Baulärm: die Baustelle in der Nachbarschaft

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Was muss man hinnehmen und wo sind die Grenzen?

Schmutz, zusätzliche in der Straße geparkte Autos von Handwerkern und Baustoffzulieferern, ein über das eigene Grundstück schwenkender Kran und Lärm – das sind die Begleiterscheinungen, wenn in der Nähe gebaut wird. Grundsätzlich besteht ein gesellschaftlicher Konsens, dass neuer Wohnraum, gerade auch in Städten, dringend gebraucht wird. Bauen, auch innerhalb von Wohngebieten, ist also notwendig. Wenn jedoch in der eigenen Nachbarschaft eine Baustelle entsteht, werden die Beeinträchtigungen oftmals als so gravierend erlebt, dass Nachbarn sich in ihren Rechten verletzt sehen. Besonders stark beeinträchtigt fühlen Nachbarn sich von Baustellenlärm.

Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, ist die Lärmbelästigung mitunter extrem © rico287, stock.adobe.com
Wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird, ist die Lärmbelästigung mitunter extrem © rico287, stock.adobe.com
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In diesem Artikel erfahren Sie,

  • was genau unter Baulärm zu verstehen ist,
  • welche Beeinträchtigungen Nachbarn hinnehmen müssen und
  • wie sie gegen darüber hinausgehende Beeinträchtigungen vorgehen können.

Bauherren und Nachbarn: Welche Regelungen gibt der Gesetzgeber für dieses Verhältnis vor?

Beim Bauen gilt, wie auf der Internetseite vom Justizportal NRW steht, im Grundsatz: wo Menschen eng zusammenleben, muss jeder Rücksicht nehmen, auch an der Gartengrenze. Folgerichtig sind die Nachbarrechtsbestimmungen fast ausschließlich vom Leitgedanken der Verständigung geprägt. Zwar haben nicht alle Bundesländer ein Nachbarschaftsrecht – der Grundgedanke der gegenseitigen Rücksichtnahme zwischen Bauherren und Nachbarn gilt trotzdem länderübergreifend.

Klare Regelungen: Sonntags und in der Nacht muss auf der Baustelle Ruhe herrschen © Thomas Reimer, stock.adobe.com
Klare Regelungen: Sonntags und in der Nacht muss auf der Baustelle Ruhe herrschen © Thomas Reimer, stock.adobe.com

Grundsätzlich gilt, dass das Interesse der Allgemeinheit an neuem Wohnraum höher einzuschätzen ist, als die privaten Interessen der Nachbarn, vor (hinnehmbaren) Belästigungen durch Baustellen geschützt zu werden. Was aber hinnehmbare Belästigungen sind und ab wann Nachbarn Belästigungen nicht mehr hinnehmen müssen, ist von vielen Faktoren abhängig. In vielen Fällen landet die Klärung solcher Fragen vor Gericht, was dazu führt, dass sich Bauarbeiten länger hinziehen. Das hat nicht nur Nachteile für die Bauherren, sondern auch für die Nachbarn. Denn: Selbst wenn ein Bau gegen geltendes Recht verstößt, kommt es in der Praxis nur sehr selten vor, dass ein einmal errichtetes Haus wieder abgerissen werden muss. Umgekehrt ist die Nachbarschaft auf Dauer belastet, was das Zusammenleben für beide Seiten unangenehm machen dürfte.

Fallstricke vermeiden: Die Bauverträge sollten Bauherren durch einen Fachjuristen prüfen lassen © Freedomz, stock.adobe.com
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Definition: Welcher Lärm wird als Baulärm bezeichnet?

Das Sprichwort sagt: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne.“ Auf eine Baustelle übertragen bedeutet das, dass überall dort, wo Häuser errichtet oder saniert, aber auch nur aufwendiger renoviert werden, mit Lärm, Schmutz und anderen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Doch nicht jeder Lärm, der durch Hämmern, Bohren oder andere Gerätschaften vom Nachbargrundstück herüberschallt, ist Baulärm.

Aus juristischer Sicht wird als Baulärm nur der Lärm bezeichnet, der bei dem Betrieb einer Baustelle entsteht. Eine Baustelle liegt vor, wenn beispielsweise ein Gebäude errichtet wird. Baustellenlärm kann laut Definition nur auf einer gewerblich betriebenen Baustelle entstehen. Arbeitet hingegen der Nachbar auf seinem Grundstück als Heimwerker und verursacht dabei Lärm, dann handelt es sich um Nachbarschaftslärm und nicht um Baulärm.

Lärm von heimwerkenden Nachbarn ist kein Baulärm: Das Gesetz regelt eindeutig, dass Baulärm von einer gewerblichen Baustelle stammen muss © Dan Race, stock.adobe.com
Lärm von heimwerkenden Nachbarn ist kein Baulärm: Das Gesetz regelt eindeutig, dass Baulärm von einer gewerblichen Baustelle stammen muss © Dan Race, stock.adobe.com

Baulärm wird von vielen Menschen als deutlich belastender wahrgenommen, auch wenn dieser in der Lautstärke unter Umständen nicht ausgeprägter ist, als anderer Lärm aus der Umgebung. Untersuchungen zeigen, dass Baulärm ein sehr spezielles Lärmspektrum aufweist. Die tieffrequenten Lärmanteile sind bei Baulärm besonders hoch. Die Schalldämmung marktüblicher Baustoffe in diesem Frequenzbereich ist meist eher gering ausgeprägt. Daher gelangt Baulärm in recht hohem Umfang zu den Nachbarn. 

Grenzwerte: Wie laut darf eine Baustelle sein und welche anderen Grenzen gibt es?

Der gesunde Menschenverstand besagt: Wie laut Baulärm sein darf, muss von den Gesamtumständen abhängen. Wenn im Umfeld der Baustelle ein hohes generelles Lärmniveau herrscht, müssen die Grenzwerte andere sein, als wenn in einem Wohngebiet im ländlichen Umfeld gebaut wird.

Das steht in der „AVV-Baulärm“
Das steht in der „AVV-Baulärm“

Dies spiegelt sich auch in der rechtlichen Regelung zu den Lärmgrenzwerten auf Baustellen wider: In der AVV-Baulärm, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, finden sich Lärmrichtwerte, die sich an den üblichen Baugebieten orientieren. Dementsprechend gelten für Mischgebiete andere Richtwerte als für reine Wohngebiete einerseits und reine Gewerbegebiete andererseits. Zudem findet sich in der AVV-Baulärm eine Regelung, die Baulärm gegenüber anderem Lärm bevorzugt. Durch diese Regelung ist faktisch festgeschrieben, dass Baulärm die geltenden Lärmgrenzen um bis zu 5 dB(A) überschreiten darf. Bei anderem Lärm, also beispielsweise dem vom heimwerkenden Nachbarn, gilt dieser „Pufferbereich“ nicht.

Neubau inmitten einer Wohnsiedlung: Hier gelten andere Regelungen bezüglich des Baulärms als bei einer Baustelle in einem lauten Umfeld © Foto-Ruhrgebiet, stock.adobe.com
Neubau inmitten einer Wohnsiedlung: Hier gelten andere Regelungen bezüglich des Baulärms als bei einer Baustelle in einem lauten Umfeld © Foto-Ruhrgebiet, stock.adobe.com

Auch in Bezug auf die Uhrzeit, zu der Baulärm stattfinden darf, gibt es gesetzliche Regelungen. Zwar findet sich im Bundesimmissionsschutzgesetz keine Beurteilung zur Lautstärke von Baulärm, dafür aber Regelungen dazu, wann Bagger, Schredder und andere Baumaschinen betrieben werden dürfen.

Für Baustellen gilt danach grundsätzlich, dass an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an allen Werktagen zwischen 20 und 7 Uhr auf der Baustelle Ruhe herrschen muss. Umgekehrt bedeutet das: An Werktagen, also Montag bis Samstag, darf auf Baustellen zwischen 7 und 20 Uhr gearbeitet werden – und zwar mit der oben bereits definierten maximalen Lärmbelästigung.

Das bedeutet für Nachbarn einer Baustelle, dass sie samstags nicht mehr in Ruhe ausschlafen können und auch das Samstagsfrühstück auf der Terrasse könnte gestört werden. Für die hier dargestellten Ruhezeiten, in denen auf der Baustelle kein Lärm gemacht werden darf, können Ausnahmeregelungen festgelegt werden. Dies ist aber bei privaten Baustellen, also beim Bau von Ein- oder einzelnen Mehrfamilienhäusern, nur sehr selten der Fall. Ist eine solche Ausnahmeregelung erteilt, dürfen Bagger und Co. auch sonntags und in der Nacht arbeiten. 

Schmutz, Lärm, Veränderungen: Nachbarn müssen zahlreiche Belastungen durch eine Baumaßnahme hinnehmen © Gabriele Rohde, stock.adobe.com
Schmutz, Lärm, Veränderungen: Nachbarn müssen zahlreiche Belastungen durch eine Baumaßnahme hinnehmen © Gabriele Rohde, stock.adobe.com

Vorgehen: Was können Nachbarn gegen Baulärm unternehmen?

Entsprechend dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, die sich in mehreren Bundesländern im Nachbarschaftsrecht findet, sollten Nachbarn zunächst das Gespräch mit den Bauherren suchen. Das bedeutet, dass sie zur Baustelle gehen und darauf aufmerksam machen, dass der Baulärm zu hoch ist. Denn selbst wenn auf einer Baustelle alle Regelungen zum Lärmschutz eingehalten und ausschließlich Baumaschinen eingesetzt werden, die mit Angaben zu garantierten Schallleistungspegeln ausgezeichnet sind, ist für die Bauarbeiter nicht immer ersichtlich, wie hoch der Lärm in der Umgebung ist. Und auch, wenn die Bauarbeiter vor Ort nicht auf die Bitte der Nachbarn eingehen, sollten Nachbarn im Sinne des zukünftigen friedlichen Zusammenlebens, nicht direkt einen offiziellen Weg beschreiten.

Sinnvoller, und oftmals zielführender, ist es, wenn sie sich an den Architekten oder, wenn bekannt, die Bauherren (also die zukünftigen Nachbarn selbst) wenden. Name und Kontaktdaten des Architekten können Nachbarn dem Baustellenschild entnehmen (A4-Zettel: Standradvordruck mit den wichtigsten Angaben zur Baustelle), das sich an jeder Baustelle befinden muss.

Verhaltenstipps bei zu starkem Baulärm
Verhaltenstipps bei zu starkem Baulärm

Geht es bei der Lärmbelästigung um eine andauernde Belästigung, so ist es sinnvoll, ein Lärmprotokoll zu führen. Darin sollten Nachbarn festhalten, in welchen Zeiten Lärm auftritt. Ansprechpartner für die betroffenen Nachbarn ist die zuständige Baubehörde. Diese prüft dann die Einhaltung der Lärmgrenzwerte auf der Baustelle. Ergeben diese Messungen, dass der Grenzwert um mehr als 5 dB(A) überschritten ist, dann erlässt die Baubehörde entsprechende Zwangsmaßnahmen zur Reduzierung des Lärms. Dies kann im Zweifelsfalls auch die Anordnung eines Baustopps bedeuten.

Dauerkrach ist belastend: Nachbarn müssen Baustellen trotzdem in gewissen Grenzen dulden © Marco2811, stock.adobe.com
Dauerkrach ist belastend: Nachbarn müssen Baustellen trotzdem in gewissen Grenzen dulden © Marco2811, stock.adobe.com

Wird die Baubehörde nicht tätig oder kommt bei ihren Messungen zu dem Ergebnis, dass die Grenzwerte eingehalten wurden, dann bleibt Betroffenen nur der Weg vor Gericht. Zuständig sind hier die Verwaltungsgerichte. Um die Erfolgsaussichten zu erhöhen, sollten Betroffene sich durch einen Fachanwalt unterstützen lassen, der in der Regel die Anfertigung eines Lärmgutachtens durch einen entsprechenden Gutachter empfehlen wird. Solche Gerichtsverfahren können jedoch sehr langwierig sein und belasten das Nachbarschaftsverhältnis massiv. Das sollten betroffene Nachbarn immer bedenken. Unter Umständen ist es sinnvoller, die Bauherren als Nachbarschaftsgemeinschaft (höflich aber bestimmt) um eine Reduzierung des Lärms zu bitten und auch gegenüber der Baubehörde als Nachbarschaft geschlossen aufzutreten. Außerdem sollten alle Betroffenen bedenken: Auch der Bau ihres eigenen Hauses hat Lärm verursacht, der Nachbarn gestört hat.

Baustellenlärm wird von vielen Menschen als besonders unangenehm empfunden © Dan Race, stock.adobe.com
Baustellenlärm wird von vielen Menschen als besonders unangenehm empfunden © Dan Race, stock.adobe.com

Lärm ist nicht alles: Welche Beeinträchtigungen müssen Nachbarn außerdem hinnehmen?

So belastend Baulärm ist, es ist nicht die einzige Belastung oder Einschränkung, mit der Nachbarn während der Bauphase zurechtkommen müssen. Im erforderliche Rahmen müssen Nachbarn diese Beeinträchtigungen auch hinnehmen. Nachfolgend ein kleiner Überblick über weitere negative Auswirkungen einer Baustelle in der unmittelbaren Nachbarschaft:

  • Lichteinflüsse durch Baustellen-Fluter, wenn im Winter in den Morgen- oder späten Abendstunden gearbeitet wird
  • Begehen des eigenen Grundstücks durch Bauarbeiter, wenn dies für den Bau zwingend erforderlich ist
  • Aufstellen eines Gerüsts auf dem eigenen Grundstück, wenn dies für den Bau unumgänglich ist.
  • Belastung durch Staub und Gerüche innerhalb der rechtlich zulässigen Maße
  • Einschränkung der Sicht durch den Neubau (bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften)
  • Reduzierung der Sonneneinstrahlung auf das eigene Grundstück durch den Neubau (bei Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften)
  • Belegung von (frei zugänglichen) Parkplätzen durch Baufahrzeuge und Bauarbeiter.
  • Ausleger eines Krans, der über das eigene Grundstück ragt/schwenkt.
Gegenseitige Rücksichtnahme: Nachbarn sollten zunächst das Gespräch mit den Bauherren (und deren Handwerkern) suchen, bevor sie rechtliche Schritte ergreifen © Kzenon, stock.adobe.com
Gegenseitige Rücksichtnahme: Nachbarn sollten zunächst das Gespräch mit den Bauherren (und deren Handwerkern) suchen, bevor sie rechtliche Schritte ergreifen © Kzenon, stock.adobe.com

Fazit

Grundsätzlich gilt: Eine Baustelle in der Nachbarschaft ist zunächst einmal ein Ärgernis für diejenigen, die schon in der Nachbarschaft wohnen. Denn eine Baustelle ist immer mit Lärmbelästigung sowie weiteren Einschränkungen für die Nachbarn verbunden. Nachbarn müssen sowohl in Bezug auf Lärm als auch auf andere Aspekte gewisse Beeinträchtigungen hinnehmen. Werden die Grenzen des Hinnehmbaren überschritten, sollten die Nachbarn zunächst das Gespräch mit den Bauherren suchen. Nur wenn sich keine einvernehmliche Lösung finden lässt, sollte die Baubehörde eingeschaltet werden. Als letzter Schritt bleibt Nachbarn der Gang vor das Verwaltungsgericht. 

Lieber von Anfang an die Rechte der Nachbarn achten: Streitigkeiten während der Bauphase kosten Nerven, Zeit und mitunter viel Geld © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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