Regeln für ein gutes Miteinander – das Nachbarschaftsrecht

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„Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu“, lautet die Goldene Regel. Und im Prinzip lässt sich diese eins-zu-eins auf das Verhältnis zwischen Nachbarn anwenden. Denn, wenn jeder sich so gegenüber seinen Nachbarn verhalten würde, wie man es sich selbst von seinen Nachbarn wünscht, dann wäre schon viel gewonnen. Im Juristendeutsch heißt das „Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme“. Doch über diese sehr allgemeine Regelung hinaus gibt es eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen, die die Rechte und Pflichten im Umgang mit dem Nachbarn regeln.

Streit unter Nachbarn lässt sich am ehesten vermeiden, wenn jeder die Grenzen des anderen respektiert © caftor, stock.adobe.com
Streit unter Nachbarn lässt sich am ehesten vermeiden, wenn jeder die Grenzen des anderen respektiert © caftor, stock.adobe.com

In diesem Artikel erfahren Sie,

  • worum es beim Nachbarschaftsrecht geht,
  • wo sich die gesetzlichen Regelungen finden und
  • was die häufigsten Streitpunkte sind.

Gesetzliche Grundlagen des Nachbarschaftsrechts

Das Nachbarrecht ist aus zweierlei Gründen so kompliziert: Einerseits treffen „am Gartenzaun“ die Interessen zwischen zwei an sich fremden Menschen oder Familien aufeinander. Es handelt sich um eine, meist nicht frei gewählte, Beziehung zwischen den Nachbarn. Je kleiner die Grundstücke und je enger die Häuser aneinander gebaut sind, desto größer das Konfliktpotenzial. Verschärft werden kann die Situation, wenn Nachbarn unterschiedliche Einstellungen zu Gartenkunst, Freizeitgestaltung, Ruhebedürfnis und Privatsphäre haben.

Gesetzliche Grundlagen im Nachbarschaftsrecht
Gesetzliche Grundlagen im Nachbarschaftsrecht

Andererseits ist die rechtliche Situation im Bereich des Nachbarschaftsrechts in Deutschland sehr unübersichtlich: Im Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) finden sich auf Bundesebene in den Paragraphen 903 fortfolgende Regelungen, die die Rechte und Pflichten von Nachbarn konkretisieren. Hier geht es um die Befugnisse des Eigentümers, aber auch um die Begrenzungen dieser Befugnisse. In mehreren Bundesländern gibt es zudem ein Nachbarschaftsrecht, das die Beziehungen zwischen den Nachbarn genauer regelt. In anderen Bundesländern fehlt ein solches Regelungswerk. Hier gelten neben dem BGB die entsprechenden bauordnungsrechtlichen Regelungen, die nachbarschaftsrechtlichen Bezug haben. Hinzu kommen kommunale Satzungen, die Spezialregelungen vor Ort treffen können.

Das Nachbarrecht: Private Bauherren sollten sich einen Überblick über ihre Rechte, aber auch Pflichten gegenüber den (zukünftigen) Nachbarn verschaffen © N. Theiss, stock.adobe.com
Das Nachbarrecht: Private Bauherren sollten sich einen Überblick über ihre Rechte, aber auch Pflichten gegenüber den (zukünftigen) Nachbarn verschaffen © N. Theiss, stock.adobe.com

Die nachfolgenden Beispiele stellen also immer nur die Grenzen dessen dar, was im Nachbarschaftsrecht erlaubt oder verboten ist. Von Bundesland zu Bundesland sowie in den einzelnen Gemeinden können sich die konkreten Regelungen unterscheiden.

Für alle Nachbarn jedoch gilt das eingangs bereits erwähnte Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es soll das einvernehmliche Miteinander der Nachbarn ermöglichen und fordert von den Nachbarn, die gegenseitigen Interessen zu wahren.  

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Bäume, Sträucher und Blumen: Dekoratives und Ärgernis an der Grundstücksgrenze

Unmittelbar an der Grundstücksgrenze lauern gleich mehrere potenzielle Streitpunkte zwischen Nachbarn: Denn sowohl die Höhe des Zauns, die Art der Bepflanzung als auch deren Pflege sorgen regelmäßig zu Streit.

Grundsätzlich dürfen Grundstückseigentümer ihr Grundstück einzäunen, solange der Zaun auf dem eigenen Grundstück steht. Allerdings gibt es in Bezug auf Höhe und Bauart des Zaunes je nach Bundesland und Kommune unterschiedliche Vorgaben zu beachten. Auch muss vielfach die Zustimmung des Nachbarn eingeholt werden. In manchen Fällen hingegen besteht sogar eine Verpflichtung, einen Zaun zu errichten: Dies gilt immer dann, wenn sich Gefahrenquellen wie frei laufende Tiere oder Pools und Teiche im Garten befinden.

Pflicht oder Kür: Manchmal besteht eine Pflicht, einen Zaun auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn zu errichten © Smole, stock.adobe.com
Zaun auf der Grundstücksgrenze

Ein Muss oder ein Kann? Und: Wer trägt die Kosten? Zaun oder nicht Zaun: Die meisten Eigenheimbesitzer denken, dass sie… weiterlesen

Ein kleiner Zaun hält Tiere und Kinder auf Abstand © pia-pictures, stock.adobe.com
Ein kleiner Zaun hält Tiere und Kinder auf Abstand © pia-pictures, stock.adobe.com

Ein weiterer großer Streitpunkt sind Äste von Bäumen und Büschen, die in Nachbars Garten hineinwachsen. Das müssen Nachbarn nicht dulden, wenn die überragenden Äste eine Beeinträchtigung, etwa des Pflanzenwachstums, darstellen. Trotzdem dürfen Nachbarn die überragenden Äste nicht einfach abschneiden, sondern müssen den Eigentümer der Pflanzen zum Zurückschneiden auffordern. Erst nach Verstreichen einer Frist, darf man als Nachbar selbst Hand anlegen. Allerdings gilt hier: Der Rückschnitt muss fachgerecht und unter Beachtung der Brutzeiten (Verbot des Pflanzenschnitts in dieser Zeit) erfolgen. Geht die Pflanze aufgrund eines nicht fachgerechten Rückschnitts ein, entsteht ein Schadensersatzanspruch des Eigentümers der Pflanze.

Die Früchte, die an den überhängenden Ästen wachsen, gehören übrigens dem Eigentümer der Pflanze. Dieser darf also über den Zaun oder die Grundstücksgrenze hinweg greifen und das Obst pflücken. Anders sieht die Situation bei Fallobst aus: Diese gehört demjenigen, in dessen Garten es liegt. Gleiches gilt für das Laub von Büschen und Bäumen: Sind sie in Nachbars Garten gelandet, muss dieser die Entsorgung übernehmen und nicht der Eigentümer der Pflanzen.

Streitpotenzial „Grundstücksgrenze“: Rechte & Pflichten von Nachbarn
Streitpotenzial „Grundstücksgrenze“: Rechte & Pflichten von Nachbarn

Grillen und Rauchen: Freizeitvergnügen, Geruchsbelästigungen und deren Grenzen

Wie oft jemand in seinem eigenen Garten Grillpartys feiern darf, ist nicht pauschal geregelt. Anders kann dies aussehen, wenn sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus befindet und die Eigentümer sich eine Hausordnung mit einem entsprechenden Passus gegeben haben. Grundsätzlich also dürfen Eigentümer auf ihrem Balkon oder ihrer Terrasse so oft grillen wie sie mögen, wenn sie die nächtlichen Ruhezeiten (in der Regel ab 22.00 Uhr) einhalten. Allerdings müssen sie darauf achten, dass die Nachbarn durch den Qualm nicht beeinträchtigt werden. Was genau unter Beeinträchtigung fällt, ist nicht pauschal zu beantworten. Wer ein besonders großes Grillfest plant, informiert am besten seine Nachbarn und lädt sie unter Umständen sogar zu dem Fest ein.

Des einen Freud, des anderen Leid: Grillpartys im Garten sind oft Grund für Streit zwischen Nachbarn © NDABCREATIVITY, stock.adobe.com
Des einen Freud, des anderen Leid: Grillpartys im Garten sind oft Grund für Streit zwischen Nachbarn © NDABCREATIVITY, stock.adobe.com

Viele Menschen gehen zum Rauchen inzwischen auf den Balkon oder die Terrassen. Hierdurch bleiben die eigenen Innenräume rauchfrei, dafür aber zieht der Rauch unter Umständen zum Nachbarn hinüber. Je nach Anordnung der Räumlichkeiten zieht der Zigarettenrauch dann sogar in Schlafräume des Nachbarn. In diesem Fall stellt das Rauchen eine Beeinträchtigung dar, die der Nachbar nicht (uneingeschränkt) hinnehmen muss.

Beim Grillen, und auch Rauchen, entscheiden Gerichte sehr unterschiedlich und geben zum Teil sehr strikte Regeln vor. Am besten ist es daher, einen raucharmen Grill anzuschaffen, einen Grillplatz im Garten zu suchen, bei dem der Rauch möglichst wenig zu Nachbarn hinüberzieht und grundsätzlich mit den Nachbarn ein Klima des gegenseitigen Verständnisses zu pflegen. So kommt die Frage „Wie oft darf der Grill angefeuert werden?“ erst gar nicht vor Gericht.

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Hund, Katze, Maus – Welche Haustiere in Nachbars Garten erlaubt sind

Gerade in Siedlungen mit Einfamilienhäusern haben viele Menschen ein Haustier. Darunter verstehen die meisten Menschen ein oder maximal zwei Hunde oder Katzen, ein paar Meerschweinchen oder Hasen. In der Regel beeinträchtigt eine derartige Haustierhaltung die Nachbarn nicht über Gebühr. Doch was, wenn die Situation anders aussieht?

Bellt der Hund des Nachbarn jede Nacht wiederholt oder tagsüber stundenlang, weil er beispielsweise allein zu Hause ist, dann kann dies zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung werden. Es besteht ein Anspruch darauf, dass der Nachbar sein Haustier so hält, also erzieht oder beaufsichtigt, dass es nicht derart viel bellt. Es ist also nicht so, dass ein bellender Hund sofort abgeschafft werden muss.

Bei Katzen in der Nachbarschaft besteht das größte Hindernis darin, dass deren Hinterlassenschaften im Garten nebenan zu finden sind. Hier gilt als Richtgröße: Zwei Katzen (und deren Hinterlassenschaften) pro Einfamilienhaus müssen Nachbarn tolerieren. Mehr überschreitet in der Regel das, was zumutbar ist.

Hühner in Nachbars Garten: Zumindest im ländlichen Umfeld muss das toleriert werden © Blickfang, stock.adobe.com
Hühner in Nachbars Garten: Zumindest im ländlichen Umfeld muss das toleriert werden © Blickfang, stock.adobe.com

Am Morgen vom Hahn aus der Nachbarschaft geweckt zu werden, empfinden manche Menschen als romantisch, andere als Lärm. Im ländlichen Umfeld muss mit den Krähen von Hähnen, auch aus dem Garten eines Wohnhauses gerechnet werden. In einer Wohnsiedlung in einer Stadt sieht dies schon anders aus. Hier geht es also um die „ortsübliche Nutzung“. Sprich: In der Reihenhaussiedlung gibt es Hund, Katze, Häschen und auf dem Land können auch Hähne und Hühner, Schafe und Co. in Nachbars Garten leben und lärmen.

Streitpunkt „Immissionen“: Lärm- & Geruchsbelästigung
Streitpunkt „Immissionen“: Lärm- & Geruchsbelästigung

Kinder dürfen (laut) spielen: Kinderspiel fällt nicht unter Lärmschutzregelungen

Ganz egal, ob Kinder im benachbarten Garten, auf dem Schulhof oder dem Außengelände des Kindergartens spielen: Juristisch ist das Rufen, Singen, Toben nicht als Lärm zu werten, sondern als „natürliche Lebensäußerung von Kindern“ und muss damit von den Nachbarn hingenommen werden. Niemand hat ein Recht, gegen das in der Nacht weinende Baby vorzugehen oder zu erwarten, dass Kinder in der Wohnung im Geschoss über der eigenen Wohnung am Wochenende erst ab einer bestimmten Uhrzeit herumlaufen. Das wilde Herumspringen oder permanente Ballspielen in der Wohnung dürfte jedoch im Regelfall nicht geduldet werden müssen. Jedenfalls dann nicht, wenn es permanent in den frühen Morgenstunden stattfindet. Auch dürfen Nachbarn davon ausgehen, dass nach der Schließzeit des Kindergartens auf dem Außengelände ein normaler Geräuschpegel herrscht. Gleiches gilt für Schulhöfe – es sei denn, dieses Gelände wird am Nachmittag offiziell als Spielplatz genutzt.

Kinder auf Spielplätzen mögen nicht immer leise sein. Nachbarn müssen deren Lachen, Toben und Schreien jedoch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten tolerieren © ehrenberg-bilder, stock.adobe.com
Kinder auf Spielplätzen mögen nicht immer leise sein. Nachbarn müssen deren Lachen, Toben und Schreien jedoch außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten tolerieren © ehrenberg-bilder, stock.adobe.com

Skurriles: Von Gartenzwergen bis Drohnen

Übertriebene Weihnachtsdeko, Gartenzwerge und Videoüberwachung: Es gibt kaum ein Thema, mit dem sich deutsche Gerichte nicht beschäftigen müssen. Als Richtschnur gilt auch hier, dass grundsätzlich das erlaubt ist, was das friedliche Miteinander nicht stört. Die Grenze der eigenen Eigentumsausübung ist dort erreicht, wo die Rechte des Nachbarn (empfindlich) beschnitten werden. Nachfolgend ein paar skurrile Beispiel dafür, wo die Grenze zwischen geschmacklos aber erlaubt und verboten verläuft:

  • Obszöne Gartenzwerge:
    Gartenzwerge mag man oder mag man nicht, grundsätzlich muss man es jedoch hinnehmen, dass der Nachbar seinen gesamten Garten mit Gartenzwergen dekoriert. Verboten jedoch ist es, wenn an der Grundstückgrenze ein Gartenzwerg positioniert wird, der den Nachbarn ganz offensichtlich beleidigen soll (Mittelfinger zeigen; entblößtes Hinterteil etc.). Allerdings gibt es auch Gerichtsurteile, die den Einsatz solcher Gartenzwerge zulassen, wenn beispielsweise der Mittelfinger des besagten Gartenzwergs verhüllt wird.
  • Weihnachtsdekoration am Haus:
    Weihnachtsdeko zur Weihnachtszeit ist grundsätzlich erlaubt. Kritisch wird es erst, wenn die Weihnachtsbeleuchtung beispielsweise auch in der Nacht so hell ist, dass die Nachbarn beim Schlafen gestört werden. Auch darf keine weihnachtliche Musik integriert werden, die entweder permanent oder in den Nachtstunden ertönt. Je nach Region ist es auch nicht erlaubt, die Weihnachtsdekoration außerhalb der Weihnachtszeit hängen zu lassen.
  • Videoüberwachung:
    Eingang, Terrasse und Außentreppen zum Keller per Videokamera zu überwachen, ist im Sinne der Einbruchsprävention durchaus sinnvoll. Problematisch wird es, wenn diese Kameras auch – oder sogar vorrangig – das Grundstück des Nachbarn im Fokus haben. Ganz sicher ist die Grenze des zulässigen überschritten, wenn jemand von seinem Garten aus eine Drohne mit Kamera startet und diese ausschließlich über dem Garten des Nachbarn Aufnahmen machen lässt.
Nicht jedermanns Geschmack: Bis auf wenige Ausnahmen müssen Nachbarn einen mit Gartenzwergen dekorierten Nachbarsgarten tolerieren © Manuel, stock.adobe.com
Nicht jedermanns Geschmack: Bis auf wenige Ausnahmen müssen Nachbarn einen mit Gartenzwergen dekorierten Nachbarsgarten tolerieren © Manuel, stock.adobe.com

Fazit

Nicht alles, was der Nachbar auf seinem Grundstück macht, gefällt den Bewohnern der angrenzenden Grundstücke. Doch nicht alles, was Missfallen auslöst, ist auch verboten. Allerdings gibt es Regeln, die nicht gebrochen werden dürfen, damit ein friedliches Miteinander von Nachbarn möglich ist. Da die rechtliche Situation in Deutschland sehr unübersichtlich und in den Bundesländern und zum Teil auch in den Kommunen sehr unterschiedlich ist, ist es nicht immer einfach, die Grenze zwischen Recht und Unrecht im Nachbarschaftsrecht zu erkennen. Grundsätzlich aber gilt: Nachbarn müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Oder anders formuliert: Leben und leben lassen.

Lieber von Anfang an die Rechte der Nachbarn achten: Streitigkeiten während der Bauphase kosten Nerven, Zeit und mitunter viel Geld © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Das Nachbarrecht im Überblick

„Kein Mensch ist so reich, dass er seinen Nachbarn nicht braucht“, lautet ein bulgarisches Sprichwort. Was in diesem Zitat so… weiterlesen

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