Der Architekt – mehr als der Planer Ihres Hauses

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Wenn wir an die Aufgaben eines Architekten denken, fällt uns in der Regel seine Aufgabe als Planer und Designer unseres Hauses mit der Umsetzung unserer Eigenheimträume ein. Doch der Architekt kann noch viel mehr. Er erfüllt im gesamten Planungsprozess, aber auch bei der Bauausführung die unterschiedlichsten Aufgaben. Einige dieser Aufgaben, wie die Einreichung des Bauantrags, sind an die Bauvorlageberechtigung gebunden. Andere Leistungen können wahlweise vom Bauherrn selbst, von einem unabhängigen Dienstleister oder vom Architekten übernommen werden. Dazu gehören unter anderem Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung.

Der Architekt steht Ihnen über die gesamte Planungs- und Bauphase als kompetenter Partner zur Seite und übernimmt dabei vielfältige Aufgaben © 4th Life Photography, stock.adobe.com
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Welche Aufgaben hat der Architekt

Als Begleiter des kompletten Bauvorhabens, wie es zum Beispiel bei einem klassischen Architektenhaus der Fall ist, unterstützt der Architekt bereits bei den ersten Ideen mit seinem Fachwissen und seinem Können: Er zeichnet die Pläne und stellt den Bauantrag und übernimmt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistung sowie die Prüfung der Bauverträge. Während der Bauausführung fungiert er als Bauleiter, der für eine ordnungsgemäße und mängelfreie Ausführung sorgt. Er überwacht die Kosten und kümmert sich um die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abrechnung. Seine Arbeit ist getan, wenn das Haus fertiggestellt und einzugsbereit übergeben wurde.

Architekt – der Allrounder unter den Baufachleuten
Architekt – der Allrounder unter den Baufachleuten

Die einzelnen Aufgabenbereiche des Architekten beim Hausbau sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aufgelistet.

Dem folgend gliedern sich die Architektenleistungen beim Hausbau in insgesamt neun verschiedene Leistungsphasen (LPH):

Leistungsphasen des Architekten im Überblick
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LPH 1: Grundlagenermittlung

Die Leistungsphase 1 beinhaltet erste Gespräche mit dem angehenden Bauherrn zur Auftragsklärung und Bestandsaufnahme.

LPH 2:   Vorplanung

Die Vorplanung umfasst die Entwicklung erster Planungsideen, das Ausarbeiten eines Planungskonzeptes, die Festlegung von Ausstattungsstandards, der gewünschten Größe des Hauses und eine erste Einschätzung der zu erwartenden Baukosten.

LPH 3: Entwurfsplanung

Der Architekt setzt die vorher besprochenen Wünsche des Bauherrn gemäß der getroffenen Absprachen zeichnerisch um, der erste konkrete Entwurf für das Haus entsteht. Ebenfalls in diese Leistungsphase fällt das Einbeziehen von Fachingenieuren und anderen Experten, die Beschreibung des Objektes sowie eine Kostenberechnung auf Basis des (vom Bauherrn freigegebenen) Hausentwurfs.

Die Genehmigungsplanung ist Teil des Bauantrags und stellt das geplante Eigenheim zeichnerisch dar. Einmal genehmigt, muss diese Planung bei der Bauausführung umgesetzt werden © PHG Pictures, stock.adobe.com
Die Genehmigungsplanung ist Teil des Bauantrags und stellt das geplante Eigenheim zeichnerisch dar. Einmal genehmigt, muss diese Planung bei der Bauausführung umgesetzt werden © PHG Pictures, stock.adobe.com

LPH 4: Genehmigungsplanung

Der Architekt erstellt die Genehmigungsplanung, das heißt, er stellt alle Unterlagen zusammen, die für den Bauantrag benötigt werden. Dies sind neben den Planzeichnungen selbst auch Nachweise, Berechnungen, Beschreibungen und eventuell nötige Genehmigungen. Der fertige Bauantrag wird unterschrieben und beim Bauamt zur Überprüfung und Genehmigung eingereicht.

LPH 5: Ausführungsplanung

Je nach Kompliziertheit der Konstruktion und besonderen Anforderungen erstellt der Architekt Ausführungspläne wie zum Beispiel einen Fundamentplan, Deckenpläne, Detailpläne für Anschlüsse oder Elektropläne. Diese Pläne dienen der Baufirma als Basis und Plan für die Bauausführung.

LPH 6: Vorbereitung der Vergabe

Diese Leistungsphase ist zumindest im privaten Eigenheimbau optional. Der Architekt bereitet die Vergabe vor, das heißt, er erstellt ein Leistungsverzeichnis mit allen anfallenden Leistungen inklusive Mengenermittlung und ermittelt die Gesamtkosten für den Hausbau.

Der Architekt vergleicht die eingegangenen Angebote und bewertet diese. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag © guukaa, stock.adobe.com
Der Architekt vergleicht die eingegangenen Angebote und bewertet diese. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag © guukaa, stock.adobe.com

LPH 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Auch diese Leistung ist optional. Der Planer holt Angebote ein und prüft diese auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit. Er stellt die Vertragsunterlagen zusammen und wirkt bei der Erteilung des Auftrags an die ausgewählten Firmen mit.

LPH 8: Objektüberwachung

Diese Leistungsphase umfasst den Bereich der Bauleitung. Der Architekt begleitet den Hausbau durch regelmäßige Kontrollen, erstellt einen Bauzeitenplan sowie das Bautagebuch, prüft die eingegangenen Rechnungen und ist an den Abnahmen sowie an der Übergabe des Hauses beteiligt.

LPH 9: Objektbetreuung

Die Objektbetreuung spielt im Eigenheimbau keine Rolle. Sie umfasst alle Aufgaben des Facility-Managements.

Welche Leistungsphasen in welchem Umgang in den Aufgabenbereich des Architekten fallen, hat viel mit dem Umfang des Bauvorhabens, aber auch mit dem von Ihnen gewählten Baupartner zu tun. So entfällt zum Beispiel beim Bauen mit dem Bauträger oder dem Generalunternehmer der Bereich der Vergabe und Auftragserteilung. Häufig ist beim Bau mit einem Gesamtanbieter der Architekt von diesem engagiert oder sogar angestellt.

Als Architekt darf nur der einen Bauantrag unterschreiben oder die Bauleitung übernehmen, der auch über eine Bauvorlageberechtigung verfügt © CrazyCloud, stock.adobe.com
Als Architekt darf nur der einen Bauantrag unterschreiben oder die Bauleitung übernehmen, der auch über eine Bauvorlageberechtigung verfügt © CrazyCloud, stock.adobe.com

Die Bauvorlageberechtigung – Voraussetzung für jeden Architekten

Die Bauvorlageberechtigung wird von den Architekten- und Ingenieurkammern vorwiegend an Architekten und Bauingenieure vergeben. Mittlerweile gibt es in einigen Bundesländern auch die kleine Bauvorlageberechtigung, die an Handwerksmeister verliehen wird und nur in begrenztem Umfang gültig ist.

Die Bauvorlageberechtigung ist erforderlich, um einen Bauantrag für ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben einzureichen oder um die Bauleitung für ein Bauprojekt zu übernehmen. Die Vergabe ist Ländersache, dementsprechend gelten in den einzelnen Bundesländern zum Teil unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Anforderungen, der Berechtigungen wie auch der Bezeichnungen.

Baufachleute, die einen Bauantrag einreichen dürfen
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Wofür haftet der Architekt?

Ebenso wie jeder Dienstleister steht auch der Architekt in der Haftung: Ist seine Leistung mangelhaft oder erfüllt er seine vertraglich vereinbarten Pflichten nicht und entsteht dem Auftraggeber, also dem Bauherrn, dadurch ein Schaden, muss der Planer dafür geradestehen. Der Hauptanteil der Haftung ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag. Allerdings kann eine Haftung auch außerhalb des Vertrags bestehen, zum Beispiel, wenn das Eigentum oder die Gesundheit des Bauherrn verletzt wird. Dies kann der Fall sein, wenn er auf der Baustelle seine Verkehrssicherungspflicht verletzt oder eine Gefahrenquelle erkennt, aber nicht dafür sorgt, dass sie gesichert oder beseitigt wird.

Verschiedene Haftungsbereiche eines Architekten
Verschiedene Haftungsbereiche eines Architekten

Kosten und Abrechnung – Die HOAI als Grundlage

Bis ins Jahr 2021 war die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, die HOAI, fast so verbindlich wie eine Gebührenordnung. Die dort vorgeschriebenen Preise und Preisspanne sowie Berechnungsgrundlagen mussten – mit wenigen Möglichkeiten der Abweichung – umgesetzt werden. Heute ist das anders: Nach einem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 sind die Regelungen der Honorarordnung nicht EU-konform. So ist das seit 1977 als Vorlage zur Preisbildung vorgeschriebene Regelwerk lediglich als Orientierungshilfe zu sehen und wird von Architekten und Objektplanern sowie Ingenieuren auch in diesem Sinne verwendet.

Die HOAI stellt die wichtigste Grundlage für die Honorargestaltung bei der Gebäudeplanung dar © artefacti, stock.adobe.com
Die HOAI stellt die wichtigste Grundlage für die Honorargestaltung bei der Gebäudeplanung dar © artefacti, stock.adobe.com
Klären Sie frühzeitig die Honorarhöhe mit Ihrem Architekten
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Auf der Suche: den passenden Architekten finden

Bauen Sie mit einem Bauträger oder einem Hausanbieter, haben Sie kaum Spielraum, was die Wahl des Architekten angeht. Anders beim Architektenhaus. Hier entscheiden Sie selbst, wer Ihr Baupartner wird. Bei der Auswahl sind viele Punkte zu beachten. Neben den wirtschaftlichen Grundlagen wie Seriosität, ein guter Ruf und aussagekräftige Referenzen spielt auch die Chemie eine wichtige Rolle. Mit dem Architekten müssen Sie für eine Weile auskommen, er lässt Ihre Wohnträume Wirklichkeit werden. Umso wichtiger ist es, dass Ihnen der Stil ebenso wie der Mensch an sich gefällt.

Im Rahmen der Entwurfsplanung entsteht die endgültige Planung für Ihr neues Eigenheim © Farknot Architect, stock.adobe.com
Der Architekt und seine Aufgaben – mit dabei von Anfang an

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