Die Einrichtung der Baustelle gehört zu den ersten Schritten eines Hausbaus. Ebenso wie für Grundstücke im Allgemeinen gilt auch hier die Verkehrssicherungspflicht und die liegt in Ihrer Verantwortung als Grundstückseigner und Bauherr. Für die Baustellenabsicherung werden verschiedene Maßnahmen getroffen.
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Wer haftet für Schäden auf der Baustelle?
Hinsichtlich der Haftung spielen die Verkehrssicherungspflicht aus dem BGB, die Aufsichtspflicht von Eltern, aber auch die Übergabe der Baustellensicherung an Dritte (das Bauunternehmen) eine Rolle. Allerdings entlässt diese Übergabe den Bauherrn nicht aus seinen gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten zur Baustellensicherheit, er hat nach wie vor eine gewisse Aufsichtspflicht und haftet unter Umständen für entstandene Schäden und Unfälle.
Warnschilder
An den meisten Baustellen sind Warnschilder mit dem Text „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für Ihre Kinder“ oder ähnlichem zu finden. Dies ist durchaus sinnvoll, allerdings können Sie als Bauherr damit nicht die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle abgeben, wenn durch einen fehlenden Bauzaun oder eine andere Absperrung das Betreten der Baustelle ungehindert möglich ist.
Tipp: Warnschilder dienen als Ergänzung der Baustellensicherung, sind aber allein nicht ausreichend, um Ihre gesetzlich vorgeschriebene Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen.
Zäune und Absperrungen
Haben die Bauarbeiten begonnen, steigen die Risiken auf der Baustelle, dies beginnt bereits mit den Erdarbeiten wie dem Ausheben der Baugrube. Eine wirkungsvolle Absicherung dieser und anderer potenzieller Gefahrstellen sind Absperrungen. Bauzäune oder Absperrgitter, die den Zutritt erschweren oder ganz verhindern, erhöhen nicht nur die Sicherheit auf der Baustelle, sondern bewahren Sie auch vor einer Schadenshaftung. Wird eine Absperrung überklettert oder beschädigt, haftet die Person, die eindringt, für entstandene Schäden.
In den Landesbauordnungen ist festgelegt, welche Voraussetzungen ein Bauzaun erfüllen muss und wann eine Aufstellung zwingend erforderlich ist. In der Regel ist eine Höhe von mindestens 1,80 m sowie eine Kennzeichnung nötig. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Absperrung, wenn die Baustelle direkt an eine Straße oder eine andere öffentlich zugängliche Stelle grenzt. Klassische Bauzäune bestehen aus Drahtgitterelementen, die auf Sockelfüßen aus Beton oder Kunststoff aufgestellt sind.
Tipp: Die Aufstellung eines Bauzauns muss von der Behörde genehmigt werden, den entsprechenden Antrag stellen Sie beim zuständigen Bauamt.
Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Zur Absicherung einer Baustelle gehören nicht nur Gefahren für Unbeteiligte, auch die Arbeiter selbst müssen durch verschiedene Maßnahmen geschützt werden. Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) betreffen Sicherheit und Gesundheitsschutz und werden vom „Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (ASGB) erarbeitet. Die Verantwortung hierfür tragen in erster Linie die Unternehmer als Arbeitgeber. Sie müssen sich an verschiedene Gesetze und Verordnungen wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) oder der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ halten.
Unterstützend stehen Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Seite, die unter anderem die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und entsprechender Schutzausrüstungen einleiten.
Als Veranlasser des Bauvorhabens tragen Sie als Bauherr auch hier einen Teil der Verantwortung mit und müssen die Einleitung der Arbeitsschutzmaßnahmen nach Baustellenverordnung (BaustellV) veranlassen. Dazu gehören grundsätzlich folgende Aufgaben:
- Berücksichtigung der Grundsätze nach § 4 des ArbSchG
- Übermittlung der Baubeginnsanzeige an die zuständige Behörde
- Bereitstellung eines Koordinators bei mehreren Gewerken auf der Baustelle
Tipp: In der Praxis übernehmen die ausführenden Unternehmen die Einrichtung der Baustelle und kümmern sich auch um den Arbeitsschutz. Dies sieht die BaustellV im § 4 vor.
Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen
Mit dem Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung minimieren Sie Ihr eigenes Risiko, wenn es um Unfälle auf Ihrer Baustelle geht. Als Ergänzung zu den Sicherungsmaßnahmen sorgt diese Versicherung dafür, dass Gefahren, die von der Baustelle selbst oder den Bauarbeiten ausgehen, abgedeckt sind. Ebenfalls in der Haftung für Schäden durch die Baustelle sind Sie, wenn sich durch vom Bauunternehmen verursachte Schäden kein Verantwortlicher ermitteln lässt oder wenn Sie im Rahmen von Eigenleistungen private Bauhelfer einsetzen. Vor Abschluss einer derartigen Versicherung sollten Sie immer die Konditionen prüfen. So ist zum Beispiel häufig vorgeschrieben, dass der Bauherr die Baustelle regelmäßig kontrolliert, auch die Höhe der Versicherungssummen im Schadensfall sowie eventuelle Leistungsausschlüsse sollten Sie einer gründlichen Prüfung unterziehen.
Arbeitsschutz auf der Baustelle – Ihre Pflichten als Bauherr
Auf einer Baustelle kann viel passieren, deshalb müssen gesetzliche Auflagen und Maßnahmen zum Arbeitsschutz beachtet werden. Als Bauherr sind auch… weiterlesen