Der Architekt als Bauleiter

Teilen:

Für genehmigungspflichtige Bauprojekte ist ein Bauleiter laut Landesbauordnung gesetzlich vorgeschrieben. Er überwacht die Übereinstimmung der Baumaßnahme mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der eingereichten Planung. Übernehmen kann diese Aufgabe ein unabhängiger Experte oder der Architekt, der bereits die Hausplanung übernommen hat. Auf alle Fälle wichtig: Der Bauleiter muss eine Bauvorlageberechtigung vorweisen und bereits im Bauantrag benannt werden.

Der Architekt als Bauleiter überwacht regelmäßig die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten © contrastwerkstatt, stock.adobe.com
Der Architekt als Bauleiter überwacht regelmäßig die ordnungsgemäße Durchführung der Bauarbeiten © contrastwerkstatt, stock.adobe.com
Hausbau-Kataloge:
 

In den brandneuen Hausbau-Katalogen findet garantiert jeder sein Traumhaus!

Kostenlos anfordern

Die Leistungsphase 8 – Objektüberwachung

In der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, ist die Bauleitung der Leistungsphase 8 zugeordnet. Sie enthält folgende Grundleistungen:

  • Überwachung der Bauausführung auf die Übereinstimmung mit den Planzeichnungen
  • Überwachung der Ausführung von Tragwerken
  • Koordination aller am Bau Beteiligter (Fachplaner und Baufirmen)
  • Erstellung des Bauzeitenplans
  • Führen des Bautagebuchs
  • Aufmaß
  • Rechnungsprüfung
  • Überwachung Mängelbeseitigung
  • Kostenkontrolle
Grundleistungen in Leistungsphase 8
Grundleistungen in Leistungsphase 8

Für private Bauvorhaben sind nicht immer alle Leistungen aus der Objektüberwachung sinnvoll und erforderlich. Welche Aufgaben der Bauleiter konkret übernimmt, wird vertraglich festgelegt. Ebenfalls werden im Vorfeld verschiedene Vollmachten erteilt, sodass der Bauleiter anstelle des Bauherrn selbstständig handeln und entscheiden kann.

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Günstige Angebote

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Generell gehören zu einer professionellen Bauüberwachung drei Aufgaben, die regelmäßig und unter Beteiligung des Bauherrn durchgeführt werden. Das sind:

Baubesprechungen

Bauleiter, Bauherr, Fachplaner und Baufirma treffen sich regelmäßig, zum Beispiel einmal monatlich zur Baubesprechung. Die erste Zusammenkunft dieser Art ist die Bauanlaufbesprechung. Der Bauleiter fungiert bei den Besprechungen als Leiter und legt die zu besprechenden Themen fest. Besprochen werden der aktuelle Stand der Bauarbeiten, Baumängel und deren Beseitigung, Aktualisierung der Aufgaben.

Regelmäßige Baubesprechungen erleichtern den Überblick
Regelmäßige Baubesprechungen erleichtern den Überblick

Die Baubegehung

Einmal pro Woche, nach Baufortschritt oder wie im Vertrag vereinbart besucht der Bauleiter die Baustelle und dokumentiert die ausgeführten Leistungen. Im Protokoll werden auch Baumängel festgehalten. Wie weit sein Handlungsspielraum reicht, ist als Vertretungsvollmacht im Vertrag geregelt.

Das Bautagebuch enthält eine Dokumentation der gesamten Bauausführung und wird vom Bauleiter regelmäßig geführt und aktualisiert © srioon, stock.adobe.com
Das Bautagebuch enthält eine Dokumentation der gesamten Bauausführung und wird vom Bauleiter regelmäßig geführt und aktualisiert © srioon, stock.adobe.com

Führen des Bautagebuchs

Eine weitere und wichtige Aufgabe des Bauleiters ist das Führen des Bautagebuchs mit einer lückenlosen Dokumentation des Baufortschritts. Mindestens bei jeder Baubegehung wird das Tagebuch aktualisiert und vom Bauherr sowie den Gewerken gegengezeichnet. Als Bauherr erhalten Sie eine Kopie der Dokumentation.

Auch wenn sich der Begriff „Bautagebuch“ sehr romantisch anhört, hierbei geht es um eine sachliche Dokumentation der Bauüberwachung einer Baumaßnahme © Rawf8, stock.adobe.com
Bautagebuch: Pflicht oder Kür?

Pflicht für Architekten mit Bauleitung – Kür für private Bauherren: Das Bautagebuch dient, anders als der Name vermuten lässt, der… weiterlesen

Das Bautagebuch – wichtig für Dokumentation und Beweissicherheit
Das Bautagebuch – wichtig für Dokumentation und Beweissicherheit

Wofür haftet der Bauleiter?

Der Bauleiter ist dafür verantwortlich, dass das Bauprojekt gemäß der eingereichten Planung, den vereinbarten Leistungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den rechtlichen Vorschriften durchgeführt wird. Ist dies nicht der Fall, haftet er entsprechend. Treten aufgrund von Überwachungsfehlern Baumängel auf, dies sich nach Fertigstellung bei der Abnahme zeigen, muss der Bauleiter dafür geradestehen. Sie können ihm eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen, vom Bauvertrag zurücktreten oder die Vergütung reduzieren und Schadensersatz verlangen.

Ob ein Baumangel aufgrund eines Überwachungsfehlers der Bauleitung verursacht ist oder ob die ausführende Firma in der Haftung ist, ist häufig nicht leicht herauszufinden. Allzu schnell landen diese Fälle vor Gericht, auf jeden Fall sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden. Beachten Sie dabei auch die Gewährleistungsfrist von 5 Jahren nach BGB.

Der Bauleiter trägt die baurechtliche Verantwortung
Der Bauleiter trägt die baurechtliche Verantwortung

Kosten für den Bauleiter

Der Bauleiter kann sein Honorar frei bestimmen, bzw. liegt es an Ihnen als Bauherrn einen fairen und angemessenen Preis für die Bauüberwachung zu verhandeln. Je nach erbrachter Leistung, Schwierigkeitsgrad, Bausumme und Honorarsatz des Auftragnehmers liegt das Gesamthonorar für die Bauleitung zwischen 3 und 4 % der Baukosten.

Der Bauleiter kann sein Honorar frei bestimmen
Der Bauleiter kann sein Honorar frei bestimmen

Bauleitung selbst übernehmen

Um die Tätigkeit als Bauleiter für Ihr Haus selbst zu übernehmen, müssen Sie über die nötige Fach- und Sachkunde sowie mindestens eine kleine Bauvorlageberechtigung verfügen. Trifft dies auf Sie zu, können Sie auch selbst die Bauleitung übernehmen – mit allen daran geknüpften Bedingungen und Verpflichtungen. Bedenken Sie außerdem, dass die Bauleitung nicht ist, was nebenbei zu erledigen ist, sondern schon fast einen Vollzeitjob darstellt. Meist sind Sie in fachlicher Hinsicht, aber auch hinsichtlich der zeitlichen Kapazitäten besser beraten, wenn Sie die Bauleitung an einen Spezialisten – zum Beispiel Ihren Architekten – übergeben.

Mit dem nötigen Fachwissen kann auch der Bauherr selbst die Bauleitung übernehmen – mit allen darin enthaltenen Verpflichtungen © photo 5000, stock.adobe.com
Mit dem nötigen Fachwissen kann auch der Bauherr selbst die Bauleitung übernehmen – mit allen darin enthaltenen Verpflichtungen © photo 5000, stock.adobe.com
Entsteht ein Mangel am Bau aufgrund eines Planungsfehlers, haftet der Architekt © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Wann haftet der Architekt für Baumängel?

Architekten haften für Baumängel, wenn er nachweislich seine vertraglichen oder sonstige Verpflichtungen verletzt. Ebenso wie für die Bauausführung besteht auch… weiterlesen

bis zu 30% sparen

Regionale Handwerker
Angebote vergleichen

Unverbindlich
Qualifizierte Anbieter
Kostenlos
direkt an-
fordern

Hausbaukataloge
Tolle Hausbaulataloge mit viel Inspirationsmaterial

  • Bundesweites Netzwerk
  • Qualifizierte Anbieter
  • Unverbindlich
  • Kostenlos

Artikel teilen: