Gesetzliche Vorschriften für die Einfriedung von Grundstücken

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Die Einfassung eines Grundstücks durch beispielsweise einen Zaun oder eine Mauer wird als Einfriedung oder Umfriedung bezeichnet. Unter diesen Begriffen fasst man alle Maßnahmen an der Grundstücksgrenze zusammen, die das Grundstück nach außen abschirmen und deutlich machen, wo ein Privateigentum beginnt. Einfriedungen dienen außerdem oft als Sichtschutz oder als Windschutz und an stark befahrenen Straßen als Lärmschutz.

Eine Einfriedung macht die Grenzen Ihres Grundstücks sichtbar © orensila, stock.adobe.com
Eine Einfriedung macht die Grenzen Ihres Grundstücks sichtbar © orensila, stock.adobe.com

Darüber hinaus können sie Hunde und in ländlichen Gegenden Wildtiere vom Grundstück fernhalten oder die eigenen Tiere auf dem Grundstück halten. Der Schutz, den eine Einfriedung anderen Menschen beispielsweise vor einem aggressiven Hund bietet, wird zum Teil sogar vom Gesetzgeber verlangt. Ebenso können Sie als Besitzer eines Pools oder eines großen Gartenteichs dazu verpflichtet sein, Ihr Grundstück für kleine Kinder, die im Wasser ertrinken könnten, unzugänglich zu machen. Nicht zuletzt hat eine Einfriedung aber auch einen großen Einfluss auf die Gesamtoptik eines Grundstücks. Sie wirkt wie ein Rahmen und sorgt dadurch für einen schönen Abschluss Ihres Zuhauses.

Der Unterschied zwischen toten und lebendigen Einfriedungen

Für einen niedrigen Zaun brauchen Sie nur selten eine Genehmigung © spuno, stock.adobe.com
Für einen niedrigen Zaun brauchen Sie nur selten eine Genehmigung © spuno, stock.adobe.com

Bei Grundstückseinfassungen unterscheidet man zwischen toten und lebendigen Einfriedungen. Zu den lebendigen Einfriedungen gehören vor allem die Hecken, zu den toten Mauern, Zäune aller Art, Gabionen und Bauten aus anderen Materialien. Letztere gelten als baulichen Anlagen, für die unter Umständen eine Baugenehmigung erforderlich sein kann. Dies ist im Baurecht geregelt, das meist ab einer bestimmten Höhe die Einholung einer Baugenehmigung vorschreibt.

Hecken und andere Pflanzen, mit denen Sie Ihr Grundstück einfassen, sind dagegen keine baulichen Anlagen. Bei ihnen sind jedoch die Vorschriften aus dem Nachbarrecht zu beachten. Das Baurecht und das Nachbarrecht sind allerdings Angelegenheiten der Länder. Wie hoch beispielsweise ein Zaun rund um Ihr Grundstück sein darf, hängt daher davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Weitere Vorschriften können sich in den Bebauungsplänen der Gemeinden finden. Selbst in den einzelnen Orten eines Bundeslandes können daher unterschiedliche Regelungen gelten.

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Das Nachbarrecht und der Begriff Ortsüblichkeit

In Neubaugebieten lässt sich eine Ortsüblichkeit kaum feststellen © Superingo, stock.adobe.com
In Neubaugebieten lässt sich eine Ortsüblichkeit kaum feststellen © Superingo, stock.adobe.com

Durch das Nachbarrecht sind Grundstückseigentümer in den meisten Bundesländern dazu verpflichtet, ihr Grundstück auf die eine oder andere Weise einzufrieden. Dadurch sollen Streitigkeiten zwischen Nachbarn von vornherein verhindert werden. Zudem soll oft deutlich sichtbar sein, wo ein öffentlicher Bereich endet. In den Nachbarrechten findet sich außerdem meist der Begriff „ortsüblich“. Er bedeutet, dass Ihre Grundstückseinfassung den Einfriedungen anderer Grundstücke in Ihrer Wohnsiedlung ähneln sollte. Ihrer Kreativität sind daher gewisse Grenzen gesetzt. So kann Ihr Nachbar verlangen, dass Sie eine nicht ortsübliche Einfriedung wieder entfernen. Lässt sich keine Ortsüblichkeit feststellen, werden in vielen Bundesländern Mauern und Zäune bis zu einer Höhe von etwa 1,20 Meter als ortsüblich angesehen.

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Einfriedungen direkt auf der Grundstücksgrenze

Einfach vor die Nase gestellt, löst ein Zaun schnell Ärger aus © Rainer Fuhrmann, stock.adobe.com
Einfach vor die Nase gestellt, löst ein Zaun schnell Ärger aus © Rainer Fuhrmann, stock.adobe.com

Bei einer Einfriedung lohnt es sich stets, mit dem Nachbarn zu sprechen. Möglicherweise haben Sie den gleichen Geschmack, sodass Sie sich die Kosten beispielsweise für eine Hecke und deren anschließende Pflege teilen können. Sind beide Parteien einverstanden, können Sie die Hecke direkt auf die Grundstücksgrenze pflanzen, sodass Ihnen und Ihrem Nachbarn weniger Fläche verloren geht.

Möchte Ihr Nachbar keine Hecke, müssen Sie dagegen einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Dies ist wiederum im Nachbarrecht geregelt und gilt auch für andere Gehölze, die in einer Reihe gepflanzt werden und eine der Hecke ähnliche Formation bilden. Selbst bei einer Grundstückseinfassung, die Sie allein und auf Ihrem Grundstück errichten, sollten Sie jedoch die Erlaubnis Ihres Nachbarn einholen. So fühlt er sich nicht übergangen und stimmt vielleicht sogar einer etwas ungewöhnlichen Einfriedung zu.

Hinweis: Haben Sie gemeinsam mit Ihrem Nachbarn eine Einfriedung direkt auf der Grundstücksgrenze errichtet, müssen auch bei einer eventuellen späteren Entfernung beide Parteien zustimmen. Gleiches gilt für Veränderungen aller Art bis hin zur Anbringung von Sichtschutzstreifen an einem Doppelstabmattenzaun.

Wie Sie sehen, gibt es nur wenige allgemeingültige Regelungen für die Errichtung von Einfriedungen. Die folgenden drei Punkte helfen Ihnen jedoch weiter:

  1. Machen Sie einen Spaziergang und schauen Sie sich die Einfriedungen der Grundstücke in Ihrer Umgebung an. Auf diese Weise erfahren Sie, was in Ihrem Wohngebiet ortsüblich ist.
  2. Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Sie könnten schlimmstenfalls dazu führen, dass Sie Ihre Grundstückseinfassung wieder entfernen müssen.
  3. Statten Sie dem Bauamt Ihrer Gemeinde einen Besuch ab, um sich über die geltenden Vorschriften zu informieren. Haben Sie schon eine bestimmte Grundstückseinfassung ins Auge gefasst, nehmen Sie Broschüren, Bilder oder anderes Informationsmaterial am besten gleich mit.
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