Laut einer Studie aus dem Jahr 2019 treten fast 50 % aller Baumängel in der Rohbauphase auf. Hauptprobleme sind Mängel bei der Abdichtung sowie fehlerhafte Abmessungen oder falsch gesetzte Fenster und Türen. In der Rohbauphase selbst sind diese Mängel vergleichsweise schnell beseitigt. Treten sie erst später, nach erfolgtem Innenausbau zutage, sind der Aufwand und die entstehenden Kosten deutlich größer.
Baumangel 1: Abdichtungsfehler
Die Bodenplatte stellt die Verbindung des Gebäudes zum Untergrund dar und ist – je nach Bodenklasse – auch mehr oder weniger der Feuchtigkeit ausgesetzt. Ebenso gilt dies für die Bodenplatte im Keller sowie die aufgehenden Kellerwände und den Sockel des Hauses. Damit von dort keine Feuchtigkeit ins Hausinnere gelangt, muss dieser Bereich fach- und DIN-gerecht abgedichtet werden. Maßgeblich ist hier die DIN 18533 „Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile“. Die DIN unterscheidet unter anderem zwischen verschiedenen Wassereinwirkungsklassen (W1 bis W4) und regelt dafür die jeweils erforderliche Art der Abdichtung. Ebenfalls berücksichtigt wird die Nutzung des Gebäudes (Raumnutzungsklassen).
Es ist die Aufgabe des Planers, die Art der Abdichtung DIN-gerecht festzulegen, das Bauunternehmen ist für die korrekte Ausführung zuständig. Kommt es in diesem Bereich zu Fehlern, ist das Bauwerk undicht. Häufig bleibt dieser Mangel unerkannt und zeigt sich erst im Laufe der Nutzung aufgrund feuchter Keller, Fußböden oder Wände.
Baumangel 2: Rissbildung in den Wänden
Bei einer fehlerhaften Ausbildung des Ringankers oder dem kompletten Fehlen dieses statischen Bauteils kommt es zu treppenförmigen Rissen in den tragenden Wänden oder zu Abrissen in den Gebäudeecken. Der Schaden entsteht dadurch, dass die Wandköpfe nicht zu- und druckfest an die Dachkonstruktion angeschlossen sind. Je nach Art der Risse und Schadensursache sind entweder der Zimmermann oder das Bauunternehmen für diesen Baumangel verantwortlich. Zur Beseitigung muss der komplette Dachstuhl rückgebaut und der Schaden behoben werden.
Baumangel 3: Schallbrücken
Dieses Problem ist vor allem bei Reihen- oder Doppelhäusern ein schwerwiegender Baumangel. Die Schallbrücke kann durch eine fehlerhafte Konstruktion oder dadurch entstehen, dass in der Schalltrennfuge Mörtelreste verblieben sind, die den Schall über die Gebäudetrennwände von einem Haus ins nächste übertragen. Dieser Mangel ist nachträglich kaum mehr zu beseitigen und muss in vielen Fällen über einen finanziellen Ausgleich des Verursachers (Minderung) geregelt werden.
Baumangel 4: Falsche Abmessungen
Der Rohbau des Hauses wird vom Bauunternehmer anhand der Planunterlagen errichtet. Stimmen am Ende die Abmessungen nicht, ist das je nach Fehler nur noch schwer zu beheben. Dies gilt vor allem dann, wenn die Gebäudeaußenabmessungen nicht übereinstimmen und dadurch zum Beispiel vorgeschriebene Grenzabstände nicht eingehalten werden. Auch wenn die Fenster- und Türmaße nicht stimmen, hat das Folgen. Deshalb sollten vor der Bestellung von Fenstern und Türen alle Rohbaumaße noch einmal genau kontrolliert werden.
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Baumangel 5: Zu kurze Aushärtungszeiten
Zeit ist Geld – Dieser Umstand führt leider allzu oft dazu, dass die so wichtigen Trocknungszeiten der Baustoffe nicht berücksichtigt werden. Werden die Trocknungszeiten von Stahlbetondecken nicht eingehalten und werden diese zu früh belastet oder werden die Montagestützen zu früh entfernt, kann es zu Rissen in der Decke und zu unerwünschten Setzungen und Senkungen kommen. Beton erreicht seine Nenndruckfestigkeit nach 28 Tagen und mindestens so lange sollten auch die Stützen bei Ortbetondecken stehen bleiben. Verkürzt werden kann dieser Zeitraum bei Beton mit hohen Festigkeitsklassen oder bei Fertigdecken.
Was sonst noch schiefgehen kann
Neben den genannten Baumängeln in der Rohbauphase können noch weitere Probleme auftreten, die zumindest zu einer Bauzeitverzögerung führen kann. Das ist zum einen die Witterung. Zwar muss das Bauunternehmen zu erwartende Witterungsverhältnisse bei der Koordination des Projektes mit einplanen, kommt es jedoch zu unerwartetem Starkregen, Hagelschauern oder starken Stürmen, ist auch er machtlos. In diesem Fall kann die Baustelle nur so gut wie möglich gesichert werden, um Feuchte- oder Sturmschäden so weit wie möglich zu begrenzen.
Ein anderes Problem können Kollisionen der einzelnen Gewerke sein. Ist das Bauprojekt nicht sorgfältig und fachgerecht koordiniert, kommt der Transportbeton für die Bodenplatte eventuell schon an, wenn die Erdarbeiten noch nicht abgeschlossen sind oder die Maurer müssen pausieren, weil es an Steinen fehlt. Besonders häufig treten diese Schwierigkeiten auf, wenn der Bauherr die Leistungen einzeln vergibt und sich selbst um die Koordination kümmert. Empfehlenswert ist es, sich einen Fachmann wie den Bauleiter oder einen Sachverständigen an die Seite zu holen, der in diesen Dingen das nötige Fachwissen und die Erfahrung mitbringt.
Regelmäßige Kontrollen beugen Baumängeln vor!
Das Gesetz schreibt vor, dass für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ein Bauleiter benannt werden muss und das bereits im Bauantrag. Dieser Bauleiter muss eine Bauvorlageberechtigung als Nachweis seiner Sachkunde besitzen. Meist sind dies Architekten oder Bauingenieure sowie erfahrene Handwerksmeister. Der Bauleiter hat die Pflicht, die Arbeiten auf der Baustelle auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften überwachen und ein Bautagebuch führen.
Zu seinen weiteren Aufgaben gehört auch die Kontrolle der richtigen Ausführung, Termin- und Qualitätskontrollen. Der Bauleiter arbeitet im Auftrag des Bauherrn, welche Aufgaben er über seine Verpflichtungen hinaus konkret übernimmt, wird vorab vertraglich festgelegt. Er unterliegt auch der Haftung: Kommt es zu Baumängeln, kann neben dem Bauunternehmen auch der Bauleiter in die Haftung genommen werden. Dass es meist schwierig ist, zu beurteilen, ob der Bauleiter „Schuld“ am Baumangel ist oder ob doch das ausführende Unternehmen die Verantwortung trägt, landen solche Streitigkeiten häufig vor Gericht.
Die Rohbauabnahme
Mit der Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauherr nach Landesbauordnung verpflichtet, dem Bauamt dies schriftlich anzuzeigen. Als Frist ist dazu… weiterlesen