Die Grundlage dafür, dass ein Haus gebaut werden darf, ist eine vorliegende Baugenehmigung. Ist diese erteilt, müssen jedoch noch einige Aufgaben erledigt werden, bevor es mit der Errichtung des Rohbaus losgehen kann. Einige davon liegen in Ihrer Verantwortung, andere übernimmt das Bauunternehmen.
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Baugenehmigung – rechtliche Grundlage für den Hausbau
In den allermeisten Fällen muss vor dem Bau eines Hauses eine Baugenehmigung von der zuständigen Baubehörde eingeholt werden. Erst wenn diese Genehmigung vorliegt, sind überhaupt die Voraussetzungen für den Beginn der Bauausführung geschaffen. Neben vielen weiteren Unterlagen gehören auch die Baupläne zu diesem Antrag. Das fertige Gebäude muss den Angaben in der Planung entsprechen.
Tipp: In Einzelfällen kann ein vorzeitiger Baubeginn beantragt und genehmigt werden. Dann darf bereits vor der Erteilung der Baugenehmigung mit den ersten Arbeiten, insbesondere dem Aushub der Baugrube, begonnen werden.
Baubeginnsanzeige – Information für die Behörde
Mit der Baubeginnsanzeige melden Sie der Baubehörde, dass die Bauausführung beginnt. Nach Landesbauordnung muss diese Information spätestens eine Woche vor dem eigentlichen Baubeginn beim Amt vorliegen. Beginnen Sie mit der Bauausführung, ohne eine Baubeginnsanzeige verschickt zu haben, kann das zu einem Bußgeld führen.
Die Formulare für die Baubeginnsanzeige erhalten Sie vom Bauamt oder online per Download. Dort werden folgende Angaben verlangt:
- Name und Anschrift des Bauherrn
- Genaue Bezeichnung des Bauvorhabens
- Datum des Baubeginns
- Bauphysikalische Nachweise
- Benannter Bauleiter
- Unterschrift des Bauherrn
Tipp: Sie müssen nicht auf eine Bestätigung der Behörde warten. Haben Sie die Baubeginnsanzeige rechtzeitig verschickt, können Sie zum dort angegebenen Datum des Baubeginns loslegen.
Baustrom und Bauwasser – entscheidend für den rechtzeitigen Baubeginn
Rechtzeitig zum Baubeginn werden auf der Baustelle Strom und Wasser benötigt, erst dann kann es mit dem Rohbau losgehen. Dazu muss beim Energieversorger ein Baustromkasten beantragt und vom Wasserversorger der Wasseranschluss beauftragt werden. Wer diese Aufgaben sowie auch den fachgerechten Anschluss übernimmt, hängt vom Baupartner und den Festlegungen im Bauvertrag ab. Bauen Sie mit einem Bauträger oder einem Generalunternehmer, übernehmen diese meist die Antragstellung und Installation.
Tipp: Nicht erlaubt ist die Abnahme von Wasser und Strom vom nächsten Nachbarn, denn dieser macht sich damit strafbar: Strom und Wasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz dürfen nicht weiterverkauft werden.
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Baustellenzufahrt – Bahn frei für die Baufahrzeuge
Auf einer Baustelle wird jede Menge schweres Material benötigt. Für die Anlieferung des Betons für die Bodenplatte, der Mauersteine und des Dachstuhls wird eine stabile und tragfähige Zufahrtsstraße benötigt. Wie aufwendig das Anlegen dieser Straße ist, hängt von den örtlichen Bedingungen ab. Im städtischen Raum können dafür erhebliche Kosten anfallen, zudem muss die Zufahrt von einem qualifizierten Unternehmen errichtet und anschließend wieder rückstands- und schadensfrei abgebaut werden. Entscheidend ist in allen Fällen: Ohne die stabile Zufahrt geht es nicht. Sie können unter normalen Bedingungen mit Kosten um die 1.000 EUR für diese Behelfsstraße rechnen.
In den meisten Bauverträgen ist festgelegt, dass der Bauherr sich um diese Zufahrt kümmern muss. Wer mit dem Bauträger baut, ist damit fein heraus. Denn dieser fungiert als Bauherr bis zur Fertigstellung und Abnahme des Wohnhauses.
Baustelleneinrichtung
Sind alle vorbereitenden Arbeiten erledigt, fällt mit der Einrichtung der Baustelle der eigentliche Startschuss für den Baubeginn. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel das Bauunternehmen, dass Erd- und Betonarbeiten sowie die Maurerarbeiten übernimmt. Teilweise wird ein entsprechender Plan erstellt. Der Baustelleinrichtungsplan enthält folgende Angaben:
- Zufahrts- und Transportwege
- Abfallentsorgung
- Verlauf von Wasser- und Stromleitungen
- Aufstellorte für Baumaschinen
- Lagerplätze für Baumaterialien
- Nötige Absperrungen
- Standort von Bauwagen und WC
Zuständigkeiten für die Einrichtung sind im Bauvertrag geregelt. Doch unabhängig davon, wer sich um die Einrichtung der Baustelle kümmert – die Verantwortung bleibt beim Bauherrn. Dies regelt die Baustellenverordnung im § 3. Das heißt auch, dass auf der Baustelle verschiedene Sicherheitsvorschriften eingehalten werden müssen. Dazu gehören die Verkehrssicherung, die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitsschutzgesetz sowie die aus der Arbeitsstättenverordnung.
Bauzeit: Wie lange dauert der Rohbau?
Im günstigsten Fall kann der Rohbau eines Massivhauses in wenigen Wochen abgeschlossen sein und Sie können Richtfest feiern. Oft dauert… weiterlesen