Die Bauzeichnungen gehören zu den wichtigsten und aussagekräftigsten Bauvorlagen zum Bauantrag und ermöglichen der Baubehörde, sich zusammen mit den weiteren Bauvorlagen ein Bild vom geplanten Bauprojekt zu machen. Welche Bauzeichnungen beim Bauamt eingereicht werden müssen, hängt von der Komplexität der Planung ab. Generell erforderlich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten sowie ein Lageplan, der die Position des Hauses auf dem Grundstück darstellt.
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Wer erstellt die Bauzeichnungen?
Nur ein Architekt oder Planer mit einer Bauvorlageberechtigung darf den Bauantrag einreichen und haftet für die Richtigkeit der Angaben mit seiner Unterschrift. In der Regel ist dieser auch der Entwurfsverfasser für die Bauzeichnungen. Nach Ihren Angaben und Wünschen erstellt er einen ersten Entwurf, der bis zur einreichungsfähigen Genehmigungsplanung immer weiter präzisiert wird.
Haben Sie einen Bauträger oder einen Hausanbieter mit der Umsetzung Ihres Eigenheims betraut, arbeitet dieser mit eigenen Architekten zusammen. Auf Basis des von Ihnen gewählten Hausmodells arbeitet der Planer Ihre Änderungswünsche in die vorhandenen Bauzeichnungen für den Bauantrag mit ein.
Fast alle Planer arbeiten heute mit sogenannter CAD-Software und erstellen die Pläne am Computer. Dies hat viele Vorteile. So können Änderungen am Grundriss, an der Lage von Fenster und Türen oder an der Position auf dem Grundstück leicht nachträglich eingearbeitet werden. Moderne Programme erzeugen aus den Grundrissen automatisch Schnitte und Ansichten, in die dann auch etwaige Änderungen im Planungsverlauf übernommen werden.
Welche Bauzeichnungen gibt es?
Die Bauzeichnungen müssen ein Gebäude möglichst umfassend darstellen. Dazu werden verschiedene Pläne erstellt. Auf allen Zeichnungen müssen Angaben zum Grundstück, zum Bauherrn und zum Entwurfsverfasser sowie der verwendete Zeichnungsmaßstab genannt werden. In der Regel sind mindestens folgende Darstellungen erforderlich:
Der Lageplan
Die Grundlage für den Lageplan bildet der Auszug aus der Liegenschaftskarte. Er zeigt die Position und Ausrichtung des Hauses auf dem Grundstück und wird in der Regel im Maßstab 1:500 eingereicht.
Zur vollständigen Darstellung gehören folgende Informationen:
- Angabe des verwendeten Maßstabs
- Angaben zum Grundstück und zum Bauherrn
- Nordpfeil
- Vorhandene bauliche Anlagen auf dem Grundstück
- Das geplante Gebäude mit Außenabmessungen, Dachform und Höhenlage des Fußbodens im Erdgeschoss
- Abstellplätze für Fahrzeuge
- Aufteilung der nicht bebauten Flächen (Zufahrten, Wege und Flächennutzung)
- Maße der Abstände des Gebäudes zur Grundstücksgrenze und zu anderen Gebäuden
- Leitungsführung für Versorgungsleitungen
Grundrisse des Hauses
Für jedes geplante Geschoss des Hauses ist ein gesonderter Grundriss anzufertigen, der die Außen- und Innenwände sowie alle Öffnungen mit ihren lichten Maßen enthält und die Nutzung und Grundfläche der Räume benennt. Ebenfalls eingezeichnet und bemaßt werden Treppen, Abgasanlagen, Aufzugs- und Installationsschächte und weitere bauliche Anlagen. Der klassische Maßstab für Grundrisse liegt bei 1:100.
Die Genehmigungsplanung wird sich in Details im Verlauf der Ausführungsplanung oft noch ändern. So ist es problemlos möglich, Innenwände noch um einige Zentimeter zu verschieben oder die Position der Haustür oder der Fenster zu ändern. Wichtig ist, dass die Außenabmessungen des Gebäudes erhalten bleiben. Kommt es zu tiefgreifenderen Änderungen in der Planung wie zum Beispiel eine größere Grundfläche oder Abweichungen in der Dachform oder der Haushöhe nach Erteilung der Baugenehmigung, müssen Sie gegebenenfalls einen Änderungsantrag bei der Baubehörde einreichen.
Hausschnitte
Der Schnitt stellt die Höhenverhältnisse im Haus und in Bezug auf die Grundstücksoberfläche dar und zeigt Bereiche, die sich in den Grundrissen nicht darstellen lassen. In der Regel geht der Schnitt als Bauzeichnung durch eine vorhandene Treppe oder andere Bauteile, die hinsichtlich ihrer Höhe aussagekräftig sind.
Wichtige Informationen aus dem Schnitt durchs Haus sind:
- Die Gründung (Fundamente)
- Der Anschluss des Hauses an das Gelände
- Höhenlage des Erdgeschossfußbodens (bezogen auf das Gelände)
- Lichte Raumhöhen
- Verlauf der Treppe
- Dachneigungen
Ebenso wie der Grundriss wird auch der Schnitt aussagekräftig bemaßt. Je nachdem wie komplex das Haus ist, können auch mehrere Schnitte erforderlich werden.
Die Ansichten
Die Ansichten stellen die äußere Erscheinung des Gebäudes von allen Seiten dar und komplettieren das Bild der Hausplanung. Hier kann der Architekt auch etwas künstlerische Freiheit walten lassen. Wichtige Informationen, die das Bauamt aus den Ansichten gewinnt, sind die Darstellung des Baukörpers, die geplante Farbgebung und die Optik der Außenfassade.
Bauvorlagenverordnung und DIN-Normen
Für die Erstellung der Bauzeichnungen als Bauvorlagen sind zwei Regelwerke wichtig: In der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) wird festgelegt, welche Bauzeichnungen zum Bauantrag eingereicht werden und welche Informationen diese enthalten müssen. Die DIN-Norm 135-1 „Bauzeichnungen – Teil 1: Arten, Inhalte und Grundregeln der Darstellung“ bestimmt die Ausführung der Bauzeichnungen. Dort sind zum Beispiel bestimmte Strichstärken in Abhängigkeit vom Maßstab oder Farben für bestimmte Elemente definiert.
Ergänzend gibt es weitere DIN-Vorschriften wie die DIN 1986-100 für die Darstellung der Sanitäreinrichtung oder die DIN EN ISO 11091 für Zeichnungen von Außenanlagen.
Tipp: In der Bauvorlagenverordnung ist weiterhin die Art der Darstellung (zum Beispiel Strichstärken und Stricharten) in Abhängigkeit von den Objekten und dem Maßstab der Zeichnung festgelegt.
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