Was kostet der Architekt?

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Wenn es ums Bauen geht, steht die Frage nach den Kosten ganz oben auf der Liste der meisten Bauherrn. Dies betrifft auch die Leistungen des Architekten, die als Baunebenkosten nach DIN 276 beim Architektenhaus etwa 12 bis 15 % der Gesamtkosten ausmachen. Wie hoch die Kosten tatsächlich auffallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die tatsächlichen Kosten eines Architekten hängen von verschiedenen Faktoren ab © Edler von Rabenstein, stock.adobe.com
Die tatsächlichen Kosten eines Architekten hängen von verschiedenen Faktoren ab © Edler von Rabenstein, stock.adobe.com
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Diese Kosten beeinflussen das Architektenhonorar

Die Leistungen des Architekten sind nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in 9 sogenannte Leistungsphasen aufgeteilt. Bis 31.12.2020 gab die HOAI die Honorare verpflichtend vor. Seit 01.01.2021 ist das Honorar für Architekten- und Ingenieurleistungen frei vereinbar. Dennoch gilt die Verordnung als Richtlinie und Basis für die Berechnung der jeweiligen Honorare. Häufig einigen sich auch Bauherr und Architekt auf eine Bemessung des Honorars nach der Verordnung. Maßgebliche Faktoren für die Honorarhöhe sind:

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Die Honorarzone

Die Honorarzonen nach HOAI teilen Bauwerke in verschiedene Schwierigkeitsgrade ein: je komplexer und umfassender die Planungsanforderungen, desto höher die Honorarzone. Einfache Behelfsbauten und Schuppen fallen in die Honorarzone 1, Garagen oder Bootshäuser in die Zone 2. Wohngebäude werden in der Regel der Honorarzone 3 zugeordnet.

Die Honorarzonen der HOAI im Überblick
Die Honorarzonen der HOAI im Überblick

Anrechenbare Baukosten

Die anrechenbaren Baukosten sind die Nettobaukosten, also die Kosten für die Baukonstruktion sowie die technischen Anlagen ohne Umsatzsteuer. Das Architektenhonorar beträgt nach HOAI einen Prozentsatz der errechneten Baukosten nach DIN 276.

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Vereinbarte Leistungsphasen

Die Architektenleistungen sind in 9 Leistungsphasen nach HOAI gegliedert. Für den Bau eines Wohnhauses wird der Architekt in der Regel mindestens mit folgenden Aufgaben beauftragt:

  • Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1)
  • Vorplanung (Leistungsphase 2)
  • Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
  • Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4)
  • Ausführungsplanung (Leistungsphase 5)

Weitere sinnvolle Leistungsphasen, die der Architekt im Zuge der Planung und Bauausführung übernehmen sollte, sind die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7) sowie die Objektüberwachung, bzw. Bauleitung (Leistungsphase 8).

Wichtige Bausteine des Architektenhonorars
Wichtige Bausteine des Architektenhonorars

Vereinbarte Grund- und besondere Leistungen

In jeder Leistungsphase ist ein Paket an Leistungen aufgeführt, man unterscheidet Grundleistungen, besondere Leistungen und zusätzliche Leistungen. Auch hier kommt es wieder auf den Schwierigkeitsgrad und die Komplexität der Planung an, wie hoch der Planer das Honorar je Leistungsphase ansetzt.

Grundleistungen des Architekten
Grundleistungen des Architekten

Zeitaufwand und Spesen/ Nebenkosten

Schließlich kann der Architekt auch einige oder alle Leistungen nach Zeitaufwand und weiterhin seine Nebenkosten wie Fahrt-, Kopier- oder Portokosten anrechnen. Wie hoch das Stundenhonorar ausfällt, berechnet jedes Büro individuell. Die Länder, bzw. deren Behörden sowie die Architektenkammern sprechen verschiedene Empfehlungen aus, die jeweils leicht voneinander abweichen. So empfiehlt die Architektenkammer Berlin im Jahr 2020 folgende Preisspannen als angemessene Stundensätze:

  • Auftragnehmer:                           132 bis 198 €
  • Projektleiter:                                 100 bis 150 €
  • Architekt:                                       76 bis 114 €
  • Technischer Mitarbeiter:                60 bis 90 €
  • Bauzeichner:                                 48 bis 72 €

Regionale und fachliche Unterschiede wirken sich ebenso auf das individuelle Stundenhonorar aus wie der Schwierigkeitsgrad der Planungsaufgabe, Berufserfahrung und Ruf des Büros.

Nebenkosten darf der Architekt gesondert abrechnen!
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Kosten für den Architekten und Einsparmöglichkeiten

Die Möglichkeit, das Architektenhonorar frei zu verhandeln, liefert Planer wie auch Bauherr verschiedene Möglichkeiten der Vertragsverhandlung. Dennoch bleibt es ein unumstößlicher Fakt: Ein Architekt kostet Geld, und zwar für ein Einfamilienhaus mit anrechenbaren Baukosten von 300.000 EUR zwischen 30.000 und 45.000 EUR. Einsparmöglichkeiten gibt es dadurch, dass Sie den Architekten nur mit bestimmten Leistungen beauftragen, ratsam ist dieses Vorgehen allerdings nur in seltenen Fällen. Denn die Erfahrung und die Fachkenntnisse des Architekten sind sein Geld mehr als Wert und ersparen Ihnen Zeit, Nerven und im schlimmsten Fall Mehrkosten durch Planungs-, Vergabe- oder Baufehler.

Schwierigkeitsgrad und Komplexität der Planung beeinflussen, wie hoch der Planer das Honorar je Leistungsphase ansetzt © ArLawKa, stock.adobe.com
Schwierigkeitsgrad und Komplexität der Planung beeinflussen, wie hoch der Planer das Honorar je Leistungsphase ansetzt © ArLawKa, stock.adobe.com
Im Rahmen der Entwurfsplanung entsteht die endgültige Planung für Ihr neues Eigenheim © Farknot Architect, stock.adobe.com
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