Damit ein Haus bewohnbar ist, bzw. überhaupt bewohnt werden darf, müssen verschiedene Versorgungsanschlüsse vorhanden und in Betrieb sein. Wenn Sie bisher zur Miete gewohnt haben, sind Sie gewohnt, dass die Anmeldung bei den Versorgungsunternehmen schnell geht und keine große Sache ist. Beim Neubau ist das anders, das Installieren der Hausanschlüsse dauert mehrere Wochen bis Monate und sollte frühzeitig beantragt werden, am besten direkt mit dem Erhalt der Baugenehmigung.

Von der Erschließung zum Hausanschluss
Damit ein Grundstück bebaut werden darf, muss die Erschließung, also die Heranführung der Versorgungsleitungen an die Grundstücksgrenze, gesichert sein. Neben der öffentlichen Erschließung ist auch die private Erschließung auf Ihrem Grundstück Voraussetzung dafür, dass Ihr Neubau angeschlossen werden kann. Dies erfolgt über die jeweiligen Hausanschlüsse.

Damit diese Arbeiten mit der Fertigstellung Ihres Hauses abgeschlossen sind, müssen Sie als Bauherr Anträge bei den Versorgungsunternehmen stellen. Strom und Wasser müssen allerdings bereits früher vorhanden sein, damit die Bauarbeiten überhaupt ausgeführt werden können und ebenfalls entsprechend beantragt werden. Man spricht hierbei von Baustrom und Bauwasser.
Tipp: Schauen Sie in Ihrem Bauvertrag nach, welche Anträge Sie selbst stellen müssen und was das Bauunternehmen, bzw. der Baupartner für Sie übernimmt.

Der Hausanschluss – Schaltzentrale für Ihr Eigenheim
Der Hausanschluss bildet die Schnittstelle zwischen den Versorgungsnetzen, die im Rahmen der Erschließung bis zu Ihrer Grundstücksgrenze verlegt wurden, der privaten Erschließung auf dem Grundstück und Ihren internen Leitungen und Installationen. Während die öffentliche Erschließung Sache der Gemeinde, bzw. der Energieversorger ist, sind Sie für die private Erschließung und den Hausanschluss selbst zuständig und müssen dies bei den einzelnen Versorgern beantragen. Den direkten Anschluss an den Hausanschlusskasten, der an oder in Ihrem Gebäude installiert ist sowie die Montage der Zähler für Wasser, Strom und Gas übernehmen die jeweiligen Gewerke.


Wasser – bereits in der Bauphase unverzichtbar
Ein Wasseranschluss ist bereits mit der Einrichtung der Baustelle zwingend erforderlich, es wird spätestens mit Beginn der Fundamentarbeiten, bzw. der Herstellung der Bodenplatte als Arbeits- und Verbrauchsmittel benötigt. In bereits voll erschlossenen Neubaugebieten ist der nächste Trinkwasseranschluss meist nicht weit entfernt, bzw. liegt die Leitung bereits an Ihrer Grundstücksgrenze an. Den Bauwasser- oder Wasseranschluss beantragen Sie Ihrem örtlichen Wasserversorger. Als Anlage zum Antrag ist ein Lageplan erforderlich, auf dem die Position der Anschlussstelle für das Bauwasser eingezeichnet ist.

Abwasser – Antrag beim Abwasserzweckverband
Mit der Beantragung eines Wasseranschlusses ist nicht automatisch auch der Anschluss an die Kanalisation beantragt. Diese Genehmigung müssen Sie gesondert mit einem Entwässerungsantrag beim zuständigen Abwasserzweckverband anfordern. Die Art der Antragsstellung hängt davon ab, ob bereits eine Hausanschlussleitung für die Kanalisation vorhanden ist oder nicht. In der Regel müssen Sie zum Antrag verschiedene Unterlagen beifügen. Dazu gehören:
- Lageplan Ihres Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen
- Längsschnitt des Gebäudes
- Grundriss Erdgeschoss oder Keller mit eingezeichneten Hausanschlüssen
- Kopie des Grundbuchauszuges
- Formlose Baubeschreibung
Den Abwasserkanal von der Grundstücksgrenze bis zu Ihrem Hausanschluss müssen Sie selbst herstellen, bzw. herstellen lassen. Einige Gemeinden verlangen zusätzlich einen Revisionsschacht zur Reinigung und Instandhaltung der Kanalrohre.
Tipp: Je nach Vorgaben im Bebauungsplan kann auch eine Regenwasserleitung erforderlich sein.

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Strom – nötig von Anfang an
Ebenso wie Bauwasser ist auch Baustrom eine Grundvoraussetzung dafür, dass mit der Bauausführung überhaupt begonnen werden kann. Die Beantragung von Baustrom erfolgt beim örtlichen Stromversorger. Als Anlage zum Antrag ist ein Lageplan erforderlich, auf dem die Position des Baustromkastens eingezeichnet ist. Die Installation des Baustromkastens, der über einen eigenen Zähler verfügt, übernimmt entweder Ihr Elektriker oder das Versorgungsunternehmen selbst. Für die Beantragung des Hausstroms benötigt der Versorger weitere Informationen, die als Anlage beigefügt werden müssen. Dazu gehören:
- Lageplan Ihres Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen
- Längsschnitt des Gebäudes
- Grundriss Erdgeschoss oder Keller mit eingezeichneten Hausanschlüssen
- Kopie des Grundbuchauszuges
- Formlose Baubeschreibung
Tipp: Baustrom darf ebenso wenig wie Bauwasser vom Nachbarn gezapft werden, da ein Weiterverkauf in Deutschland gesetzlich nicht zulässig ist.

Optional: Anschluss für Gas oder Fernwärme beantragen
Beheizen Sie Ihr Haus mit Gas über eine Gasbrennwerttherme oder besteht die Möglichkeit, Ihren Neubau an ein Fernwärmenetz anzuschließen, müssen Sie auch dazu einen entsprechenden Antrag bei den jeweiligen Versorgern stellen. Auch hier sind zusätzlich zum Antrag die bereits genannten Anlagen erforderlich:
- Lageplan Ihres Grundstücks mit eingezeichneten Hausanschlüssen
- Längsschnitt des Gebäudes
- Grundriss Erdgeschoss oder Keller mit eingezeichneten Hausanschlüssen
- Kopie des Grundbuchauszuges
- Formlose Baubeschreibung
Tipp: Planen Sie den Einbau einer Gasbrennwerttherme, muss diese vor der erstmaligen Inbetriebnahme vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden.
Verbindung mit der Außenwelt: Telefon und Internet
Der Anschluss für Telefon und Internet wird beim zuständigen Netzbetreiber beantragt. Mit einer vorherigen Beratung können Sie herausfinden, welche Bandbreiten für Ihr Grundstück bereitgestellt werden soll und welche Installationen erforderlich sind. Auch hier müssen zum Antrag Pläne und weitere Informationen zu Ihrem Bauvorhaben beigefügt werden. Auch hier empfiehlt sich eine frühe Beantragung, in der Regel planen die Betreiber ca. 20 Wochen für die erforderlichen Erd-, Verlege- und Anschlussarbeiten ein. Durch ungünstige Witterungsbedingungen wir zum Beispiel Bodenfrost kann sich diese Frist leicht verlängern.

Was kosten die Hausanschlüsse?
Die Hausanschlusskosten variieren je nach Region, Standort, Versorgungsunternehmen und erforderlicher Erd-, Verlege- und Anschlussarbeiten. Im Folgenden finden Sie einen groben Überblick über die Kosten, die für den Hausanschluss auf Sie zukommen:
Anschlussart | Arbeiten | Kosten |
---|---|---|
Wasser/ Abwasser | Herstellung Hauswasseranschluss durch den örtlichen Wasserversorger | 3.000 bis 4.000 Euro |
Herstellung des Abwasseranschlusses durch den Abwasserzweckverband oder die Tiefbaufirma im Rahmen weiterer Erdarbeiten auf dem Grundstück | 500 bis 2.000 Euro | |
Einbau Revisionsschacht | 3.000 bis 5.000 Euro | |
Einbau und Anschluss Regenwasserleitung | 500 bis 2.000 Euro | |
Strom | Hausanschluss | 2.000 bis 3.000 Euro |
Gas | Hausanschluss | 1.500 bis 2.500 Euro |
Telefon/ Internet | Hausanschluss | 600 bis 1.000 Euro |
Tipp: Durch die Zusammenlegung von Tiefbauarbeiten, zum Beispiel für die Strom- und Telekommunikationsanschlüsse, können Sie Kosten einsparen.

Erschließungskosten: Keineswegs Peanuts
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