Die Genehmigungsplanung dient als Bauvorlage für den Bauantrag und stellt die grundsätzliche Kubatur und Gestaltung des Hauses dar. Für die Bauausführung müssen verschiedene Angaben noch präzisiert werden. In der Ausführungsplanung wird genau beschrieben, welche Materialien verwendet werden und wie verschiedene Details Ihres Hauses auszuführen sind. Ebenfalls fließen dort Vorgaben aus der statischen Berechnung mit ein.
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Werkpläne für die Baufirma
Die Ausführungs- oder auch Werkpläne enthalten alle Angaben, die die Baufirma für die Errichtung des Gebäudes benötigt. Dazu gehören zum Beispiel:
- Maße
- Materialangaben
- Angaben zur Beschaffenheit
- Bauteilaufbauten
- Toleranzen
- Verarbeitungshinweise
Die Ausführungspläne werden meist im Maßstab 1:50 erstellt. In den Plänen sind schriftliche Hinweise eingefügt, zum Beispiel zu nötigen Imprägnierungen für Holzbauteile, die Ausführung von Anschlüssen oder Abdichtungen. In der DIN 1356 Bauzeichnungen sind für die Darstellung bestimmte Regeln festgelegt. Ebenso wie bei der Genehmigungsplanung werden der Baufirma Grundrisse, Schnitte und Ansichten zur Verfügung gestellt, die die erforderlichen Angaben für eine mängelfreie Ausführung enthalten.
- Der Bewehrungsplan stellt die Maße und Lage der Fundamente bzw. die tragende Bodenplatte inklusive Durchbrüchen und Bewehrung dar. Dort sind auch Angaben zur Betongüte sowie zur Qualität der Bewehrung zu finden.
- Die Grundrisse enthalten Angaben und die Darstellung zur Lage von Wänden, Fenstern und Türen inklusive Bemaßung, eventuelle Konstruktionsraster und die Lage der Treppen.
- In den Schnitten sind Höhen, Fußboden-, Wand- und Dachaufbauten sowie Anschlussdetails dargestellt. Falls erforderlich, werden mehrere Schnitte angefertigt, um alle relevanten Bauteile möglichst genau darzustellen.
- Die Ansichten stellen wesentliche Gebäudekanten, Türen und Fenster und die Trauf-, First- und Geländehöhen dar.
Details für Anschlüsse und andere Bauteile
Lassen sich bestimmte Details nicht im Hauptplansatz im Maßstab 1:50 darstellen, werden Detailzeichnungen in größeren Maßstäbe von 1:20 bis 1:1 dar. Dies betrifft häufig Anschlussdetails sowie statische Details aus der Tragwerksplanung. In den Hauptplänen ist dann ein Hinweis eingefügt, der auf den entsprechenden Detailplan hinweist. Detailzeichnungen werden für Fassaden, Leitungsführung oder Gebäudeecken angefertigt.
Ausführungspläne für die Vorfertigung
Werden in Ihrem Haus Stahlbetonfertigteile, zum Beispiel Treppen oder Decken eingebaut, werden dazu ebenfalls Ausführungspläne erstellt. Zum Teil übernimmt die Planerstellung für diese Bauteile auch das Statikbüro. Fertigteile aus Holz wie Dachbinder fertigt in vielen Fällen das Fertigteilwerk als Werk- und Montageplan an.
Die Bemusterung
Bei der Bemusterung werden Details des Hauses festgelegt, die zum Teil bereits in die Ausführungsplanung mit einfließen. Dabei kann es sich um Bodenaufbauten und Beläge, Fenster und Türen oder die Ausführung von Fassaden und Balkonen handeln. Müssen diese Bauteile bereits im Rohbau berücksichtigt werden, erfolgt die Einarbeitung in die Ausführungsplanung.
Ausführungsplanung durch den Generalunternehmer
Wenn die Ausführung komplett an einen Generalunternehmer vergeben wird, der das schlüsselfertige Haus errichtet, ist dieser in vielen Fällen auch für die Ausführungsplanung zuständig. Baufirmen, die komplette Häuser errichten, verfügen meist über eigene Architekten, die diese Aufgabe zusammen mit dem Entwurfsverfasser sowie verschiedenen Fachplanern übernehmen.
Ausschreibung und Vergabe – ausführende Baufirmen suchen
Mit der Einreichung des Bauantrags sind die verpflichtenden Leistungen des Architekten erst einmal erledigt. Theoretisch kann der nächste Schritt, nämlich… weiterlesen