Gartenhaus und rechtliche Bestimmungen

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Eine Frage von Größe, Nutzungsart und Aufstellungsort

Unterbringungsort für Gartenmöbel, Fahrräder, Gartengeräte oder auch als regengeschützter Ort zum Spielen für die Kinder an verregneten Sommertagen: Ein Gartenhaus ist die ideale Ergänzung für den Garten. Es gibt sie in unterschiedlichen Größen, Ausstattungen, Materialien und für unterschiedliche Zwecke – vom reinen Gerätehaus bis zum Homeoffice im Garten oder der Ferienwohnung für Gäste. Bevor Gartenbesitzer sich für ein Gartenhaus entscheiden, sollten sie sich darüber informieren, welche rechtlichen Bestimmungen gelten. Sprich: Darf das gewünschte Gartenhaus an der geplanten Stelle im Garten einfach errichtet und so, wie gewünscht, genutzt werden?

Wohnraum im Freien oder schicker Geräteschuppen: Davon hängt es auch ab, ob ein Gartenhaus direkt an die Nachbargrenze gebaut werden darf © OceanProd, stock.adobe.com
Wohnraum im Freien oder schicker Geräteschuppen: Davon hängt es auch ab, ob ein Gartenhaus direkt an die Nachbargrenze gebaut werden darf © OceanProd, stock.adobe.com

In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:

  • Können Gartenhäuser genehmigungsfrei errichtet werden oder muss eine Baugenehmigung eingeholt werden?
  • Welche Regelungen gelten in Bezug auf den Aufstellungsort des Gartenhauses?
  • Muss der Nachbar vor dem Bau eines Gartenhauses informiert oder um Erlaubnis gefragt werden?

Überblick: Welche unterschiedlichen Arten von Gartenhäusern gibt es?

Gartenhaus ist ein Oberbegriff für eine ganze Bandbreite an Bauwerken, die im Garten – meist zusätzlich zum Wohnhaus – errichtet werden können. Sie unterscheiden sich in Bezug auf Größe, Material, Nutzungsart und Herstellungsverfahren. Nachfolgend ein kleiner Überblick über die unterschiedlichen Arten von Gartenhäusern:

Das Gartenhaus: Es gibt viele Varianten
Das Gartenhaus: Es gibt viele Varianten

Unterscheidung nach Größe und Nutzungsart

  • Schuppen von wenigen Quadratmetern, der zum Unterstellen von Gartengeräten oder Fahrrädern dient
  • Gartenhaus, das für den vorübergehenden Aufenthalt von Menschen genutzt wird
  • Gartenhaus mit Aufenthaltsraum (vorübergehender Aufenthalt) und Anbau, der als Schuppen genutzt wird
  • Gartenhaus mit mehreren Bereichen: Wohnbereich, Kochbereich, Bereich mit Toilette, Schlafbereich
Homeoffice im Grünen: Viele Deutsche haben sich im Gartenhaus ihren Arbeitsplatz eingerichtet © Halfpoint, stock.adobe.com
Homeoffice im Grünen: Viele Deutsche haben sich im Gartenhaus ihren Arbeitsplatz eingerichtet © Halfpoint, stock.adobe.com

Unterscheidung nach Material und Bauart

  • Kunststoff: Fertigelemente, die vor Ort zusammengefügt werden
  • Metallelemente: Montage vor Ort
  • Holzhäuser: Holzelemente oder Holzleisten, die vor Ort nach Bauplan zusammengebaut werden
  • Holzfertighäuser: Diese werden in der Fabrik vormontiert und dann per Kran geliefert (wie Fertiggarage)
  • Fundamentarten: ohne Fundament, Platten oder Holzleisten als Fundament, Punktfundament, gegossenes Fundament 

Diese Aufzählung zeigt, wie groß der Unterschied zwischen Gartenhäusern sein kann. Daraus ergibt sich, dass sich die Frage, ob ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden kann, nicht pauschal beantworten lässt.

Saubere Lösung: In einem Gartenhaus, der als Schuppen genutzt wird, können Gartengeräte untergebracht werden © Sina Ettmer, stock.adobe.com
Saubere Lösung: In einem Gartenhaus, der als Schuppen genutzt wird, können Gartengeräte untergebracht werden © Sina Ettmer, stock.adobe.com
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Hintergrund: Wann kann ein Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden und wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Das deutsche Baurecht beschneidet die Freiheit von Grundstückseigentümern in zahlreichen Punkten. Nur, weil es sich um das eigene Grundstück handelt, darf dort nicht einfach nach freiem Belieben gebaut werden. Dies hat mehrere Gründe, vor deren Hintergrund sich auch die konkreten Regelungen für die baurechtlichen Einschränkungen bei Gartenhäusern nachvollziehen lassen:

  • Einheitliches Erscheinungsbild eines Baugebietes
  • Brandschutz
  • Sicherstellung von ausreichender Beleuchtung mit Tageslicht des Nachbarhauses
  • Wahrung der Privatsphäre aller Nachbarn
Bundesländer im Vergleich: Ab welcher Größe ist das Gartenhaus genehmigungspflichtig?
Bundesländer im Vergleich: Ab welcher Größe ist das Gartenhaus genehmigungspflichtig?

Ob für ein Gartenhaus eine Baugenehmigung erforderlich ist, richtet sich nach dem Baugesetzbuch (Bundesrecht), der jeweiligen Landesbauordnung (Landesrecht) und nach dem Bebauungsplan (Kommunales Recht). Denn in Deutschland gilt neben einigen bundeseinheitlichen Regelungen auch Landesrecht sowie kommunales Recht. Welche Regelungen im eigenen Bundesland und der eigenen Kommune gelten, sollten Bauwillige bei der zuständigen Baubehörde vor Ort erfragen. Grundsätzlich sind aber vier Faktoren ausschlaggebend dafür, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder nicht:

  • Größe des Gartenhauses
    Hierbei geht es sowohl um die maximale und mittlere Höhe, als auch um die Grundfläche und daraus resultierend die Raumgröße in Kubikmetern. Während einige Bundesländer die Grenzen für die Gebäudegröße sehr niedrig ansetzen (10 m3 in Bremen, sind diese Regelungen in anderen Bundesländern viel großzügiger: 75 m3)
  • Nutzungsart des Gartenhauses
    Hier geht es um die Frage, ob das Gartenhaus nur als Schuppen, also zur Unterstellung von Gartengeräten, Fahrrädern etc. verwendet werden soll, oder ob es dem (nicht nur vorübergehenden) Aufenthalt von Menschen dienen wird. Letzteres wird in der Regel angenommen, wenn ein Gartenhaus mit einem Toilettenraum und einer Kochecke ausgestattet ist.
  • Standort
    Es macht einen Unterschied, ob das Gartenhaus im Garten innerhalb einer bebauten Siedlung, im Außenbereich oder in einer Kleingartensiedlung errichtet werden soll.
  • Art des Fundamentes
    Aus rechtlicher Sicht macht es einen Unterschied, ob das Gartenhaus ein festes, beispielsweise aus Beton gegossenes, Fundament besitzt, einfach auf dem Boden aufgestellt wurde oder vielleicht sogar mittels Rädern verschiebbar ist (Schäferwagen-Stil).
Bebauungspläne könne Vorschriften über Anbauten, Gartenhäuser und Garagen enthalten © Andreas Gruhl, stock.adobe.com
Die Baugenehmigung für das Gartenhaus

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Genehmigungsfreie Gartenhäuser: Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zu beachten?

Ist gemäß den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes also keine Baugenehmigung erforderlich, so dürfen Bauherren ihr Gartenhaus trotzdem nicht einfach frei im Garten platzieren. Auch hier gibt es Regelungen zu beachten. Welche Regelungen gelten, ist ebenfalls in den jeweiligen Landesbaugesetzen festgelegt. Diese sind in den Grundzügen identisch mit den Inhalten der länderübergreifenden Musterbauverordnung (MBV). Allerdings gibt es in einigen Landesbauverordnungen deutliche Abweichungen von der MBV.

Fast in keinem Bundesland ein Problem: Ein reiner Schuppen auf der Grundstücksgrenze © Chris Lofty, stock.adobe.com
Fast in keinem Bundesland ein Problem: Ein reiner Schuppen auf der Grundstücksgrenze © Chris Lofty, stock.adobe.com

Die Regelungen der Musterbauverordnung können Bauherren jedoch erste Anhaltspunkte bieten, um zu beurteilen, welche Art von Gartenhaus sie wo aufstellen dürfen. Direkt auf der Grundstücksgrenze dürfen, laut MBV, folgende Gartenhäuser direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden:

  • Gartenhaus enthält keine Aufenthaltsräume.
  • Gartenhaus enthält keine Feuerstelle.
  • Die mittlere Wandhöhe des Gartenhauses beträgt maximal 3 Meter.
  • Je Grundstücksgrenze beträgt die Wandlänge (Außenwand) maximal 9 Meter.

Wichtig: Einige der Landesbauverordnungen kennen jedoch deutliche Abweichungen von diesen allgemeinen Vorgaben. Das bedeutet, dass in vielen Bundesländern strengere Regelungen für Gartenhäuser gelten, die direkt auf der Grundstücksgrenze platziert werden. Außerdem sollten Bauherren einen Blick in den geltenden Bebauungsplan werfen. Denn auch hier können sich einschränkende Regelungen finden. Die sicherste Variante ist es, wenn Bauherren in der Planungsphase Kontakt mit der zuständigen Baubehörde aufnehmen und dort erfragen, welche Regelungen konkret gelten.

Klein, praktisch und schick: Über ein so hübsch gestaltetes Gartenhaus freuen sich sicher auch die Nachbarn © ting, stock.adobe.com
Klein, praktisch und schick: Über ein so hübsch gestaltetes Gartenhaus freuen sich sicher auch die Nachbarn © ting, stock.adobe.com

Überblick: Wie unterscheiden sich die Landesbauordnungen in Bezug auf Gartenhäuser

Um zu verstehen, warum ein Blick in die eigene Landesbauordnung vor dem Kauf und der Aufstellung eines Gartenhauses so wichtig ist, zeigt ein Vergleich zwischen den Regelungen einiger ausgewählter Landesbauordnungen zum Thema:

Bayern

Hier dürfen Gartenhäuser direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn

  • die Grundstücksgrenze mehr als 42 Meter lang ist,
  • das Gartenhaus freistehend errichtet wird (also insbesondere nicht die Erweiterung eines Wohnhauses darstellt),
  • das Gartenhaus keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten enthält,
  • die mittlere Wandhöhe maximal drei Meter beträgt,
  • die Gesamtgröße 50 Kubikmeter nicht überschreitet und
  • das Gartenhaus eine Länge von fünf Metern pro Grundstücksgrenze nicht überschreitet.

Brandenburg

Laut dieser Landesbauverordnung dürfen Gartenhäuser dann auf die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn

  • die Außenwände, die entlang der Grundstücksgrenze errichtet werden, insgesamt eine maximale Länge von 15 Metern und pro Grundstücksgrenze eine maximale Länge von neun Metern haben und
  • durch das Gartenhaus die Belichtung von Aufenthaltsräumen nicht beeinträchtigt wird.

Nordrhein-Westfalen

Die Regelungen der Landesbauordnung in NRW sind sehr komplex und erlauben das Aufstellen eines Gartenhauses direkt an der Grundstücksgrenze, wenn

  • das Gartenhaus keine Öffnungen zu den Wänden hat, die der Nachbargrenze zugewandt sind,
  • das Gartenhaus keine mehr als 1,50 m vor der Außenwand vortretende Bauteile aufweist,
  • die Gesamtlänge des Gartenhauses an allen Grundstücksgrenzen 15 Meter nicht überschreitet,
  • durch das Gartenhaus eine Beleuchtung mit Tageslicht nicht erheblich beeinträchtigt wird und
  • der Brandschutz nicht gefährdet ist.
Deutsches Baurecht: Regelungen zum Aufstellen von Gartenhäusern sind in jedem Bundesland etwas anders ausgestaltet © magele-picture, stock.adobe.com
Deutsches Baurecht: Regelungen zum Aufstellen von Gartenhäusern sind in jedem Bundesland etwas anders ausgestaltet © magele-picture, stock.adobe.com

Sonderfall: Welche Regeln gelten für Gartenhäuser in Schrebergärten?

Anders sieht die Situation aus, wenn das Gartenhaus innerhalb einer Kleingartenanlage errichtet werden soll. Hier gilt das Bundeskleingartengesetz. Laut Schätzungen gibt es in Deutschland etwa eine Million Kleingartenparzellen. Die Kleingärten sind für die Erholung von Städtern in der Natur gedacht. Wochenenden und auch Ferien sollen dort verbracht werden dürfen. Dementsprechend großzügiger sind die Regelungen bei Gartenhäusern, wenn es um die Frage der Baugenehmigung geht. Hier gilt in der Regel: Die maximale Grundfläche darf 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Hierin eingeschlossen ist auch ein eventuell an das Haus angebauter Freisitz.

Sonderfall Gartenhaus im Schrebergarten: Diese dürfen in der Regel größer und anders ausgestattet sein, aber nicht dauerhaften Wohnzwecken dienen © Eberhard, stock.adobe.com
Sonderfall Gartenhaus im Schrebergarten: Diese dürfen in der Regel größer und anders ausgestattet sein, aber nicht dauerhaften Wohnzwecken dienen © Eberhard, stock.adobe.com

In der Regel ist es von den Satzungen der Kleingartenanlagen gedeckt, dass die Gartenhäuser in Kleingärten so eingerichtet sind, dass die Pächter der Kleingartenparzelle dort auch ein Wochenende oder einige Ferientage verbringen können. Das Gartenhaus darf jedoch keinen dauerhaften Wohnzweck erfüllen. Doch auch hier gilt: Vor dem Baubeginn sollte die Satzung des Kleingartenvereins gründlich studiert werden, um alle Regelungen zu kennen. Andernfalls kann verfügt werden, dass das Gartenhaus wieder abgebaut werden muss.

Nachbarrecht: Worauf sollte beim Bau eines Gartenhauses aus Gründen des friedlichen Miteinanders geachtet werden?

Neben den klaren gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben des Nachbarrechts gilt beim Thema Gartenhaus wie immer auch der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Das bedeutet insbesondere:

  • Nachbar informieren: Auch wenn der Nachbar vor dem Bau eines Gartenhauses nach dem Gesetz im konkreten Fall nicht seine Zustimmung erteilen muss, so sollte der Nachbar doch informiert werden. Es trägt zum nachbarschaftlichen Miteinander bei, dem Nachbarn zu erzählen, dass man plant, ein Gartenhaus zu bauen und auf Wunsch auch zu zeigen, welches Modell ausgewählt wurde.
  • Wird eine Gartenparty geplant und das Buffet soll im Gartenhaus auf der Grundstücksgrenze aufgebaut werden, dann sollte der Nachbar über die Gartenparty vorab informiert werden. Besser noch: den Nachbarn ebenfalls einladen, wenn der Anlass es zulässt. 
Auf gute Nachbarschaft: Vor dem Projekt Gartenhaus sollten Nachbarn kurz informiert werden © JackF, stock.adobe.com
Auf gute Nachbarschaft: Vor dem Projekt Gartenhaus sollten Nachbarn kurz informiert werden © JackF, stock.adobe.com

Checkliste: Was sollten Sie vor dem Kauf eines Gartenhauses bedenken?

Bevor ein Gartenhaus gekauft und aufgebaut wird, sollten Bauherren insbesondere folgende Punkte bedenke und abklären:

  • Bin ich bereit, für mein Gartenhaus ein Baugenehmigungsverfahren zu durchlaufen?
  • Wie möchte ich das Gartenhaus nutzen: als Schuppen, als Homeoffice, als Gästezimmer, als Sommerhaus etc.?
  • Welche Größe benötige ich? Welche Anzahl von Räumen/Funktionsbereichen benötige ich wirklich? Welche Ausstattung brauche ich im Gartenhaus (insbesondere Toilette, Feuerstätte)?
  • Welche rechtlichen Vorgaben muss ich für das von mir ausgewählte Gartenhaus-Modell beachten?
    • Baugenehmigung: Ja oder nein?
    • Bau auf der Grundstücksgrenze möglich: Ja oder nein?
  • Was sind die bundesrechtlichen, landesrechtlichen und kommunalen Regelungen?
  • Ist eine Zustimmung des Nachbarn zum Bau notwendig?
  • Habe ich, auch wenn keine Zustimmung erforderlich ist, den Nachbarn vor Baubeginn informiert?
Refugium im Grünen: das Gartenhaus in der Kleingartenkolonie © dresden, stock.adobe.com
Refugium im Grünen: das Gartenhaus in der Kleingartenkolonie © dresden, stock.adobe.com

Fazit

Gartenhäuser gibt es im Baumarkt oft schon für recht überschaubare Preise zu kaufen und auch der Aufbau ist meist schnell erledigt. Aus Platzgründen stellen viele Gartenbesitzer das Gartenhaus an den Rand des Gartens und nutzen es wahlweise als Schuppen, Homeoffice oder Gästezimmer. Nach deutschem Recht dürfen Gartenhäuser jedoch keinesfalls immer einfach überall dort im Garten platziert werden, wo es den Grundstückseigentümern am liebsten wäre. Neben der Frage, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, stellt sich die Frage, unter welchen Umständen das Gartenhaus direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet werden darf. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der entsprechenden Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Gartenhaus errichtet werden soll. Zudem sollte der Bebauungsplan geprüft werden, ob sich hier speziellere Vorschriften finden. Als Faustformel und Mindestanforderung an die Möglichkeit, das Gartenhaus auf die Grundstücksgrenze bauen zu dürfen, gilt: Das Gartenhaus darf keine Aufenthaltsräume und/oder Feuerstätte enthalten, in der mittleren Höhe maximal drei Meter und pro Grundstücksgrenze nicht länger als neun Meter sein.

Nicht zu nah an Nachbars Grenze: Auch ein Wintergarten fällt unter die Abstandsregelungen © js-photo, stock.adobe.com
Anbau, Hecke und Zaun: Rechtliches zu Grenzbebauungen

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