Sichtschutz, lebende Einfriedung, nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz, dekoratives Element der Gartengestaltung und in vielen Fällen Grund für Auseinandersetzungen zwischen Nachbarn: das alles ist die Hecke auf der Grenze zum Nachbargrundstück. Viele Eigenheimbesitzer gehen davon aus, dass sie ihr Grundstück so gestalten dürfen, wie es ihnen gefällt. Dementsprechend machen sie sich keine Gedanken darüber, ob und in welcher Form sie eine Hecke auf der Grundstücksgrenze anpflanzen dürfen. Allerdings darf in Deutschland keineswegs jeder seinen Garten so gestalten, wie es ihm beliebt: Es gilt eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen zu beachten, insbesondere um den nachbarschaftlichen Frieden zu wahren.
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In diesem Artikel erfahren Sie,
- welche Gesetze und sonstige Regelungen es zu beachten gilt,
- warum die Regelungen nicht in allen Bundesländern einheitlich sind,
- welche Pflichten und Rechte der Eigentümer einer Hecke auf oder an der Grundstücksgrenze hat und
- Sie erhalten einen groben Überblick darüber, was in den einzelnen Bundesländern gilt.
Hecke als natürlicher Sichtschutz und lebendige Einfriedung: die Grenzen der Freiheit
Hecken, insbesondere wenn es sich um heimische Gewächse handelt, sind ein Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Sie helfen dabei, eine saubere Atemluft für sich und die Mitmenschen zu generieren und sind Zuhause für Vögel, Eichhörnchen und andere Tiere. Werden Hecken als „lebendige Einfriedung“ und Sichtschutz an der Nachbarschaftsgrenze eingesetzt, so könnte man denken, dass Grundstückseigentümer hier einen großen Gestaltungsspielraum haben. Denn schließlich haben Hecken gegenüber Zäunen noch einen weiteren Vorteil: Die Umwelt wird, anders als die meisten Zäune es tun, nicht durch die Herstellung belastet. Trotzdem gilt: Hecken dürfen auf der Grundstücksgrenze nicht nach eigenem Belieben angepflanzt werden. Insbesondere in Bezug auf den Abstand zur Grundstücksgrenze, aber auch in Bezug auf die Höhe gibt es Vorschriften. Denn eine besonders hohe Hecke mag zwar viel Sichtschutz und Sauerstoff bringen, aber sie sorgt vielfach auch für (oftmals unerwünschten) Schatten in Nachbars Garten.
Bundesrecht, Länderrecht und sonstige Regelungen: Ein Überblick über die rechtlichen Regelungen
Die Rechte zwischen Nachbarn sind an unterschiedlichen Stellen geregelt. Zudem finden sich diese Regelungen sowohl auf Bundesebene, auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene. Wichtig ist, dass das speziellere Recht (in diesem Fall das regionale) das allgemeinere schlägt. Das bedeutet: Das Bundesrecht gilt nur dann, wenn es zu einer Frage in dem jeweiligen Bundesland keine Regelung im Landesrecht gibt. Und das Landesrecht gilt wiederum nur dann, wenn es auf kommunaler Ebene (etwa auch durch den Bebauungsplan) keine speziellere Regelung gibt. Daher sind die Regelungen im Nachbarrecht gerade für Nichtjuristen nicht immer ganz einfach zu durchschauen. Im Zweifelsfall sollten Grundstückseigentümer sich an die zuständige Baubehörde vor Ort werden, die Informationen und Kontakte zu Schiedsstellen zur Verfügung stellen kann.
Festhalten lässt sich aber schon jetzt: Wie hoch eine Hecke auf der Grenze zum Nachbargrundstück sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Und selbst innerhalb eines Bundeslandes kann es regionale Unterschiede geben.
Regelungschaos mit System: Was hinter der Vielfalt an Regelungen steht
Wie Grundstücksgrenzen gestaltet werden sollen, betrifft mehrere Bereiche:
- das öffentliche Interesse daran, dass ein Gebiet einheitlich aussieht
- Verkehrssicherheit in dem Sinne, dass Hecken auf Grundstücksgrenzen nicht den Gehweg versperren oder den Straßenverkehr beeinträchtigen dürfen
- Interessen des Nachbarn, wie beispielsweise eine zu massive Verschattung seines Grundstücks durch eine sehr hohe Hecke
Die Fragen, die sich rund um diese Aspekte ergeben, können in unterschiedlichen Regionen unterschiedlich beantwortet werden. Regionen, in denen traditionell eine lockere Bebauung vorherrscht, werden im Landesrecht eher weniger Restriktionen für die Heckeneigentümer haben. Zudem finden sicher auch Traditionen Einfluss in die Gesetzeswerke: Gebiete, in denen hohe Hecken seit Generationen zur Grundstücksbegrenzung genutzt werden, haben entsprechende Regelungen in ihre Landesgesetze aufgenommen. Für den einzelnen Grundstückseigentümer macht es jedoch keinen Unterschied, warum sein Landesrecht eine bestimmte Regelung vorsieht: Man ist immer daran gebunden. Es sei denn, es gibt es eine andere regionale Regelung.
Bund, Land, Kommune: Wo sich die wichtigsten Regelungen zum Nachbarrecht finden
Wie schon angeklungen, gibt es kein bundeseinheitliches „Nachbarschaftsgesetz“, das alle Rechte und Pflichten von Nachbarn verbindlich regelt. Stattdessen herrscht, zumindest aus Sicht des Nichtjuristen, ein ziemliches Regelungschaos. Daher finden Sie im Folgenden einen Überblick, wo sich die wichtigsten Regelungen überhaupt finden:
- Bundesebene: Im BGB findet sich in den §§ 903 – 924 alles Grundlegende zum Nachbarrecht inklusive Regelungen zu überhängenden Zweigen, Früchten und Hecken.
- Landesebene: In den Nachbarrechtsgesetzen oder allgemeinen landesrechtlichen Gesetzen des öffentlichen Rechts sind solche Vorschriften festgehalten, die die allgemeinen Regelungen des Bundesrechts spezifizieren (also ergänzen) oder im Zweifelsfall auch ersetzen.
- Kommunale Ebene: In Ortssatzungen sowie Bebauungsplänen sind ganz spezielle, regionale Regelungen festgeschrieben.
Wichtig: Welche Regelungen für Sie ganz konkret gelten, können Sie durch einen Anruf bei der örtlichen Baubehörde erfragen.
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Allgemeine Regelungen: Diese Faustformeln gelten im Regelfall bundesweit
Es gibt also keine bundeseinheitliche Antwort auf die Frage: Wie hoch darf eine Hecke auf oder an der Grenze zum Nachbarn sein und welchen Abstand muss man bei der Anpflanzung einhalten? Es gibt jedoch einige Regelungen, an die alle Nachbarn in ganz Deutschland in Bezug auf eine Grenzbepflanzung gebunden sind:
- Hecken dürfen (durch einen Nachbarn allein) nicht direkt auf die Grundstücksgrenze gepflanzt werden
- Grenzabstände hängen von Faktoren wie Pflanzenart, Höhe der Bepflanzung und Region ab
- Eigentümer von Hecken haben auch eine Pflicht zur Pflege der Hecke; Einschränkungen gelten also nicht nur zum Zeitpunkt des Anpflanzens
- Gebot der „ortsüblichen Einfriedung“; das bedeutet, dass sich die Hecke in das Gesamtbild der Straße einfügen soll
- Es macht einen Unterschied, ob die Hecke zu Nachbars Garten ein Sichtschutz ist oder lediglich eine symbolische Begrenzung des Grundstücks
Ländervergleich: Exemplarische Nebeneinanderstellung der Regelungen in verschiedenen Bundesländern
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regelungen zum Nachbarrecht und damit auch zu den Fragen, wie und wo eine Hecke gepflanzt werden und wie hoch diese sein darf. Wie weit diese Regelungen voneinander abweichen können, zeigen die nachfolgenden Beispiele aus einigen der 17 Bundesländer:
- Bayern:
Hecken bis zu max. 2 Metern: Abstand von Grenze muss 50 cm betragen
Hecken über 2 Metern: Grenzabstand muss mindestens 2 Meter betragen - Brandenburg:
Grenzabstand richtet sich direkt proportional nach der Gesamthöhe: Der Mindestabstand muss 1/3 der Gesamthöhe betragen - Hessen:
Hecken bis 1,20 Meter: Grenzabstand von mindestens 0,25 Metern
Hecken bis 2 Metern: Grenzabstand von mindestens 0,50 Metern
Hecken über 2 Metern: Mindestabstand zur Grenze von 0,75 Meter - Niedersachsen:
Hecken bis 1,20 Metern: Grenzabstand von 0,25 Metern
Hecken mit maximaler Höhe von 2 Metern: Grenzabstand von mindestens 0,50 Metern
Hecken bis zu 3 Metern Höhe: Abstand muss mindestens 0,75 Meter betragen - Sachsen-Anhalt:
Hecken bis zu 1,50 Meter Höhe: Mindestgrenzabstand von 0,50 Metern
Hecken bis 3 Meter Höhe: Grenzabstand von mindestens 1 Meter
Rechte und Pflichten der Heckenbesitzer: So wird der Nachbarschaftsfrieden gewahrt
Besitzer von Hecken haben eine ganze Reihe von nachbarrechtlichen Pflichten, aber auch Rechten. Nachfolgend ein kleiner Überblick:
- Pflicht, die Grenzabstände (in Abhängigkeit von der Höhe der Hecke) einzuhalten
- Pflicht zum regelmäßigen Rückschnitt der Hecke auf beiden Seiten (In der Regel reicht ein Rückschnitt alle zwei Jahre aus.)
- Pflicht zur Verkehrssicherung (Vorbeugung von Sturmschäden durch Überhänge; sprich: herabfallende Äste bei Sturm)
- Recht, die Hecke auf der Nachbarseite selbst zurückzuschneiden. Das bedeutet, dass der Nachbar nicht ohne vorherige Fristsetzung, die vergeblich verstrichen ist, die Hecke zurückschneiden darf.
- Recht, die Früchte der Hecke selbst ernten zu dürfen (auch die auf der Seite des Nachbarn)
Fazit
Es gibt viele gute Gründe, eine Hecke als Grundstückseinfriedung und Sichtschutz zum Nachbarn zu verwenden. Allerdings müssen Hauseigentümer Regeln in Bezug auf Höhe und Abstands zur Grenze einhalten. Wie genau diese Regeln aussehen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Und selbst in den einzelnen Kommunen kann es Sonderregelungen geben. Daher sollten Grundstückseigentümer vor der (Neu)Gestaltung des Gartens immer bei der zuständigen Baubehörde vor Ort informieren.
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