Bauvorlagen – Wichtige Unterlagen zum Bauantrag

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Mit dem Bauantrag, der bei der zuständigen Baubehörde für den Hausbau gestellt werden muss, erfährt das Bauamt überhaupt davon, dass Sie einen Hausbau planen. Neben dem Antragsformular müssen viele weitere Unterlagen eingereicht werden, damit sich die Behörde ein möglichst vollständiges Bild von dem geplanten Bauprojekt machen kann. Welche Unterlagen dies sind, regelt die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO).

Zum Antrag auf eine Baugenehmigung gehören neben dem Antragsformular zahlreiche weitere Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen © nmann77, stock.adobe.com
Zum Antrag auf eine Baugenehmigung gehören neben dem Antragsformular zahlreiche weitere Unterlagen, die sogenannten Bauvorlagen © nmann77, stock.adobe.com
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Die Bauvorlagenverordnung

In der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ist festgelegt, welche Unterlagen (die sogenannten Bauvorlagen) in welcher Form und Anzahl zum Bauantrag beigefügt werden müssen. Diese Verordnung ist eine Landesverordnung. Jedes Bundesland legt individuell die erforderlichen Vorlagen fest. Die Unterschiede liegen im Detail und beziehen sich vorwiegend auf die Anzahl der Unterlagen oder die Form, bzw. Darstellung.

Bestandteile der Bauvorlagenverordnung
Bestandteile der Bauvorlagenverordnung

Die Bauvorlagenverordnung gliedert sich in sechs verschiedene Teile. Im ersten Teil sind allgemeine Bestimmungen und Begriffsdefinitionen enthalten. Teil zwei befasst sich mit den Anforderungen an die Bauvorlagen, der dritte Teil mit deren Inhalt. Im Teil vier wird der sogenannte Abgrabungsplan behandelt. Dies spielt im Einfamilienhausbau in der Regel keine Rolle. Teil fünf behandelt die Bauzustandsanzeigen, dazu gehören die Baubeginnsanzeige sowie die Anzeige der Nutzungsaufnahme. Der sechste und letzte Teil regelt schließlich das Inkrafttreten der Verordnung.

Welche Bauvorlagen für den Bauantrag erforderlich sind und wie diese aussehen müssen, ist in der BauVorlVO in den Teilen zwei und drei zu finden. Dort werden zum Beispiel folgende Fragen beantwortet:

  • Welche Unterlagen müssen dem Bauantrag beigefügt werden?
  • Welche Unterlagen sind für einen Bauvorbescheid nötig?
  • Wie müssen die Nachweise, zum Beispiel Standsicherheits- oder Brandschutznachweis, geliefert werden?

Tipp: In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Berlin ist die Bauvorlagenverordnung in der Bauverfahrensordnung enthalten und wird dann auch so bezeichnet.

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Die Bauvorlagen zum Bauantrag

Je nach Bundesland müssen die eingereichten Bauvorlagen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. In jedem Fall gilt, dass die Unterlagen auf alterungs- und lichtbeständigem Material eingereicht werden, entweder im DIN-A4-Format oder auf dieses Format gefaltet. Für die Einreichung auf elektronischem Wege gibt es ebenfalls besondere Vorschriften. Je nach Behörde müssen zwei oder drei Ausführungen eingereicht werden. Die klassischen Bauvorlagen für einen Bauantrag sind folgende:

Anforderungen an Bauvorlagen für den Bauantrag
Anforderungen an Bauvorlagen für den Bauantrag

Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte

Der Auszug aus der aktuellen Liegenschaftskarte enthält eine Darstellung des Grundstücks und benachbarter Grundstücke im Umkreis von mindestens 50 Metern. Ihr Baugrundstück muss gesondert gekennzeichnet werden.

Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster definiert Ihr Baugrundstück © Michael Ebardt, stock.adobe.com
Der Auszug aus dem Liegenschaftskataster definiert Ihr Baugrundstück © Michael Ebardt, stock.adobe.com

Lageplan (einfach oder qualifiziert)

Im Lageplan, der auf Grundlage der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:500 eingereicht werden muss, ist das Baugrundstück sowie das geplante Haus. Man unterscheidet hier zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Lageplan. Der Unterschied liegt in der Genauigkeit und dem Umfang der enthaltenen der Angaben.

Diese Angaben müssen in Liegenschaftskarten und Lageplänen enthalten sein
Diese Angaben müssen in Liegenschaftskarten und Lageplänen enthalten sein
Im Lageplan wird die Position des Gebäudes auf dem Grundstück dargestellt © sunday pictures, stock.adobe.com
Im Lageplan wird die Position des Gebäudes auf dem Grundstück dargestellt © sunday pictures, stock.adobe.com

Bauzeichnungen

Die Bauzeichnungen stellen das geplante Gebäude dar. Für den Bauantrag müssen alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Hauses eingereicht werden. Die Zeichnungen müssen aussagekräftig das spätere Gebäude und seine Konstruktion „erklären“ und weitere Angaben wie die Nutzung und Maße der Räume und des Gebäudes sowie der Fenster und Türen und wesentliche Bauprodukte und Bauarten enthalten.

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Die Bauzeichnungen in Form von Grundrissen, Schnitten und Ansichten geben dem Bauamt einen Überblick über die Planung zu Ihrem Eigenheim © schulzfoto, stock.adobe.com
Die Bauzeichnungen in Form von Grundrissen, Schnitten und Ansichten geben dem Bauamt einen Überblick über die Planung zu Ihrem Eigenheim © schulzfoto, stock.adobe.com

Baubeschreibung

Die Baubeschreibung enthält Angaben zur geplanten Baumaßnahme und der später vorgesehenen Nutzung enthalten. Weitere Inhalte sind die Gebäudeklasse und die Höhe des Gebäudes, anrechenbare Rohbau- oder Herstellungswerte inklusive Berechnung sowie die Anzahl der Stellplätze.

Tipp: Die Baubeschreibung wird in ein entsprechendes Formular, das die Behörden festlegen, eingetragen.

Gebäudeklassen GK
Gebäudeklassen GK

Standsicherheitsnachweis (Statik)

Mit dem Standsicherheitsnachweis wird die Tragfähigkeit der Konstruktion nachgewiesen. Dazu werden das gesamte statische System sowie erforderliche Konstruktions- und Detailzeichnungen dargestellt und die dazugehörigen Berechnungen und Beschreibungen erstellt. Beauftragt wird damit ein Statiker oder Bauingenieur. In diesem Zusammenhang ist das Baugrundgutachten relevant, das Sie idealerweise noch vor dem Kauf des Grundstücks anfordern, bzw. in Auftrag geben sollten.

Für Standsicherheits- und Wärmeschutznachweis sind folgende Unterlagen relevant
Für Standsicherheits- und Wärmeschutznachweis sind folgende Unterlagen relevant

Wärmeschutznachweis

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss ein Wohnhaus hinsichtlich seiner Bauteile und auch seines Wärmebedarfs definierte Werte einhalten. Mit dem Wärmeschutznachweis, den der Planer oder auch der Tragwerksplaner erstellt, wird dies rechnerisch nachgewiesen.

Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Gebäude den gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der Wärmedämmung entspricht © Gina Sanders, stock.adobe.com
Wärmeschutznachweis nach GEG

Der Wärmeschutznachweis ist als Bauvorlage ein Teil des Bauantrags und weist nach, dass das Gebäude so geplant ist, dass es… weiterlesen

Angaben zur Erschließung

Ein Grundstück ist erst dann baureif, wenn die Erschließung gesichert ist. Dies ist ebenfalls mit dem Bauantrag nachzuweisen. Dazu sind Angaben zur Versorgung mit Trinkwasser und Energie sowie zur Abwasserentsorgung erforderlich, wenn der Neubau, bzw. das Grundstück nicht an die öffentlichen Versorgungsnetze angeschlossen werden kann.

Tipp: Liegt das Grundstück innerhalb eines Bebauungsplans, können diese Angaben in der Regel entfallen.

Beispiele für Bebauungsplan-Vorgaben
Beispiele für Bebauungsplan-Vorgaben

Art und Maß der baulichen Nutzung

Befindet sich das Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, in dem Angaben zum Maß der baulichen Nutzung in Form von maximalen Grundflächen- (GRZ) und/ oder Geschossflächenzahlen (GFZ) gemacht wurden, muss deren Einhaltung für das geplante Haus rechnerisch belegt werden.

Tipp: Im Grunde selbstverständlich, aber doch auch Teil der Verordnung ist die Vorgabe, dass die eingereichten Bauvorlagen miteinander übereinstimmen, also auf Grundlage der gleichen Angaben erstellt sind. Dies gilt für Zeichnungen, Berechnungen, Nachweise und Beschreibungen gleichermaßen.

Vollständig eingereichte Unterlagen können das Bauantragsverfahren beschleunigen © kristall, stock.adobe.com
Vollständig eingereichte Unterlagen können das Bauantragsverfahren beschleunigen © kristall, stock.adobe.com

Vollständige Unterlagen für eine schnelle Bearbeitung

Je nach Bundesland und Art des Genehmigungsverfahrens unterliegt die Bearbeitungszeit des Bauantrags durch die Behörde bestimmten Fristen. Diese Fristen sind in den Landesbauordnungen festgelegt. So haben die Bauämter in Rheinland-Pfalz drei Monate Zeit bis zur Entscheidung, in Brandenburg beträgt die Frist dagegen vier Wochen. Allerdings beginnt diese Frist erst, wenn alle Unterlagen vollständig und richtig eingereicht sind und eventuell beteiligte Ämter und Behörden wie zum Beispiel die untere Naturschutzbehörde ihre Stellungnahmen abgegeben haben.

Je früher die Einreichung aller Unterlagen, desto kürzer der Entscheidungszeitraum
Je früher die Einreichung aller Unterlagen, desto kürzer der Entscheidungszeitraum

Bis alle Unterlagen vollständig vorliegen und eine Entscheidung über den Bauantrag gefällt wird, können also auch zwei bis drei Monate vergehen. Beschleunigt wird die Bearbeitung auf jeden Fall dann, wenn mit dem Bauantrag alle Unterlagen vollständig und richtig eingereicht werden und das Bauamt keine weiteren Nachfragen oder Nachforderungen stellen muss. Ist dies doch der Fall, sollte der Entwurfsverfasser die fehlenden Informationen zügig nachreichen.

Zu den besonderen Bauvorlagen gehören Entscheidungen zum Naturschutz, wenn durch das Bauvorhaben in die Natur eingegriffen wird © Heiko Küverling, stock.adobe.com
Besondere und zusätzliche Bauvorlagen

Neben den klassischen Bauvorlagen wie Bauplänen, technischen Nachweise und Baubeschreibung, die zu jedem Bauantrag gehören, gibt es besondere Bauvorlagen, die… weiterlesen

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