Wohnhaus mit Staffelgeschoss

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Beim Haus mit Staffelgeschoss ist die Grundfläche des obersten Geschosses eines Hauses zurückgesetzt und besitzt demnach eine kleinere Grundfläche als die übrigen Etagen des Hauses. Dies bietet attraktive Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel in Form eines Dachgartens. Optisch ist diese Bauweise besonders attraktiv.

Staffelgeschosse bieten ideale Möglichkeiten für einen begehbaren Dachgarten © 3D Station, stock.adobe.com
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Die Charakteristik des Staffelgeschosses

Die Außenwände eines Staffelgeschosses springen an mindestens einer Gebäudeseite gegenüber der unteren Fassade zurück. So lautet auch die Definition in den Landesbauordnungen. Je nachdem, wie viele Wände zurückspringen, entstehen unterschiedliche architektonische Silhouetten, das Gebäude wirkt durch die zurückspringende Fassade leicht und offen.

Der Gestaltungsspielraum ist groß. So kann das Dach als Flach-, Pult- oder Satteldach ausgeführt werden. Vor allem bei letzterer Variante entsteht so der Eindruck eines eigenen Hauses auf dem Gebäude. In der Regel werden jedoch Flach- oder Pultdächer aufgesetzt, um Wohnraum mit möglichst wenig Dachschrägen und einer Raumhöhe von 2,30 m zu erreichen. Die umgebenden Flachdachflächen rund um das Staffelgeschoss lassen sich als Dachterrasse oder Dachgarten nutzen. Das Staffelgeschoss selbst kann als Penthouse und eigenständige Wohnung genutzt werden oder in die darunterliegenden Geschosse integriert sein.

Staffelgeschoss: Vielfältige Möglichkeiten
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Staffelgeschoss im Baurecht

Das Baurecht behandelt das Staffelgeschoss in Abhängigkeit von seinen Abmessungen wie jedes andere oberste Geschoss auch. Zum Teil ist es sogar möglich, für das Staffelgeschoss mit Flachdach dann eine Genehmigung zu erhalten, wenn laut Bebauungsplan Satteldächer vorgeschrieben sind. Bedingung ist, dass die Außenmaße des Geschosses innerhalb der Grenzen eines Satteldaches für das Gebäude bleiben. Ob Sie mit dieser Variante durchkommen, entscheidet die jeweilige Baubehörde. Für die Einhaltung der Bauordnung müssen neben der Geschossigkeit auch erlaubte Grundfläche (Grundflächenzahl GRZ) und Geschossfläche (Geschossflächenzahl GFZ) berücksichtigt werden.

Das Staffelgeschoss bietet baurechtlich interessante Möglichkeiten © Hermann, stock.adobe.com
Das Staffelgeschoss bietet baurechtlich interessante Möglichkeiten © Hermann, stock.adobe.com

Ist das Staffelgeschoss ein Vollgeschoss?

Als Vollgeschosse gelten Geschosse, deren Grundfläche mindestens 2⁄3 des darunterliegenden Geschosses besitzen und über mindestens 2⁄3 seiner Grundfläche eine lichte Raumhöhe von 2,30 m bis 2,60 m (je nach Landesbauordnung) aufweisen. Eine weitere Bedingung ist, dass die Oberkante des Geschosses mindestens 1,20 Meter über der Geländeoberkante liegt. Im Detail gibt es in den Landesbauordnungen Unterschiede, die jedoch nur geringfügige Auswirkungen haben.

Staffelgeschoss und Vollgeschoss
Staffelgeschoss und Vollgeschoss

Die Regeln aus den Landesbauordnungen gelten auch für das Staffelgeschoss. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, dann bieten sich hinsichtlich der baurechtlichen Vorschriften attraktive Möglichkeiten zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsflächen auf dem Grundstück. Ebenso kann damit eine laut Bebauungsplan vorgeschriebene eingeschossige Bauweise umgangen und mehr Wohnraum bei geringer Grundfläche geschaffen werden.

Abstandsflächen dienen der Einhaltung von Mindestabständen
Abstandsflächen dienen der Einhaltung von Mindestabständen

Abstandsflächen und Grenzbebauung

Hinsichtlich der Abstandsflächen, die beim Staffelgeschoss berücksichtigt werden müssen, gilt für die Berechnung die Außenwand des Geschosses, die fiktiv bis zur Geländeoberkante verlängert wird. Im Folgenden wird daraus die Abstandsfläche von der Grundstücksgrenze nach folgenden Regeln:

Der Mindestabstand von der Grundstücksgrenze beträgt die Gebäudehöhe (in diesem Fall die Wandhöhe des Staffelgeschosses), multipliziert mit einem vom jeweiligen Bundesland abhängigen Faktor (0,2 bis 1,0). Die Musterbauordnung liefert folgende Vorgaben:

  • Abstandsflächen in Kern-, Wohn- und Mischgebieten 0,4 H
  • Abstandsflächen in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H

Der Mindestabstand beträgt jeweils 3 Meter. Ist eine Grenzbebauung geplant, muss die anliegende Seite des Staffelgeschosses ebenfalls direkt an die Grenze gebaut werden oder die vorgeschriebenen Abstände einhalten.

Für das Staffelgeschoss sind je nach Konstruktion statische Besonderheiten zu beachten und bereits bei der Planung zu berücksichtigen © kimly, stock.adobe.com
Für das Staffelgeschoss sind je nach Konstruktion statische Besonderheiten zu beachten und bereits bei der Planung zu berücksichtigen © kimly, stock.adobe.com

Bautechnik und Statik

Das Staffelgeschoss kann ebenso wie das Gebäude selbst als aufgemauerte Aufstockung ausgeführt werden, Vorteil daran ist eine bauphysikalisch einheitliche Außenhülle mit geringer Verformung. Statisch günstiger, weil leichter, ist eine Leichtbauaufstockung, zum Beispiel in Holzständerbauweise als Fertigbauteile. Der Nachteil daran sind die Verformungsunterschiede zu den massiven Materialien. Auf jeden Fall statisch vorteilhaft ist die Ausführung der Innenwände in Trockenbauweise mit ihrem geringen Gewicht und guten Schall- und Brandschutzeigenschaften. Statisch berücksichtigt werden müssen bei der Planung die zusätzlichen Deckenlasten durch die zurückspringenden Außenwände und die darauf liegenden Dachlasten.

Staffelgeschoss: Statistische Aspekte
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Nachträgliche Aufstockung

Soll ein Gebäude aufgestockt werden, kann das Staffelgeschoss eine Möglichkeit bieten, mehr Wohnraum zu schaffen und dabei dennoch etwaige Vorgaben aus dem Bebauungsplan, wie zum Beispiel hinsichtlich der Geschossigkeit einzuhalten. Entscheidend dafür ist, dass die Aufstockung mit ihrer Grundfläche unterhalb der Definition eines Vollgeschosses bleibt. Entscheidend für eine Genehmigungsfähigkeit ist auch, wie sich das Gebäude in die vorhandene Bebauung einfügt. Allzu große Abweisungen vom städtebaulichen Bild und Gesamtkonzept sind in vielen Fällen nicht gewünscht, auch Beschränkungen hinsichtlich der Trauf- und Firsthöhen können zu Problemen führen. Wenn jedoch die rechtlichen Vorgaben für Sie und Ihr Vorhaben sprechen, lassen sich die meisten Sachbearbeiter überzeugen und die Baugenehmigung wird erteilt.

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Drei Varianten der Aufstockung
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Bevor die nachträgliche Aufstockung geplant wird, muss das vorhandene Gebäude vor allem statisch genau geprüft werden. Gegebenenfalls sind statische Verstärkungen in Form von Unter- oder Überzügen oder Abfangungen erforderlich, um die Gesamtstatik des Bestandsgebäudes mit dem neu geschaffenen Staffelgeschoss zu erhalten.

Bei einem Flachdach können Sie eine komplette Etage draufsetzen und gewinnen so sehr viel neuen Wohnraum © Martin Debus, stock.adobe.com
Bei einem Flachdach können Sie eine komplette Etage draufsetzen und gewinnen so sehr viel neuen Wohnraum © Martin Debus, stock.adobe.com
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