Ein Muss oder ein Kann? Und: Wer trägt die Kosten?
Zaun oder nicht Zaun: Die meisten Eigenheimbesitzer denken, dass sie selbst darüber entscheiden dürfen, ob sie ihr Grundstück mit einem Zaun umgeben oder nicht. Viele Menschen entscheiden sich für einen Gartenzaun, der ihr Grundstück einfriedet, um neugierige Blicke fernzuhalten oder den Zutritt zum Grundstück zu erschweren. Andere Gartenbesitzer entscheiden sich bewusst gegen einen Gartenzaun – beispielsweise aus Kostengründen. Die Frage ist aber: Dürfen Gartenbesitzer selbst festlegen, ob sie ihr Grundstück mit einem Zaun umgeben? Oder gibt es eine Pflicht, die das Errichten eines Gartenzauns vorschreibt? Und wenn ja: Wer darf den Gartenbesitzer zum Zaunbau auffordern und wer muss die Kosten tragen?
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In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Informationen zu folgenden Fragen:
- Besteht in Deutschland eine Einfriedungspflicht?
- Kann der Nachbar den Bau eines Zauns verlangen?
- Wer muss die Kosten tragen, wenn eine Pflicht zum Bau eines Zauns besteht?
Einfriedung des eigenen Grundstücks: Rechte, Pflichten und deren Grenzen
Nicht wenige Eigenheimbesitzer gehen wohl davon aus, dass sie ihren Garten ganz nach ihren Vorstellungen gestalten dürfen. Das gilt aber in Deutschland leider ganz und gar nicht. Denn in Deutschland ist nicht nur genau geregelt, wer, wann, wo und wie ein Haus oder ein sonstiges Gebäude auf seinem Grundstück errichten darf, sondern auch die Gartengestaltung ist in vielen Punkten streng reglementiert. Auch das Thema Gartenzaun bildet hier keine Ausnahme. Deshalb gibt es in Deutschland sowohl Regeln dazu, welche Zäune rund um das eigene Grundstück errichtet werden dürfen als auch Regelungen, wann eine Pflicht zur Einfriedung des Grundstücks mit einem Zaun besteht.
Gartenbesitzer müssen sich also vor dem Bau eines Zauns immer erst informieren, welche Art von Zaun sie errichten dürfen und welche maximale Höhe dieser haben darf. Außerdem gibt es Fälle, in denen Garteneigentümer sich mit der Forderung – auch vonseiten der Nachbarn – konfrontiert sehen, sie sollten einen Gartenzaun errichten. Auch in diesem Falle sollten sich Gartenbesitzer informieren, ob im konkreten Fall eine Einfriedungspflicht besteht.
Hintergrund: Wo finden sich rechtliche Regelungen zum Thema Gartenzaun?
Das deutsche Rechtssystem ist, gerade was alle Themen rund ums Bauen angeht, sehr kompliziert. Denn es gibt sowohl Regelungen auf Bundesebene als auch auf Landesebene. Hinzu kommen kommunale Regelungen. Und schließlich können einige Bereiche, wie die Gestaltung des Gartens inklusive die Zaunfrage, in Hausordnungen und Satzungen von Schrebergärten geregelt werden.
Außerdem unterscheidet das deutsche Rechtssystem zwischen dem öffentlichen und dem privaten Recht. Gerade beim Thema Bauen – und Gartengestaltung – sind sowohl öffentlichrechtliche als auch privatrechtliche Themen zu klären. Im Öffentlichen Recht geht es um die Beziehung zwischen Staat und Bürger, in dem Fall also den Gartenbesitzer. Der Bau eines Zauns betrifft hier insbesondere das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Verkehrsrecht. Beim Privatrecht geht es um die Rechtsverhältnisse zwischen privaten Parteien. Der Staat vertritt hier keine eigenen Rechte. In Bezug auf das Thema Gartengestaltung und Grundstückseinfriedung ist die primäre Rechtsgrundlage das Nachbarschaftsrecht. Und hier wird das ganze Thema wirklich kompliziert: Denn in Deutschland gibt es kein bundeseinheitlich geltendes Nachbarschaftsrecht. Es gibt nicht einmal in jedem Bundesland ein Nachbarschaftsgesetz.
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Überblick: Welche Formen der Einfriedungspflicht gibt es?
Die Frage der Einfriedungspflicht ist auf Landesebene, in der Regel in den Nachbarschaftsgesetzen, geregelt. Aber zum einen haben nicht alle Bundesländer ein Nachbarschaftsgesetz und zum anderen sind die Inhalte, die dort geregelt sind, nicht identisch. Die Folge: Die Frage nach der Einfriedungspflicht ist nicht einheitlich zu beantworten. Vielmehr gelten in den unterschiedlichen Bundesländern drei verschiedene Vorgaben zur Einfriedungspflicht:
- Keine Einfriedungspflicht
In Baden-Württemberg im Ortskern, in Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen besteht keine Einfriedungspflicht, sodass von Nachbarn ohne das Vorliegen weiterer, besonderer Gründe, nicht die Errichtung eines Zauns verlangt werden kann. - Einfriedungspflicht, wenn Einfriedung ortsüblich ist
Diese Regelungsvariante gilt in Berlin und Brandenburg. - Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke innerorts auf Verlangen des Nachbarn
Diese Regelung besteht in den Bundesländern Baden-Württemberg (in Außenbezirken), Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Noch komplizierter wird die Zaunfrage, da auch in Fällen, in denen eine Einfriedungspflicht besteht, nicht einheitlich geregelt ist, wer den Zaun errichten muss. Hier werden zwei Varianten unterschieden:
- Gemeinsame Einfriedungspflicht
Hier sind beide Nachbarn zur Errichtung des Zauns verpflichtet. - Rechtseinfriedung
Hier ist der Grundstückseigentümer zur Errichtung des Zauns verpflichtet, dessen Grundstück sich (von der Straße aus betrachtet) links vom Zaun befindet. Man muss also immer den Zaun an der rechten Grundstücksseite (von der Straße aus betrachtet) errichten. Diese Regelung gilt nur in Berlin, Brandenburg und Niedersachsen. Die Rechtseinfriedungspflicht geht auf das Allgemeine Preußische Landrecht zurück.
Wichtig: Auch, wenn eine Pflicht zur Einfriedung besteht, müssen die weiteren rechtlichen Regelungen zu Zäunen beachtet werden. Dabei geht es insbesondere um Regelungen, wie hoch ein Zaun maximal sein darf.
Tipp: Im Zweifelsfall sollte das Bauamt der jeweiligen Gemeinde angefragt werden, welche Regelungen zur Einfriedung des eigenen Grundstücks durch einen Zaun bestehen.
Kostentragung bei bestehender Einfriedungspflicht: Was gibt es bei den Kosten zu beachten?
Die Frage, wer für die Kosten aufkommen muss, wenn ein Zaun zwischen zwei Nachbargrundstücken errichtet wird, hängt von folgenden Faktoren ab:
- Besteht überhaupt eine Einfriedungspflicht in dem konkreten Bundesland?
- Wenn ja: Besteht eine gemeinsame Pflicht zur Einfriedung oder eine Pflicht zur Rechtseinfriedung?
Bei der Kostenfrage geht es nicht nur um die Kosten für die Errichtung des Zauns. Zusätzlich geht es auch um folgende Kosten:
- Wartung des Zauns: Je nach Zaunart müssen diese regelmäßig gewartet oder gepflegt werden. Holzzäune etwa müssen in der Regel alle paar Jahre gestrichen werden.
- Reparaturkosten: Entstehen im Laufe der Zeit Schäden am Zaun, so müssen auch die Kosten hierfür getragen werden. Handelt es sich um ein Schadensereignis, das durch eine Versicherung gedeckt ist, so kann derjenige seine Versicherung um die Übernahme der Kosten anfragen, der a) für die Instandhaltung des Zauns zuständig ist oder b) den Schaden verursacht hat. Ein Beispiel für den Fall b) Der Nachbar, der nicht die Kosten für den Zaun tragen muss, hat den Zaun aus Versehen beschädigt. Dann kann dieser seine Haftpflichtversicherung involvieren.
Schließlich geht es bei der Frage nach den Kosten im Falle einer Einfriedungspflicht darum, welche Art von Zaun errichtet werden muss. Denn die Kosten für Zäune variieren, je nach ihrer Machart, extrem. Ein einfacher Maschendrahtzaun ist deutlich günstiger als beispielsweise eine Gabionen-Einfriedung.
Sonderfälle: Wann besteht noch eine Pflicht zur Einfriedung?
Neben der Einfriedungspflicht in den oben aufgeführten Fällen, die auf dem jeweiligen Landesrecht beruht, gibt es noch weitere Grundlagen, die einen Gartenbesitzer zur Einfriedung verpflichten können:
- Verkehrssicherungspflichten: Wenn sich in einem Garten ein ansonsten ungesicherter Teich oder ein Schwimmbecken befindet, dann muss das Grundstück eingefriedet werden, sodass weder Kinder noch Hunde zu Schaden kommen können.
- Hausordnung / Regelungen für Eigentümergemeinschaft: Gehört zu einer Eigentumswohnung ein Gartenanteil, so kann es spezielle Regelungen zum Thema Gartenzaun geben.
- Schrebergärten: In der Vereinssatzung kann es spezielle Regelungen geben, ob, wo und wie ein Gartenzaun errichtet werden muss.
Fazit
Höhe, Art und Position des Zauns stellen in vielen Nachbarschaftsbeziehungen einen Streitpunkt dar. Was viele Hausbesitzer nicht wissen ist, dass es in manchen Fällen sogar eine Pflicht zur Errichtung eines Zaums an der Grundstücksgrenze gibt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Einfriedungspflicht. Allerdings existiert diese nicht bundesweit, da diese durch Landesrecht geregelt wird. Die Einfriedungspflicht besteht nicht in allen Bundesländern und selbst auch zwischen den Bundesländern, die eine Einfriedungspflicht kennen, gibt es Unterschiede in der konkreten Ausgestaltung. Wie bei so vielen Bauthemen gilt auch hier: Am besten sollten sich Gartenbesitzer beim zuständigen Bauamt informieren, welche Regelungen gelten.
Streitpunkt Gartenzaun: der rechtliche Rahmen
Wo darf und wo muss eine Einfriedung errichtet werden. Und: Wie hoch darf der Gartenzaun sein? Markierung der Grundstücksgrenze, Sichtschutz,… weiterlesen