Nachbarschaftsrecht
Gartenabfälle verbrennen, gemütliche Grillabende mit Freunden und Familie, romantische Abende im Winter an der Feuerschale: Die Deutschen lieben es, sich im Freien rund um ein offenes Feuer oder andere Feuerstellen zu versammeln. Im Sommer stehen Grillabende im Vordergrund. Osterfeuer im Frühling und Martinsfeuer im Herbst sind ebenfalls sehr beliebt. Und selbst im Winter verbringen immer mehr Menschen gerne Zeit im Freien und wärmen sich an Feuerschale oder Feuerkorb. Die Frage ist jedoch: Darf der Nachbar das Feuer im Garten verbieten oder muss er es hinnehmen?
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In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Punkten:
- Überblick über die rechtliche Situation zum Thema offenes Feuer im Garten,
- Unterschiede zwischen offenen und geschlossenen Feuern,
- das Wichtigste zum Thema Sicherheit von Feuerstellen im Garten und
- Tipps für alle Freunde von BBQ, Feuerschale und Co. zur Pflege des Nachbarschaftsfriedens.
Feuer im Freien: Welche rechtlichen Regelungen gibt es?
Das Betreiben von Feuer im Freien betrifft gleich mehrere Rechtsbereiche: Es geht um Fragen des Nachbarschaftsrechts, um Umweltrecht und um öffentliche Sicherheit. Zusätzlich kompliziert wird das Thema dadurch, dass Nachbarschaftsrecht nicht durch ein Bundesrecht geregelt ist, das überall in Deutschland gleichermaßen gilt. Vielmehr gibt es neben bundesrechtlichen Regelungen auch Regelungen auf Landesebene und sogar auf kommunaler Ebene.
Zudem macht es einen Unterschied, ob das Feuer im Freien im eigenen Garten, auf dem Balkon, in einem Gemeinschaftsgarten oder in einem Park angezündet wird. Und schließlich macht es einen Unterschied, welche Brennstoffe für das Feuer im Freien verwendet werden. Dementsprechend unterschiedlich fallen auch die Urteilssprüche aus, wenn es um Fragen zur Zulässigkeit von Feuer im Freien geht. Ein klassisches Beispiel ist die Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung in der Frage, wie häufig im eigenen Garten ein BBQ durchgeführt werden kann. Die Urteilssprüche reichen von: ein Grillabend pro Monat bis zu 16 Grillpartys in vier Monaten.
Wie sollen Freunde von Feuer im Freien sich also verhalten? Im Folgenden werden die wichtigsten allgemeingültigen Regelungen dargestellt. Im Zweifelsfall sollte beim regionalen Ordnungsamt nachgefragt werden. Und am besten ist es, die Nachbarn im Vorfeld einer großen Grillparty oder eines gemütlichen Beisammenseins an einer Feuerschale zu informieren oder sogar ebenfalls einzuladen. Denn wer der Party zugestimmt hat oder sogar daran teilnimmt, der wird sich wohl kaum beim Ordnungsamt beschweren. Es gilt das Sprichwort: wo kein Kläger, da kein Richter.
Besonderheit: Feuerstellen im Freien
Vorab ein paar Sätze zum Thema Feuer im Freien außerhalb des eigenen Gartens: Wer keinen eigenen Garten hat oder es gerne gesellig mag, der zieht gerne mit Freunden oder der Familie in einen Park oder einen Wald, um dort einen Grill anzufeuern oder sogar ein Lagerfeuer zu entzünden. Hier ist die Regelung eindeutig: Feuer in der Natur und an öffentlichen Plätzen sind verboten, da die öffentliche Sicherheit sonst nicht gewährleistet werden kann. Dies gilt unabhängig von der Größe und der Art des Feuers. Selbst das Anzünden von Kerzen oder die Nutzung eines Einmalgrills sind untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen zum Teil empfindliche Geldstrafen. Ausnahme: An besonders gekennzeichneten Orten, an denen beispielsweise das Grillen ausdrücklich erlaubt ist, kann auch in der Natur ein BBQ durchgeführt werden.
Überblick: Welche Arten von Feuerstellen für den Garten sind zu unterscheiden?
Kein grundsätzliches Verbot, aber dafür eine etwas schwer zu durchschauende rechtliche Situation gilt für Feuer im eigenen Garten. Doch auch hier kann die Frage, ob und unter welchen Bedingungen ein Feuer betrieben werden darf, nicht einheitlich beantwortet werden. Unabhängig von den Regelungen, die auf Landesebene oder auf kommunaler Ebene gelten, sind folgende Kriterien wichtig:
- Handelt es sich um ein offenes oder ein geschlossenes Feuer?
- Welche Größe hat das Feuer?
- Welche Brennstoffe werden eingesetzt?
- Werden die Sicherheitsvorschriften zum Betreiben eines Feuers eingehalten?
- Wird das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme befolgt?
Offene Feuer: Lagerfeuer, Osterfeuer, Grünschnittverbrennung
Wer einen Garten hat und ein- bis zweimal im Jahr Hecken und Bäume zurückschneiden muss, der kommt schnell auf die Idee, den Grünschnitt zusammen mit dem Herbstlaub im Garten auf einen Haufen zu stapeln und zu verbrennen. Dann entfällt das lästige Kleinschneiden, damit der Grünschnitt in die Biotonne passt.
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Osterfeuer im Frühjahr und Martinsfeuer im Herbst sind in Deutschland weitverbreitete Traditionen. Viele Gartenbesitzer würden gerne für sich und ihre Kinder ein solches traditionelles Feuer mit geselligem Beisammensein veranstalten. Allerdings handelt es sich bei all diesen Feuern um sogenannte offene Feuer, die grundsätzlich nicht erlaubt sind. Wer ein solches offenes Feuer in seinem Garten abbrennen möchte, der muss sich zuvor eine gesonderte Genehmigung vom Ordnungsamt einholen.
Auch wenn das Ordnungsamt eine Genehmigung erteilt, so müssen Sicherheitsabstände eingehalten werden, damit Flammen oder Funkenflug keine Gefährdung darstellen können. In der Regel gelten folgende Mindestabstände:
- 10 Meter zum Nachbargrundstück
- 50 Meter zu den nächsten Gebäuden
- 50 Meter zu öffentlichen Plätzen, Straßen und Gehwegen
- 100 Meter zu Wäldern.
Von diesen Mindestabstandsregelungen wird in der Regel nur dann nach unten abgewichen, wenn die offenen Feuer durch die Feuerwehr überwacht werden: Dies ist insbesondere bei Osterfeuern auf Kirchengeländen und Martinsfeuern auf Schulgeländen der Fall.
Geschlossene Feuer: Feuerschale, Feuerkorb, Grill und Kamin
Geschlossenen Feuer dürfen, wenn bestimmte Vorgaben eingehalten werden, grundsätzlich im Garten angezündet werden. Unter den Begriff „geschlossenes Feuer“ fällt jedes Feuer, das in einer geschlossenen Feuerstelle betrieben wird. Dabei muss die Feuerstelle nicht komplett geschlossen sein, wie dies bei einem Werkstattofen der Fall ist. Aber sie darf sich nicht direkt auf dem Boden befinden und muss fest ummauert oder umfasst sein. Zudem darf die Feuerstelle nicht breiter als einen Meter sein. Außerdem müssen die gängigen Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden, die beim Betreiben von Feuern immer gelten.
Wie bereits eingangs gesagt, gibt es in den unterschiedlichen Bundesländern und Kommunen abweichende Regelungen zum Betreiben von geschlossenen Feuern im Garten. Diese sollten im Zweifelsfall bei der zuständigen Behörde erfragt werden. Handelt es sich bei dem Garten um einen Gemeinschaftsgarten, muss zudem berücksichtigt werden, ob hier spezielle Regelungen zum Betreiben von Grill, Feuerschale und Feuerkorb gelten.
Einige Regelungen gelten jedoch grundsätzlich – unabhängig von landesrechtlichen oder kommunalen Regelungen:
- Abstände zum Nachbargrundstück
Der Aufstellungsort von Grill, Feuerschale oder Feuerkorb sollte so gewählt werden, dass ein möglichst großer Abstand zu dem Nachbarn besteht. Auf diese Weise zieht möglichst wenig Qualm aufs Nachbargrundstück hinüber. Auch die Geruchsbelästigung beim Grillen sollte durch die Wahl des Aufstellungsortes möglichst gering gehalten werden. - Windrichtung berücksichtigen
Je nachdem, aus welcher Richtung der Wind kommt, sollte die Feuerstelle so platziert werden, dass Rauch und Qualm in eine andere Richtung abziehen. - Häufigkeit des Betreibens von Feuerschale oder Grill
Es macht unter nachbarschaftsrechtlichen Gesichtspunkten einen Unterschied, ob Grill, Feuerkorb oder Feuerschale ein oder zweimal im Monat zum Einsatz kommen oder ob in den Sommermonaten jeden Abend das Feuer entfacht wird. Außerdem ist es ausschlaggebend, ob Grill oder Feuerschale im kleinen Familienkreis genutzt werden oder ob zahlreiche Gäste eingeladen wurden. In letzterem Fall kommt zu Rauch- und Geruchsbelästigung auch noch die Lärmbelästigung durch die Gäste hinzu. - Vermeidung von zu viel Qualm und Rauchentwicklung
Je nachdem, welche Materialien zum Brennen zum Einsatz kommen, ist die Rauchentwicklung mehr oder weniger stark. Auch starkes Anfachen der Flammen oder Ablöschen des Feuers mit Wasser sorgen für eine hohe Rauchentwicklung. Beides sollte vermieden werden.
Alternativen: Tischfeuer und Elektrogrill
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und nur einen kleinen Balkon hat oder selbst empfindlich auf Rauch und Qualm reagiert, muss trotzdem nicht auf Feuer im Freien verzichten. Ein Tischfeuer bietet lodernde Flammen im Miniaturformat und ist dabei extrem raucharm. Daher eignet es sich sogar zur Verwendung auf kleinen Mietshausbalkonen. Und auch beim Grillen gibt es eine absolut raucharme Alternative zum klassischen Grill: den Elektrogrill. Dieser kann einfach auf einem Balkontisch platziert werden und Nachbarn werden sicher nicht durch Qualm und Rauch belästigt.
Immissionsschutzgesetz: Erlaubte und verbotene Brennstoffe
Eingangs wurde bereits angesprochen, dass nicht alles, was sich verbrennen lässt, auch im heimischen Garten ohne Weiteres verbrannt werden darf. Die Bundesimmissionsschutzverordnung regelt in § 3 Abs. 1, Nr. 4, welche Brennstoffe im Garten verbrannt werden dürfen. Mit diesen Regelungen sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Belastung der Nachbarschaft durch Rauch und Qualm soll gering gehalten werden
- Klimaschutz: Umweltbelastung soll verringert werden
- Gesundheitsgefährdung soll vorgebeugt werden
Laut Bundesimmissionsschutzverordnung dürfen folgende Brennstoffe verwendet werden:
- Naturbelassenes, trockenes Holz
- Holzbriketts
- Wachs
Nicht erlaubte Brennmittel sind insbesondere:
- Frischer Grünschnitt, da dieses zu einer sehr starken Rauchbildung führt
- Papier; auch hier kommt es zu einer starken Rauchentwicklung
- Abfälle wie lackierte Holzteile; Lacke etc. bedeuten eine Gefahr für Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt; es können giftige Rauchgase entstehen
Sicherheit: Abstände, Verhaltensregeln und Vorsichtsmaßnahmen
Schließlich müssen bestimmte Regeln eingehalten werden, wenn Feuer im eigenen Garten entfacht werden soll. Die Übergänge zwischen gesetzlichen Vorgaben und nachbarschaftlicher Rücksichtnahme sind dabei fließend, beziehungsweise von Region zu Region unterschiedlich.
Daher werden die Hinweise zu Sicherheit und Rücksichtnahme zusammen dargestellt:
- Feuerschale, Grill und Feuerkorb müssen auf einem nicht brennbaren, stabilen Untergrund platziert werden.
- Feuer darf nicht zu hoch brennen.
- Bei starkem Wind oder ausgeprägter Trockenheit ist Feuer im Garten (auch geschlossenes Feuer) verboten.
- Feuer darf nie unbeaufsichtigt brennen.
- Kinder und Haustiere dürfen nicht zu nah an das Feuer.
- Für den Ernstfall müssen Feuerlöscher, Gartenschlauch, Brandschutzdecke bereitgehalten werden.
Fazit
Schon unsere Vorfahren versammelten sich rund um ein offenes Feuer, um Essen zuzubereiten, sich zu wärmen und zusammenzukommen. Heute zählen für viele Menschen Grillen, Feuerkorb und Feuerschalen zu einem entspannten Sommerabend. Anders als offene Feuer, also Lager- und Osterfeuer, sind die oben genannten geschlossenen Feuer grundsätzlich erlaubt. Allerdings gilt es trotzdem eine Vielzahl von Regelungen zu beachten. Diese haben das Ziel, die Rechte der Nachbarn zu schützen, Brandschutz zu betreiben und für Umweltschutz zu sorgen. Die Regelungen zum Betreiben geschlossener Feuer sind nicht bundeseinheitlich gleich geregelt, sondern können von Bundesland zu Bundesland variieren. Neben Gesetzen sind zudem auch Hausordnungen zu beachten, etwa, wenn es sich um einen Gemeinschaftsgarten handelt oder der Grillabend auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses stattfinden soll.
Regeln für ein gutes Miteinander – das Nachbarschaftsrecht
„Was Du nicht willst, was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu“, lautet die Goldene Regel. Und im… weiterlesen