Pool im eigenen Garten: Was sind die rechtlichen Anforderungen?

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„My home is my castle“, sagen die Engländer und auch immer mehr deutsche Eigenheimbesitzer sehen ihr Zuhause als ihr „Schloss“ an. Dementsprechend werden Haus und Garten gehegt und gepflegt und aus- und angebaut. Zu den aktuellen Trends zählt der Bau eines Pools im eigenen Garten. Hier kann der Nachwuchs spielen, die Großen halten sich fit und Freunde und Familie kommen zu Poolpartys zusammen. Bevor mit dem Bau eines solchen Gartenpools begonnen wird, sollten sich die zukünftigen Bauherren gründlich über die Aspekte Baurecht, Sicherheit und Kosten Gedanken machen.

Häuschen mit Garten und Pool: Nicht erst seit der Pandemie ein Trend in Deutschland © slavun, stock.adobe.com
Häuschen mit Garten und Pool: Nicht erst seit der Pandemie ein Trend in Deutschland © slavun, stock.adobe.com

In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:

  • Muss eine Baugenehmigung eingeholt werden?
  • Welche Poolart und -größe ist die passende?
  • Mit welchen Kosten ist beim Bau und beim Betrieb des Pools zu rechnen?
  • Wie lässt sich die Sicherheit am Pool garantieren?

Überblick: Welche Poolarten gibt es für den Garten?

Früher waren Gartenpools in Deutschland eine Seltenheit. Seit einigen Jahren entstehen in immer mehr Gärten Pools, die im Sommer Abkühlung bieten. Und spätestens seit den Lockdowns der Pandemie ist der Trend „Pool im eigenen Garten“ endgültig hierzulande angekommen.

Ideal, um an heißen Sommertagen Abkühlung zu finden: der eigene Gartenpool © Dirk Bösel, stock.adobe.com
Ideal, um an heißen Sommertagen Abkühlung zu finden: der eigene Gartenpool © Dirk Bösel, stock.adobe.com

Wer mit dem Gedanken spielt, im eigenen Garten ein Schwimmbad zu errichten, sollte sich zunächst über die unterschiedlichen Arten von Pools für den Garten informieren:

  • Frame Pools
    Hierbei handelt es sich um Pools, die nur vorübergehen aufgestellt werden. Diese können, aufgrund ihrer Machart, für den Sommer aufgebaut und in der kalten Jahreszeit in Keller oder Garage gelagert werden. Diese Poolart besitzt einen Rahmen aus Luftringen oder eine Konstruktion aus Hartkunststoffstangen, über die Poolplanen gespannt sind. Diese Poolart wird immer auf den Boden gestellt, also nicht in die Erde eingelassen.
  • Stahlwandbecken
    Stahlwandbecken können das ganze Jahr über betrieben werden. Diese werden also in aller Regel nicht über den Winter abgebaut. Sie können auf dem Boden aufgestellt oder in den Boden eingelassen werden.
  • Einstückbecken
    Einstückbecken werden beim Hersteller komplett vorproduziert. Die Aufstellung erfolgt durch Einlassen in den Boden. Einstückbecken können aus unterschiedlichen Materialien bestehen, darunter glasfaserverstärkter Kunststoff, PVC und Polypropylen.
  • Frei geplante Pools
    Hierbei handelt es sich um Pools, die in Zusammenarbeit mit einem Architekten individuell geplant werden. Der Bau eines solchen Pools erfolgt vor Ort durch spezialisierte Fachbetriebe. Diese Poolart lässt sich, im Rahmen der rechtlichen und baulichen Möglichkeiten, komplett frei gestalten. Allerdings liegen die Kosten für einen solchen Pool in der Regel auch deutlich über den anderen Varianten.
Pool-Arten für den eigenen Garten im Überblick
Pool-Arten für den eigenen Garten im Überblick

Je nachdem, für welchen Pool Sie sich entscheiden, gelten ganz unterschiedliche baurechtliche Anforderungen. Auch in Bezug auf die Kosten, sowohl für die Errichtung als auch das Betreiben des Pools, unterscheiden sie sich stark.

Frei geplant: Die Luxusvariante unter den Gartenpools ist der vom Architekten geplante Pool © toa555, stock.adobe.com
Frei geplant: Die Luxusvariante unter den Gartenpools ist der vom Architekten geplante Pool © toa555, stock.adobe.com
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Baurecht: Ist für einen Pool eine Baugenehmigung erforderlich?

Ob für einen Gartenpool eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist eine Frage des Baurechts. Da die Bauordnungen Landesrecht sind, können die Vorschriften von Bundesland zu Bundesland variieren. Allerdings folgen die meisten Landesbauordnungen der sogenannten Musterbauordnung. Im Zweifelsfall sollten Bauherren jedoch vor Beginn von Bauarbeiten bei der örtlich zuständigen Baubehörde nachfragen.

Laut § 61 Nr. 10 Musterbauordnung (MBO) sind Schwimmbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 m3 genehmigungsfrei. Ergänzende Sprungschanzen, Sprungtürme und Rutschbahnen mit einer maximalen Höhe von 10 m sind ebenfalls genehmigungsfrei.

Die 100 m3-Grenze ist vom Gesetzgeber sehr großzügig gewählt, wie ein Beispiel zeigt: Um diese maximale Größe zu erreichen, müsste ein Gartenschwimmbad 12 Meter lang, 7 Meter breit und 1,50 Meter tief sein. Wer eine geringere Breite (2,00 Meter) wählt, kann seinen Gartenpool sogar in der Länge einer Standard-Kurzbahn von 25 Metern und einer Tiefe von 2,00 Metern planen.

Der Pool im eigenen Garten: Bis zu einer Größe von 100 m3 ist ein Pool in der Regel genehmigungsfrei. Aber: Eine Baumeldung ist erforderlich © Reimar, stock.adobe.com
Der Pool im eigenen Garten: Bis zu einer Größe von 100 m3 ist ein Pool in der Regel genehmigungsfrei. Aber: Eine Baumeldung ist erforderlich © Reimar, stock.adobe.com

Allerdings kann es sein, dass der örtliche Bebauungsplan andere Grenzen vorsieht. Diese gelten dann als speziellere Regelungen und haben Vorrang vor den großzügigen Regelungen in der Landesbauordnung. Außerdem gibt es noch weitere rechtliche Vorgaben zu beachten. So gibt es Obergrenzen bei der bebaubaren Fläche eines Grundstücks. Zudem müssen Abstandsregelungen zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden. Ein Pool mit einer Größe von 100 m3 lässt sich daher eigentlich nur in einem sehr großen Garten realisieren.

Weiterhin müssen Bauherren bedenken, dass es rechtliche Vorgaben zur richtigen Entsorgung des Poolwassers gibt. Denn das mit Chlor belastete Wasser darf nicht einfach auf das Grundstück abgelassen werden. Und auch ein Ableiten in die Kanalisation ist nicht ohne Weiteres zulässig.

Rechtliches zum Thema „Poolbau“
Rechtliches zum Thema „Poolbau“

Baumeldung: Was ist das und was gilt es zu beachten?

Auch wenn laut Landesbauordnung und Bebauungsplan ein Pool unter 100 m3 genehmigungsfrei errichtet werden kann, so dürfen Bauherren nicht einfach mit der Baumaßnahme beginnen. Denn auch in diesen Fällen ist das Bauamt dafür verantwortlich, dass baurechtliche Probleme vermieden werden. Daher bedarf es einer sogenannten Baumeldung. Mit der Baumeldung zeigen Bauherren dem Bauamt ihr Bauvorhaben an. In der Regel müssen detaillierte Pläne, eine Planzeichnung sowie Fotos des Grundstücks eingereicht werden. In den meisten Fällen, also vor allem dann, wenn Abstände eingehalten werden und keine anderen Regelungen im Bebauungsplan festgeschrieben sind, wird das Bauamt die Baumaßnahme bewilligen.

Wichtig: Bei den oben aufgeführten Poolvarianten, die mobil (also nur auf Zeit) aufgestellt werden, ist eine Baumeldung nicht erforderlich. Allerdings sind auch Betreiber von mobilen Pools an die Einhaltung von nachbarschaftsrechtlichen Regelungen zu beachten.

Immer möglich: Mobile Pools dürfen in der Regel sogar in Schrebergärten aufgestellt werden © Jan S., stock.adobe.com
Immer möglich: Mobile Pools dürfen in der Regel sogar in Schrebergärten aufgestellt werden © Jan S., stock.adobe.com

Ausnahmesituation: Pools in Schrebergärten und Mietimmobilien

Diese Regelungen gelten jedoch nur für Grundstückseigentümer. Wer in seiner Schrebergartenparzelle oder im Garten eines gemieteten Hauses einen Pool errichten möchte, ist an andere Regelungen gebunden.

Bei Kleingartenanlagen müssen die spezifischen Regelungen der jeweiligen Kleingartenanlage beachtet werden. Hier finden sich meist spezifische Vorgaben dafür, wie die einzelnen Parzellen genutzt werden können. Im Normalfall ist das Aufstellen von mobilen Pools jedoch unkompliziert. Einbaupools sind meist verboten oder müssen, wenn dann für den Einzelfall von dem Vorstand des Kleingartenvereins genehmigt werden.

Wer zur Miete in einem Einfamilienhaus lebt, muss auf jeden Fall vor Beginn der Baumaßnahme mit seinem Vermieter Kontakt aufnehmen. Einerseits ist es in den allermeisten Fällen nicht vom Vertrag gedeckt, wenn Umbaumaßnahmen wie der Einbau eines Pools vorgenommen werden. Andererseits sollten Mieter, wenn der Vermieter zustimmt, über eine Ablösesumme für die Zeit nach dem Mietverhältnis sprechen. Aber auch hier ist das Aufstellen eines mobilen Pools in den meisten Fällen unproblematisch.

Pool mit Überdachung: Wann ist hier eine Baugenehmigung erforderlich?

Es gibt viele Gründe, seinen Pool im Garten mit einer Überdachung zu versehen:

  • Pool kann auch außerhalb der Sommermonate genutzt werden.
  • Reinigung des Pools ist weniger aufwendig, da keine Äste und Blätter ins Wasser fallen.
  • Beheizen des Pools ist günstiger als bei einem offenen Pool, sodass die laufenden Kosten geringer ausfallen.
  • Je nach Bauart bieten Poolüberdachungen einen guten Schutz, damit weder Tiere noch Menschen in den Pool fallen können.
Sicherheit und Schutz vor Verschmutzung bietet eine Poolüberdachung. Aber Achtung: Baugenehmigung ist erforderlich © Dirk Bösel, stock.adobe.com
Sicherheit und Schutz vor Verschmutzung bietet eine Poolüberdachung. Aber Achtung: Baugenehmigung ist erforderlich © Dirk Bösel, stock.adobe.com

Wer seinen Pool überdachen möchte, muss sich jedoch darüber klar sein, dass es sich bei den meisten Konstruktionen um Gebäude im baurechtlichen Sinne handelt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine bewegliche Poolüberdachung aus (Plexi)Glaselementen handelt oder um einen Bau, der gemauert wurde. Auch ist es unerheblich, ob der überdachte Pool direkt an das Haus angebaut oder mitten auf dem Grundstück platziert ist. In all diesen Fällen ist eine klassische Baugenehmigung erforderlich. Bauherren sollten nicht unterstellen, dass ein solcher Bau einfach vom Bauamt übersehen oder gar hingenommen werde. Dank Google Earth, aber auch unliebsamer Nachbarn erfahren Bauämter in den meisten Fällen von diesen ungenehmigten Bauten und verhängen zumindest massive Bußgelder. Unter Umständen kann sogar ein Rückbau angeordnet werden.

Mit diesen Maßnahmen erhöhen Sie die Sicherheit am Pool – sowohl für die eigenen als auch die Nachbarskinder
Mit diesen Maßnahmen erhöhen Sie die Sicherheit am Pool – sowohl für die eigenen als auch die Nachbarskinder

Sicherheit: Welche Regelungen gelten und welche Möglichkeiten gibt es?

Wer einen Pool auf seinem Grundstück hat, dem obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, dass der Eigentümer des Pools dafür Sorge tragen muss, dass der Pool für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellt. Dementsprechend muss der Pool so gesichert sein, dass weder Menschen noch Tiere einfach hineinfallen und zu Schaden kommen können. Diese Pflicht gilt übrigens unabhängig von der Wassertiefe. Denn bereits ab einer Wassertiefe von 40 cm besteht für Kinder akute Lebensgefahr. Der Pool muss so gesichert sein, dass Dritte von außerhalb des Grundstücks nicht in den Pool fallen können. Es macht jedoch auch Sinne, Sicherungsmaßnahmen zu installieren, die Unfälle innerhalb des eigenen Gartens verhindern.

Eigentümer von Gartenpools haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht © rocklights, stock.adobe.com
Eigentümer von Gartenpools haben eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht © rocklights, stock.adobe.com

Folgende Möglichkeiten gibt es, den Pool zu sichern:

  • Einzäunen des Grundstücks, auf dem der Pool sich befindet. Dieser Zaun muss hoch genug sein und Gartentore müssen verschlossen sein.
  • Poolüberdachung, die rundum geschlossen ist und abgesperrt werden kann.
  • Einzäunen des Pools selbst. Auch hier muss das Tor abschließbar sein.
  • Rollabdeckungen, die wie eine Art Rollladen über den Pool gefahren werden können und diesen abdecken.
  • Schwimmende Alarmgeräte, die auf der Wasseroberfläche schwimmen und Alarm geben, wenn ein Objekt (also insbesondere ein Mensch oder ein Tier) in das Wasser fällt.

Die Pflicht zur Sicherung eines Pools gilt unabhängig vom jeweiligen Bundesland. Hierbei handelt es sich um eine bundeseinheitliche Regelung, die nicht primär etwas mit Baurecht zu tun hat.

Kinder lieben es, an heißen Tagen im Pool zu planschen. Herkömmliche Schwimmhilfen bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz vor Badeunfällen © famveldman, stock.adobe.com
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Wichtig: Wer einen Pool im Garten hat, muss auf Sicherheit achten © CarloSanchezPereyra, stock.adobe.com
Wichtig: Wer einen Pool im Garten hat, muss auf Sicherheit achten © CarloSanchezPereyra, stock.adobe.com

Nachbarrecht: Worauf ist beim Betreiben eines privaten Pools zu achten?

Neben den gesetzlichen Regelungen zu Größe, Art der Überdachung, Ableitung des Wassers und Fragen der Verkehrssicherungspflicht, gelten auch die Regeln des Nachbarschaftsrechts. Diese sind nicht bundeseinheitlich gleich geregelt. Allerdings gilt in allen Bundesländern das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Neben speziellen Regelungen, die je nach Bundesland oder Kommune variieren können, gelten immer folgende Richtlinien:

  • Das Ablassen des Wassers aus einem Pool (auch der Überlauf) darf nicht dazu führen, dass Wasser auf das Nachbargrundstück läuft.
  • Lautstarke Poolpartys dürfen nicht dazu führen, dass das nachvollziehbare Ruhebedürfnis der Nachbarn gestört wird. Dies bezieht sich insbesondere auf die Einhaltung der nächtlichen Ruhephasen.
  • Pumpen, die für den Betrieb des Pools verwendet werden, dürfen in Bezug auf die Lautstärke nicht die vorgegebenen Richtwerte übersteigen. Dies gilt besonders für die Nachtstunden. Auch sollte der Platz für die Aufstellung der Pumpe so gewählt werden, dass diese Nachbarn so wenig wie möglich beeinträchtigt.
Nachbarrechte wahren: Spielende Kinder an Sommertagen müssen Nachbarn ertragen – aber allabendliche, lautstarke Poolpartys nicht © Sergey Novikov, stock.adobe.com
Nachbarrechte wahren: Spielende Kinder an Sommertagen müssen Nachbarn ertragen – aber allabendliche, lautstarke Poolpartys nicht © Sergey Novikov, stock.adobe.com

Budget: Wie hoch sind die Kosten für Bau und Betrieb eines Gartenpools?

Bevor ein Pool im Garten errichtet wird, sollten Bauherren sich Gedanken über das Budget machen. Denn bei einem Pool fallen nicht nur die Anschaffungs- oder Baukosten an, sondern auch die Betriebs- und Wartungskosten.

Anschaffungskosten:

  • Große Aufstellpools: ca. 1.000 bis 1.500 EUR
  • Einbaupools mit Stahlwänden: ab 2.000 EUR zzgl. Aushub der Grube
  • Fertigpools (Einstückbecken): ab 5.000 EUR inkl. Zubehör, aber zzgl. Aushub
  • Frei geplanter Pool vom Fachbetrieb: ab 15.000 EUR zzgl. Zubehör 

Betriebskosten:

  • Wasser für Befüllung und kontinuierlichen Wasseraustausch
  • Strom für Wasserumwälzung
  • Strom für Poolheizung (Stromkosten oder Solarfolie)
  • Filtermaterialien
  • Reinigungsinstrumente und Reinigungsmittel
  • Rücklagen für Wartung und Reparatur

Diese Kosten variieren stark je nach Einzelfall, sodass sich hier nur schwer Angaben machen lassen. Wichtig ist, dass Bauherren klar ist, dass laufende, nicht unerhebliche Kosten durch den Betrieb anfallen.

Fazit

Wer einen Pool im eigenen Garten anlegen möchte, der hat mehrere Möglichkeiten: Es gibt mobile Pools, genehmigungsfreie Pools sowie Pools, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist. Eine Baugenehmigung wird erst ab einer Poolgröße von 100 m3 erforderlich, für kleine Pools reicht eine Bauanzeige. Anders sieht dies aus, wenn ein Pool überdacht werden soll. Denn mit einer festen Schwimmbadüberdachung handelt es sich um ein Gebäude im Sinne des Baurechts. Neben diesen Vorgaben müssen Inhaber eines Gartenschwimmbads den sogenannten Verkehrssicherungspflichten nachkommen. Das bedeutet, dass sie den Pool vor Unfällen absichern. Und auch Nachbarschaftsrechte gilt es während der Nutzung des Pools zu beachten.

Streit unter Nachbarn lässt sich am ehesten vermeiden, wenn jeder die Grenzen des anderen respektiert © caftor, stock.adobe.com
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