Mit der Statik oder dem Standsicherheitsnachweis wird belegt, dass das geplante Gebäude ausreichend tragfähig ist. Diesen Nachweis erstellt der Statiker oder auch Tragwerksplaner auf Basis der Architektenplanung. Diese Bauvorlage ist für jeden Bauantrag mit einzureichen.

Hausbau-Kataloge:
In den brandneuen Hausbau-Katalogen findet garantiert jeder sein Traumhaus!
Wie wird die Standsicherheit eines Gebäudes ermittelt?
Anhand der Genehmigungsplanung, die der Entwurfsverfasser im Rahmen der Hausplanung erstellt hat, berechnet der Tragwerksplaner zum einen die voraussichtlich anfallenden Lasten auf die Konstruktion und zum anderen die Dimensionen, die die verschiedenen tragenden Bauteile aufweisen müssen.

Dies sind zum Beispiel die Abmessungen des Fundaments, Wandstärken, eventuell erforderliche Träger, Stützen oder Unterzüge sowie die notwendige Dimensionierung der Dachkonstruktion. Berechnet wird die Statik in der Regel mit einem Computerprogramm, die aufgrund von Simulationen der Lastfälle die nötigen Materialstärken und Querschnitte berechnen. Damit auch die Befestigungsmittel und Verbindungen der einzelnen Bauteile den anfallenden Lasten standhalten, sind Detailzeichnungen und Vorgaben zur Konstruktion ebenfalls Teil des Nachweises.

Tipp: Weiterhin dient ein Bodengutachten dem Statiker als Berechnungsgrundlage. Dieses wird vom Bauherrn in Auftrag gegeben und sollte rechtzeitig für die statischen Berechnungen vorliegen.

Wann ist eine Statik zum Bauantrag erforderlich?
Nicht in jedem Fall muss für die Errichtung eines Wohnhauses auch eine Statik zum Bauantrag eingereicht werden. Dies ist lediglich in Berlin, Brandenburg und Hessen für jedes Bauprojekt erforderlich. In den anderen Bundesländern verzichten die Behörden bei einem für Eigenheime üblichen vereinfachten Baugenehmigungsverfahren auf den Nachweis als Bauvorlage, können jedoch die Einreichung oder Vorlage verlangen. Dennoch sollten statische Berechnungen für jedes Gebäude angestellt werden. Bei einfachen Konstruktionen übernimmt dies in vielen Fällen der Architekt, der – wenn auch kein Bauingenieur – doch die wichtigsten Grundkenntnisse mitbringt und die Bauteile entsprechend dimensionieren kann.

Tipp: Informieren Sie sich vorab, ob für Ihr Bauvorhaben ein Standsicherheitsnachweis vorgelegt werden muss und beauftragen Sie diesen gegebenenfalls rechtzeitig.

Prüfung des Standsicherheitsnachweises
Je nach Art und Größe Ihres Hauses sowie des Schwierigkeitsgrades der Konstruktion und der Gebäudeklasse ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich und wird von den Behörden geprüft. Dabei wird ein Prüfstatiker beauftragt, der die Berechnungen des Tragwerksplaners überprüft. Durch dieses Vier-Augen-Prinzip wird noch einmal abgesichert, dass Ihr geplantes Haus auch wirklich in allen Belastungen ausreichend standsicher ist. Ob und wann in eine Prüfstatik verlangt wird, hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Tipp: Die Kosten für den Prüfstatiker tragen Sie als Bauherr. Sie fallen unter die Baunebenkosten und berechnen sich aufgrund der Landes-Baugebührenordnung und in Abhängigkeit von den Rohbaukosten und der Gebäudeklasse.

Was kostet der Standsicherheitsnachweis?
Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis sind individuell und pauschal schwer zu benennen. Generell können Sie für Ihr Einfamilienhaus mit Kosten zwischen 1.500 und 2.500 Euro rechnen. Grundlage der Berechnung ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die allerdings seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen Europäisches Recht verstößt und deshalb nur noch als preislicher Anhaltspunkt, aber nicht mehr als bindender Preisrahmen gilt. Dies bedeutet, dass das Honorar des Statikers frei vereinbart werden darf und vertraglich festgelegt wird.


Bauvorlagen – Wichtige Unterlagen zum Bauantrag
Mit dem Bauantrag, der bei der zuständigen Baubehörde für den Hausbau gestellt werden muss, erfährt das Bauamt überhaupt davon, dass… weiterlesen