Die 9 Leistungsphasen im Überblick
Ob es um die ersten Planungsideen oder die Endabnahme des fertigen Hauses geht. Der Architekt ist über alle Bauphasen kompetenter Berater des Bauherrn und des Bauprojekts. Er kümmert sich um die zeichnerische Darstellung sowie die Erstellung der erforderlichen Nachweise, reicht den Bauantrag ein und steuert die Ausschreibung und Vergabe der Leistungen. Ebenso begleitet er das Bauvorhaben während der Bauphase. Einige der Architektenleistungen sind obligatorisch, andere können optional beauftragt werden. Basis der Architektenaufgaben bilden 9 Leistungsphasen, wie sie in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beschrieben sind.
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Leistungsphasen 1 bis 5 – Planung und Beratung
Die Leistungsphasen 1 bis 5 beinhalten vorwiegend Planungs- und Beratungsleistungen durch den Architekten. Sie gliedern sich wie folgt auf:
- LPH 1: Grundlagenermittlung
- LPH 2: Vorplanung
- LPH 3: Entwurfsplanung
- LPH 4: Genehmigungsplanung
- LPH 5: Ausführungsplanung
In diesen fünf Phasen nimmt die Planung allmählich Gestalt an, bis am Ende der fertige genehmigungsreife Entwurf für die Bauantragsstellung und im Anschluss daran die Ausführungsplanung für die Baufirma fertiggestellt sind. Jede der Phasen untergliedert sich in Grundleistungen und besondere Leistungen. Erstere sind die minimale Arbeitsgrundlage, die benötigt ist, damit eine Leistungsphase abgeschlossen werden kann. Besondere Leistungen sind Zusatzleistungen, die sich aus den Anforderungen des individuellen Bauvorhabens oder aufgrund von Bauherrenwünschen ergeben.
Leistungsphase 1 – Die Grundlagenermittlung
Wenn Sie mit dem Architekten als Baupartner Ihr Eigenheim bauen wollen, ist der erste Schritt ein Vorgespräch. Sie legen dem Architekten Ihre Vorstellungen hinsichtlich Größe, Gestaltung und Ausstattungsstandard dar sowie Ihr Budget. Auf der Basis Ihrer Angaben, zum Beispiel zur Anzahl der Zimmer, Raumgrößen, Geschossigkeit und Dachform entwickelt der Architekt ein grobes Raumprogramm und erstellt eine erste Kostenschätzung. Diese Auftragsklärung bildet die Basis für das Honorarangebot des Planers zur Grundlagenermittlung.
In diesem Erstgespräch legen Sie auch den Auftragsumfang fest, das heißt, für welche Leistungsphasen Sie den Architekten beauftragen möchten. Im Einfamilienhausbau werden die Leistungsphasen 1 bis 5 teilweise zusammengefasst bzw. gehen die Phasen ineinander über und Sie erhalten ein Gesamtangebot. Die Leistungen sowie das Honorar und weitere Vereinbarungen werden in einem Architektenvertrag niedergelegt.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Klärung der Aufgabenstellung Ortsbesichtigung Beratung zum Bedarf Festlegung von Entscheidungshilfen Dokumentation | Mitwirkung bei der Grundstücksauswahl und Beschaffung Aufstellung Raumprogramm Beschaffung von Unterlagen Bestandsaufnahme Wirtschaftlichkeitsuntersuchung Projektplanung Mitwirkung bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen (z. B. Bodengutachten) |
Tipp: Der Anteil der Grundlagenermittlung am gesamten Architektenhonorar (für alle 9 Leistungsphasen) beträgt 2 %.
Leistungsphase 2 – Die Vorplanung
Sind alle Grundsatzfragen und die Finanzierung geklärt, erstellt der Architekt einen ersten konkreteren, maßstabsgerechten Entwurf und einen ersten Kostenvoranschlag als Schätzung. An dieser Stelle geht es noch nicht um Details, sondern um die Klärung grundsätzlicher Themen wie Gestaltung und Funktion, Baustoffe und Bauphysik sowie die Art der Energieversorgung. Der erste Entwurf ist gleichzeitig die Basis für Sie, Ihre Wünsche zu überprüfen und zu konkretisieren. An dieser Stelle ist noch nicht klar, wie groß die Fenster sind oder wo genau die Zimmertrennwände angeordnet sind. Dies entwickelt sich im späteren Planungsverlauf.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Analyse und Abstimmung der Leistungen mit den am Baubeteiligten Abstimmung der Zielvorstellungen des Bauherrn Erstellen einer Vorentwurfsplanung Bereitstellen der Arbeitsergebnisse an Fachplaner Klärung der Genehmigungsfähigkeit Kostenschätzung nach DIN 276 | Alternative Lösungsansätze Ergänzung der Unterlagen aufgrund besonderer Anforderungen Aufstellung eines Finanzierungsplans Durchführen einer Bauvoranfrage Anfertigung von Modellen oder Perspektivdarstellungen |
Tipp: Das Honorar für die Vorplanung wird mit 7 % des Gesamthonorars (bezogen auf alle 9 Leistungsphasen) angesetzt.
Leistungsphase 3 – Die Entwurfsplanung
Jetzt wird es konkret. Der Architekt erstellt nach Freigabe der Kostenschätzung und der Ergebnisse aus der Vorplanung einen möglichen Endentwurf. Dieser besteht aus Grundrissen, Ansichten und Schnitten, die Lage von Fenstern und Türen, genauen Raumgrößen und der Positionierung des Gebäudes auf dem Grundstück. In den Entwurf fließen alle vorab überlegten und geklärten Aspekte und Bauherrenwünsche mit ein.
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Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Erarbeiten und Anfertigen der Entwurfsplanung im Maßstab 1:100 Bereitstellen der Arbeitsergebnisse für weitere fachlich Beteiligte Baubeschreibung Klärung der Genehmigungsfähigkeit Kostenberechnung nach DIN 276 und Abgleich mit der Kostenschätzung Dokumentation | Prüfung von Varianten inklusive Kostenvergleich Vertiefte Kostenberechnung |
Tipp: Die Leistungsphase 3 nimmt 15 % der Gesamtkosten für die Architektenleistung ein.
Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung
Im Zuge der Genehmigungsplanung bereitet der Architekt die Planzeichnungen so vor, dass sie für den Bauantrag verwendet werden können. Neben der genehmigungsfähigen Planung gehört zu dieser Phase die Zusammenstellung aller Antragsunterlagen, Berechnungen und Nachweise. Ist der Bauantrag komplett fertigstellt, übernimmt der Architekt die Einreichung und bestätigt die Richtigkeit aller Informationen mit seiner Unterschrift.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Erstellen und Zusammenstellen aller Unterlagen für den Bauantrag Einreichen der Bauvorlagen Ergänzung und Anpassung der Pläne, Berechnungen und Beschreibungen | Mitwirkung bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung Besondere Nachweise im Einzelfall Unterstützung des Bauherren bei Klage- oder Widerspruchsverfahren |
Tipp: Für die Genehmigungsplanung können Sie 3 % der Gesamtkosten für alle 9 Leistungsphasen ansetzen.
Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung
In dieser Planungsphase erfolgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung in Abstimmung mit den Fachplanern. Der Architekt oder auch ein Fachplaner zeichnen erforderliche Details für die Bauausführung, erstellt Elektro- und Sanitärpläne sowie weitere erforderliche Fachpläne. Auf Basis der Ausführungsplanung erfolgt die Mengenermittlung, die wiederum die Grundlage der Leistungsverzeichnisse für die späteren Angebote der Baufirmen und Handwerker bildet.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Erarbeiten der Ausführungsplanung auf der Grundlage der Genehmigungsplanung Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im erforderlichen Umfang im Maßstab 1: 50 Überprüfung von Montageplänen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung (z. B. beim Fertighaus) | Detaillierte Objektbeschreibung Prüfung von Plänen Dritter (Fachplanern) auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung |
Tipp: 25 % des gesamten Architektenhonorars entfallen auf die Ausführungsplanung.
Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Auf Basis der Ausführungsplanung sowie der daraus erstellten Mengenermittlung erstellt der Architekt die Vergabeunterlagen. Diese bestehen aus detaillierten Leistungsbeschreibungen, die an verschiedene Handwerker und Firmen zur Angebotsabgabe verschickt, bzw. Kostenvoranschläge bei ausgewählten Unternehmen eingeholt werden. Die anfallenden Arbeiten werden in einzelne Pakete aufgeteilt, zum Beispiel „Erdarbeiten“, „Rohbau“, „Sanitärinstallation“ oder „Malerarbeiten“. Der Architekt bereitet jetzt auch entsprechende Verträge mit den Firmen sowie einen Vergabeterminplan vor.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Vergabeterminplan aufstellen Erstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen Abstimmung und Koordination mit Beteiligten Kostenermittlung und Kostenkontrolle Zusammenstellung der Vergabeunterlagen | Aufstellen alternativer Leistungsbeschreibungen Aufstellen von Kostenvergleichen |
Tipp: Für die Vorbereitung der Vergabe erhält der Architekt 10 % des Gesamthonorars für alle 9 Leistungsphasen.
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Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Der Architekt sichtet die Angebote der Firmen, die zur Abgabe eines Angebots angefragt worden sind. Anhand des Angebotsvergleichs entscheidet der Architekt in Abstimmung mit dem Bauherrn und den Fachplanern, welches Angebot den Zuschlag erhält. Anschließend werden konkrete Vertragsunterlagen erstellt und die abschließenden Verhandlungen mit den gewählten Unternehmen geführt.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Koordinierung der Vergabe Einholen von Angeboten Prüfung und Wertung der Angebote Erstellung eines Preisspiegels Führen von Bietergesprächen Erstellen der Vergabevorschläge Dokumentation der Vergabe Zusammenstellung der Vertragsunterlagen Mitwirkung bei der Auftragserteilung | Prüfung und Wertung von Nebenangeboten Prüfung von Nachtragsangeboten |
Tipp: Für die Mitwirkung bei der Vergabe erhält der Architekt 4 % des Gesamthonorars, das für alle 9 Phasen anfällt.
Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
Diese Leistungsphase umfasst alle Aufgaben der Bauleitung und Bauüberwachung während der Bauausführung. Der Architekt erstellt einen Bauzeitenplan, koordiniert die einzelnen Gewerke und den Ablauf auf der Baustelle. Auch der Fertigstellungstermin wird festgelegt. Der Architekt besucht regelmäßig die Baustelle, kontrolliert die Ausführung und auch, ob diese mit der Baugenehmigung übereinstimmt. Er übernimmt die Rechnungsprüfung und verhandelt im Zweifelsfall nach. Ist eine Bauleistung fertiggestellt, nimmt der Architekt diese ab und hält eventuelle Mängel fest.
Grundleistungen | Besondere Leistungen |
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Überwachung und Kontrolle der Bauausführung Koordination der am Bau beteiligten Firmen Aufstellung und Fortschreibung des Terminplans Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) Rechnungsprüfung Kostenkontrolle Abnahmen Übergabe des fertigen Hauses Überwachung von Mängelansprüchen, Mängelbeseitigung und Verjährungsfristen | Aufstellung und Überwachung des Zahlungsplans Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter über die Grundleistungen hinaus |
Tipp: Mit 32 % des Gesamthonorars nimmt die Bauüberwachung den größten Anteil der Architektenkosten ein.
Leistungsphase 9 – Objektbetreuung
Diese Leistungsphase spielt im privaten Hausbau kaum eine Rolle. Sie umfasst die Objektbegehung nach der Fertigstellung sowie die weitere Betreuung des Objekts während der Bewirtschaftung.
Aufgaben des Architekten beim privaten Hausbau – Beauftragung nach Anforderung
Im privaten Hausbau sind nicht immer alle Leistungen aus den verschiedenen Phasen erforderlich. Bei der Beauftragung wird deshalb genau festgelegt, welche Aufgaben der Architekt übernimmt, worum Sie sich als Bauherr selbst kümmern oder was an einen anderen Dienstleister – etwa einen unabhängigen Bauleiter oder Baubetreuer – übergeben wird. Obligatorisch sind die Leistungsphasen bis zur Genehmigungsplanung. Denn nur ein bauvorlageberechtigter Architekt ist befugt, den Bauantrag zu stellen.
Der Architekt als Baupartner – Vorzüge und Nachteile
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