Eine ordnungsgemäß eingerichtete Baustelle ist nicht nur rechtlich vorgeschrieben, sondern auch die Voraussetzung dafür, dass die Herstellung des Rohbaus ohne Verzögerungen verläuft. Auch wenn die Aufgabe der ordnungsgemäßen Baustelleneinrichtung in der Regel das ausführende Unternehmen übernimmt, haben Sie als Bauherr einige Pflichten, die es zu beachten gibt.

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Baustelleneinrichtung – die Planung
Wie genau eine eingerichtete Baustelle aussieht, hängt vom Umfang des Bauprojekts, der Art des Bauvorhabens, dem Baugelände und einigen weiteren Komponenten ab. Beim Einfamilienhausbau sind die Anforderungen in der Regel vergleichsweise gering. Idealerweise gibt es rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten einen Vor-Ort-Termin mit dem Bauunternehmen, um wichtige Fragen und Aufgaben zu klären. Für die Planung müssen mindestens folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Baustrom und Bauwasser
- Baustellenzufahrt
- Lagerfläche für Material
- Stellplätze für Baumaschinen und Schuttcontainer
- Bauwagen und WC

Tipp: Legen Sie frühzeitig, am besten im Bauvertrag, fest, welche Aufgaben Sie für die Baustelleneinrichtung übernehmen. Beachten Sie dabei, dass Sie für eine Verzögerung, die aufgrund nicht rechtzeitig erfüllter Pflichten aus dem Bauvertrag haften.
Baustrom und Bauwasser – rechtzeitig beantragen
Für die Arbeiten auf der Baustelle sind von Anfang an zwei Elemente besonders wichtig: Strom und Wasser. Damit diese Ressourcen rechtzeitig bereitstehen, müssen sie auch rechtzeitig beantragt werden. Wer diese Aufgabe übernimmt, legt der Bauvertrag fest. Sind Sie mit dieser Pflicht betraut, sollten Sie sofort nach Erhalt der Baugenehmigung, beim Energieversorger einen Baustromkasten und beim Wasserversorger den Anschluss an die Wasserleitung beantragen. Der Anschluss darf nur vom Fachmann erfolgen, häufig stellen diesen Generalunternehmer oder Bauträger selbst.

Bauherrenpflichten vor Baubeginn
Im Bauvertrag sind nicht nur die Pflichten des Bauunternehmens aufgeführt, auch Sie als Bauherr haben einige Aufgaben übernommen, die rechtzeitig… weiterlesen


Die Baustellenzufahrt
Material, aber auch schwere Maschinen müssen zum Baugrundstück gelangen können. Dazu ist eine ausreichend tragfähige Zufahrt erforderlich. Liegt die Zufahrt im öffentlichen Straßenraum, muss Rücksprache mit dem Straßenbauamt gehalten werden. Auch hierfür ist eine rechtzeitige Beantragung entscheidend für den pünktlichen Baubeginn. Sind die Bauarbeiten beendet, wird diese provisorische Zufahrt wieder rückgebaut.
Lagerflächen für Baumaterial
Idealerweise wird das Baumaterial auf dem Baugrundstück selbst, in der Nähe des Baustandorts, gelagert. Dazu muss dieser Bereich selbst, aber auch die Zufahrt entsprechend befestigt sein. Bereits bei der Planung sollte der richtige Standort berücksichtigt werden. Die Lagerfläche muss gut zugänglich sein, gelagertes Material darf aber auch nicht im Weg liegen und die Bauabläufe stören.

Stellplätze für Baumaschinen und Schuttcontainer
Finden Baumaschinen und Schuttcontainer auf dem Baugrundstück Platz, muss nur dafür gesorgt sein, dass der Untergrund ausreichend tragfähig ist. Müssen Maschinen und Container ganz oder teilweise im öffentlichen Raum geparkt werden, ist eine Genehmigung nötig. Die sogenannte Sondernutzungserlaubnis beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde, die auch die entstehenden Gebühren festlegt.

Bauwagen und WC für die Arbeiter
Bauwagen und WC dienen als Komfortausstattung für die Bauarbeiter, sind aber längst nicht auf jeder (kleineren) Baustelle vorhanden. Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) muss auf der Baustelle ein Pausenraum vorhanden sein, wenn mehr als vier Arbeiter länger als eine Woche auf der Baustelle beschäftigt sind. Grundsätzlich vorhanden sein muss eine abschließbare Toilette sowie eine Waschgelegenheit.
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Bauherrenpflichten laut Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung (BauStellV) dient dazu, die Sicherheit auf der Baustelle zu vergrößern. Neben verschiedenen Maßnahmen zur Absicherung sind dort auch die Pflichten des Bauherrn festgelegt. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die Vorschichten eingehalten werden. Allerdings fehlt dem privaten Bauherrn in der Regel die Sachkenntnis, um diese Aufgaben zu erfüllen. Deshalb sieht die BauStellV die Möglichkeit vor, diese Aufgaben an eine dritte Person zu übertragen. Komplett von der Haftung wird der Bauherr dadurch jedoch nicht befreit.

Baustellenabsicherung – Ihre Pflichten als Bauherr
Der Grundstückseigner und Bauherr muss laut Gesetz seine Verkehrssicherungspflicht erfüllen. Das gilt auch für die Baustelle und auch wenn Sie die Aufgabe der Baustelleneinrichtung an eine dritte Person – in der Regel das ausführende Bauunternehmen – übergeben. Dies ist in Haftungsfragen bedeutsam. Eine gut und rechtskonform durchgeführte Baustellenabsicherung enthält folgende Komponenten:
- Zäune und Absperrungen sollen verhindern, dass Unbefugte die Baustelle betreten und dort Schaden nehmen. Die Landesbauordnungen legen fest, wann und in welcher Weise diese Absperrung erfolgen muss. Die Aufstellung von Bauzäunen ist genehmigungspflichtig und muss beim zuständigen Amt beantragt werden.
- Warnschilder, die das Betreten der Baustelle untersagen, sind eine wichtige Ergänzung zur Absicherung. Sie reichen jedoch allein nicht aus, um die Verkehrssicherungspflicht vollständig zu erfüllen.
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind ebenfalls Teil der Baustellenabsicherung und dienen dem Schutz der Arbeiter. Welche Maßnahmen jeweils ergriffen werden müssen, legen die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) fest. Die Verantwortung hierfür trägt das ausführende Unternehmen, geregelt ist dies in der Baustellenverordnung, § 4.

Tipp: Kommt es aufgrund einer mangelhaften Absicherung zu Sach- oder Personenschäden, sind Sie zumindest mit in der Haftung, denn Sie haben die Aufsichtspflicht. Mit dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung minimieren Sie diese Risiken.

Was kostet die Baustelleneinrichtung?
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung lassen sich grob mit 5 % der Gesamtkosten für Ihr Eigenheim kalkulieren, Abweichungen nach unten und oben sind je nach den speziellen Anforderungen auf dem Baugrundstück möglich. Viele Baufirmen, Generalunternehmer und Bauträger berechnen damit einen Pauschalpreis oder errechnen die Kosten prozentual, in einigen Fällen erfolgt die Berechnung anhand detaillierter Einzelposten. Gerade im letzten Fall lohnt es sich, diese Posten zu prüfen. Vor allem dann, wenn die Kosten der Baustelleneinrichtung unangemessen hoch erscheinen.

Tipp: Überdurchschnittlich hohe Kosten für die Baustelleneinrichtung ergeben sich häufig, wenn anteilige Personalkosten mit eingerechnet werden. Bei Unklarheiten lohnt sich auf jeden Fall die Nachfrage und die Bitte um eine Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen.

Wann darf es mit dem Rohbau losgehen?
Die Grundlage dafür, dass ein Haus gebaut werden darf, ist eine vorliegende Baugenehmigung. Ist diese erteilt, müssen jedoch noch einige… weiterlesen