Arbeitsschutz auf der Baustelle – Ihre Pflichten als Bauherr

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Auf einer Baustelle kann viel passieren, deshalb müssen gesetzliche Auflagen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz beachtet werden. Als Bauherr sind auch Sie für deren Einhaltung verantwortlich und sollten über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzes Bescheid wissen.

Sicherheit auf der Baustelle geht auch den Bauherrn etwas an! © DrUGO_1.0, stock.adobe.com
Sicherheit auf der Baustelle geht auch den Bauherrn etwas an! © DrUGO_1.0, stock.adobe.com
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Gefahrenpotenzial auf der Baustelle

Baustellen gelten als gefährliche Arbeitsorte mit erheblichem Unfallpotential und es kann dort einiges schiefgehen. Falsch montierte und schlecht abgesicherte Gerüste, unsachgemäß gelagerte Gefahrstoffe, falsch angeschlossene Maschinen oder herumliegendes Werkzeug sind die häufigsten Unfallquellen. Als Bauherr und damit Veranlasser der Arbeiten sind Sie dazu verpflichtet, die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Dazu müssen Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Dritter) das Gefahrenpotenzial auf der Baustelle beurteilen (§ 5 ArbSchG). In der Praxis übernimmt diese Aufgabe meist das Bauunternehmen, bzw. Ihr Baupartner. Dies entbindet Sie jedoch nicht gänzlich von der Verantwortung, deshalb sollte diese Leistung schriftlich im Bauvertrag oder anderweitig vertraglich festgehalten werden.

Tipp: Lassen Sie Ihr Haus von einem Bauträger errichten, sind Sie von der Verantwortung befreit, da dieser bis zur Fertigstellung und Schlussabnahme die Rolle des Bauherrn übernimmt.

Häufige Gefahrenquellen auf Baustellen – Beispiele
Häufige Gefahrenquellen auf Baustellen – Beispiele
Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, sind auch Sie als Bauherr mit in der Verantwortung © Kzenon, stock.adobe.com
Kommt es auf der Baustelle zu einem Unfall, sind auch Sie als Bauherr mit in der Verantwortung © Kzenon, stock.adobe.com

Bauherrenpflichten nach Baustellenverordnung

Die Baustellenverordnung (BauStellVO) soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Arbeiten am Bau verbessern. Diese Regelung gilt sowohl für gewerblich tätige Bauunternehmen als auch für den Bauherrn, der die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften trägt. Folgende Pflichten sind in der Verordnung festgeschrieben:

  • Berücksichtigung der Arbeitsschutzpflichten
  • Meldungen bei den Behörden
  • Bestellung eines Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, SiGeKo)
  • Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (nur bei größeren oder besonders riskanten Bauvorhaben)
  • Zusammenstellung der Unterlagen

Da private Bauherrn in der Regel nicht über die nötige Sachkenntnis verfügen, können Sie diese Aufgaben auch an einen Dritten übertragen, zum Beispiel Ihren Baupartner.

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Die Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau

Die Unfallverhütungsvorschriften (Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38, in der aktuellen Fassung) sind von der Berufsgenossenschaft erstellte Regeln für den Arbeitsschutz und die Sicherheit auf der Baustelle. Die UVV gelten für Bauunternehmen, Solo-Selbstständige und neu in der Fassung von April 2020 auch für Bauherrn, die Eigenleistungen mit privaten Bauhelfern durchführen.

Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten
Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt einzuhalten

Folgende Punkte sind in den UVV unter anderem erfasst:

Anlagen und Verkehrsgefahren

Vor Beginn muss die Baustelle, bzw. der Bauplatz auf vorhandene Gefahren hin geprüft und entsprechend gesichert werden. Die Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ein sicheres Arbeiten, Begehen oder Befahren ermöglichen.

Absturzgefahr

Ab einer Höhe von 1,0 m müssen Absturzsicherungen vorgesehen werden. Dies gilt zum Beispiel für Treppenläufe, Wandöffnungen, Verkehrswege oder Dächer. Ist das Anbringen von Absturzsicherungen nicht möglich, müssen Auffangsicherungen montiert oder die Arbeiter mit entsprechender Schutz- und Absturzausrüstung abgesichert werden.

Der Gebrauch von Leitern auf der Baustelle ist in den UVV ein separates Thema © Gina Sanders, stock.adobe.com
Der Gebrauch von Leitern auf der Baustelle ist in den UVV ein separates Thema © Gina Sanders, stock.adobe.com

Leitern auf der Baustelle

Für die Benutzung von Leitern auf der Baustelle gelten umfangreiche Regelungen. So sollten Leitern nur dann verwendet werden, wenn andere Arbeitsmittel wie zum Beispiel Gerüste nicht sinnvoll oder möglich sind. Der Einsatz von tragbaren Leitern ist begrenzt und nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen kann.

Herabfallende Gegenstände

Die Baustelle muss so gesichert sein, dass Personen nicht durch herabfallendes Werkzeug oder Material verletzt werden können. So dürfen zum Beispiel Arbeiten in unterschiedlichen Geschossen nur gleichzeitig durchgeführt werden, wenn keine Gefahr besteht, bzw. entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen sind.

Tipp: Lassen Sie sich vom Bauunternehmen oder noch besser von der BG Bau dazu beraten, welche Maßnahmen Sie zum Arbeitsschutz auf der Baustelle treffen sollten.

Private Bauhelfer müssen in der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) gemeldet werden © DOC RABE Media, stock.adobe.com
Private Bauhelfer müssen in der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) gemeldet werden © DOC RABE Media, stock.adobe.com

Unfallversicherung für private Bauhelfer

Private Bauhelfer müssen bei der BG Bau gemeldet werden. Die Berufsgenossenschaft fungiert dann als gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die Kosten bei Unfällen der Bauhelfer auf der Baustelle oder auch auf dem Weg dorthin. Die Anmeldung ist für Sie als Bauherrn Pflicht. Freiwillig können die Helfer zusätzlich über eine private Bauhelferversicherung zur Erweiterung des Versicherungsschutzes aufgenommen werden. Die private Absicherung ersetzt allerdings nicht die gesetzliche Versicherung.

Tipp: Als Bauherr sind Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch mitversichert. Bei beiden Versicherungen ist dies jedoch auf Antrag möglich.

Hier gilt Versicherungspflicht!
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Fallstricke vermeiden: Die Bauverträge sollten Bauherren durch einen Fachjuristen prüfen lassen © Freedomz, stock.adobe.com
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