Ablauf des Genehmigungsverfahrens für Ihren Neubau

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Ist der Bauantrag beim Bauamt eingereicht, beginnt ein behördlicher Prozess, der einiges an Zeit in Anspruch nimmt. Währenddessen können Sie nur warten. Damit die Erteilung der Baugenehmigung möglichst schnell und reibungslos vonstattengeht, ist es besonders wichtig, dass alle Unterlagen und Bauvorlagen vollständig und richtig eingereicht werden.

Der Bauantrag enthält Bauvorlagen, die das Bauvorhaben möglichst genau beschreiben. Ein Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Planer unterschrieben sein © Marco2811, stock.adobe.com
Der Bauantrag enthält Bauvorlagen, die das Bauvorhaben möglichst genau beschreiben. Ein Bauantrag muss von einem bauvorlageberechtigten Planer unterschrieben sein © Marco2811, stock.adobe.com
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Wie stellt man einen Bauantrag?

Der Zeitpunkt, um den Bauantrag bei der Behörde einzureichen, ist dann gekommen, wenn die Genehmigungsplanung abgeschlossen ist. Je nach Baupartner kann das unterschiedlich lange dauern. Bauen Sie mit einem Bauträger oder einem Hausanbieter, geht dies meist schneller, da die bereits vorhandenen Hauspläne nur noch an Ihre Bedürfnisse angepasst werden müssen. Der bauvorlageberechtigte Planer stellt die Unterlagen zusammen – idealerweise nach einer umfassenden Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit aller Bauvorlagen und Angaben. Der fertige und vom Planer unterschriebene Bauantrag wird inklusive Bauantragsformular in mehrfacher (meist dreifacher) Ausfertigung eingereicht.

Schritte auf dem Weg zum Bauantrag mit Hilfe des Bauplaners
Schritte auf dem Weg zum Bauantrag mit Hilfe des Bauplaners

Tipp: Fehlen Unterlagen zum Antrag, geben die Baubehörden meist eine 14-tägige Frist zur Nachreichung. Lassen Sie diese verstreichen, wird der Antrag abgelehnt.

Sind alle Bauvorlagen eingegangen, beginnt die Bearbeitungsfrist und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung © Jonathan Werner, stock.adobe.com
Sind alle Bauvorlagen eingegangen, beginnt die Bearbeitungsfrist und Sie erhalten eine Eingangsbestätigung © Jonathan Werner, stock.adobe.com
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Eingang bei der Baubehörde

Ist der Bauantrag beim zuständigen Amt eingegangen, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung sowie eine Information darüber, bis wann Sie mit einem Bescheid rechnen können. Je nach Bundesland, Art des Bauantrags und Bauvorhaben beträgt diese Frist mehrere Monate. Die Bauämter sind dabei angehalten, den Antrag möglichst zügig zu bearbeiten.

Im ersten Schritt prüft die Behörde, ob alle Unterlagen vollständig eingereicht sind und der Bauantrag rechtsgültig unterschrieben ist. Fehlen Bauvorlagen oder Informationen, werden Sie aufgefordert, diese innerhalb einer Frist nachzureichen.

Anschließend wird der Antrag geprüft. Dabei kontrolliert das Bauamt folgende Punkte:

So geht die Baubehörde nach Einreichung des Bauantrags vor
So geht die Baubehörde nach Einreichung des Bauantrags vor

In den meisten Fällen werden Bauanträge für Einfamilienhäuser von den Bauämtern nur stichpunktartig überprüft. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Stellt sich später heraus, dass ein Regelverstoß vorliegt, kann das Bauamt Nachforderungen stellen oder im Ernstfall sogar einen Rückbau verlangen.

In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass weitere Behörden mit in die Entscheidung einbezogen werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie innerhalb eines Naturschutzgebietes oder eines denkmalgeschützten Areals bauen. Erst wenn auch diese Behörden Ihre Zustimmung zum Bauprojekt gegeben haben, kann eine Genehmigung erteilt werden.

Erst nach Eingang der Baugenehmigung können Sie mit dem Hausbau loslegen © Yvonne Weis, stock.adobe.com
Erst nach Eingang der Baugenehmigung können Sie mit dem Hausbau loslegen © Yvonne Weis, stock.adobe.com

Die Baugenehmigung

Mit dem Bau Ihres Hauses darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung vorliegt. Diese verschickt das Bauamt nach der Prüfung der Unterlagen und dann, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Die Baugenehmigung wird schriftlich zugesandt und enthält neben dem Genehmigungsbescheid auch eventuelle Auflagen sowie Angaben zur Gültigkeit der Genehmigung. Diese beträgt je nach Bundesland und Bauprojekt zwischen ein und vier Jahre. Bauen Sie nicht innerhalb dieses Zeitraums und beantragen Sie auch keine Verlängerung, verfällt der Bescheid. Ebenfalls abhängig vom Bundesland ist, ob Ihnen mit der Baugenehmigung auch die Baufreigabe zugesandt wird. Dabei handelt es sich um ein Formular, das mit einem roten Punkt gekennzeichnet ist und Angaben zum Bauvorhaben, zum Bauherrn, zum Planer und zur Baufirma enthält.

Der rote Punkt – Nachweis der Baufreigabe
Der rote Punkt – Nachweis der Baufreigabe

Wichtig: Den Baufreigabenachweis müssen Sie gut sichtbar bis zur Fertigstellung des Vorhabens am Bauplatz befestigen.

Darauf sollten Sie beim Bauantrag achten

Damit Ihr Antrag auf Baugenehmigung positiv entschieden wird und die Bearbeitungszeit möglichst kurz ist, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  • Prüfen Sie vorab, ob für Ihr Bauprojekt ein Bauantrag erforderlich ist, zum Beispiel durch eine Nachfrage bei der Gemeinde.
  • Bestehen Zweifel, ob Ihr Antrag genehmigt wird, kann eine Bauvoranfrage Klarheit bringen.
  • Achten Sie darauf, dass der Bauantrag vollständig und richtig eingereicht wird.
  • Holen Sie sich vorab die Zustimmung des Nachbarn zu Ihrem Bauprojekt ein. Dies kann die Bearbeitungsdauer um bis zu 2 Wochen verkürzen.

Tipp: Haben Sie Ihren Genehmigungsbescheid erhalten, dürfen Sie erst nach dem Einreichen der Baubeginnsanzeige mit der Ausführung beginnen. Dies muss mindestens eine Woche vor dem geplanten Start der Bauarbeiten beim Bauamt eingehen.

Tipps für die erfolgreiche Baugenehmigung
Tipps für die erfolgreiche Baugenehmigung
Nicht ohne: Für (fast) alle Bauvorhaben in Deutschland muss ein Bauantrag gestellt werden © blende11.photo, stock.adobe.com
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