Der Hausbau ist mit hohen Kosten verbunden, steigen diese durch unvorhergesehene Ereignisse noch zusätzlich, ist das ärgerlich und für viele Bauherrn eine Katastrophe. Deshalb sollte bereits der Rohbau von Anfang an ausreichend versichert sein. Gerade dann, wenn der Hausbau durch einen Kredit finanziert wird, verlangen die Darlehensgeber in der Regel eine umfassende Absicherung gegen verschiedene Schäden in der (Roh-)Bauphase. Insbesondere die Feuerrohbauversicherung ist – ebenso wie die Meldung bei der BG Bau – in diesem Fall schon als Pflichtversicherung zu betrachten.
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Die Rohbauversicherung
Die Rohbauversicherung ist speziell für diese Bauphase gedacht und haftet bei Schäden durch Feuer, Blitzeinschlag, Sturm, Hagel, Explosionen oder bei Wasserschäden. In vielen Fällen setzt sich diese Versicherung aus mehreren Einzelversicherungen zusammen, nämlich:
Feuerrohbauversicherung
Hierin sind Feuerschäden wie auch Folgeschäden (Löschwasser- oder Rauchschäden) versichert. Welche Ursachen für den Brand genau versichert sind, legt der Versicherer fest. Meist gehören dazu Kurzschlüsse, Kabelbrand, defekte Gasleitungen, Blitzeinschlag, Explosionen, aber auch Flugzeugabstürze.
Bauleistungsversicherung
Die Bauleistungsversicherung springt bei Schäden ein, die unvorhersehbar und unvermeidlich sind. Als Allgefahrendeckung umfasst sie ein großes Spektrum. Versichert sind unter anderem Elementargefahren (Sturm, Hagel, Starkregen und andere Naturgewalten), Diebstahl und Vandalismus, Konstruktions- und Materialfehler, Glasbruch, Fahrlässigkeit, unbekannte Eigenschaften des Bodens. Die Deckung umfasst Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Mit der Bauherrenhaftpflicht sind Schäden abgedeckt, die Dritten durch die Bautätigkeiten zustoßen. Also zum Beispiel Verletzungen auf der Baustelle, aber auch Schäden am Grundstück oder Eigentum des Nachbarn. Mögliche gedeckte Schadensfälle sind:
- Unsachgemäße Lagerung von Material
- Stürze von Passanten durch verschmutzte Verkehrsflächen
- Unzureichende Sicherung der Baustelle
- Herabstürzende Gerüste oder Gerüstteile
- Schäden an Bäumen auf dem Nachbargrundstück durch die Bautätigkeit
Tipp: Als Bauherr selbst sind Sie meist nicht in der Bauherrenhaftpflicht mitversichert und müssen dies zusätzlich vereinbaren.
Sinn dieser Versicherung ist der Schutz vor hohen Kosten durch unvorhergesehene Schäden in der Rohbauphase. Der Versicherungsschutz umfasst dabei nicht nur das Gebäude, bzw. den Baufortschritt selbst, sondern auch die auf der Baustelle gelagerten Baumaterialien, Werkzeuge und Maschinen.
Anders, als der Name vermuten lässt, gilt diese Versicherung nicht nur in der Rohbauphase, sondern über die gesamte Zeit des Hausbaus bis zur Fertigstellung. Die Rohbauversicherung hat eine maximale Laufzeit von durchschnittlich zwei Jahren und endet automatisch mit der Fertigstellung des Hauses. Je nach Vereinbarung kann sie dann nahtlos in die Gebäudeversicherung übergehen.
Die Bauhelferversicherung
Helfen Nachbarn, Freunde oder auch bezahlte Helfer beim Hausbau mit, müssen diese gemeldet und versichert sein. Andernfalls gibt es nicht nur Probleme bei Unfällen, sondern die Nachbarschaftshilfe gilt dann auch als Schwarzarbeit. Aus diesem Grund müssen Bauhelfer spätestens eine Woche nach Beginn der Bauarbeiten bei der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) angemeldet werden. Damit erhalten die Helfer einen gesetzlichen Unfallschutz, der greift, wenn es durch die Arbeit auf der Baustelle zu Unfällen und Verletzungen kommt. Ausgenommen von dieser Regelung sind sogenannte Gefälligkeitsdienste. Dabei handelt es sich um kurzfristige und ungefährliche Arbeiten mit geringem Zeitaufwand, wie zum Beispiel der Hilfe beim Abladen von Baumaterial oder das Aufladen von Bauschutt. Ebenso wie bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt auch hier: Als Bauherr selbst sind Sie und Ihre gesetzlichen Lebenspartner nicht automatisch mitversichert, können dies jedoch freiwillig tun.
Tipp: Die Bauhelferversicherung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Versäumen Sie es, Ihre Bauhelfer zu melden, kann das Bußgelder nach sich ziehen und bei Unfällen zu Regressforderungen durch die BG Bau führen.
Die private Unfallversicherung
Wenn Sie als Bauherr selbst oder Ihre Helfer auf der Baustelle einen Unfall haben, greift in der Regel der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Dieser deckt jedoch unter Umständen nicht alle nötigen Leistungen bis zur Genesung ab. Deshalb kann eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Diese Versicherung umfasst je nach Schaden und Versicherungsvereinbarungen Geldleistungen, Tagegelder, kosmetische Operationen und Todesfallleistungen. Dabei spielt es – anders als bei der gesetzlichen Unfallversicherung – keine Rolle, ob der Geschädigte nach dem Unfall noch erwerbsfähig ist.
Versicherungen rechtzeitig abschließen!
Die Versicherungen rund um Ihren Hausbau sollten Sie frühzeitig abschließen, am besten noch bevor die Arbeiten auf der Baustelle beginnen. Eine frühzeitige Beschäftigung mit dieser Thematik bietet Ihnen außerdem alle Möglichkeiten, verschiedene Versicherer miteinander zu vergleichen und den Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis zu wählen.
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