Der Wärmeschutznachweis ist als Bauvorlage ein Teil des Bauantrags und weist nach, dass das Gebäude so geplant ist, dass es den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Dies bezieht sich auf den Heizwärmebedarf für das Gebäude sowie auf die Wärmeverluste durch die Außenhülle.
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Wer erstellt den Wärmeschutznachweis?
Der Wärmeschutznachweis muss von einer qualifizierten Person erstellt werden. Dies ist zum Beispiel der Architekt oder auch ein Fachplaner aus dem Bereich der Bauphysik. Häufig übernimmt der Statiker, der den statischen Nachweis über die Tragfähigkeit erstellt, auch den Wärmeschutznachweis. Ebenfalls berechtigt zur Erstellung sind Energieberater. Die Berechtigung, den Wärmeschutznachweis zu führen, haben nur Fachplaner, die über eine Bauvorlageberechtigung für das Bundesland, in dem Sie bauen möchten, besitzen.
Tipp: Achten Sie bei Verträgen mit dem Architekten, bzw. dem Bauträger darauf, ob die Erstellung des Wärmeschutznachweises Teil der Leistungen ist.
Was steht im Wärmeschutznachweis?
Der Nachweis über den Wärmeschutz eines Gebäudes belegt die Übereinstimmung der Konstruktion und damit der Werte mit den gesetzlichen Vorschriften. Dies wird über verschiedene Kennwerte belegt, die rechnerisch nachgewiesen werden.
Der Primärenergiebedarf
Dieser Wert gibt an, wie viel Energie nötig ist, um ein Gebäude entsprechend seiner Nutzung (Wohngebäude/ Nichtwohngebäude) zu beheizen. In die Berechnung fließen dabei die Wärmedämmwerte der Gebäudeaußenhülle, die sogenannten Hüllflächenverluste, aber auch der Bedarf an Energie für die Erzeugung der verwendeten Energieträger. Damit bemisst der Primärenergiebedarf auch die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Der Transmissionswärmeverlust
Dabei handelt es sich um die Energie, die durch die Gebäudehülle, also die Hauswände und das Dach, verloren gehen. Wie hoch dieser Wert ist, hängt von den U-Werten der Außenbauteile wie Wände, Fenster, Türen oder das Dach ab. Je niedriger diese Werte, umso besser ist das Haus gedämmt und umso geringer sind die Wärmeverluste. Um die Transmissionswärmeverluste zu begrenzen, gibt das GEG für die einzelnen Bauteile U-Werte vor, die mindestens eingehalten werden müssen.
Der sommerliche Wärmeschutz
Wärmeschutz spielt nicht nur in der kalten Jahreszeit eine Rolle. Der sommerliche Wärmeschutz eines Hauses verhindert bei mittleren bis hohen Temperaturen eine Überhitzung der Räume. Dieser Wert spielt energetisch insofern eine Rolle, da bei einer zu starken Aufheizung eine Klimaanlage erforderlich ist, die wiederum den Primärenergiebedarf des Gebäudes in die Höhe treibt.
Wie wird der Wärmeschutz eines Gebäudes berechnet?
Grundlage des Wärmeschutznachweises sind das Gebäudeenergiegesetz (früher EnEV), die DIN 4108 „Wärmeschutz für den Hochbau“ und die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. Der Fachplaner berechnet anhand der Planung, wie viel Energie ein Gebäude zur Raumbeheizung benötigt, bzw. wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Gleichzeitig wird ein identisches Referenzgebäude mit idealen Bedingungen hinsichtlich der energetischen Kennwerte erstellt. Das geplante Gebäude muss mindestens dessen Werte erreichen, dann ist der Wärmeschutz nachgewiesen.
Tipp: Auch bei antragspflichtigen Gebäudesanierungen ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich. Für diesen gelten vereinfachte Bedingungen.
Die Kosten für den Wärmeschutznachweis
Die Kosten für den Wärmeschutznachweis hängen von der Größe und Kompliziertheit des jeweiligen Gebäudes ab, bzw. von den anrechenbaren Kosten nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die Richtwerte für das Honorar gibt. Für ein Einfamilienhaus müssen Sie mit Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen. Kaufen Sie ein Typenhaus bei einem Hausanbieter oder bauen Sie mit einem Bauträger, sind die Kosten häufig in den Gesamtpreis eingerechnet und entsprechend günstiger, da es sich um einen Typen-Nachweis handelt.
Tipp: Die Kosten für den Wärmeschutznachweis gehört wie das Architektenhonorar und die weiteren Planungsleistungen zu den Baunebenkosten.
Wärmeschutznachweis und Energieausweis
Wärmeschutznachweis und Energieausweis werden häufig synonym verwendet, allerdings handelt es sich dabei um unterschiedliche Dokumente: Während der Wärmeschutznachweis die Berechnung und den Nachweis von Energiebedarf und Energieverlusten eines Gebäudes darstellt und Teil der Bauvorlagen ist, handelt es sich beim Energieausweis um eine Art Steckbrief eines Hauses, das die Energiestandards beschreibt und dessen Energieeffizienz bewertet. Der Energieausweis enthält Angaben zum Haus, zu den verwendeten Energieträgern und zum Heizenergiebedarf als Kennwert. Erforderlich wird dieser Ausweis, wenn Sie Ihr Eigenheim verkaufen oder vermieten möchten. Für Sie als Bauherrn und Nutzer spielt das Dokument keine Rolle.
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