Lärm oder nicht Lärm: Wann ist Rasenmähen erlaubt?

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Rasenmähen versus Ruhezeiten

Viele Haus- und Gartenbesitzer träumen von einem sogenannten englischen Rasen: Also einer Rasenfläche, die kurz, dicht-gewachsen, frisch-grün und selbstverständlich frei von Unkraut ist. Wer einen solchen Rasen in seinem Garten haben möchte, der muss seine Grünfläche pflegen. Und das bedeutet vor allem eines: sehr regelmäßig den Rasen mähen. Aber genau das kann zum Problem werden. Denn das Rasenmähen ist in der Regel mit einem hohen Lärmpegel verbunden, von dem sich Nachbarn, die weniger Interesse an einem englischen Rasen haben, gestört fühlen können. Daher stellt sich die Frage: Wann darf man den Rasen mähen und welche Einschränkungen gibt es?

Grenzenlose Freiheit oder grenzenloser Lärm: Beim Rasenmähen scheiden sich die Geister © lassedesignen, stock.adobe.com
Grenzenlose Freiheit oder grenzenloser Lärm: Beim Rasenmähen scheiden sich die Geister © lassedesignen, stock.adobe.com

In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:

  • warum es überhaupt einschränkende Regelungen für das Rasenmähen gibt,
  • an welchen Tagen der Rasen gemäht werden darf,
  • zu welchen Uhrzeiten das Rasenmähen erfolgen darf und
  • was passiert, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten werden.

Störender Krach oder meditatives Geräusch: Handelt es sich beim Rasenmähen um Lärm?

Am Geräusch eines Rasenmähers scheiden sich die Geister: Die einen empfinden das Brummen von Rasenmähern als nahezu meditatives Geräusch und die anderen werten es als Lärmbelästigung, die im besten Falle unangenehm und im schlimmsten Falle als krankmachend wahrgenommen wird. Da die meisten Menschen, die einen Garten besitzen, berufstätig sind, erfolgt das Rasenmähen vorrangig zu den Zeiten, zu denen auch die Nachbarn zu Hause sind. Denn tagsüber sind die meisten Menschen bei der Arbeit oder kümmern sich um den Nachwuchs. Erst nach Feierabend oder am Wochenende bleibt also Zeit zum Rasenmähen. Das aber sind auch die Zeiten, in denen die Nachbarn ihren Garten nutzen möchten und dabei gerne ihre Ruhe hätten.

Im Garten ganz ohne Lärm entspannen – ist leider nicht immer möglich © travelguide, stock.adobe.com
Im Garten ganz ohne Lärm entspannen – ist leider nicht immer möglich © travelguide, stock.adobe.com

Zwischen Liebe zur Gartenarbeit, Zeitdruck tagsüber und einem Bedürfnis nach Ruhe kommt es rund um das Thema Rasenmähen zwischen Nachbarn regelmäßig zu Streit. Dies gilt insbesondere dann, wenn Gartenbesitzer besonders häufig oder zu später Stunde am Tag beziehungsweise an Wochenenden ihren Rasen mähen. Dann wenden sich Nachbarn mitunter nicht nur an das Ordnungsamt, sondern ziehen sogar vor Gericht, um der Ruhestörung ein Ende zu setzen.

Die Frage ist aber: Wann ist Rasenmähen eine Ruhestörung. Denn ein Rasen muss nun einmal regelmäßig gekürzt werden, wenn sich daraus keine wilde Wiese entwickeln soll.    

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Rechtliche Grundlagen: Wo finden sich Regelungen zu Ruhezeiten beim Rasenmähen?

Wann Rasenmähen erlaubt ist, ist in der 2002 in Kraft getretenen „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ geregelt. Diese hat die bis 2002 geltende Rasenmäherlärmverordnung abgelöst. In dieser Verordnung, die bundesweit gilt, finden sich Regelung zum Thema Lärmschutz zu vielen unterschiedlichen Gartengeräten. Neben Rasenmähern sind hier insbesondere die folgenden Gartengeräte aufgeführt:

  • Freischneider
  • Elektrische Heckenscheren
  • Laubsauger und Laubbläser
  • Rasentrimmer und Rasenkantenschneider
  • Motorkettensägen
  • Motorhacken mit Verbrennungsmotor
Wenn die Gartenpflege zur Ruhestörung wird: In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist geregelt, wann der Rasen gemäht werden darf © N. Theiss, stock.adobe.com
Wenn die Gartenpflege zur Ruhestörung wird: In der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung ist geregelt, wann der Rasen gemäht werden darf © N. Theiss, stock.adobe.com

Die „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“ bezieht sich nicht auf alle Gebiete, sondern nur auf bestimmte Gebiete, die besonders vor Lärm geschützt werden müssen. Hierzu zählen vor allem reine Wohngebiete. Darüber hinaus finden sich in der Verordnung strengere Regelungen für Gebiete, die eines noch weitergehenden Lärmschutzes bedürfen. Hierzu zählen vor allem Klinik- und Kurgelände und Gelände, auf denen sich Pflegeanstalten befinden.

Keine Anwendung findet die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung auf Gebiete, in denen aufgrund des allgemeinen Lärmaufkommens keine besonderen Anforderungen an den Lärmschutz bestehen. Hier geht es vor allem um folgende Gebiete:

  • Gewerbe- und Industriegebiete
  • Mischgebiete
  • Kerngebiete
  • Dorfgebiete
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Ruhezeiten: Wann darf gemäht werden und wann nicht?

Grundsätzlich gilt, dass an allen Werktagen der Rasen gemäht werden darf, allerdings nur unter Einhaltung der Ruhezeiten. Zu den Werktagen zählt auch der Samstag, sodass auch Berufstätige Zeit finden, den Rasen außerhalb der Arbeitszeit zu mähen. Daher gilt zunächst einmal: Rasenmähen ist von Montag bis Samstag von 7 Uhr bis 20 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen besteht eine ganztägige Ruhezeit, sodass hier der Rasen grundsätzlich nicht gemäht werden darf.

Ruhezeiten unbedingt einhalten: Rasenmähen ist nicht zu jeder Zeit erlaubt! © blattwerkstatt, stock.adobe.com
Ruhezeiten unbedingt einhalten: Rasenmähen ist nicht zu jeder Zeit erlaubt! © blattwerkstatt, stock.adobe.com

Allerdings bestehen in einigen Fällen auch Einschränkungen dieser Regelungen. Für Gebiete, in denen erhöhte Anforderungen an den Lärmschutz gestellt werden sowie für besonders laute Gartengeräte gilt daher: Das Rasenmähen ist nur zwischen 9 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 17 Uhr erlaubt. Zu diesen besonders lautstarken Gartengeräten zählen:

  • Freischneider
  • Grastrimmer und Graskantenschneider
  • Laubsauger und Laubsammler

Auch wenn es für viele Berufstätige sehr praktisch wäre, darf der Rasen also nicht an Sonntagen oder an Feiertagen gemäht werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es an allen Werktagen einer Woche geregnet hat, sodass ein Rasenmähen unmöglich war: Der Sonntag ist trotzdem ein Ruhetag, an dem Rasenmähen verboten ist.

Achtung bei besonders lauten Rasenmähgeräten: Hier gelten verschärfte Regeln © Günther Ramm, stock.adobe.com
Achtung bei besonders lauten Rasenmähgeräten: Hier gelten verschärfte Regeln © Günther Ramm, stock.adobe.com

Sonderfälle: In welchen Fällen kann es Sonderregelungen zu Ruhezeiten beim Rasenmähen geben?

Grundsätzlich sind die Ruhezeiten für das Rasenmähen also auf Bundesebene geregelt. Allerdings gilt, wie in so vielen Lebens- und Rechtsbereichen auch beim Rasenmähen in Deutschland: Regelungen auf Landesebene oder kommunaler Ebene haben Vorrang vor den bundesweit geltenden Regelungen. Es kann also sein, dass es auf Landes- oder kommunaler Ebene Regelungen gibt, die eine generelle Ausweitung der Ruhezeiten für das Rasenmähen enthält. Um sicherzugehen, welche Ruhezeiten in der eigenen Region gelten, sollten Gartenbesitzer im Zweifelsfall bei der Gemeinde anrufen und nachfragen.

Auch aus anderen Quellen können sich Verschärfungen der Ruhezeiten ergeben. In zahlreichen Hausordnungen von Mehrfamilienhäusern, aber auch in Mietverträgen können sich spezielle Regelungen zu Ruhezeiten finden, die sich auch auf das Rasenmähen beziehen können. Gleiches gilt für die Vereinssatzungen von Kleingartensiedlungen: Auch hier finden sich oftmals sehr spezifische Regelungen zum Rasenmähen.

Wann darf man den Rasen mähen?
Wann darf man den Rasen mähen?

Ausnahmen: Wie lassen sich diese Ruhezeiten umgehen?

Ein Verstoß gegen die Ruhezeiten ist alles andere als ein reines Kavaliersdelikt. Denn das Bedürfnis nach Ruhe und Erholung ist nach deutschem Recht ausdrücklich geschützt. Daher können Bußgelder von bis zu 50.000 EUR fällig werden.

Es geht auch leise: Rasenmähroboter dürfen in der Regel rund um die Uhr fahren © OrthsMedien, stock.adobe.com
Es geht auch leise: Rasenmähroboter dürfen in der Regel rund um die Uhr fahren © OrthsMedien, stock.adobe.com

Gartenbesitzer, die sich nicht an die Ruhezeiten halten können oder wollen, haben jedoch mehrere Möglichkeiten, die Regelungen zu umgehen, ohne gegen gesetzliche Vorgaben zu verstoßen:

  • Rasenmäher mit EU Ecolabel: Einige Rasenmäher und andere Gartengeräte sind mit dem Europäischen Umweltzeichen, einer Blume mit EU-Sternen, gekennzeichnet. Diese Geräte sind besonders leise, sodass für sie die strengeren Ruhezeiten an Werktagen nicht gelten.
  • Rasenmähroboter: Die meisten Rasenmähroboter sind sehr leise, in der Regel weniger als 50 Dezibel. Daher dürfen auch Rasenmähroboter ganztägig und das auch an Sonn- und Feiertagen in Betrieb sein.
  • Mechanische Rasenmäher: Wer nur eine kleine Rasenfläche kürzen muss oder Rasenmähen als körperliche Betätigung ansieht, kann einen mechanisch betriebenen Rasenmäher nutzen. Diese sind ebenfalls sehr leise und dürfen daher, zumindest theoretisch, rund um die Uhr eingesetzt werden. Allerdings gilt dies nur, wenn für das Rasenmähen kein Flutlicht im Garten eingeschaltet werden muss. Denn dieses stellt in der Nacht ebenfalls einen unzulässigen Eingriff in Nachbarrechte dar.
Rasenmähen ohne Lärm: Wer im Handbetrieb den Rasen kürzt, darf das auch am Sonntag tun © astrid guenther, stock.adobe.com
Rasenmähen ohne Lärm: Wer im Handbetrieb den Rasen kürzt, darf das auch am Sonntag tun © astrid guenther, stock.adobe.com

Wichtig: Auch, wenn sich auf die oben dargestellten Wege, die Ruhezeiten verkürzen oder sogar komplett umgehen lassen, sollten Gartenbesitzer beim Rasenmähen rücksichtsvoll vorgehen. Denn wer in der Nacht mit einem manuellen Rasenmäher im Garten arbeitet, wird Nachbarn verängstigen, die denken, dass ein Einbrecher unterwegs ist. Und Rasenmähroboter, die im Dunklen arbeiten, stellen eine Gefahr beispielsweise für Igel dar.

Verstoß gegen Ruhezeiten: Was können Nachbarn unternehmen?

Bei den Ruhezeiten beim Rasenmähen handelt es sich, wie oben bereits erwähnt, um einen rechtlich verbrieften Anspruch von Nachbarn. Ein Verstoß stellt in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Dementsprechend können Nachbarn gegen Gartenbesitzer vorgehen, wenn diese sich nicht an die geltenden Ruhezeiten halten. Bevor Nachbarn jedoch rechtliche Schritte einleiten, sollten sie das Gespräch mit dem Gartenbesitzer suchen. Meist sind Gartenfreunde einsichtig und halten sich zukünftig an die Ruhezeiten oder entscheiden sich für einen anderen, leiseren Rasenmäher.

Sollten sich die Gartenbesitzer trotz eines Gespräches nicht an die Ruhezeiten halten, so sollten Nachbarn ein Lärmprotokoll erstellen. In diesem wird festgehalten, zu welchen Zeiten (Datum, Uhrzeit) wie lange Rasen gemäht wird. Zudem ist es sinnvoll, die Lautstärke über eine Messung zu dokumentieren. Ein Lärmprotokoll wird im Idealfall von einem oder mehreren Zeugen unterschrieben.

Im nächsten Schritt können sich Nachbarn dann an das Ordnungsamt wenden. Wenn dieser Schritt keinen Erfolg hat, bleibt dann noch der Weg vor das Gericht.

Vorgehen bei Rasenmäherlärm außerhalb erlaubter Zeiten
Vorgehen bei Rasenmäherlärm außerhalb erlaubter Zeiten

Wichtig: Sollte ein Nachbar mitten in der Nacht mit einem lauten Rasenmäher den Garten pflegen, dürfen Nachbarn sich sofort an das Ordnungsamt werden. Denn dies stellt zum einen eine massive Lärmbelästigung dar und kann andererseits als Tarnung für einen Einbruch dienen. Wer mitten in der Nacht mit einem Benzinrasenmäher den Rasen kürzt, muss sich also nicht wundern, wenn wenig später die Polizei vorfährt.

Rasenmäherlärm statt entspannter Ruhe: Wann darf der Rasen gemäht werden und wann nicht? © dth48, stock.adobe.com
Rasenmäherlärm statt entspannter Ruhe: Wann darf der Rasen gemäht werden und wann nicht? © dth48, stock.adobe.com

Fazit

Wer einen Garten besitzt, in dem sich eine Rasenfläche befindet, kommt vom Frühjahr bis zum Herbst ums Rasenmähen nicht herum. In der Regel einmal pro Woche muss die Grünfläche gekürzt werden. Allerdings darf das Rasenmähen nicht zu jeder Tageszeit und nicht an allen Wochentagen erfolgen. Als Faustformel gilt: Montag bis Samstag von 7.00 bis 20.00 Uhr ist das Rasenmähen auch in Wohngebieten erlaubt. Es gibt Ausnahmeregelungen, die die Ruhezeiten verlängern. Andererseits gibt es auch Möglichkeiten, die Ruhezeiten zu verkürzen oder ganz zu umgehen.   

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