Bauzeichnungen für den Bauantrag

Teilen:

Die Bauzeichnungen gehören zu den wichtigsten und aussagekräftigsten Bauvorlagen zum Bauantrag und ermöglichen der Baubehörde, sich zusammen mit den weiteren Bauvorlagen ein Bild vom geplanten Bauprojekt zu machen. Welche Bauzeichnungen beim Bauamt eingereicht werden müssen, hängt von der Komplexität der Planung ab. Generell erforderlich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie ein Lageplan, der die Position des Hauses auf dem Grundstück darstellt.

Voraussetzungen für die behördliche Annahme eines Bauantrags
Voraussetzungen für die behördliche Annahme eines Bauantrags

Wer erstellt die Bauzeichnungen?

Nur ein Architekt oder Planer mit einer Bauvorlageberechtigung darf den Bauantrag einreichen und haftet für die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift. In der Regel ist dieser auch der Entwurfsverfasser für die Bauzeichnungen. Nach Ihren Angaben und Wünschen erstellt er einen ersten Entwurf, der bis zur einreichungsfähigen Genehmigungsplanung immer weiter präzisiert wird.

Die Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellt der Architekt im Rahmen seiner Genehmigungsplanung © DragonImages, stock.adobe.com
Die Bauzeichnungen für den Bauantrag erstellt der Architekt im Rahmen seiner Genehmigungsplanung © DragonImages, stock.adobe.com

Haben Sie einen Bauträger oder einen Hausanbieter mit der Umsetzung Ihres Eigenheims betraut, arbeitet dieser mit eigenen Architekten zusammen. Auf Basis des von Ihnen gewählten Hausmodells arbeitet der Planer Ihre Änderungswünsche in die vorhandenen Bauzeichnungen für den Bauantrag mit ein.

Vorteile einer Bauplan-Erstellung mit CAD-Software
Vorteile einer Bauplan-Erstellung mit CAD-Software

Fast alle Planer arbeiten heute mit sogenannter CAD-Software und erstellen die Pläne am Computer. Dies hat viele Vorteile. So können Änderungen am Grundriss, an der Lage von Fenster und Türen oder an der Position auf dem Grundstück leicht nachträglich eingearbeitet werden. Moderne Programme erzeugen aus den Grundrissen automatisch Schnitte und Ansichten, in die dann auch etwaige Änderungen im Planungsverlauf übernommen werden.

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Welche Bauzeichnungen gibt es?

Die Bauzeichnungen müssen ein Gebäude möglichst umfassend darstellen. Dazu werden verschiedene Pläne erstellt. Auf allen Zeichnungen müssen Angaben zum Grundstück, zum Bauherrn und zum Entwurfsverfasser sowie der verwendete Zeichnungsmaßstab genannt werden. In der Regel sind mindestens folgende Darstellungen erforderlich:

Der Lageplan

Die Grundlage für den Lageplan bildet der Auszug aus der Liegenschaftskarte. Er zeigt die Position und Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück und wird in der Regel im Maßstab 1:500 eingereicht.

Diese Angaben benötigt ein objektbezogener Lageplan
Diese Angaben benötigt ein objektbezogener Lageplan

Zur vollständigen Darstellung gehören folgende Informationen:

  • Angabe des verwendeten Maßstabs
  • Angaben zum Grundstück und zum Bauherrn
  • Nordpfeil
  • Vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück
  • Das geplante Gebäude mit Außenabmessungen, Dachform und Höhenlage des Fußbodens im Erdgeschoss
  • Abstellplätze für Fahrzeuge
  • Aufteilung der nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege und Flächennutzung)
  • Maße der Abstände des Gebäudes zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden
  • Leitungsführung für Versorgungsleitungen
Der Grundriss stellt die Aufteilung der Räume, die Wandstärken und die Raumnutzung sowie die Lage von Fenstern und Türen dar © Thomas Reimer, stock.adobe.com
Der Grundriss stellt die Aufteilung der Räume, die Wandstärken und die Raumnutzung sowie die Lage von Fenstern und Türen dar © Thomas Reimer, stock.adobe.com

Grundrisse des Hauses

Für jedes geplante Geschoss des Hauses ist ein gesonderter Grundriss anzufertigen, der die Außen- und Innenwände sowie alle Öffnungen mit ihren lichten Maßen enthält und die Nutzung und Grundfläche der Räume benennt. Ebenfalls eingezeichnet und bemaßt werden Treppen, Abgasanlagen, Aufzugs- und Installationsschächte und weitere bauliche Anlagen. Der klassische Maßstab für Grundrisse liegt bei 1:100.

Die Genehmigungsplanung wird sich in Details im Verlauf der Ausführungsplanung oft noch ändern. So ist es problemlos möglich, Innenwände noch um einige Zentimeter zu verschieben oder die Position der Haustür oder der Fenster zu ändern. Wichtig ist, dass die Außenabmessungen des Gebäudes erhalten bleiben. Kommt es zu tiefgreifenderen Änderungen in der Planung wie zum Beispiel eine größere Grundfläche oder Abweichungen in der Dachform oder der Haushöhe nach Erteilung der Baugenehmigung, müssen Sie gegebenenfalls einen Änderungsantrag bei der Baubehörde einreichen.

Hier sind nachträgliche Änderungen in der Regel genehmigungspflichtig!
Hier sind nachträgliche Änderungen in der Regel genehmigungspflichtig!

Hausschnitte

Der Schnitt stellt die Höhenverhältnisse im Haus und in Bezug auf die Grundstücksoberfläche dar und zeigt Bereiche, die sich in den Grundrissen nicht darstellen lassen. In der Regel geht der Schnitt als Bauzeichnung durch eine vorhandene Treppe oder andere Bauteile, die hinsichtlich ihrer Höhe aussagekräftig sind.

Wichtige Informationen, die aus einem Hausschnitt hervorgehen
Wichtige Informationen, die aus einem Hausschnitt hervorgehen

Wichtige Informationen aus dem Schnitt durchs Haus sind:

  • Die Gründung (Fundamente)
  • Der Anschluss des Hauses an das Gelände
  • Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (bezogen auf das Gelände)
  • Lichte Raumhöhen
  • Verlauf der Treppe
  • Dachneigungen

Ebenso wie der Grundriss wird auch der Schnitt aussagekräftig bemaßt. Je nachdem wie komplex das Haus ist, können auch mehrere Schnitte erforderlich werden.

Ein Querschnitt durchs Haus gibt Aufschluss über die Raumhöhe, das Fundament und andere Höhenlagen © Fiedels, stock.adobe.com
Ein Querschnitt durchs Haus gibt Aufschluss über die Raumhöhe, das Fundament und andere Höhenlagen © Fiedels, stock.adobe.com

Die Ansichten

Die Ansichten stellen die äußere Erscheinung des Gebäudes von allen Seiten dar und komplettieren das Bild der Hausplanung. Hier kann der Architekt auch etwas künstlerische Freiheit walten lassen. Wichtige Informationen, die das Bauamt aus den Ansichten gewinnt, sind die Darstellung des Baukörpers, die geplante Farbgebung und die Optik der Außenfassade.

Mithilfe der Ansichten wird ersichtlich, wie das Haus optisch von außen wirkt und sich in die Landschaft einbindet © Bernd S., stock.adobe.com
Mithilfe der Ansichten wird ersichtlich, wie das Haus optisch von außen wirkt und sich in die Landschaft einbindet © Bernd S., stock.adobe.com

Bauvorlagenverordnung und DIN-Normen

Für die Erstellung der Bauzeichnungen als Bauvorlagen sind zwei Regelwerke wichtig: In der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) wird festgelegt, welche Bauzeichnungen zum Bauantrag eingereicht werden und welche Informationen diese enthalten müssen. Die DIN-Norm 135-1 „Bauzeichnungen – Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung“ bestimmt die Ausführung der Bauzeichnungen. Dort sind zum Beispiel bestimmte Strichstärken in Abhängigkeit vom Maßstab oder Farben für bestimmte Elemente definiert.

Auch für Bauzeichnungen gibt es Vorgaben und Normen
Auch für Bauzeichnungen gibt es Vorgaben und Normen

Ergänzend gibt es weitere DIN-Vorschriften wie die DIN 1986-100 für die Darstellung der Sanitäreinrichtung oder die DIN EN ISO 11091 für Zeichnungen von Außenanlagen.

Tipp: In der Bauvorlagenverordnung ist weiterhin die Art der Darstellung (zum Beispiel Strichstärken und Stricharten) in Abhängigkeit von den Objekten und dem Maßstab der Zeichnung festgelegt.

Die Bauzeichnungen im Bauantrag sind im (Landes)-Baurecht sowie in verschiedenen DIN-Normen geregelt © Marco2811, stock.adobe.com
Die Bauzeichnungen im Bauantrag sind im (Landes)-Baurecht sowie in verschiedenen DIN-Normen geregelt © Marco2811, stock.adobe.com
Der Lageplan enthält Angaben zu Haus und Grundstück und zeigt die Anordnung des Gebäudes © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Bebauungsplan und Lageplan

Im Zusammenhang mit der Hausplanung und dem Bauantrag spielen der Bebauungsplan als Grundlage der Hausgröße und -form sowie der Anordnung… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Angebote vergleichen

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos
direkt an-
fordern

Hausbaukataloge
Tolle Hausbaulataloge mit viel Inspirationsmaterial

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Artikel teilen: