Anbau, Hecke und Zaun: Rechtliches zu Grenzbebauungen

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Was es beim Thema zu beachten gilt

„My home is my castle“, sagen die Engländer. Dieser Satz, der übersetzt so viel heißt wie „Mein Haus ist mein Schloss“, legt nahe, dass ein Hauseigentümer auf seinem Grund und Boden wie ein Schlossherr oder eine Schlossherrin auftreten darf. Das beinhaltet nach weit verbreiteter Meinung auch, dass Hauseigentümer ihr Haus anbauen, im Garten eine Garage oder ein Gartenhaus errichten oder nach Belieben Bäume auf dem eigenen Grundstück pflanzen dürfen. Doch hierbei handelt es sich um einen Irrglauben: Wer auf der Grundstücksgrenze – oder in dessen Nähe – baut, der muss die Rechte seiner Nachbarn wahren. 

Terrassenüberdachung, Wintergarten, Anstellbalkon – was ist im Sinne der Grundstücksbebauung möglich? © Kara, stock.adobe.com
Terrassenüberdachung, Wintergarten, Anstellbalkon – was ist im Sinne der Grundstücksbebauung möglich? © Kara, stock.adobe.com

In diesem Artikel erfahren Sie,

  • um welche baulichen und gestalterischen Maßnahmen es bei der Grenzbebauung geht,
  • welche Regelungen gelten und
  • was der Sinn und Zweck dieser Regelungen ist.

Grenzbebauung: Wo finden sich die rechtlichen Regelungen?

Was bei der Grenzbebauung zulässig ist und was nicht, findet sich nach deutschem Recht an unterschiedlichen Stellen: Über allem steht der Gedanke der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn. Danach sollen sich Nachbarn gegenseitig so verhalten, dass sie die Rechte und Privatsphäre des anderen wahren und so ein friedvolles Miteinander ermöglichen. Konkrete Regelungen bezüglich Abstandsflächen, also dem Abstand zwischen Grundstücksgrenze und Bebauung, finden sich in den Landesbauordnungen. Das bedeutet jedoch auch, dass Regelungen von Bundesland zu Bundesland vielfach unterschiedlich sind. Allerdings gibt es Mindestanforderungen, die in ganz Deutschland gelten. Dies bezieht sich einerseits auf einen Mindestabstand von drei Metern zum Nachbarn, der nur in wenigen Ausnahmen unterschritten werden darf.

Vorschriften zur Grenzbebauung
Vorschriften zur Grenzbebauung

Bei aneinander angebauten Häusern (auch bei Reihenhäusern) muss eine Brandschutzwand (mindestens aber eine hochfeuerhemmende Wand) zwischen den einzelnen Reihenhäusern errichtet werden. Und schließlich finden sich Regelungen zur Grenzbebauung auch in den kommunalen Bestimmungen, die die Gegebenheiten der jeweiligen Region berücksichtigen.

Besonders schwierig wird es mit der Einhaltung der Abstandsgrenzen in Reihenhaussiedlungen © elxeneize, stock.adobe.com
Besonders schwierig wird es mit der Einhaltung der Abstandsgrenzen in Reihenhaussiedlungen © elxeneize, stock.adobe.com

Der Begriff Abstandsfläche bedeutet, dass der Mindestabstand zwischen Bebauung und Grundstücksgrenze sich auf die volle Breite der Fassade bezieht. In der Regel hängt der Mindestabstand von der Höhe des Hauses ab. Um den konkreten Abstand zu errechnen, wird die Gebäudehöhe mit einem Faktor multipliziert, der von Bundesland zu Bundesland variiert. Außerdem ist es wichtig, dass je nach Dachneigung das Dachgeschoss komplett in die Gebäudehöhe eingerechnet wird oder eben nur anteilig. Die Abstandsflächen zu berechnen ist also nicht ganz einfach.

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Keine Regel ohne Ausnahme: Sind Abstandsregelungen immer zwingend?

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, die Abstandsflächen zu unterschreiten. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der betroffene Nachbar dies duldet. Eine solche Duldung der fehlenden Abstandsflächen muss der Bauaufsichtsbehörde schriftlich vorgelegt werden. Hier sprechen Juristen von einer Abstandsbaulast. Allerdings führt eine solche Abstandsbaulast zu einer Wertminderung bei dem Grundstück, zu dem die Abstände nicht eingehalten werden. In der Regel wird der Nachbar daher einen finanziellen Ausgleich für eine solche Abstandsbaulast fordern.

Lexikon: Die Grenzbebauung
Lexikon: Die Grenzbebauung

Sinn und Zweck: Wozu dienen die Regelungen zur Grenzbebauung?

Die Abstandsregelungen bei der Grenzbebauung haben gleich mehrere Gründe:

  • Brandschutz: Durch einen Mindestabstand soll ein Übergreifen eines Brandes von einem Bauwerk auf das Nachbargrundstück vermieden oder zumindest zeitlich verzögert werden. Ist ein Mindestabstand nicht möglich, wird dieser durch eine Brandschutzwand simuliert.
  • Wohnqualität: Durch den Mindestabstand zum Nachbarn wird die Privatsphäre der Nachbarn gewahrt.
  • Lichteinfall: Die Wahrung der Abstandsflächen garantiert einen Mindesteinfall an natürlichem Licht auf das jeweilige Grundstück. Bei einer zu engen Bebauung kann es sein, dass trotz einer entsprechenden Ausrichtung des Grundstücks (also keine reine Nord-Ausrichtung) keine direkte Sonne auf das Grundstück fällt.
  • Sichtweite: Durch eine „lockere Bebauung“, wenn also die Abstandsflächen eingehalten werden, bleibt die Sicht aus dem eigenen Haus oder dem Garten erhalten.

Anbau, Wintergarten und Co: Was ist zu beachten?

Ein zusätzlicher Rückzugsort für die Familie, ein Homeoffice oder ein weiteres Kinderzimmer: Es gibt viele gute Gründe, das eigene Haus durch einen Anbau oder einen Wintergarten zu erweitern. Doch auch, wenn es das eigene Grundstück ist und die Eigentümer gerne auf ein paar Quadratmeter Garten zugunsten der zusätzlichen Wohnfläche verzichten, ist ein Anbau nicht immer zulässig. Neben anderen baurechtlichen Regelungen müssen immer auch die Regelungen zur Grenzbebauung beachtet werden. Denn auch ein Anbau oder ein Wintergarten beeinträchtigt den Nachbar auf vielfältige Weise.

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Nicht zu nah an Nachbars Grenze: Auch ein Wintergarten fällt unter die Abstandsregelungen © js-photo, stock.adobe.com
Nicht zu nah an Nachbars Grenze: Auch ein Wintergarten fällt unter die Abstandsregelungen © js-photo, stock.adobe.com

Bauten im Garten: Was gilt für Garagen, Schuppen und Gartenhaus?

Garage, Schuppen und Gartenhaus sind ideal, um zusätzlichen Stauraum zu schaffen oder den Outdoor-Bereich aufzuwerten. Denn ein Gartenhaus lässt sich als Wohnzimmer im Grünen nutzen oder sogar als Gäste- oder Arbeitszimmer. All diese Gebäude gelten nicht als Wohngebäude. Trotzdem dürfen diese nicht einfach unmittelbar an der Grundstücksgrenze aufgestellt werden. Ob dies möglich ist, hängt insbesondere von der Grundfläche, aber auch von der Höhe des umbauten Raumes ab. Bei Garagen gibt es zudem in mehreren Bundesländern Ausnahmen von den strengen Abstandsregelungen. Im Zweifelsfall sollten Hauseigentümer bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, wie die Regelungen vor Ort sind. Denn im Zweifelsfall kann sogar ein Abriss erwirkt werden, mindestens jedoch wird ein Bußgeld fällig.  

Praktisch, schnell umsetzbar und kostengünstig: Die Fertiggarage auf der Grundstücksgrenze. Aber: Ist das auch rechtlich zulässig? © Hermann, stock.adobe.com
Praktisch, schnell umsetzbar und kostengünstig: Die Fertiggarage auf der Grundstücksgrenze. Aber: Ist das auch rechtlich zulässig? © Hermann, stock.adobe.com

Fenster und Balkon zum Nachbarn hin: Was ist möglich?

In Bezug auf Fenster, Balkone und Gauben gelten ebenfalls Besonderheiten: Grundsätzlich dürfen Fenster, und auch Gauben, sowie Balkone an allen Seiten des Hauses integriert werden. Denn schließlich muss eine ausreichende Belichtung der Innenräume auf allen Seiten des Gebäudes muss sichergestellt sein. Anders sieht die Situation nur dann aus, wenn Fensterfronten einen unmittelbaren Einblick in den angrenzenden Garten des Nachbarn bieten würden. Dann haben Nachbarn das Recht, sich zur Wehr zu setzen.

Wohnraum im Freien: Balkone werden in der Regel nicht in die Abstandsflächenberechnung hinein genommen © GM Photography, stock.adobe.com
Wohnraum im Freien: Balkone werden in der Regel nicht in die Abstandsflächenberechnung hinein genommen © GM Photography, stock.adobe.com

Balkone und Gauben werden nicht in die Berechnung der Abstandsflächen einbezogen, wenn diese der Fassade vorgelagert sind. Daher ist es in der Regel auch möglich, Anlehnbalkone nachträglich zu errichten. Doch auch hier wird die Grenze dessen, was ein Nachbar hinnehmen muss, dort zu ziehen sein, wo der Balkon quasi als Aussichtsturm auf das Nachbargrundstück dient.

Baum, Zaun und Hecke: Was gilt hier als Grenzbebauung?

Meistens finden sich an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn hin ein Zaun oder eine Hecke oder eine andere Form der Begrünung. In Abstimmung mit den Nachbarn ist dies auch kein Problem. Allerdings sollte eine solche Einigung im Idealfall schriftlich fixiert werden. Denn auch für die Gestaltung der Grundstücksgrenze mit Zaun, Baum oder Hecke gibt es Regelungen. Je nach Bundesland und städtischem Bebauungsplan gelten unterschiedliche Abstandsregeln. Da aber die meisten Nachbarn beide ein Interesse an einem gewissen Sichtschutz zwischen den Grundstücken haben, wird hier in der Regel eine Einigung zu finden sein.

Eine Hecke ist schön und bietet Sichtschutz: Doch auch beim Pflanzen einer Hecke müssen die Regeln der Grenzbebauung beachtet werden © schulzfoto, stock.adobe.com
Eine Hecke ist schön und bietet Sichtschutz: Doch auch beim Pflanzen einer Hecke müssen die Regeln der Grenzbebauung beachtet werden © schulzfoto, stock.adobe.com

Fazit

Nach dem deutschen Baurecht ist die Freiheit von Haus- und Grundstückseigentümern alles andere als grenzenlos. Das gilt auch für die Grenzbebauung. In Deutschland gibt es klare Regeln dafür, ob, wie und in welcher Form auf der Grundstücksgrenze ein Gebäude errichtet, ein Zaun gesetzt oder Bäume und Sträucher gepflanzt werden können. Besonders kompliziert wird es, da es in den unterschiedlichen Bundesländern abweichende Regelungen gibt. Selbst auf kommunaler Eben kann es spezielle Vorschriften geben. Im Zweifelsfall sollte eine Anfrage bei der örtlichen Baubehörde gestellt werden. Zudem ist eine Absprache mit den Nachbarn sinnvoll.

Sichtschutz auf der Grundstücksgrenze: Wenn alle Nachbarn es wollen, ist dies zulässig © KB3, stock.adobe.com
Sichtschutz auf der Grundstücksgrenze: Wenn alle Nachbarn es wollen, ist dies zulässig © KB3, stock.adobe.com
Einfriedung: Mit dem Zaun wird das eigene Grundstück für jeden sichtbar begrenzt © Marco2811, stock.adobe.com
Streitpunkt Gartenzaun: der rechtliche Rahmen

Wo darf und wo muss eine Einfriedung errichtet werden. Und: Wie hoch darf der Gartenzaun sein? Markierung der Grundstücksgrenze, Sichtschutz,… weiterlesen

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