Das Mobile House ist ein Trend aus den USA, der nun aber auch nach Deutschland herüberschwappt. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Tiny Houses und bezeichnet quasi ein „Haus auf Rädern“. Im Grunde handelt es sich um einen überdimensionierten Wohnwagen, wobei bei einem Mobile House jedoch der Anspruch auf ein voll funktionales Wohnen auf Dauer besteht.
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Die Eckdaten für ein Mobile House sind:
- geringe Größe
- Mobilität durch Räder
- geringes Gewicht
Die Größe eines Mobile Houses liegt bei zwölf bis 20 Quadratmetern. Bei einer eingezogenen Hochebene – also einer zweiten Etage – kann die Größe auf rund 25 Quadratmeter erweitert werden. Da das Mobile House als Anhänger von einem entsprechend leistungsstarken Zugfahrzeug bewegt werden kann, darf das Gewicht 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Der Fahrer des Zugfahrzeugs benötigt dann einen Anhänger-Führerschein der Klasse BE, das Mobile House muss vom TÜV zugelassen sein.
Anders als ein Wohnwagen ist das Mobile House allerdings nicht dafür konzipiert, im kurzen Turnus den Standort zu wechseln. Im Gegenteil kann es an das öffentliche Versorgungs- und Kanalnetz angeschlossen werden und bietet dann den vollen Wohnkomfort auf kleinstem Raum. Eine feste Verbindung zum Untergrund entsteht dabei selbstverständlich nicht, sondern das Mobile House findet seinen Platz auf Punkt- oder Schraubfundamenten.
Mehr noch als beim Tiny House ist beim Mobile House das durchdachte Raumkonzept wichtig. Denn der zur Verfügung stehende Raum ist noch einmal deutlich begrenzter. Richtig umgesetzt vereint das Mobile House alle Funktionen eines Eigenheims in sich:
- Wohnen
- Schlafen
- Kochen
- Sanitärbereich
Beheizen lässt sich das Mobile House über verschiedenste Systeme wie Wärmepumpen, Elektroheizungen, Gas- sowie Holz- und Holzpelletheizungen.
Tipp: Das Mobile House muss zum Besitzer passen. Es lohnt sich daher, mit dem jeweiligen Hersteller ein individuelles Konzept auf Grundlage der eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu entwickeln.
Wichtig: Auch wenn das Mobile House mobil ist und grundsätzlich auch bleibt, darf es nicht überall einfach aufgestellt werden. Bei ganzjähriger Nutzung als Hauptwohnsitz sind die jeweiligen Landesbauordnungen und Flächennutzungspläne zu beachten. Bei der Nutzung als Wochenende- und Ferienhaus kann es dabei von Bundesland zu Bundesland und von Kommune zu Kommune Abweichungen geben, die allerdings ebenfalls im Vorfeld abzuklären sind.
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