Auf einer Baustelle kann viel passieren, deshalb müssen gesetzliche Auflagen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz beachtet werden. Als Bauherr sind auch Sie für deren Einhaltung verantwortlich und sollten über die wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzes Bescheid wissen.
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Gefahrenpotenzial auf der Baustelle
Baustellen gelten als gefährliche Arbeitsorte mit erheblichem Unfallpotential und es kann dort einiges schiefgehen. Falsch montierte und schlecht abgesicherte Gerüste, unsachgemäß gelagerte Gefahrstoffe, falsch angeschlossene Maschinen oder herumliegendes Werkzeug sind die häufigsten Unfallquellen. Als Bauherr und damit Veranlasser der Arbeiten sind Sie dazu verpflichtet, die Sicherheit auf der Baustelle zu gewährleisten. Dazu müssen Sie (oder ein von Ihnen beauftragter Dritter) das Gefahrenpotenzial auf der Baustelle beurteilen (§ 5 ArbSchG). In der Praxis übernimmt diese Aufgabe meist das Bauunternehmen, bzw. Ihr Baupartner. Dies entbindet Sie jedoch nicht gänzlich von der Verantwortung, deshalb sollte diese Leistung schriftlich im Bauvertrag oder anderweitig vertraglich festgehalten werden.
Tipp: Lassen Sie Ihr Haus von einem Bauträger errichten, sind Sie von der Verantwortung befreit, da dieser bis zur Fertigstellung und Schlussabnahme die Rolle des Bauherrn übernimmt.
Bauherrenpflichten nach Baustellenverordnung
Die Baustellenverordnung (BauStellVO) soll die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei Arbeiten am Bau verbessern. Diese Regelung gilt sowohl für gewerblich tätige Bauunternehmen als auch für den Bauherrn, der die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften trägt. Folgende Pflichten sind in der Verordnung festgeschrieben:
- Berücksichtigung der Arbeitsschutzpflichten
- Meldungen bei den Behörden
- Bestellung eines Koordinators (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator, SiGeKo)
- Erarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (nur bei größeren oder besonders riskanten Bauvorhaben)
- Zusammenstellung der Unterlagen
Da private Bauherrn in der Regel nicht über die nötige Sachkenntnis verfügen, können Sie diese Aufgaben auch an einen Dritten übertragen, zum Beispiel Ihren Baupartner.
Die Unfallverhütungsvorschriften der BG Bau
Die Unfallverhütungsvorschriften (Bauarbeiten – DGUV Vorschrift 38, in der aktuellen Fassung) sind von der Berufsgenossenschaft erstellte Regeln für den Arbeitsschutz und die Sicherheit auf der Baustelle. Die UVV gelten für Bauunternehmen, Solo-Selbstständige und neu in der Fassung von April 2020 auch für Bauherrn, die Eigenleistungen mit privaten Bauhelfern durchführen.
Folgende Punkte sind in den UVV unter anderem erfasst:
Anlagen und Verkehrsgefahren
Vor Beginn muss die Baustelle, bzw. der Bauplatz auf vorhandene Gefahren hin geprüft und entsprechend gesichert werden. Die Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ein sicheres Arbeiten, Begehen oder Befahren ermöglichen.
Absturzgefahr
Ab einer Höhe von 1,0 m müssen Absturzsicherungen vorgesehen werden. Dies gilt zum Beispiel für Treppenläufe, Wandöffnungen, Verkehrswege oder Dächer. Ist das Anbringen von Absturzsicherungen nicht möglich, müssen Auffangsicherungen montiert oder die Arbeiter mit entsprechender Schutz- und Absturzausrüstung abgesichert werden.
Leitern auf der Baustelle
Für die Benutzung von Leitern auf der Baustelle gelten umfangreiche Regelungen. So sollten Leitern nur dann verwendet werden, wenn andere Arbeitsmittel wie zum Beispiel Gerüste nicht sinnvoll oder möglich sind. Der Einsatz von tragbaren Leitern ist begrenzt und nur erlaubt, wenn der Mitarbeiter mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform stehen kann.
Herabfallende Gegenstände
Die Baustelle muss so gesichert sein, dass Personen nicht durch herabfallendes Werkzeug oder Material verletzt werden können. So dürfen zum Beispiel Arbeiten in unterschiedlichen Geschossen nur gleichzeitig durchgeführt werden, wenn keine Gefahr besteht, bzw. entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen sind.
Tipp: Lassen Sie sich vom Bauunternehmen oder noch besser von der BG Bau dazu beraten, welche Maßnahmen Sie zum Arbeitsschutz auf der Baustelle treffen sollten.
Unfallversicherung für private Bauhelfer
Private Bauhelfer müssen bei der BG Bau gemeldet werden. Die Berufsgenossenschaft fungiert dann als gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt die Kosten bei Unfällen der Bauhelfer auf der Baustelle oder auch auf dem Weg dorthin. Die Anmeldung ist für Sie als Bauherrn Pflicht. Freiwillig können die Helfer zusätzlich über eine private Bauhelferversicherung zur Erweiterung des Versicherungsschutzes aufgenommen werden. Die private Absicherung ersetzt allerdings nicht die gesetzliche Versicherung.
Tipp: Als Bauherr sind Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner nicht automatisch mitversichert. Bei beiden Versicherungen ist dies jedoch auf Antrag möglich.
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