Wärmeschutznachweis nach GEG

Teilen:

Der Wärmeschutznachweis ist als Bauvorlage ein Teil des Bauantrags und weist nach, dass das Gebäude so geplant ist, dass es den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entspricht. Dies bezieht sich auf den Heizwärmebedarf für das Gebäude sowie auf die Wärmeverluste durch die Außenhülle.

Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Gebäude den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Wärmedämmung entspricht © Gina Sanders, stock.adobe.com
Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Gebäude den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Wärmedämmung entspricht © Gina Sanders, stock.adobe.com

Wer erstellt den Wärmeschutznachweis?

Der Wärmeschutznachweis muss von einer qualifizierten Person erstellt werden. Dies ist zum Beispiel der Architekt oder auch ein Fachplaner aus dem Bereich der Bauphysik. Häufig übernimmt der Statiker, der den statischen Nachweis über die Tragfähigkeit erstellt, auch den Wärmeschutznachweis. Ebenfalls berechtigt zur Erstellung sind Energieberater. Die Berechtigung, den Wärmeschutznachweis zu führen, haben nur Fachplaner, die über eine Bauvorlageberechtigung für das Bundesland, in dem Sie bauen möchten, besitzen.

Grundsätzliches zum Wärmeschutznachweis
Grundsätzliches zum Wärmeschutznachweis

Tipp: Achten Sie bei Verträgen mit dem Architekten, bzw. dem Bauträger darauf, ob die Erstellung des Wärmeschutznachweises Teil der Leistungen ist.

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Was steht im Wärmeschutznachweis?

Der Nachweis über den Wärmeschutz eines Gebäudes belegt die Übereinstimmung der Konstruktion und damit der Werte mit den gesetzlichen Vorschriften. Dies wird über verschiedene Kennwerte belegt, die rechnerisch nachgewiesen werden.

Werte, die im Wärmeschutznachweis festgehalten werden
Werte, die im Wärmeschutznachweis festgehalten werden

Der Primärenergiebedarf

Dieser Wert gibt an, wie viel Energie nötig ist, um ein Gebäude entsprechend seiner Nutzung (Wohngebäude/ Nichtwohngebäude) zu beheizen. In die Berechnung fließen dabei die Wärmedämmwerte der Gebäudeaußenhülle, die sogenannten Hüllflächenverluste, aber auch der Bedarf an Energie für die Erzeugung der verwendeten Energieträger. Damit bemisst der Primärenergiebedarf auch die Energieeffizienz eines Gebäudes.

Der Wärmedurchgangskoeffizient oder auch U-Wert, bestimmt maßgeblich, wie viel Energie durch die Hülle eines Gebäudes entweicht © thingamajiggs, stock.adobe.com
Der Wärmedurchgangskoeffizient oder auch U-Wert, bestimmt maßgeblich, wie viel Energie durch die Hülle eines Gebäudes entweicht © thingamajiggs, stock.adobe.com

Der Transmissionswärmeverlust

Dabei handelt es sich um die Energie, die durch die Gebäudehülle, also die Hauswände und das Dach, verloren gehen. Wie hoch dieser Wert ist, hängt von den U-Werten der Außenbauteile wie Wände, Fenster, Türen oder das Dach ab. Je niedriger diese Werte, umso besser ist das Haus gedämmt und umso geringer sind die Wärmeverluste. Um die Transmissionswärmeverluste zu begrenzen, gibt das GEG für die einzelnen Bauteile U-Werte vor, die mindestens eingehalten werden müssen.

Auch der Schutz, den ein Haus vor der Sommerhitze bietet, fließt in die Berechnungen zum Wärmeschutz mit ein © Quality Stock Arts, stock.adobe.com
Auch der Schutz, den ein Haus vor der Sommerhitze bietet, fließt in die Berechnungen zum Wärmeschutz mit ein © Quality Stock Arts, stock.adobe.com

Der sommerliche Wärmeschutz

Wärmeschutz spielt nicht nur in der kalten Jahreszeit eine Rolle. Der sommerliche Wärmeschutz eines Hauses verhindert bei mittleren bis hohen Temperaturen eine Überhitzung der Räume. Dieser Wert spielt energetisch insofern eine Rolle, da bei einer zu starken Aufheizung eine Klimaanlage erforderlich ist, die wiederum den Primärenergiebedarf des Gebäudes in die Höhe treibt.

Für den Wärmeschutznachweis dient ein Referenzgebäude mit idealen Werten als Vergleichsmaßstab für die Kennwerte © Magdalena Fischer, stock.adobe.com
Für den Wärmeschutznachweis dient ein Referenzgebäude mit idealen Werten als Vergleichsmaßstab für die Kennwerte © Magdalena Fischer, stock.adobe.com

Wie wird der Wärmeschutz eines Gebäudes berechnet?

Grundlage des Wärmeschutznachweises sind das Gebäudeenergiegesetz (früher EnEV), die DIN 4108 „Wärmeschutz für den Hochbau“ und die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“. Der Fachplaner berechnet anhand der Planung, wie viel Energie ein Gebäude zur Raumbeheizung benötigt, bzw. wie viel Energie durch die Gebäudehülle verloren geht. Gleichzeitig wird ein identisches Referenzgebäude mit idealen Bedingungen hinsichtlich der energetischen Kennwerte erstellt. Das geplante Gebäude muss mindestens dessen Werte erreichen, dann ist der Wärmeschutz nachgewiesen.

Das Verfahren zur Berechnung des Wärmeschutznachweises
Das Verfahren zur Berechnung des Wärmeschutznachweises

Tipp: Auch bei antragspflichtigen Gebäudesanierungen ist ein Wärmeschutznachweis erforderlich. Für diesen gelten vereinfachte Bedingungen.

Die Kosten für den Wärmeschutznachweis

Die Kosten für den Wärmeschutznachweis hängen von der Größe und Kompliziertheit des jeweiligen Gebäudes ab, bzw. von den anrechenbaren Kosten nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), die Richtwerte für das Honorar gibt. Für ein Einfamilienhaus müssen Sie mit Kosten zwischen 500 und 1.500 Euro rechnen. Kaufen Sie ein Typenhaus bei einem Hausanbieter oder bauen Sie mit einem Bauträger, sind die Kosten häufig in den Gesamtpreis eingerechnet und entsprechend günstiger, da es sich um einen Typen-Nachweis handelt.

Tipp: Die Kosten für den Wärmeschutznachweis gehört wie das Architektenhonorar und die weiteren Planungsleistungen zu den Baunebenkosten.

Der Energieausweis macht Angaben zum energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes © gopixa, stock.adobe.com
Der Energieausweis macht Angaben zum energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes © gopixa, stock.adobe.com

Wärmeschutznachweis und Energieausweis

Wärmeschutznachweis und Energieausweis werden häufig synonym verwendet, allerdings handelt es sich dabei um unterschiedliche Dokumente: Während der Wärmeschutznachweis die Berechnung und den Nachweis von Energiebedarf und Energieverlusten eines Gebäudes darstellt und Teil der Bauvorlagen ist, handelt es sich beim Energieausweis um eine Art Steckbrief eines Hauses, das die Energiestandards beschreibt und dessen Energieeffizienz bewertet. Der Energieausweis enthält Angaben zum Haus, zu den verwendeten Energieträgern und zum Heizenergiebedarf als Kennwert. Erforderlich wird dieser Ausweis, wenn Sie Ihr Eigenheim verkaufen oder vermieten möchten. Für Sie als Bauherrn und Nutzer spielt das Dokument keine Rolle.

Vergleich zwischen Wärmeschutznachweis und Energieausweis
Vergleich zwischen Wärmeschutznachweis und Energieausweis
Eine hohe Dichtheit der Gebäudehülle erfordert ein funktionierendes Lüftungskonzept. Laut DIN 1946-6 ist dies für moderne Neubauten Pflicht © VectorMine, stock.adobe.com
Das Lüftungskonzept für Neubauten

Die Anforderungen an die Dichtheit eines Gebäudes, um Wärmeverluste so weit wie möglich zu vermeiden, steigen zunehmend. Diese Dichtheit bringt… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Angebote vergleichen

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos
direkt an-
fordern

Hausbaukataloge
Tolle Hausbaulataloge mit viel Inspirationsmaterial

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Artikel teilen: