Eigenleistung planen
Viele Bauherrn entscheiden sich beim Hausbau für Eigenleistungen, um die Gesamtkosten zu reduzieren. Zum einen verringern sich die Herstellkosten um den Anteil der selbst erbrachten Arbeiten, zum anderen auch die Darlehenssumme. Banken erkennen häufig bis zu 15 % der Baukosten als Eigenkapital an. Mit privaten Bauhelfern können Sie es sich einfacher machen, müssen dabei aber verschiedenes beachten.

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Einsparmöglichkeiten durch Eigenleistungen
In der Praxis sind Einsparungen durch Eigenleistungen in Höhe von 10.000 Euro realistisch. Besonders hoch sind die Einsparungen bei Arbeiten mit wenig Material- und viel Arbeitseinsatz. Dazu gehören zum Beispiel Maler- und Tapezierarbeiten oder das Verlegen der Fußböden. Grundsätzlich sollten Sie nur Endleistungen als Eigenleistung einplanen, um keine Probleme mit der Haftung und Gewährleistungspflichten bei Folgearbeiten zu riskieren.

Besonders wichtig, wenn Sie Arbeiten an Ihrem Neubau selbst erledigen möchten: Überschätzen Sie sich weder zeitlich, noch was Ihr Fachwissen angeht und planen Sie die zusätzlich entstehenden Kosten für Werkzeug und Arbeitsmittel bei der Berechnung der absoluten Einsparung mit ein.

Wer kann beim Hausbau helfen?
Bekannte, Freunde und Verwandte sind in der Regel Ansprechpartner, wenn es um die Suche nach privaten Bauhelfern geht. Wenn Sie die Wahl haben, sollten Sie Personen ansprechen, die Erfahrung oder noch besser Fachwissen mitbringen und denen Sie zutrauen, die Eigenarbeiten richtig und sorgfältig auszuführen. Auch ein gewisses Durchhaltevermögen sollten Bauhelfer unbedingt mitbringen, insbesondere dann, wenn es sich um eine unbezahlte Gefälligkeit handelt.
Eine weitere Möglichkeit ist die Einstellung von Minijobbern auf 520 Euro-Basis. Auch diese Kräfte müssen übrigens bei der BG Bau gemeldet werden, im Weiteren gelten die Vorschriften und Regeln für diese Art von Arbeitskräften. Als Arbeitgeber müssen Sie die Minijobber bei der Bundesknappschaft melden und zahlen eine monatliche pauschale Abgabe in Höhe von 2 %.

Tipp: Die Kosten für den Minijobber können Sie übrigens als haushaltsnahe Handwerkerleistung absetzen, allerdings nur dann, wenn Sie das Haus zum Zeitpunkt der Ausführung bereits offiziell bewohnen.

Meldung bei der BG Bau – Private Bauhelfer richtig absichern
Unterstützen Sie Freunde und Verwandte als private Bauhelfer beim Hausbau müssen diese richtig abgesichert sein. Dies geschieht durch eine Meldung bei der Berufsgenossenschaft BG Bau. Im Rahmen der Anmeldung fungiert die BG Bau als gesetzliche Unfallversicherung und trägt Schäden Ihrer Helfer durch einen Unfall auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin.

Die Bauhelfer, bzw. Ihr Bauvorhaben müssen Sie spätestens eine Woche nach Baubeginn bei der BG Bau mit folgenden Angaben anmelden:
- Name und Anschrift des Bauherrn
- Bezeichnung des Bauvorhabens mit Anschrift
- Anzeige über den Baubeginn
- Insgesamt vorgesehene Helferstunden
- Name und Anschrift der am Bau beteiligten Unternehmen
Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden melden Sie über den Eigenbaunachweis, der während des Bauvorhabens fortgeschrieben wird und die Grundlage für die Beitragsberechnung bildet. Versäumen Sie diese Meldungen, kann die BG Bau den Beitrag schätzen und sogar ein Bußgeld verhängen. Als Bauherr sind Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner regulär nicht über die BG Bau unfallversichert, können dies aber auf Antrag durch eine freiwillige Mitversicherung nachholen.
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Kommt es zu einem Unfall auf der Baustelle oder auf dem Weg dorthin, übernimmt die BG Bau Kosten für die Heilbehandlung, Maßnahmen zur Erleichterung der Verletzungsfolgen oder auch Berufshilfe und Geldleistungen an die Geschädigten oder im Todesfall an deren Hinterbliebene.
Tipp: Setzen Sie private Bauhelfer ein, besteht eine Meldepflicht bei der BG Bau und das unabhängig davon, ob Sie Ihre Helfer bezahlen oder nicht. Die Meldepflicht entfällt für Helfer, die insgesamt weniger als 40 Stunden mitarbeiten.


Die private Bauhelferversicherung
Während die Meldung über die BG Bau eine Pflichtversicherung ist, handelt es sich bei der privaten Bauhelferversicherung um eine freiwillige Maßnahme. Mit dieser Versicherung erweitern Sie die Leistungen bei Unfällen Ihrer Helfer über den Basisschutz hinaus und leistet zum Beispiel Zahlungen im Todesfall oder bei Vollinvalidität, auch Krankenhaustagegelder oder Bergungskosten können in den Versicherungsschutz mit aufgenommen werden. Die Bauhelfer müssen namentlich angegeben werden, damit ein Versicherungsschutz besteht. Wichtig ist es hier, auch eine ausreichend hohe Deckung zu achten.

Tipp: Auch bei der privaten Bauhelferversicherung sind Sie als Bauherr nicht automatisch mitversichert, sondern müssen dies als zusätzliche Leistung beantragen.

Unfallverhütungsvorschriften beachten!
Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung am Bau erlässt die BG Bau Unfallverhütungsvorschriften (UVV), die die Sicherheit auf der Baustelle verbessern sollen. Als Bauherr sind Sie verpflichtet, diese Vorschriften ebenso wie ein gewerbliches Unternehmen zu beherzigen. Die BG Bau bietet dazu eine Bauherrenberatung an. Folgende Aspekte sind besonders zu berücksichtigen:
- Organisation der Baustelle und die Einhaltung von Sicherheitsabständen
- Sichere und gut gekennzeichnete Verkehrswege
- Nur qualifizierte Helfer dürfen Maschinen und Geräte bedienen
- Absturzsicherungen, zum Beispiel für Arbeiten auf dem Dach oder auf Gerüsten
- Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen
Tipp: Verstöße gegen die UVV können hohe Bußgelder bis 10.000 Euro nach sich ziehen.


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