Abgrenzung von privaten Bauhelfern und illegalen Schwarzarbeitern

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Was Bauherren wissen sollten!

Der Bau eines Hauses ist für die meisten privaten Bauherren eine enorme finanzielle Herausforderung. Steigende Preise bei Grundstücken, Baumaterialien und Arbeitsleistungen belasten das Budget zusätzlich. Reduzieren lässt sich die finanzielle Belastung durch die sogenannte „Muskelhypothek“, also in Eigenleistung erbrachte Arbeiten. Hierbei lassen sich viele Bauherren von Freunden, Familie oder Bekannten helfen. Doch wann sind diese fleißigen Helfer legale Bauhelfer und wann erfüllt eine solche Hilfe auf dem Bau den Tatbestand der Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit am Bau ist weit verbreitet: Doch wo ist die Grenze zwischen illegaler Schwarzarbeit und legaler kostenfreier Unterstützung durch private Bauhelfer? © Holger Luck, stock.adobe.com
Schwarzarbeit am Bau ist weit verbreitet: Doch wo ist die Grenze zwischen illegaler Schwarzarbeit und legaler kostenfreier Unterstützung durch private Bauhelfer? © Holger Luck, stock.adobe.com

In diesem Artikel erfahren Sie,

  • worum es bei Schwarzarbeit und legalen, privaten Bauhelfern geht,
  • was die rechtlichen Konsequenzen von Schwarzarbeit sind und
  • worauf Bauherren achten müssen, wenn private Bauhelfer auf der Baustelle unterstützen.

Hintergrund: Warum Bauhelfer bares Geld wert sind?

Im bundesdeutschen Durchschnitt kostet ein ca. 150 qm großes Haus mit einem ca. 600 qm großen Grundstück ungefähr 350.000 EUR. In ländlichen Gebieten liegen die Preise darunter, in Städten zahlen private Bauherren oft das Dreifache oder mehr für eine solche Immobilie. Um Kosten zu reduzieren, führen private Bauherren einige Arbeiten gerne als Eigenleistung aus. Hierdurch lassen sich gemäß der Berechnung des Verbandes privater Bauherren bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus rund 25.000 EUR einsparen. Dafür müssen die privaten Bauherren jedoch 850 Stunden in die Baustelle investieren. Auf eine Bauzeit von einem Jahr umgerechnet, sind das 16 Arbeitsstunden pro Woche, die private Bauherren neben ihrem normalen Job ableisten müssen. Um dieses Arbeitspensum zu bewältigen, lassen sich private Bauherren gerne von privaten Bauhelfern unterstützen. Denn im Familien- und Freundeskreis gilt meist, dass man einander beim Hausbau hilft. Natürlich werden private Bauherren sich bei den Helfern erkenntlich zeigen. Aber sie bezahlen sie eben nicht mit einem klassischen Stundensatz.

Bares am Staat vorbei: Schwarzarbeit ist strafbar und kann für Bauherren teuer werden © Tom Bayer, stock.adobe.com
Bares am Staat vorbei: Schwarzarbeit ist strafbar und kann für Bauherren teuer werden © Tom Bayer, stock.adobe.com
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Abgrenzung: Schwarzarbeit oder private Bauhelfer?

Unterstützung beim Hausbau unter Freunden, innerhalb der Familie und selbst unter Nachbarn ist weitverbreitet. Dieser Freundschaftsdienst ist als Gefälligkeit gedacht und wird dementsprechend nicht entlohnt. Als Entlohnung gilt es auch nicht, wenn Bauherren den privaten Bauhelfern als Dankeschön für ihre Arbeit regelmäßig Pizza und Getränke spendieren oder nach dem Einzug zu einer Party als Dankeschön einladen. Schwarzarbeit liegt immer dann vor, wenn die betreffende Person Arbeiten auf eine Art und Weise übernimmt, wie sie auch von einem Arbeitnehmer oder Unternehmen ausgeführt werden könnten. Mit anderen Worten: Wenn durch einen „Bauhelfer“ ein Arbeitsplatz auf dem normalen Arbeitsmarkt vernichtet wird, dann liegt Schwarzarbeit vor.

Abgrenzung private Bauhilfe – Schwarzarbeit
Abgrenzung private Bauhilfe – Schwarzarbeit

Grundsätzlich gelten folgende Abgrenzungsmerkmale zwischen Schwarzarbeit und privater Bauhilfe:

  • Ein Schwarzarbeiter arbeitet regelmäßig als „Helfer“ auf Baustellen, ein privater Bauhelfer hilft ausnahmsweise bei ausgewählten Personen (Freunden, Familie etc.) auf der Baustelle.
  • Ein privater Bauhelfer hat eine persönliche/private Motivation, den Bauherren zu helfen. Ein Schwarzarbeiter hat wirtschaftliche Interessen.
  • Private Bauhelfer sind meist fachfremd, haben also keinen Beruf in der Baubranche erlernt, sondern helfen ohne besondere Fachkenntnisse auf der Baustelle mit.
Durch private Bauhelfer lässt sich auf dem Bau Geld sparen. Die Abgrenzung zwischen privaten Bauhelfern und Schwarzarbeit ist nicht immer einfach © Tyler Olson, stock.adobe.com
Durch private Bauhelfer lässt sich auf dem Bau Geld sparen. Die Abgrenzung zwischen privaten Bauhelfern und Schwarzarbeit ist nicht immer einfach © Tyler Olson, stock.adobe.com

Die Abgrenzung zwischen Schwarzarbeit und privatem Bauhelfer ist trotzdem nicht immer ganz einfach:

  • Bauhelfer mit Fachausbildung: Trotz des oben gesagten, dürfen private Bauherren sich natürlich auch vom Bruder mit einer Maurerausbildung oder der Mutter mit einer Malerausbildung helfen lassen, ohne dass es sich um Schwarzarbeit handelt. Denn hier überwiegt, trotz Fachausbildung, in der Regel die persönliche Motivationslage.
  • Tauschbörsen: Wer bei einer Tauschbörse Leistungen in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, selbst im Tausch ebenfalls eine Leistung zu erfüllen. Dies erinnert also unter Umständen an ein geschäftliches Verhältnis. Doch die Idee hinter diesen Tauschbörsen ist ja gerade die Förderung von nachbarschaftlichem Austausch. Daher handelt es sich hier im Regelfall nicht um Schwarzarbeit.
  • Hilft ein Jugendlicher aus der Nachbarschaft und verdient sich darüber ein Taschengeld, dann ist dies eher auch nicht als Schwarzarbeit anzusehen, sondern wie ein Babysitterjob einzuordnen.
  • Eindeutig ist der Fall hingegen, wenn eine Person, selbst wenn sie keine handwerkliche Ausbildung hat, regelmäßig nach Feierabend (oder neben dem Bezug von Sozialleistungen) auf unterschiedlichen Baustellen hilft und sich hierfür (wenn auch nur geringfügig) entlohnen lässt, ohne dass diese Einnahmen versteuert werden.
Was private Bauherren beachten müssen, damit private Bauhelfer nicht als Schwarzarbeiter gelten © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Was private Bauherren beachten müssen, damit private Bauhelfer nicht als Schwarzarbeiter gelten © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Schwarzarbeit: Was sind die rechtlichen Konsequenzen?

Gerade wenn das Geld auf der Baustelle knapp wird, ist die Verlockung für Bauherren groß, durch die Inanspruchnahme von Schwarzarbeit Kosten zu sparen. Da weder die Bauarbeiter noch die Bauherren Steuern oder sonstige Abgaben abführen, ist eine Schwarzarbeiter-Handwerkerstunde deutlich günstiger, als eine „normale“ Handwerkerstunde. Trotzdem sollten Bauherren nicht versuchen, an dieser Stelle zu sparen. Denn Schwarzarbeit kann nicht nur sehr teuer werden, sondern sehr weitreichende rechtliche Folgen für die Bauherren haben:

  • Bußgelder:
    Die Höhe der Bußgelder hängt von mehreren Faktoren ab, kann aber bis zu 500.000 EUR betragen. Diese hohen Beträge betreffen eher nicht private Bauherren, doch auch Bußgelder von wenigen Tausend Euro belasten das Baubudget massiv.
  • Haftstrafen:
    Im Extremfall müssen Bauherren, die Schwarzarbeit in Anspruch nehmen, sogar mit Haftstrafen rechnen. Das Höchstmaß beträgt 10 Jahre.
  • Pflicht zur Nachzahlung der Abgaben und Steuern:
    Abgaben und Steuern, die Bauherren über die Schwarzarbeit sparen wollten, müssen nachgezahlt werden. Dieses vermeintliche Ersparnis wird also auch zunichtegemacht.
  • Verlust der Gewährleistungsrechte:
    Wenn der Schwarzarbeiter mangelhafte Arbeit leistet, haben Bauherren keinerlei Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Schwarzarbeiter. Dies kann sehr kostspielig werden, wenn beispielsweise der Baumangel zu schwerwiegenden Problemen (etwa bei der Statik oder Feuchtigkeitsschäden) führt.
  • Zahlungspflicht im Falle von „Arbeitsunfällen“:
    Kommt es im Rahmen der Schwarzarbeit zu einem „Arbeitsunfall“, so werden Kranken- oder Unfallversicherung die Bauherren in Regress nehmen.
Rechtliche Konsequenzen bei Beschäftigung von Schwarzarbeitern
Rechtliche Konsequenzen bei Beschäftigung von Schwarzarbeitern

Auch den Schwarzarbeitern können rechtliche Folgen drohen: Arbeitnehmer, die neben ihrem Job nach Feierabend, am Wochenende oder in den Ferien der Schwarzarbeit nachgehen, müssen mit einer Abmahnung oder sogar einer Kündigung rechnen. Bezieher von Sozialleistungen müssen hingegen mit Sanktionen in Form von Reduzierung oder Sperrung von Zahlungen rechnen.

Steuern, Versicherungen und Abgaben sparen durch Schwarzarbeit? Das kann teuer werden und zudem Gefängnisstrafen nach sich ziehen © fotomek, stock.adobe.com
Steuern, Versicherungen und Abgaben sparen durch Schwarzarbeit? Das kann teuer werden und zudem Gefängnisstrafen nach sich ziehen © fotomek, stock.adobe.com

Worauf sollten Bauherren bei der Beschäftigung von privaten Bauhelfern achten?

Auch in Fällen, in denen Helfer auf der Baustelle ganz eindeutig private Bauhelfer, und keine Schwarzarbeiter sind, müssen Bauherren einiges beachten. Denn auch für private Bauhelfer gelten Regeln. Diese haben einerseits die Funktion, die privaten Bauhelfer abzusichern, und andererseits dienen sie dazu, Schwarzarbeit klar von privater Bauhilfe abgrenzen zu können.

Für private Helfer auf dem Bau gilt Versicherungspflicht
Für private Helfer auf dem Bau gilt Versicherungspflicht

Das wichtigste ist, dass private Bauhelfer bei der BG Bau angemeldet werden müssen. Hierdurch erhalten die privaten Bauhelfer einen gesetzlichen Versicherungsschutz, falls auf der Baustelle ein Unfall passiert. Folgende Informationen müssen von privaten Bauherren bei der BG Bau angegeben und die entsprechenden Regeln eingehalten werden:

  • Name und Anschrift der Bauherren
  • Beschreibung des Bauvorhabens
  • Anschrift der Baustelle
  • Anzeige von Baubeginn und Bauende
  • Anmeldung der privaten Bauhelfer innerhalb einer Woche
  • Zahlung der Versicherungsbeiträge
  • Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften (Schutzausrüstung inkl. Helm, Handschuhe, Schuhe; Geländer etc.)
  • Dokumentation der durch die privaten Bauhelfer geleisteten Arbeitsstunden
  • Führen eines Bautagebuchs, in dem auch die Arbeiten und Arbeitsstunden der privaten Bauhelfer aufgenommen werden
Familie oder Freunde helfen gerne auf dem Bau. Wichtig ist, dass es sich bei den privaten Bauhelfern nicht um Schwarzarbeiter handelt © mtrlin, stock.adobe.com
Familie oder Freunde helfen gerne auf dem Bau. Wichtig ist, dass es sich bei den privaten Bauhelfern nicht um Schwarzarbeiter handelt © mtrlin, stock.adobe.com
Bauvorhaben mit privaten Helfern können online angemeldet werden
Bauvorhaben mit privaten Helfern können online angemeldet werden

Wichtig: Der gesetzliche Unfallschutz über die BG Bau gilt nicht für den Bauherren selbst und dessen oder deren gesetzlichen Lebenspartner. Für diesen Personenkreis sollte, wenn Eigenleistungen auf der Baustelle erbracht werden, unbedingt über eine private Unfallversicherung nachgedacht werden.

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Wie ist die rechtliche Situation, wenn private Bauhelfer auf der Baustelle einen Schaden anrichten?

Verursacht ein privater Bauhelfer bei seiner Arbeit einen Sachschaden, dann hängt die rechtliche Situation davon ab, ob es sich um leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz handelt. Bei Schäden durch leichte Fahrlässigkeit springt die Privathaftpflichtversicherung für den Schaden ein. Allerdings ist die Höhe des Schadens, der ersetzt wird, meist begrenzt. Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz zahlt die Versicherung nicht. Bauherren sollten sich jedoch auch bei leichter Fahrlässigkeit überlegen, ob sie von dem privaten Bauhelfer eine Erstattung des Schadens über die Privathaftpflichtversicherung zumuten wollen. Denn je häufiger ein Versicherter eine Versicherung in Anspruch nimmt, desto schneller werden Beitragsprämien erhöht.

Gerade Baustellen werden oft auf Schwarzarbeit kontrolliert. Das sollten Bauherren wissen! © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Gerade Baustellen werden oft auf Schwarzarbeit kontrolliert. Das sollten Bauherren wissen! © MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Fazit

Private Bauhelfer unterstützen Bauherren dabei, die Kosten beim Bau ihres Eigenheims zu reduzieren. Wichtig ist, dass auf die Einhaltung aller Regelungen geachtet wird, damit private Bauhelfer nicht als Schwarzarbeiter eingestuft werden. Dann nämlich wird es für die Bauherren teuer. Zum Teil kann die Abgrenzung zwischen legaler Bauhilfe und Schwarzarbeit schwierig sein. Außerdem können im Extremfall sogar Haftstrafen drohen. Zudem müssen Bauherren die privaten Bauhelfer durch die Meldung bei der BG Bau absichern.

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