Mit der Einreichung des Bauantrags sind die verpflichtenden Leistungen des Architekten erst einmal erledigt. Theoretisch kann der nächste Schritt, nämlich die Entscheidung für die ausführenden Firmen, auch vom Bauherrn allein erledigt werden. Allerdings ist hierfür einiges an Fachwissen und Erfahrung nötig, um Fehler und daraus resultierende Nachverhandlungen mit Mehrkosten zu vermeiden. Deshalb übernimmt häufig der Architekt die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen.

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Was ist eine Ausschreibung?
Unter einer Ausschreibung versteht man die Bekanntmachung eines Bauprojekts mit der Aufforderung an Unternehmen, dafür ein Angebot abzugeben. Bei großen und öffentlichen Bauvorhaben gibt es enge rechtliche Vorschriften, wie diese Ausschreibung abzulaufen hat. Im privaten Hausbau sieht die Ausschreibung so aus, dass verschiedene Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ähnlich wie ein Kostenvoranschlag. Basis der Angebotsabgabe sind Leistungsverzeichnisse. Sie enthalten alle Leistungen, die für die Errichtung des Gebäudes, bzw. für ein Gewerk erforderlich sind.

An dieser Stelle liegt auch die größte Fehlerquelle. Fehlen Leistungen im Angebot, geben Unternehmen dafür auch kein Preisgebot ab und die Endsumme ist verfälscht, bzw. zu gering. Stellt sich während der Ausführung heraus, dass eine Leistung fehlt, muss nachverhandelt werden. Als Bauherr sind Sie dann in einer schlechten Position, da das Bauvorhaben nur weitergehen kann, wenn Sie die fehlenden Arbeiten beauftragen – und zwar zu den (Preis)-Bedingungen des Auftragnehmers.
Leistungsphase 6 nach HOAI – Die Vorbereitung der Vergabe
Eine der wichtigsten Aufgaben des Architekten in dieser Phase ist die Zusammenstellung der Vergabeunterlagen. Er erstellt detaillierte Leistungsbeschreibungen, in denen die auszuführenden Arbeiten als Einzelpositionen genau beschrieben sind. Meist werden verschiedene Leistungspakete zusammengestellt, zum Beispiel Erdarbeiten, Rohbau, Dachkonstruktion oder Elektroinstallation. Wichtige Angaben für jede Position sind:
- Die Beschreibung der auszuführenden Leistung
- Umfang und Menge
- Äußere Umstände und relevante Informationen zur Ausführung
Dem Leistungsverzeichnis sind die Ausführungspläne und bei Bedarf Detailzeichnungen beigefügt, um den Firmen die Angebotsabgabe zu erleichtern.

Übrigens sind die Bieter nicht dazu verpflichtet, auf Fehler im Leistungsverzeichnis hinzuweisen. Erhält ein Bieter den Zuschlag, darf er eine Mehrvergütung für die fehlenden Leistungen einfordern. Umso wichtiger ist also die korrekte und lückenlose Aufstellung aller für die Bauausführung nötigen Leistungspositionen. Neben der Anfertigung der Angebotsunterlagen gibt es im Zusammenhang mit der Vergabe der Leistungen noch weitere Aufgaben für den Planer. Dazu gehören die Ermittlung und Zusammenstellung von Mengen und die Kostenkontrolle anhand vorbepreister Leistungsverzeichnisse mit der erstellten Kostenberechnung.

Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
Die Leistungsverzeichnisse werden an ausgewählte Firmen versendet, mit der Bitte innerhalb einer bestimmten Frist ein Angebot abzugeben. Der große Vorteil dieses Verfahrens: Da alle Bieter die gleichen Unterlagen erhalten, wird ein direkter Preisvergleich möglich. Die zurückgesandten und bepreisten Angebote werden vom Architekten gesichtet, geprüft und ausgewertet. Dazu erstellt der Planer einen Preisspiegel, aus dem sich ersehen lässt, welche Angebote günstig und welche teuer sind. Meist empfiehlt sich die Auswahl von Bietern, die preislich im üblichen Mittelfeld liegen und möglichst nah an der Kostenberechnung liegen.
Für die Firma, die den Zuschlag erhält, stellt der Planer die Vertragsunterlagen zusammen und koordiniert die Vertragsunterzeichnung sowie den weiteren Ablauf der Bauausführung.

Ausschreibung und Vergabe ohne Architekten?
Um Baufirmen für den Bau Ihres Hauses zu finden, benötigen Sie nicht zwangsläufig einen Architekten. Sie können auch selbst Leistungsverzeichnisse erstellen und bei Firmen Ihrer Wahl um eine Angebotsabgabe bitten. Das Schwierige daran ist tatsächlich, ein vollständiges Leistungsverzeichnis mit den richtigen Positionen und den korrekten Mengen zu erstellen.
Der Hauptgrund, warum sich Bauherrn zur privaten Vergabe entscheiden, ist die Einsparung von Kosten, für die beiden Leistungsphasen Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe kann der Architekt nach HOAI immerhin 14 % des Gesamthonorars für alle 9 Leistungsphasen der HOAI abrechnen. Das kann gerne schon eine Ersparnis von 5.000 EUR oder mehr ausmachen. Welche Kosten tatsächlich auf den Bauherrn zukommen und wie viel Sie sparen könnten, klärt allerdings nur die Nachfrage beim eigenen Architekten und dessen Preisvorstellungen.

Immer bedenken sollten Sie: Fehler im Leistungsverzeichnis oder bei der Vergabe können teuer werden – Weiterhin benötigt das Verfahren viel Zeit, wodurch sich wiederum der Baubeginn nach hinten schiebt. Dauert das Vergabeverfahren durch den Architekten inklusive Abgabe und Prüfung der Angebote etwa 6 bis 8 Wochen, wird sich dieser Zeitraum deutlich verlängern, wenn Sie selbst diese Aufgabe nebenbei übernehmen.

Die Ausführungsplanung – Detail- und Werkpläne für Ihr Bauprojekt
Die Genehmigungsplanung dient als Bauvorlage für den Bauantrag und stellt die grundsätzliche Kubatur und Gestaltung des Hauses dar. Für die… weiterlesen