche Art von Baum in welcher Größe als Ersatz angepflanzt werden muss.
Große Bäume im Garten sind schön – aber wenn sie zu groß oder morsch werden, stellen sie eine Belastung oder gar eine Gefahr dar © photofranz56, stock.adobe.com
Große Bäume im Garten sind schön – aber wenn sie zu groß oder morsch werden, stellen sie eine Belastung oder gar eine Gefahr dar © photofranz56, stock.adobe.com
  • Fällung eines Baumes, von dem Gefahr ausgeht: Besteht die Gefahr, dass ein Baum, weil er alt oder krank ist, umfallen könnte, dann kann eine Genehmigung zum Fällen beantragt werden. Bei akuter Gefahr (Sturm) kann beispielsweise die Feuerwehr entscheiden, einen Baum ohne gesonderte behördliche Genehmigung zu fällen. 
  • Pflicht zum Baumfällen, wenn Verschmutzung durch Baum „zumutbares Maß“ überschreitet: Nachbarn können ein Recht darauf haben, dass Gartenbesitzer einen Baum fällen. Dies ist allerdings nur dann der Fall, wenn die negativen Auswirkungen des Baumes das oben bereits genannte „zumutbare Maß“ überschreitet. Wann dies gegeben ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Denkbar ist dies aber zum Beispiel, wenn ein weiblicher Ginkgobaum so nah am Nachbargrundstück steht, dass dessen stark stinkenden Früchte jedes Jahr in den Garten des Nachbarn fallen.
Vorbeugung: Bevor ein Baum bei einem Sturm oder unter der Last des Schnees umfällt, wird immer eine Fällgenehmigung erteilt © coachwood, stock.adobe.com
Vorbeugung: Bevor ein Baum bei einem Sturm oder unter der Last des Schnees umfällt, wird immer eine Fällgenehmigung erteilt © coachwood, stock.adobe.com

Praxistipp: Wie wird ein Baum gefällt?

In der Theorie ist das Fällen eines Baumes ganz einfach: Drei Schnitte mit der Motorsäge genügen, um auch einen noch so großen Baum zu Fall zu bringen. Allerdings bedeutet der Umgang mit einer Motorsäge allein schon ein großes Risiko. Und je größer der Baum, desto größer auch das Gefahrenpotenzial, das von ihm beim Umfallen ausgeht. Wer ohne entsprechende Ausbildung und Erfahrung einen Baum fällt, kann sich und andere in Gefahr bringen und zudem erhebliche Sachschäden an Häusern, Autos oder anderen Gegenständen verursachen.

Baumfällen in drei Schnitten: Grundsätzlich sind für das Fällen eines Baumes nur drei Schnitte mit der Motorsäge notwendig © mhp, stock.adobe.com
Baumfällen in drei Schnitten: Grundsätzlich sind für das Fällen eines Baumes nur drei Schnitte mit der Motorsäge notwendig © mhp, stock.adobe.com

Wichtig: Das Fällen eines Baumes darf nie bei Wind oder Gewitter erfolgen. Selbst gelegentliche Windböen können so stark sein, dass sie den Baum in eine unerwünschte Richtung fallen lassen. Hierdurch kann es zu Schäden an Sachen, aber auch an Menschen kommen. Schlägt ein Blitz während der Fällarbeiten in den Baum ein, kann dies ebenfalls tödlich enden.

Teilweise muss ein Baum sogar von oben stückweise abgetragen werden. Hierzu muss man in die Baumkrone hineinklettern oder mittels Leiter oder Hebebühne zu den obersten Ästen gelangen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Baum so groß ist, dass auf dem Grundstück keine Möglichkeit besteht, den Baum umstürzen zu lassen. In Gärten von Einfamilienhäusern im städtischen Umfeld kann dies bei älteren Bäumen schnell der Fall sein.

Bäume fällen für Fortgeschrittene: Nur Fachleute sollten solche Baumfällungen übernehmen © rechnerkunst.de, stock.adobe.com
Bäume fällen für Fortgeschrittene: Nur Fachleute sollten solche Baumfällungen übernehmen © rechnerkunst.de, stock.adobe.com

Ist der Baum gefällt, muss dieser zerkleinert und entsorgt werden. Alternativ kann das Holz auch als Brennholz verwendet werden. Dazu muss es jedoch entsprechend aufbereitet und eine Weile getrocknet werden, damit es sich als Brennmaterial eignet.

Im letzten Schritt müssen dann Baumstumpf und Wurzelwerk entfernt werden. Hierzu wird in der Regel der Baumstumpf mit einer sogenannten Stubenfräse bis unter die Bodenoberfläche abgetragen. Alternativ lässt sich in den Baumstumpf mit einer Motorsäge ein Schachbrettmuster schneiden. Aufgetragene Mikroorganismen sorgen dafür, dass der Baumstumpf verrottet.

Es sei denn, es handelt sich um einen recht kleinen Baum oder der Gartenbesitzer verfügt über ausreichend Erfahrung im Baumfällen, sollten Fachleute mit dem Fällen eines Baumes beauftragt werden. Dies kostet zwar Geld, allerdings kann das unsachgemäße Baumfällen enorme finanzielle und auch gesundheitliche Schäden anrichten.

Sicherheit geht vor: Beim Baumfällen ist eine individuelle Schutzausrüstung wichtig © rh2010, stock.adobe.com
Sicherheit geht vor: Beim Baumfällen ist eine individuelle Schutzausrüstung wichtig © rh2010, stock.adobe.com

Sicherheit beim Baumfällen

Wer einen Baum fällt, muss auf Sicherheit achten. Das bedeutet insbesondere das Tragen einer entsprechenden Schutzkleidung:

  • Arbeitshose
  • Festes Schuhwerk
  • Schutzbrille
  • Schutzhandschuhe
  • Schutzhelm
  • Gehörschutz

Außerdem sind entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit einer Motorsäge erforderlich.

So nicht: Wer einen Baum fällt, muss auf Schutzkleidung und richtige Ausrüstung achten © endrews21, stock.adobe.com
So nicht: Wer einen Baum fällt, muss auf Schutzkleidung und richtige Ausrüstung achten © endrews21, stock.adobe.com

Kosten: Was kostet das Fällen eines Baumes?

Die Kosten, die für die Fällung eines Baumes veranschlagt werden müssen, hängen immer vom Einzelfall ab. Grundsätzlich sollten Gartenbesitzer sich jedoch auf folgende Kosten einstellen:

  • Falls erforderlich: Kosten für Baumfällgenehmigung: je nach Gemeinde meist zwischen 50 und 100 EUR
  • Kosten für Gärtner etc.: je nach Region, Größe des Baumes und Gegebenheiten ca. 450 EUR; Sollte der Baum von oben abgetragen werden müssen (z. B. unter Hinzunahme einer Hebebühne) können die Kosten auch schnell deutlich höher sein
  • Abtragen des Baumstumpfes und ggf. der Wurzeln: Abrechnung meist auf Stundenbasis (in der Regel ab 80 EUR pro Stunde)
  • Falls erforderlich: Kosten für Ersatzpflanzung; hier hängen die Kosten davon ab, welcher Baum (Art und Größe) gepflanzt werden soll
Jetzt wird es teuer: Wenn eine Hebebühne oder ein Kran für die Fällung eines Baums notwendig werden, dann steigt der Preis schnell an © Halfpoint, stock.adobe.com
Jetzt wird es teuer: Wenn eine Hebebühne oder ein Kran für die Fällung eines Baums notwendig werden, dann steigt der Preis schnell an © Halfpoint, stock.adobe.com

Fazit

Auch für Bäume im eigenen Garten gilt: Sie dürfen nicht einfach so rund ums Jahr gefällt werden. Dies gilt sogar für die Bäume, die die Gartenbesitzer selbst angepflanzt haben. In der Schonzeit im Frühling und Sommer dürfen Bäume nur im absoluten Ausnahmefall gefällt werden. Und für Bäume ab einer bestimmten Größe gilt zudem, dass für das Fällen meist eine Genehmigung der Gemeinde erforderlich ist. Andererseits gibt es auch Fälle, in denen Gartenbesitzer verpflichtet sind, einen Baum zu fällen. Da die Regelungen zum Baumfällen sowohl im Bundesrecht als auch auf Länderebene und Ebene der Gemeinde zu finden sind, sollten Gartenbesitzer vor der Baumfällung immer bei der eigenen Gemeinde nach der Rechtslage nachfragen. Sonst riskieren Gartenbesitzer zum Teil empfindliche Bußgelder.

Der Energieausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Haus verbraucht, wie sehr also Umwelt und Klima durch das Haus belastet werden © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com
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