Eigenleistung beim Hausbau

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Durch von Ihnen erbrachte Eigenleistungen beim Hausbau können Sie Ihre Baukosten insgesamt senken. Die Kreditsumme und dadurch Laufzeit und Rate der Kredithöhe sinken. Wie viel Eigenleistung Sie realistisch erbringen können und wie groß das tatsächliche Einsparpotenzial ist, hängt von Ihren zeitlichen Kapazitäten sowie dem handwerklichen Geschick ab.

Mit Eigenleistungen können Sie beim Hausbau sparen, sollten diese jedoch gut planen und sich nicht selbst überschätzen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Mit Eigenleistungen können Sie beim Hausbau sparen, sollten diese jedoch gut planen und sich nicht selbst überschätzen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com

Sparpotenzial durch Eigenleistung

Theoretisch können Sie durch Eigenleistungen beim Hausbau viel Geld sparen, in der Realität sieht es jedoch meist anders aus. Das entsprechende Know-how und die Zeit, die Sie für den Hausbau aufbringen können, entscheidet darüber, wie hoch die Einsparmöglichkeiten sind. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) empfiehlt, hierbei eher vorsichtig vorzugehen und das Maß der Eigenleistung mit 5 bis maximal 10 % der Baukosten zu kalkulieren. Fehlende Routine, mangelnde Fachkenntnisse, teurere Einkaufspreise und andere Hürden können aus dem Sparpotenzial sonst schnell ein Minusgeschäft machen. Wie die Eigenleistung mit den Baukosten zu verrechnen ist, legt das II. Wohnungsbaugesetz (II. WoBauGe) im § 36 (3) fest:

„Der Wert der Selbsthilfe ist mit dem Betrag als Eigenleistung anzuerkennen, der gegenüber den üblichen Kosten der Unternehmerleistung erspart wird.“

Die Bank rechnet Eigenleistungen als Eigenkapital für den Baukredit mit an, meist ist dies auf maximal 15 % der Bausumme begrenzt © tech_studio, stock.adobe.com
Die Bank rechnet Eigenleistungen als Eigenkapital für den Baukredit mit an, meist ist dies auf maximal 15 % der Bausumme begrenzt © tech_studio, stock.adobe.com
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Wie wird die Eigenleistung angerechnet?

Eigenleistungen reduzieren als Muskelhypothek die Kreditsumme der Bank. Die Höhe der Eigenleistung wird in Geldwert mit dem eingesparten Stundenlohn des Handwerkers verrechnet. Diesen ermitteln Sie über Kostenvoranschläge der einzelnen Gewerke mit einem getrennten Ausweis von Material- und Lohnkosten. Für Nichthandwerker ist die Höhe der Eigenleistung meist auf maximal 15 % der Bausumme begrenzt, verfügen Sie über eine nachweisbare handwerkliche Qualifikation, zum Beispiel als Maurer oder Fliesenleger, kann dieser Anteil auf 50 % oder mehr angehoben werden. In welcher Höhe die Bank Ihre Eigenleistungen akzeptiert, liegt in deren Ermessen.

Wichtige Fragen sollten Sie im Voraus vor der Erwägung von Eigenleistungen unbedingt klären
Wichtige Fragen sollten Sie im Voraus vor der Erwägung von Eigenleistungen unbedingt klären

Tipp: Sind Sie selbstständig oder müssen Sie für die Eigenleistung unbezahlten Urlaub nehmen, sollten Sie noch einmal genau rechnen, ob die Einsparung die Einkommensverluste übersteigt.

Art, Konditionen und Umfang der Eigenleistung gehören mit in den Bauvertrag! © artursfoto, stock.adobe.com
Art, Konditionen und Umfang der Eigenleistung gehören mit in den Bauvertrag! © artursfoto, stock.adobe.com

Eigenleistungen vertraglich vereinbaren

Welche und wie viel Eigenleistung Sie beim Hausbau erbringen, sollte schriftlich festgelegt und Teil des Bauvertrags werden. Dies schafft Klarheit darüber, welche Aufgaben vom Bauunternehmen, bzw. Bauträger übernommen werden und wo Sie als Bauherr mit anpacken. Gleichzeitig sehen Sie, wie hoch die effektive Kosteneinsparung ist und können diese auch belegen. Ebenfalls vertraglich festgehalten wird, wie die Eigenleistungen in die Bauausführung integriert werden, und zwar sowohl zeitlich als auch organisatorisch, damit es nicht zu Verzögerungen im Ablauf kommt. Besonders wichtig ist dies mit einem Bauträger oder Generalunternehmer als Baupartner, aber ebenso, wenn Sie bei einzelnen Gewerken mit einspringen.

Diese Aspekte möglicher Eigenleistungen sollten im Bauvertrag festgehalten werden
Diese Aspekte möglicher Eigenleistungen sollten im Bauvertrag festgehalten werden

Ein weiterer Punkt, der in den Vertrag gehört, ist die Haftung bei Schäden, die Sie im Rahmen der eigenen Leistungen am Bau verursachen. In der Regel wird der Baupartner den Vertrag so gestalten, dass Eigenleistungen von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Rein rechtlich ist dies allerdings in vielen Fällen unzulässig. Beim Kauf eines schlüsselfertigen Eigenheims haftet der Vertragspartner für alle Bauleistungen, auch für Ihre Eigenleistungen, da die Verantwortung ein mängelfreies Werk – nämlich Ihr Haus – abzuliefern, im Werkvertrag festgelegt ist.

Eigenleistungen richtig versichern

Neben den klassischen Bauherrenpflichten hinsichtlich der Verkehrssicherung und des Arbeitsschutzes kommen bei der Durchführung von Eigenleistungen noch weitere Aspekte hinzu. Die Rechtslage ist hier oft kompliziert, deshalb sollte darauf geachtet werden, dass es sich bei der Eigenleistung um abgeschlossene Arbeitsaufgaben handelt, die möglichst nicht die Grundlage für Folgeleistungen anderer Gewerke bilden. Idealerweise übernehmen Sie Endarbeiten wie das Streichen der Wände oder das Verlegen von Fußböden oder Fliesen.

Übernehmen Sie die Eigenleistungen nicht ausschließlich selbst, sondern holen zusätzlich private Bauhelfer ins Boot, müssen Sie diese bei der Berufsgenossenschaft melden und außerdem eine Bauhelfer-Unfallversicherung abschließen. Diese springt ein, wenn die Helfer auf der Baustelle einen Unfall erleiden. Beachten Sie dabei, dass der Versicherungsschutz nicht für Sie als Bauherrn selbst und Ihren Ehepartner gilt. Hier greift dann die gesetzliche, bzw. eine private Unfallversicherung.

Der Schmerz wird heftig, der Schaden danach womöglich noch viel heftiger: Dagegen hilft eine freiwillige Unfallversicherung bei der Berufsgenossenschaft Bau © Halfpoint, stock.adobe.com
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Als Eigenleistung eignen sich besonders Endleistungen wie das Verlegen von Fußböden gut © schulzfoto, stock.adobe.com
Als Eigenleistung eignen sich besonders Endleistungen wie das Verlegen von Fußböden gut © schulzfoto, stock.adobe.com

Das ist bei der Erbringung von Eigenleistung zu beachten

Mit einer Eigenleistung können Sie entweder die Leistungen eines oder mehrerer Gewerke komplett übernehmen (zum Beispiel Malerarbeiten oder das Verlegen der Bodenbeläge) oder ein Gewerk bei verschiedenen Leistungen unterstützen. Insbesondere dann, wenn Ihre Leistung Folgeleistungen nach sich zieht, müssen Sie darauf achten, vorgegebene Termine im Bauablauf genau einzuhalten, damit es nicht zu von Ihnen zu verantwortenden Bauverzögerungen kommt. Arbeiten Sie als Bauhelfer für das Bauunternehmen, müssen Sie den Anweisungen des Vorarbeiters oder Bauleiters genau folgen und sollten darauf achten, dass alle Ihre Arbeiten fachlich überprüft werden, um spätere Mängel auszuschließen.

Anspruchsvolle Arbeiten wie das Einbauen von Fenstern und Türen oder das Verlegen der Installationsleitungen sollten Sie unbedingt den Handwerksfirmen überlassen, da sich Schäden dort dramatisch auf die Funktionalität des Hauses auswirken können. Idealerweise beschränken Sie sich auf Endarbeiten, besser noch „Schönheitsarbeiten“ wie das Tapezieren oder das Anbringen der Fußleisten nach der Verlegung des Bodenbelags. Dies reduziert zwar insgesamt die Einsparmöglichkeiten, senkt aber auch die Risiken, dass Sie durch eventuelle Fehler in die Haftung geraten.

Wichtige Punkte, die bei Eigenleistung zu beachten sind
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