Im Entwässerungs- oder auch Grundstücksentwässerungsplan wird die Entsorgung von Abwasser und Niederschlagswasser vom Grundstück dargestellt. Als Bauvorlage ist dieser Plan Teil des Bauantrags und wird in der Regel vom Planer oder auch einem Fachplaner in Zusammenarbeit mit dem Installateur und dem Bauherrn erstellt.
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Entwässerungsplan als Bauvorlage
Dieser Plan stellt den Verlauf von Abwasserleitungen vom Haus und auf dem Grundstück bis zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation dar. Er ist als zusätzliche Anlage zum Bauantrag erforderlich, wenn die Eintragung der Abführung von Abwasser und Regenwasser im Lageplan zu unübersichtlich wird. Auch dann, wenn Ihr Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen ist und Abwasser in eine Kleinkläranlage oder eine Pflanzenkläranlage auf dem Grundstück geleitet wird, muss dies im Entwässerungsplan zeichnerisch dargestellt werden.
Den Inhalt des Entwässerungsplans regelt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). Die entscheidende DIN-Norm für die Erstellung des Entwässerungsplans ist die 1986-100 „Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen“. Maßgeblich für die Entwässerung innerhalb des Gebäudes ist die Norm DIN EN 12056 „Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden“.
Tipp: Die Entwässerung von Häusern und Grundstücken ist durch die Wassergesetze der Bundesländer und die Landesbauordnungen sowie spezielle Entwässerungs- und Abwassersatzungen der Gemeinden geregelt.
Was enthält der Entwässerungsplan?
Die Basis des Entwässerungsplans bilden Grundrisse und Schnitte des Gebäudes sowie der Lageplan. Dort werden die Abwasserleitungen vom Gebäude über das Grundstück bis zur öffentlichen Kanalisation eingezeichnet. Mindestens muss ein Entwässerungsplan folgende Angaben enthalten:
- Lage des Grundstücks in Bezug auf die Nordrichtung mit Nordpfeil
- Flurstücksnummer(n) und Flurgrenzen des Baugrundstücks sowie der Nachbargrundstücke
- Lage von Hydranten oder anderen Wasserstellen für die Feuerwehr (zum Beispiel Löschteiche)
- Lage aller Leitungen
- Kleinkläranlagen, Sammelgruben, Sickeranlagen und Schächte
- Angabe zum Grundstücksgefälle
- Leitungsquerschnitte
Für die Darstellung gibt es bestimmte Zeichnungsregeln, zum Beispiel hinsichtlich Strichstärken und Linienarten oder Farben in Abhängigkeit von den dargestellten Objekten und dem Maßstab der Zeichnung.
Tipp: Zum Bauantrag wird in der Regel ein Grobplan eingereicht, der im Verlauf der Ausführungsplanung weiter präzisiert wird.
Gebäudeentwässerung und Grundstücksentwässerung
Hinsichtlich der Entwässerung auf dem Grundstück ist zum einen zwischen der Entwässerung des Gebäudes selbst sowie der Grundstücksentwässerung zu unterscheiden.
Gebäudeentwässerung
Hier ist zwischen der Schmutzwasserentwässerung, das im Haus selbst anfällt und in die Kanalisation entsorgt wird und der Niederschlagsentwässerung aus über die Regenrinnen und Fallrohre zu unterscheiden.
Grundstücksentwässerung
Darunter sind alle Abwasserleitungen auf dem Grundstück selbst zusammengefasst. Die Kanäle sind unterirdisch verlegt und verbinden die Gebäudeentwässerung mit dem öffentlichen Kanalisationsnetz. In der Regel werden Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt abgeführt, ist dies nicht der Fall, spricht man von einem Mischsystem.
Das Entwässerungsgesuch
Teil des Entwässerungsplans ist das Entwässerungsgesuch als Antrag für die Genehmigung der Einleitung von Abwasser und Regenwasser in die öffentliche Kanalisation. Für Neubauten ist dieser Antrag ebenso erforderlich wie für den Fall, dass Sie bei einem Bestandsgebäude Änderungen an der Abwasserführung vornehmen möchten. Die Gebühren für diesen Antrag sind in der jeweiligen Gemeindesatzung festgelegt.
Tipp: Auch wenn Sie in eine Kleinklär- oder Pflanzenkläranlage entwässern wollen, muss dieser Antrag gestellt werden.
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