Ab wann ist es eine Ruhestörung und was kann man unternehmen?
Hundehalter sehen ihren Vierbeiner in der Regel als (vollwertiges) Familienmitglied an. Nachbarn hingegen sind naturgemäß nicht alle gleichermaßen begeistert von Hunden. Dementsprechend freuen sich die einen Nachbarn, wenn der Hund im angrenzenden Haus oder der angrenzenden Wohnung spielt, bellt oder sich auf andere Weise lautstark bemerkbar macht. Andere Nachbarn hingegen fühlen sich schon beim ersten Bellen gestört. Natürlich gehört es zum normalen Verhalten eines Hundes, dass er einmal bellt. Und da der Tierschutz inzwischen sogar grundgesetzlich geregelt ist, darf einem Hund das Bellen also nicht gänzlich verboten werden. Andererseits haben selbstverständlich auch die Nachbarn Rechte: Vorrangig ein Recht auf ein Leben ohne Ruhestörung. Aber: Wie lange ist Hundegebell artentsprechend und ab wann ist es eine Ruhestörung?
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In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:
- was eine Ruhestörung ist und was man unter gesetzlichen Ruhezeiten versteht,
- wo geregelt ist, ob und wann Hundegebell eine Ruhestörung darstellt und
- wie Nachbarn gegen Hundegebell vorgehen können, wenn es sich dabei um eine Ruhestörung handelt.
Rechtliche Einordnung: Was versteht man unter Ruhestörung?
Gerade Geräusche werden von Menschen sehr individuell wahrgenommen: Geräusche, die ein Mensch als neutral oder sogar positiv wahrnimmt, sind für einen Zweiten störend. Auch bei der Lautstärke haben Menschen ein sehr unterschiedlich ausgeprägtes Empfinden, ab wann eine Geräuschkulisse eine Ruhestörung ist. Um den Rechtsfrieden zu wahren und Verbindlichkeit zu schaffen, muss es objektive Regeln geben, die definieren, was eine Ruhestörung ist.
Eine gesetzliche Regelung zum Thema Ruhestörung findet sich im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). In § 117 OWiG heißt es:
„Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.“
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.
Wie so oft, ist diese gesetzliche Regelung – insbesondere für juristische Laien – nur schwer einzuordnen. Denn es stellen sich die Fragen:
- Stellt Hundegebell überhaupt Lärm dar?
- Wann erfolgt Hundegebell ohne berechtigten Anlass?
- Ab wann ist beim Hundegebell davon auszugehen, dass ein vermeidbares Ausmaß überschritten ist?
- Stellt Hundegebell eine Belästigung oder sogar eine Schädigung der Gesundheit dar?
Die Antworten auf diese Fragen ergeben sich insbesondere aus zwei Quellen:
- Landesrechtlichen Vorschriften: In (fast) jedem Bundesland und den Kommunen gibt es spezifische Regelungen zum Thema Ruhestörung und Lärm.
- Gerichtsurteile: Gerichtsurteile stellen die Anwendung der rechtlichen (abstrakten) Regelungen auf konkrete Fälle dar. Daher bieten diese eine gute Orientierung.
Wichtig: Auch bei der Frage, ob und wann Hundegebell eine Ruhestörung darstellt und wann beziehungsweise wie ein Nachbar gegen das Hundegebell vorgehen kann, ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt.
Orientierungshilfe: Wann ist „Lärm“ eine Ruhestörung?
Bereits an der Frage, welche Art von Geräuschen eine Ruhestörung darstellen und welche nicht, scheiden sich die Geister. Denn manche Menschen lieben es, dem Nachbarn beim Klavierspielen zu lauschen, andere fühlen sich sicher, wenn sie das Bellen des Nachbarhundes hören und wieder andere bleiben entspannt, wenn im Nachbarsgarten täglich der Rasen gemäht wird. Andere Menschen haben Angst vor Hunden und fühlen sich durch jedes Gebell gestört oder können klassischer Klaviermusik nichts abgewinnen und fühlen sich dementsprechend auch vom noch so professionellen Klavierspiel in ihrer Ruhe gestört.
Da eine Rechtsordnung nicht auf persönlichen Empfindsamkeiten aufgebaut werden kann, bedarf es Orientierungshilfen, die für alle Menschen verbindlich sind. Wie bereits eingangs angesprochen, variieren die konkreten Regeln zum Thema Ruhestörung je nach Region zum Teil stark. Aber folgende Regeln können als grobe Richtschnur verstanden werden:
Nachtruhe
Die Nacht dient den (meisten) Menschen zur Erholung. Ein erholsamer Schlaf ist für die meisten Menschen nur dann möglich, wenn die Umgebung ruhig ist, also keine Ruhestörungen stattfinden. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass die Nachtruhe zwischen 22 Uhr am Abend und 6 Uhr in der Früh gilt.
Mittagsruhe
Die Mittagsruhe stammt aus einer Zeit, in der Geschäfte über Mittag geschlossen haben, weil gemeinsam zu Hause zu Mittag gegessen wurde. Aber auch heute nutzen viele ältere Menschen und Babys und Kleinkinder die Mittagszeit für eine Mittagsruhe. Die Mittagsruhe dauert in der Regel von 13 Uhr bis 15 Uhr.
Ruhe an Sonn- und Feiertagen
Auch an Sonn- und Feiertage gelten in einer christlich geprägten Welt besondere Regeln zum Thema Ruhe. Aber auch davon losgelöst gilt das Wochenende als Zeitphase, in der die Menschen sich von der Arbeitswoche erholen sollen und nicht durch Lärm in ihrer Ruhe gestört werden. An Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig, die Ruhephase am Wochenende beginnt am Samstag um 22 Uhr und endet am Montag früh um 6 Uhr.
Einordnung: Ab wann gilt Hundegebell als Ruhestörung?
Hunde bellen, knurren und winseln – das gehört zu ihrem Wesen. Es liegt also auf der Hand, dass nicht jedes Bellen gleich als Ruhestörung gewertet wird, die rechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Wenn der Nachbarshund jedoch nicht nur einmal kurz bellt, wenn eine Katze durch den Garten läuft oder der Postbote an der Tür klingelt, sondern ausführlich und regelmäßig in der Nacht den Mond anjault, dann ist die Frage nach der Ruhestörung anders zu bewerten.
Vorab sollte bedacht werden, dass die Beurteilung der Frage von vielen Faktoren abhängt. Ob das Bellen, Jaulen oder Knurren eines Hundes eine Ruhestörung ist, hängt insbesondere von folgenden Punkten ab:
- Stadt oder Land: Auf dem Land, wo Hunde oftmals noch als Wachhunde gehalten werden, wird Hundegebell sicher in größerem Umfang geduldet werden, als in der Stadt. Auf dem Land darf der Wachhund natürlich in der Nacht bellen, wenn sich jemand seinem „Revier“ nähert. In der Stadt sollten Hunde so erzogen werden, dass sie es tolerieren, wenn Nachbarn oder Passanten vor der Haustür vorbeigehen.
- Wohnumfeld: In einem ruhigen Wohnumfeld, in dem kaum Straßenlärm zu hören ist und wenige Hunde leben und auch andere „Lärmquellen“ nur sehr vereinzelt stören, stellt Hundegebell recht schnell eine Ruhestörung dar. In einer Wohnsiedlung, in der viele Hunde leben, gehört Hundegebell zum Alltag.
- Bauweise: Ist ein Haus besonders hellhörig, gebietet es die Rücksichtnahmepflicht auf den Nachbarn, möglichst wenig Lärm zu erzeugen. Dazu gehört auch, dass der Hund möglichst wenig bellt.
Allerdings gibt es Orientierungshilfen, die einer ersten Einordnung dienen, ob das Bellen des Nachbarhundes als Ruhestörung gilt oder eher als artgerechte Wesensäußerung:
- Dauer der Bellperiode: Wenn ein Hund länger als zehn bis 15 Minuten am Stück bellt, dann gilt das Bellen im Regelfall als Ruhestörung.
- Gesamtdauer des Bellens über den Tag: Bellt ein Hund pro 24 Stunden 30 Minuten oder mehr, so ist dies in der Regel als Ruhestörung zu werten.
- Bellen in den Ruhezeiten: Bellen während der Ruhezeiten, insbesondere in der Nacht, wird in der Regel als Ruhestörung gewertet.
Wichtig:
Wird langes oder nächtliches Bellen durch fremdes (gezieltes) Verhalten verursacht, dann ist es in der Regel nicht möglich, gegen das Bellen vorzugehen. Konkret könnte es hier um folgende Fälle gehen:
– Lautstarke Partys im Nebenhaus/in der Nebenwohnung, das den Hund (in einem anderen Haus/einer anderen Wohnung) zum Bellen bringt
– Wiederholtes, grundloses Klingeln am Haus / an der Wohnung (Klingelmäuschen), in der der Hund wohnt.
Vorgehen: Was können Nachbarn gegen störendes Hundegebell unternehmen?
Fühlen sich Nachbarn vom Gebell des Hundes aus der Nachbarwohnung oder dem Nachbarhaus gestört, sollten sie zunächst das Gespräch mit den Hundehaltern suchen. Denn auch in diesem Fall gilt das Gebot, den Nachbarschaftsfrieden zu wahren. Lässt sich auf diesem Weg keine Einigung mit dem Hundehalter finden, dann können gestörte Nachbarn einen offiziellen Weg beschreiten:
Anfertigung eines Lärmprotokolls
Im ersten Schritt sollte ein Lärmprotokoll angefertigt werden, das folgende Punkte beinhaltet:
- Häufigkeit des Bellens
- Intensität des Bellens (Lautstärke sollte gemessen werden)
- Dauer des Bellens
- Tag und Uhrzeit
Das Protokoll sollte im Idealfall von Zeugen bestätigt, also unterzeichnet, werden.
Einschalten des Ordnungsamtes
Im nächsten Schritt können sich Nachbarn nun an das Ordnungsamt wenden. Das Ordnungsamt kann dann den Hundehalter aufsuchen und eine Verwarnung aussprechen, aber auch ein Bußgeld verhängen.
Gang vors Gericht
Ändert sich trotz Einschaltung des Ordnungsamtes nichts, bleibt Nachbarn noch der Gang vors Gericht. Aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Regelungen sowie weiterer Faktoren, die im Einzelfall berücksichtigt werden, lässt sich jedoch nur schwer vorhersagen, wie das Gericht urteilen wird. Grundsätzlich gilt aber: Nachbarn müssen ein übermäßiges Hundegebell nicht hinnehmen. Dem tragen auch die Gerichte Rechnung.
Konsequenzen: Was passiert, wenn Hundegebell als Ruhestörung anerkannt wird?
Vorab sei gesagt: In der Regel führt auch die gerichtliche Feststellung, dass das Bellen aus dem Nachbarhaus eine Ruhestörung darstellt, nicht dazu, dass der Hund weggegeben werden muss. Vielmehr werden in der Regel solche Vorgaben gemacht, die darauf abzielen, dass der Hund weniger bellt. Und das bedeutet vor allem, dass die Hundehalter ihre Hunde besser erziehen müssen. In der Regel lässt sich einem Hund durch den Besuch einer Hundeschule übermäßiges Bellen abgewöhnen, sodass die Ruhestörungen danach der Vergangenheit angehören.
Bellt ein Hund immer, wenn er tagsüber allein gelassen wird, wenn seine Menschen zur Arbeit fahren, kann eine andere Lösung gefordert werden: In diesem Fall ist der Hund in einem sogenannten Hundekindergarten besser aufgehoben. Diese befinden sich meist in unbewohnten Gebieten, wo das Bellen und Toben der Hunde keine Nachbarn stört und der Hund ist nicht allein.
Nur in wenigen Ausnahmefällen wird ein Gericht erfolgreich anordnen können, dass der bellende Hund abgeschafft werden muss. Dies ist in der Regel eher dann der Fall, wenn von dem Hund eine Gefahr ausgeht, weil er beispielsweise nicht nur bellt, sondern auch über den Zaun schnappt.
Besonderheit Mietrecht: Was gilt in Bezug auf bellende Hunde in einer Mietwohnung?
In Mietwohnungen kann es sein, dass es spezielle Regelungen zu Ruhezeiten gibt. Diese finden sich in der jeweiligen Hausordnung. Werden Mieter aus angrenzenden Wohnungen wiederholt durch das Bellen eines Hundes von einem Mieter gestört, so muss der Vermieter alles Mögliche für ein Unterlassen der Ruhestörung unternehmen. Sollte der Hundehalter seinen Hund nicht dazu bringen, weniger zu bellen, kann dies auch dazu führen, dass der Vermieter eine Kündigung aussprechen darf. Dies geschieht dann, um die Rechte der anderen Mieter zu wahren, denen der Vermieter gegenüber zur Überlassung einer mängelfreien Mietwohnung verpflichtet ist.
Fazit
Bellende Hunde sorgen oft für Streit zwischen Nachbarn. Dabei ist klar, dass man Hunden nicht generell das Bellen verbieten kann. Aber wenn das Bellen zu viel wird oder immer wieder in der Nacht gebellt wird, dann gilt das Bellen als Ruhestörung. Nachbarn haben dann die Möglichkeit, sich zur Wehr zu setzen. Die Hundehalter können sogar gesetzlich dazu verpflichtet werden, Maßnahmen zu ergreifen, dass der Hund weniger bellt.
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