Hohe Energieeffizienz: Klimaschutz als Grundvoraussetzung
Wie teuer ist ein Wohngebäude? Klar: Das hängt natürlich von der Größe und der Ausführung ab. Doch es gibt eine Kenngröße, gegenüber der sich alle Bau- und Anschaffungskosten relativieren: die Betriebskosten. Denn während der Preis, den die Bauherren für ihr Eigenheim bezahlen, eine einmalige Investition ist, stehen die Betriebskosten des Gebäudes über die gesamte Lebens- und Nutzungsdauer hinweg als Posten auf der finanziellen Bilanz eines Haushalts. Den größten Anteil der Betriebskosten macht die Wärmeversorgung aus. Heizen und Warmwasserbereitung verursachen laut der Energieagentur NRW rund 70 Prozent der Kosten eines Haushalts.

Gesetzliche Vorgaben durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Schon aus dem finanziellen Eigeninteresse sollten Bauherren daher auf eine möglichst hohe energetische Qualität ihres Eigenheims achten. Rein rechtlich haben sie kaum noch eine andere Möglichkeit. Denn das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 2020 in Deutschland gilt und zum Jahresbeginn 2023 novelliert wurde, verlangt die Erfüllung hoher Standards. Es bündelt die bisherigen gesetzlichen Vorgaben von:
- Energieeinsparverordnung,
- Energieeinspargesetz und
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.
Viele Standards, gute Förderung
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Vorgaben haben sich energetische Standards für Wohngebäude entwickelt. Wer besonders energieeffizient baut, kann dafür über die Bundesförderung für effiziente Gebäude eine staatliche Förderung nutzen. Der Effizienzhausstandard zeigt mit einem einfachen Zahlensystem, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu einem festgelegten Standard noch verbrauchen darf:
- Beim Effizienzhaus 55 sind es 55 Prozent
- Beim Effizienzhaus 40 sind es 40 Prozent
Mit dem Passivhaus gibt es einen weiteren anerkannten Baustandard, der noch über die Vorgaben des KfW-Effizienzhauses hinausgeht. Das Plusenergiehaus, das durch Nutzung regenerativer Energien mehr Energie produziert als es verbraucht, oder das Sonnenhaus, das auf eine starke Nutzung der Sonnenenergie setzt, sind hingegen zwar keine anerkannten Baustandards, stehen aber dennoch für hocheffiziente Gebäudekonzepte.

Ausnahmen von der Regel
Generell gilt: je effizienter, desto besser. Dennoch kann es vorkommen, dass gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz bestimmten Gestaltungswünschen entgegenstehen. Das gilt insbesondere, wenn ein bestehendes Gebäude saniert wird oder Denkmalschutzaspekte zu beachten sind. Während es für den Denkmalschutz eigene Rahmenbedingungen gibt, hat der Gesetzgeber auch für alle anderen Fälle die Erfüllung der Neubaustandards mit dem Gebäudeenergiegesetz flexibilisiert. Ein Beispiel dafür ist, dass gebäudenah erzeugter Strom unter bestimmten Umständen angerechnet werden kann, um die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien zu erfüllen.
Tipp: Vor dem Hintergrund der dauerhaft anstehenden Betriebskosten und der zu erwartenden steigenden Energiepreise, sollten Bauherren Wert auf eine möglichst gute energetische Qualität des Eigenheims legen. Wer denkt, dass diese unbezahlbar sei, irrt. Denn meist sind nur moderate Mehrkosten zu leisten, um ein Gebäude auf eine höhere Effizienzstufe zu heben. Hier lohnen sich also der Blick ins Detail und eine gute Beratung.
Energiestandards: Unsere Ratgeber

Rechtliche Grundlagen für den energieeffizienten Neubau

Energieeffizient, nachhaltig und emissionsarm bauen

Das Effizienzhaus: Energiestandard und Förderbedingung

Das Referenzgebäude: „Flexible“ Bemessungsgrundlage

Das Passivhaus: beste Effizienz fürs Eigenheim

Das Plusenergiehaus: Eigenheim mit positiver Bilanz

Das Sonnenhaus: Sonnenenergie optimal ausgenutzt

Regenerative Pflicht: Erneuerbare Energien im Eigenheim

Energieeffizienz und Denkmalschutz
