Der Architekt und seine Aufgaben – mit dabei von Anfang an

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Die 9 Leistungsphasen im Überblick

Ob es um die ersten Planungsideen oder die Endabnahme des fertigen Hauses geht. Der Architekt ist über alle Bauphasen kompetenter Berater des Bauherrn und des Bauprojekts. Er kümmert sich um die zeichnerische Darstellung sowie die Erstellung der erforderlichen Nachweise, reicht den Bauantrag ein und steuert die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen. Ebenso begleitet er das Bauvorhaben während der Bauphase. Einige der Architektenleistungen sind obligatorisch, andere können optional beauftragt werden. Basis der Architektenaufgaben bilden 9 Leistungsphasen, wie sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschrieben sind.

Architekten stehen Ihnen beim Hausbau von Anfang an zur Seite und übernehmen zahlreiche Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsaufgaben © NDABCREATIVITY, stock.adobe.com
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Leistungsphasen 1 bis 5 – Planung und Beratung

Die Leistungsphasen 1 bis 5 beinhalten vorwiegend Planungs- und Beratungsleistungen durch den Architekten. Sie gliedern sich wie folgt auf:

  • LPH 1:   Grundlagenermittlung
  • LPH 2:   Vorplanung
  • LPH 3:   Entwurfsplanung
  • LPH 4:   Genehmigungsplanung
  • LPH 5:   Ausführungsplanung

In diesen fünf Phasen nimmt die Planung allmählich Gestalt an, bis am Ende der fertige genehmigungsreife Entwurf für die Bauantragsstellung und im Anschluss daran die Ausführungsplanung für die Baufirma fertiggestellt sind. Jede der Phasen untergliedert sich in Grundleistungen und besondere Leistungen. Erstere sind die minimale Arbeitsgrundlage, die benötigt ist, damit eine Leistungsphase abgeschlossen werden kann. Besondere Leistungen sind Zusatzleistungen, die sich aus den Anforderungen des individuellen Bauvorhabens oder aufgrund von Bauherrenwünschen ergeben.

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Leistungsphase 1 – Die Grundlagenermittlung

Wenn Sie mit dem Architekten als Baupartner Ihr Eigenheim bauen wollen, ist der erste Schritt ein Vorgespräch. Sie legen dem Architekten Ihre Vorstellungen hinsichtlich Größe, Gestaltung und Ausstattungsstandard dar sowie Ihr Budget. Auf der Basis Ihrer Angaben, zum Beispiel zur Anzahl der Zimmer, Raumgrößen, Geschossigkeit und Dachform entwickelt der Architekt ein grobes Raumprogramm und erstellt eine erste Kostenschätzung. Diese Auftragsklärung bildet die Basis für das Honorarangebot des Planers zur Grundlagenermittlung.

Leistungsphasen 1 und 2: Grundlagenermittlung und Vorplanung
Leistungsphasen 1 und 2: Grundlagenermittlung und Vorplanung

In diesem Erstgespräch legen Sie auch den Auftragsumfang fest, das heißt, für welche Leistungsphasen Sie den Architekten beauftragen möchten. Im Einfamilienhausbau werden die Leistungsphasen 1 bis 5 teilweise zusammengefasst bzw. gehen die Phasen ineinander über und Sie erhalten ein Gesamtangebot. Die Leistungen sowie das Honorar und weitere Vereinbarungen werden in einem Architektenvertrag niedergelegt.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Klärung der Aufgabenstellung
Ortsbesichtigung
Beratung zum Bedarf
Festlegung von Entscheidungshilfen
Dokumentation

Mitwirkung bei der Grundstücksauswahl und Beschaffung
Aufstellung Raumprogramm
Beschaffung von Unterlagen
Bestandsaufnahme
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Projektplanung
Mitwirkung bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen (z. B. Bodengutachten)

Tipp: Der Anteil der Grundlagenermittlung am gesamten Architektenhonorar (für alle 9 Leistungsphasen) beträgt 2 %.

Leistungsphase 2 – Die Vorplanung

Sind alle Grundsatzfragen und die Finanzierung geklärt, erstellt der Architekt einen ersten konkreteren, maßstabsgerechten Entwurf und einen ersten Kostenvoranschlag als Schätzung. An dieser Stelle geht es noch nicht um Details, sondern um die Klärung grundsätzlicher Themen wie Gestaltung und Funktion, Baustoffe und Bauphysik sowie die Art der Energieversorgung. Der erste Entwurf ist gleichzeitig die Basis für Sie, Ihre Wünsche zu überprüfen und zu konkretisieren. An dieser Stelle ist noch nicht klar, wie groß die Fenster sind oder wo genau die Zimmertrennwände angeordnet sind. Dies entwickelt sich im späteren Planungsverlauf.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Analyse und Abstimmung der Leistungen mit den am Baubeteiligten
Abstimmung der Zielvorstellungen des Bauherrn
Erstellen einer Vorentwurfsplanung
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse an Fachplaner
Klärung der Genehmigungsfähigkeit
Kostenschätzung nach DIN 276
Alternative Lösungsansätze
Ergänzung der Unterlagen aufgrund besonderer Anforderungen
Aufstellung eines Finanzierungsplans
Durchführen einer Bauvoranfrage
Anfertigung von Modellen oder Perspektivdarstellungen  

Tipp: Das Honorar für die Vorplanung wird mit 7 % des Gesamthonorars (bezogen auf alle 9 Leistungsphasen) angesetzt.

Im Rahmen der Entwurfsplanung entsteht die endgültige Planung für Ihr neues Eigenheim © Farknot Architect, stock.adobe.com
Im Rahmen der Entwurfsplanung entsteht die endgültige Planung für Ihr neues Eigenheim © Farknot Architect, stock.adobe.com

Leistungsphase 3 – Die Entwurfsplanung

Jetzt wird es konkret. Der Architekt erstellt nach Freigabe der Kostenschätzung und der Ergebnisse aus der Vorplanung einen möglichen Endentwurf. Dieser besteht aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten, die Lage von Fenstern und Türen, genauen Raumgrößen und der Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück. In den Entwurf fließen alle vorab überlegten und geklärten Aspekte und Bauherrenwünsche mit ein.

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Die perfekte Lage auf dem Grundstück hängt von verschiedenen Aspekten ab © ronstik, stock.adobe.com [vid] Zu den ersten Entscheidungen, die… weiterlesen

GrundleistungenBesondere Leistungen
Erarbeiten und Anfertigen der Entwurfsplanung im Maßstab 1:100
Bereitstellen der Arbeitsergebnisse für weitere fachlich Beteiligte
Baubeschreibung
Klärung der Genehmigungsfähigkeit
Kostenberechnung nach DIN 276 und Abgleich mit der Kostenschätzung
Dokumentation
Prüfung von Varianten inklusive Kostenvergleich
Vertiefte Kostenberechnung  




Tipp: Die Leistungsphase 3 nimmt 15 % der Gesamtkosten für die Architektenleistung ein.

Leistungsphasen 3 und 4: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung
Leistungsphasen 3 und 4: Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Im Zuge der Genehmigungsplanung bereitet der Architekt die Planzeichnungen so vor, dass sie für den Bauantrag verwendet werden können. Neben der genehmigungsfähigen Planung gehört zu dieser Phase die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen, Berechnungen und Nachweise. Ist der Bauantrag komplett fertigstellt, übernimmt der Architekt die Einreichung und bestätigt die Richtigkeit aller Informationen mit seiner Unterschrift.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Erstellen und Zusammenstellen aller Unterlagen für den Bauantrag
Einreichen der Bauvorlagen
Ergänzung und Anpassung der Pläne, Berechnungen und Beschreibungen
Mitwirkung bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
Besondere Nachweise im Einzelfall
Unterstützung des Bauherren bei Klage- oder Widerspruchsverfahren

Tipp: Für die Genehmigungsplanung können Sie 3 % der Gesamtkosten für alle 9 Leistungsphasen ansetzen.

In der Phase der Ausführungsplanung entstehen die detaillierten Planungen als Anweisung für die ausführenden Firmen sowie Detailpläne © Ideenkoch, stock.adobe.com
In der Phase der Ausführungsplanung entstehen die detaillierten Planungen als Anweisung für die ausführenden Firmen sowie Detailpläne © Ideenkoch, stock.adobe.com

Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung

In dieser Planungsphase erfolgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung in Abstimmung mit den Fachplanern. Der Architekt oder auch ein Fachplaner zeichnen erforderliche Details für die Bauausführung, erstellt Elektro- und Sanitärpläne sowie weitere erforderliche Fachpläne. Auf Basis der Ausführungsplanung erfolgt die Mengenermittlung, die wiederum die Grundlage der Leistungsverzeichnisse für die späteren Angebote der Baufirmen und Handwerker bildet.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Erarbeiten der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im erforderlichen Umfang im Maßstab 1: 50
Überprüfung von Montageplänen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung (z. B. beim Fertighaus)
Detaillierte Objektbeschreibung
Prüfung von Plänen Dritter (Fachplanern) auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung



Tipp: 25 % des gesamten Architektenhonorars entfallen auf die Ausführungsplanung.

Leistungsphasen 5 und 6: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphasen 5 und 6: Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe

Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe

Auf Basis der Ausführungsplanung sowie der daraus erstellten Mengenermittlung erstellt der Architekt die Vergabeunterlagen. Diese bestehen aus detaillierten Leistungsbeschreibungen, die an verschiedene Handwerker und Firmen zur Angebotsabgabe verschickt, bzw. Kostenvoranschläge bei ausgewählten Unternehmen eingeholt werden. Die anfallenden Arbeiten werden in einzelne Pakete aufgeteilt, zum Beispiel „Erdarbeiten“, „Rohbau“, „Sanitärinstallation“ oder „Malerarbeiten“. Der Architekt bereitet jetzt auch entsprechende Verträge mit den Firmen sowie einen Vergabeterminplan vor.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Vergabeterminplan aufstellen
Erstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
Abstimmung und Koordination mit Beteiligten
Kostenermittlung und Kostenkontrolle
Zusammenstellung der Vergabeunterlagen

Aufstellen alternativer Leistungsbeschreibungen
Aufstellen von Kostenvergleichen




Tipp: Für die Vorbereitung der Vergabe erhält der Architekt 10 % des Gesamthonorars für alle 9 Leistungsphasen.

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Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe

Der Architekt sichtet die Angebote der Firmen, die zur Abgabe eines Angebots angefragt worden sind. Anhand des Angebotsvergleichs entscheidet der Architekt in Abstimmung mit dem Bauherrn und den Fachplanern, welches Angebot den Zuschlag erhält. Anschließend werden konkrete Vertragsunterlagen erstellt und die abschließenden Verhandlungen mit den gewählten Unternehmen geführt.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Koordinierung der Vergabe
Einholen von Angeboten
Prüfung und Wertung der Angebote
Erstellung eines Preisspiegels
Führen von Bietergesprächen
Erstellen der Vergabevorschläge
Dokumentation der Vergabe
Zusammenstellung der Vertragsunterlagen
Mitwirkung bei der Auftragserteilung
Prüfung und Wertung von Nebenangeboten
Prüfung von Nachtragsangeboten  






Tipp: Für die Mitwirkung bei der Vergabe erhält der Architekt 4 % des Gesamthonorars, das für alle 9 Phasen anfällt.

Im Zuge der Bauüberwachung sorgt der Architekt dafür, dass die Ausführung auf der Baustelle richtig, gemäß der Planung und mängelfrei durchgeführt wird © auremar, stock.adobe.com
Im Zuge der Bauüberwachung sorgt der Architekt dafür, dass die Ausführung auf der Baustelle richtig, gemäß der Planung und mängelfrei durchgeführt wird © auremar, stock.adobe.com

Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation

Diese Leistungsphase umfasst alle Aufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung während der Bauausführung. Der Architekt erstellt einen Bauzeitenplan, koordiniert die einzelnen Gewerke und den Ablauf auf der Baustelle. Auch der Fertigstellungstermin wird festgelegt. Der Architekt besucht regelmäßig die Baustelle, kontrolliert die Ausführung und auch, ob diese mit der Baugenehmigung übereinstimmt. Er übernimmt die Rechnungsprüfung und verhandelt im Zweifelsfall nach. Ist eine Bauleistung fertiggestellt, nimmt der Architekt diese ab und hält eventuelle Mängel fest.

GrundleistungenBesondere Leistungen
Überwachung und Kontrolle der Bauausführung
Koordination der am Bau beteiligten Firmen
Aufstellung und Fortschreibung des Terminplans
Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
Rechnungsprüfung
Kostenkontrolle
Abnahmen
Übergabe des fertigen Hauses
Überwachung von Mängelansprüchen, Mängelbeseitigung und Verjährungsfristen
Aufstellung und Überwachung des Zahlungsplans
Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter über die Grundleistungen hinaus







Tipp: Mit 32 % des Gesamthonorars nimmt die Bauüberwachung den größten Anteil der Architektenkosten ein.

Leistungsphase 9 – Objektbetreuung

Diese Leistungsphase spielt im privaten Hausbau kaum eine Rolle. Sie umfasst die Objektbegehung nach der Fertigstellung sowie die weitere Betreuung des Objekts während der Bewirtschaftung.

Leistungsphasen 7, 8 und 9: Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung
Leistungsphasen 7, 8 und 9: Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung

Aufgaben des Architekten beim privaten Hausbau – Beauftragung nach Anforderung

Im privaten Hausbau sind nicht immer alle Leistungen aus den verschiedenen Phasen erforderlich. Bei der Beauftragung wird deshalb genau festgelegt, welche Aufgaben der Architekt übernimmt, worum Sie sich als Bauherr selbst kümmern oder was an einen anderen Dienstleister – etwa einen unabhängigen Bauleiter oder Baubetreuer – übergeben wird. Obligatorisch sind die Leistungsphasen bis zur Genehmigungsplanung. Denn nur ein bauvorlageberechtigter Architekt ist befugt, den Bauantrag zu stellen.

Der Architekt plant Ihr persönliches Traumhaus als Unikat – Das hat Vorzüge, bringt aber ebenso einige Nachteile mit sich © FrankBoston, stock.adobe.com
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