Fördermittel für den Hausbau abrufen

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Der Staat unterstützt den Hausbau mit attraktiven Zuschüssen, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gesetzlich verankert sind oder von den Ländern und Gemeinden gewährt werden. Die Förderung erfolgt entweder als zinsvergünstigter Kredit oder als Zuschuss. Wann Sie die gewährten Fördermittel für den Hausbau abrufen können, hängt von der Art der Unterstützung ab.

Für die Auszahlung von Fördergeldern gibt es verschiedene Voraussetzungen und Vorgehensweisen © Marco2811, stock.adobe.com
Für die Auszahlung von Fördergeldern gibt es verschiedene Voraussetzungen und Vorgehensweisen © Marco2811, stock.adobe.com

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude hat der Staat die Förderung zum 01. Januar 2021 für energieeffiziente Gebäude neu ausgerichtet und viele bis dahin geltenden Programme für Neubau und Sanierung ersetzt, bzw. zusammengefasst. Während die Kreditvergabe aktuell weiter wie bisher über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gesteuert wird, werden Zuschüsse von KfW und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergeben (BAFA). Für die Zukunft ist vorgesehen, dass ab 2023 Zuschüsse ausschließlich vom BAFA vergeben werden, während die Kreditvergabe mit Tilgungszuschuss bei der KfW verbleibt.

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Wie werden die Fördermittel abgerufen?

Um gewährte Fördermittel in Form von Zuschüssen abzurufen, müssen Sie sich zum einen beim Fördermittelgeber als berechtigt identifizieren und zum anderen nachweisen, dass die geförderte Maßnahme durchgeführt und abgeschlossen ist. Dazu reichen Sie die entsprechenden Rechnungen sowie die Fachunternehmererklärung ein, mit der das ausführende Unternehmen bestätigt, dass die Arbeiten gemäß den Vorgaben der KfW sowie der gesetzlichen Regelungen – zum Beispiel dem Gebäudeenergiegesetz – sowie nach den anerkannten Regeln der Technik, durchgeführt wurden.

So funktioniert die Abrufung von Bau-Zuschüssen
So funktioniert die Abrufung von Bau-Zuschüssen

Nach der Übermittlung der vollständigen Angaben und Dokumente wird die Fördersumme in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen auf Ihr Konto überwiesen.

Handelt es sich bei dem Zuschuss um einen Tilgungszuschuss, wird dieser durch die KfW direkt von der Restschuld des Darlehens abgezogen. Anschließend wird ein aktueller Tilgungsplan errechnet.

Der KfW-Kredit wird zur gleichen Zeit wie Ihr Baukredit ausgezahlt – Eine Auszahlung in Teilbeträgen gegen Einrichtung der Belege ist möglich © momius, stock.adobe.com
Der KfW-Kredit wird zur gleichen Zeit wie Ihr Baukredit ausgezahlt – Eine Auszahlung in Teilbeträgen gegen Einrichtung der Belege ist möglich © momius, stock.adobe.com

Abruf KfW-Kredit

Beim KfW-Kredit erfolgt die Auszahlung zeitgleich mit dem für die Auszahlung des Hauptdarlehens festgelegten Datum. Festgelegt werden kann eine Auszahlung in Teilbeträgen nach Fertigstellung der jeweiligen Teilleistungen, wie es in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt ist. Diese Auszahlungsweise wird in der Regel beim Hausbau mit dem Bauträger verwendet. Der Abruf erfolgt wie bei der Förderung nach Einreichung der Belege für die jeweilige Leistung, also der Rechnungen.

Die Abrufung von KFW-Krediten: so funktioniert’s
Die Abrufung von KFW-Krediten: so funktioniert’s

Alternativ kann die Bank in regelmäßigen Abständen Festbeträge überweisen. Diese Verfahrensweise ist sinnvoll, wenn Sie Ihr Haus mit einzelnen Bauunternehmen errichten oder sehr viel Eigenleistung mit einbringen. Durch den finanziellen Puffer können Sie Material kaufen und die Handwerker bezahlen. Auch hier müssen Sie durch Rechnungen nachweisen, dass das ausgezahlte Geld bestimmungsgemäß für Ihren Hausbau verwendet wird.

KfW-Kredit nicht vollständig abrufen

Stellt sich heraus, dass Sie beim Hausbau großzügig zu Ihren Gunsten kalkuliert haben und einen Teil der gewährten Kreditsumme nicht abrufen müssen, reduziert sich die finanzielle Gesamtbelastung und Sie sparen Zinsen ein. Allerdings verlangen die Banken meist eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen in Form einer Nichtabnahmeentschädigung. Die Konditionen für diesen Fall sind im Darlehensvertrag festgehalten. Je nach aktuellem Zinsniveau kann ein erheblicher Betrag fällig werden, insbesondere dann, wenn das Zinsniveau gesunken ist.

Tipp: Lassen Sie die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung durch das Kreditinstitut genau prüfen, zum Beispiel von der Verbraucherzentrale.

Mit Sondertilgungen können Sie unter Umständen nicht abgerufene Kreditsummen zurückzahlen © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com
Mit Sondertilgungen können Sie unter Umständen nicht abgerufene Kreditsummen zurückzahlen © Stockwerk-Fotodesign, stock.adobe.com

Möchten Sie Ihren Kredit nicht vollständig in Anspruch nehmen, gibt es neben der Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung noch verschiedene weitere Optionen:

  • Der ausstehende Betrag fließt als Sondertilgung in die Rückzahlung ein. Allerdings kann hier die Regelung, dass die Sonderzahlung erst nach der Auszahlung des vollen Kreditbetrags möglich ist, eine Hürde darstellen.
  • Einige Kreditverträge besitzen eine Klausel, die es möglich macht, dass Sie 5 bis 10 % des Gesamtbetrages ohne zusätzliche Kosten nicht abrufen können.
  • Die Bank wandelt den nicht erforderlichen Baukredit in einen Kredit zur freien Verfügung um, als Sicherheit dient Ihre Immobilie.

Tipp: Idealerweise informieren Sie sich bereits vor Unterzeichnung des Vertrages über die möglichen Optionen, bzw. sprechen Ihren Finanzberater rechtzeitig auf diese Möglichkeiten an.

Verschiedene Optionen bei nicht vollständiger Abrufung eines KFW-Kredites
Verschiedene Optionen bei nicht vollständiger Abrufung eines KFW-Kredites
Mit der Unterzeichnung des Bauvertrags übernehmen Sie als Bauherr auch verschiedene Aufgaben und Pflichten © artursfoto, stock.adobe.com
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