Hausbau mit Architekt: So läuft die Hausplanung ab

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Der Architekt als Baupartner: So läuft die Hausplanung ab

Haben Sie sich für ein Architektenhaus entschieden, begleitet Sie der Architekt über die gesamte Planungsphase Ihres neuen Eigenheims. Von den ersten Überlegungen bis hin zur Bauüberwachung steht er Ihnen fachkundig zur Seite und trägt zum Bau Ihres Traumhauses bei. In der Planung übernimmt der Architekt vielfältige Aufgaben.

Vor der Bauausführung eines Gebäudes steht eine umfassende Planung durch den Architekten © Reza, stock.adobe.com
Vor der Bauausführung eines Gebäudes steht eine umfassende Planung durch den Architekten © Reza, stock.adobe.com

Den richtigen Architekten finden

Steht die Idee, ein eigenes Haus mit dem Architekten als Baupartner zu bauen, heißt es, den richtigen Planer zu finden. Der passende Architekt für Ihr Haus passt hinsichtlich seines Baustils sowie auch menschlich zu Ihnen. Außerdem sollten Sie verschiedene Suchkriterien festlegen, nämlich:

  • Nähe zu Ihnen, bzw. zum Bauplatz.
  • Spezialisierung auf Ihre bevorzugte Konstruktionsweise.
  • Entsprechende Erfahrung
  • Vorhandene Referenzen
Anlaufstelle für die Architektensuche
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Das Gute bei der Architektenwahl: Sie werden auf jeden Fall einen Baupartner finden, der bei der Architektenkammer gelistet ist. Denn nur dann ist auch die für die Einreichung des Bauantrags erforderliche Bauvorlageberechtigung vorhanden.

Tipp: Mehr dazu, wie Sie den richtigen Architekten für Ihr Bauprojekt finden, lesen Sie in unserem Artikel „Tipps und Tricks: Den richtigen Architekten finden“.

Im Rahmen der Vorplanung entwickelt der Architekt aus den Bauherrnwünschen erste Entwurfsskizzen © Moon, stock.adobe.com
Im Rahmen der Vorplanung entwickelt der Architekt aus den Bauherrnwünschen erste Entwurfsskizzen © Moon, stock.adobe.com

Vorüberlegungen und erste Entwürfe (Grundlagenermittlung)

Beim ersten Termin mit Ihrem gewählten Architekten geht es darum, Ihre Vorstellungen, Wünsche und Ideen in eine erste Form zu gießen. Der Planer wird Ihre Anforderungen aufnehmen, dazu gehören Stil des Hauses, Größe und Geschossigkeit, Anzahl der Räume und deren Nutzung, Baugrundstück. Zu diesem ersten Gespräch sollten Sie möglichst umfassende Informationen und verschiedene Unterlagen mitbringen, zum Beispiel:

  • Finanzierungsplan und Ihr vorhandenes Budget
    • Lageplan (Bebauungsplan) und Grundbuchauszug
  • Bodengutachten
  • Vorstellungen zum Zeitplan, bzw. Ihren gewünschten Einzugstermin
  • Baustil (Beispiele aus Zeitschriften oder Fotos)
  • Platzbedarf
  • Energieeffizienz/ technische Ausstattung
  • Besondere Anforderungen, zum Beispiel Barrierefreiheit oder flexible Grundrisse
  • Haustechnik und besondere Ausstattungswünsche

Anhand Ihrer Angaben und der Anforderungen aus dem Bebauungsplan, in dessen Bereich das Grundstück liegt, erstellt der Planer einen ersten groben Entwurf. Er enthält Angaben wie die Lage auf dem Grundstück und die Ausrichtung, die mögliche Anordnung und Aufteilung der Räume und die äußere Gestaltung.

Informationen und Unterlagen für das erste Gespräch mit dem Architekten
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Konkreter Entwurf und Kostenschätzung (Vorplanung)

Beim nächsten Termin mit dem Planer Ihrer Wahl wird Ihnen dieser einen konkreten, maßstabsgerechten Entwurf und bereits erste Vorschläge zur Form und Gestaltung des Hauses vorlegen. Gleichzeitig erhalten Sie eine erste Kostenschätzung, die idealerweise innerhalb Ihres Budgets liegt und die Grundlage für Finanzierungsgespräche mit der Bank liefert. An dieser Stelle haben Sie die Gelegenheit, Änderungswünsche anzumelden oder bestimmte Bereiche zu konkretisieren. Der Architekt hat zu diesem Zeitpunkt außerdem bereits geprüft, ob das Bauvorhaben auf Ihrem Grundstück generell genehmigungsfähig ist und welche Anforderungen der Baugrund stellt.

Im Rahmen der Entwurfsplanung werden die Grundrisse des Hauses zunehmend konkreter © Svjatoslav, stock.adobe.com
Im Rahmen der Entwurfsplanung werden die Grundrisse des Hauses zunehmend konkreter © Svjatoslav, stock.adobe.com

Planung konkretisieren (Entwurfsplanung)

Steht Ihre Finanzierung, das heißt, ist die Zusage für den Baukredit erfolgt, gehen Sie gemeinsam mit dem Architekten an die Entwurfsplanung. In dieser Phase wird ein vollständiges und realistisches Planungskonzept erstellt. Grundrisse, Schnitte, Ansichten mit Fassadengestaltung und gegebenenfalls ein 3D-Modell machen den Entwurf für Sie erlebbar. Auch für diesen Planungsabschnitt nennt Ihnen der Architekt eine Kostenschätzung, die sich an dem erstellten Entwurf orientiert und bereits nach den einzelnen Gewerken aufgeschlüsselt ist. Diese Aufteilung erlaubt es Ihnen auch, das Budget anzupassen.

Tipp: Geben Sie die Entwurfsplanung frei, legen Sie sich fest, denn der Architekt beginnt dann mit der Genehmigungsplanung für den Bauantrag. Je weiter die Planung fortgeschritten ist, umso schwieriger wird es, Änderungen vorzunehmen.

Bauantrag und Baugenehmigung (Genehmigungsplanung)

Die freigegebene Entwurfsplanung wird nun vom Architekten zur Genehmigungsplanung für den Bauantrag weitergeführt. Neben den vollständigen und aussagekräftigen Planzeichnungen stellt der Architekt alle weiteren Unterlagen für den Bauantrag zusammen. Dies sind insbesondere:

  • Bauantragsformular
  • Baubeschreibung mit technischen Details
  • Lageplan vom Liegenschaftskataster
  • Wohnflächenberechnung
  • Angaben zur Erschließung
  • Bauphysikalische Nachweise (Schallschutz, Statischer Nachweis, Wärmeschutz)
Unterlagen, die zum Bauantrag gehören
Unterlagen, die zum Bauantrag gehören

Für die Einreichung des Bauantrags ist außerdem die Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Planers erforderlich. Mit der Unterschrift haftet der Architekt dafür, dass die Planung fachlich und sachlich richtig ist sowie den baurechtlichen Vorschriften entspricht.

Mit der Genehmigungsplanung und der Einreichung des Bauantrags sind die obligatorischen Leistungen des Architekten vorerst beendet. Ist die Baugenehmigung erteilt, können Sie als Bauherr entscheiden, ob Sie auch weiterhin die Unterstützung des Planers in Anspruch nehmen oder die weiteren Aufgaben selbst übernehmen, bzw. anderweitig vergeben.

Die Ausführungsplanung ist die konkrete Bauplanung für das ausführende Bauunternehmen und enthält genaue Maße und Angaben zu Baustoffen und zur Verarbeitung © BillionPhotos.com, stock.adobe.com
Die Ausführungsplanung ist die konkrete Bauplanung für das ausführende Bauunternehmen und enthält genaue Maße und Angaben zu Baustoffen und zur Verarbeitung © BillionPhotos.com, stock.adobe.com

Baupläne für den Hausbau (Ausführungsplanung)

Als Vorgabe für die spätere Bauausführung erstellt der Architekt aus den Genehmigungsplänen Ausführungspläne im Maßstab 1:50 sowie falls nötig Detailpläne. Diese enthalten Materialangaben, Verarbeitungshinweise und weitere für die Baufirma relevante Informationen, zum Beispiel die Imprägnierung von Holzbauteilen oder Bewehrungspläne. Ebenfalls werden in diesem Schritt Baustoffmengen berechnet, die anschließend in die Leistungsverzeichnisse eingearbeitet werden.

Unterlagen, die zur Ausführungsplanung (LPH 5) gehören
Unterlagen, die zur Ausführungsplanung (LPH 5) gehören

Je nach Konstruktionstyp und Vergabe kann auch das Bauunternehmen die Ausführungsplanung übernehmen, zum Beispiel, wenn Sie mit einem Generalunternehmer mit eigener Planungsabteilung arbeiten. Zum Teil wird die Ausführungsplanung auch vom Tragwerksplaner übernommen – alles eine Sache der jeweiligen Absprachen.

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Baufirmen beauftragen (Vorbereitung der Vergabe/ Mitwirkung bei der Vergabe)

Die Beauftragung der ausführenden Firmen kann, muss aber nicht, der Architekt übernehmen. Sie können sich auch selbst um diese Aufgaben kümmern. Ratsam ist dies allerdings nur dann, wenn Sie über ausreichend Fachwissen verfügen, denn bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse kann so einiges schiefgehen. Fehlen zum Beispiel Leistungen, müssen diese später nachgeordert werden, meist zu erheblichen Mehrkosten.

Übertragen Sie die Vorbereitung der Vergabe, bzw. die Vergabe der Leistungen selbst dem Architekten, dann übernimmt dieser sowohl die Erstellung der Leistungsverzeichnisse als auch der Verträge. Im Anschluss prüft er die abgegebenen Angebote und erteilt den Auftrag der Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Unterlagen zur Vergabe von Bauleistungen
Unterlagen zur Vergabe von Bauleistungen

Mit der Vergabe der Leistungen und der Unterzeichnung der entsprechenden Werkverträge ist die Planungsphase abgesprochen. Sie können die Baubeginnsanzeige an das Bauamt senden und die startet.

Der Architekt plant Ihr persönliches Traumhaus als Unikat – Das hat Vorzüge, bringt aber ebenso einige Nachteile mit sich © FrankBoston, stock.adobe.com
Der Architekt als Baupartner – Vorzüge und Nachteile

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