Genehmigungsplanung – Die Grundlage für den Bauvertrag

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Die Genehmigungsplanung, die zum Teil auch als Eingabe- oder Einreichplanung bezeichnet wird, stellt den Planungsstand eines Gebäudes dar, mit dem dieses bauantragsfähig wird. In der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, entspricht diese Planung der Leistungsphase 4.

Ziel der Genehmigungsplanung ist der Bauantrag, bzw. dessen Genehmigung © Stockfotos-MG, stock.adobe.com
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Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung

Das Ziel der Genehmigungsplanung ist der Bauantrag. Sie enthält gemäß der Leistungsphase 4 der HOAI alle Leistungen und Unterlagen, die für die Einreichung eines genehmigungsfähigen Bauantrags erforderlich sind. Man spricht hier auch von den Bauvorlagen.

Die Bauvorlagen für den Bauantrag

Je nach Bundesland und Art der Genehmigung unterscheiden sich die erforderlichen Bauvorlagen geringfügig, gesetzliche Grundlage bildet die Landesbauordnung, bzw. die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO). In der Regel eingereicht werden müssen folgende Unterlagen und Dokumente:

  • Bauantragsformular
  • Aktueller Auszug aus dem amtlichen Katasterplan
  • Einfacher oder qualifizierter Lageplan
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnungen
  • Wohnflächenberechnungen
  • Nachweise für Standsicherheit und Wärmeschutz
  • Benennung des Bauleiters
  • Angaben zur Erschließung
Unterlagen, die zum Bauantrag gehören
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Der Bauantrag muss vom bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser und vom Bauherrn unterschrieben werden. Werden Fachpläne miteingereicht, müssen diese ebenfalls von den jeweiligen Fachplanern unterzeichnet werden.

Die Bauzeichnungen

Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Hauses dienen einer möglichst umfassenden Darstellung des geplanten Gebäudes. Die genaue Definition des Baugrundstücks liefert der Auszug aus dem amtlichen Katasterplan oder auch Liegenschaftsplan.

Die Bauzeichnungen stellen das geplante Gebäude möglichst umfassend und aussagekräftig dar und sind wichtiger Bestandteil des Bauantrags © Maksym Dykha, stock.adobe.com
Die Bauzeichnungen stellen das geplante Gebäude möglichst umfassend und aussagekräftig dar und sind wichtiger Bestandteil des Bauantrags © Maksym Dykha, stock.adobe.com
Bauzeichnungen dienen der umfassenden Darstellung des geplanten Gebäudes
Bauzeichnungen dienen der umfassenden Darstellung des geplanten Gebäudes

Der Lageplan

Ebenfalls erforderlich ist ein Lageplan, in dem die Position des Hauses auf dem Baugrundstück dargestellt ist. Der Plan wird im Maßstab 1:500 eingereicht und enthält:

  • Angaben zum Grundstück und zum Bauherrn
  • Vorhandene und geplante bauliche Anlagen, bzw. Gebäude
  • Abstellplätze und Garagen
  • Flächenaufteilung
  • Grenzabstände
  • Leitungsführung für die Versorgungsleitungen

Als Ausgangsplan für den Lageplan wird der Auszug aus der Liegenschaftskarte verwendet.

Diese Angaben müssen in Liegenschaftskarten und Lageplänen enthalten sein
Diese Angaben müssen in Liegenschaftskarten und Lageplänen enthalten sein

Die Hausgrundrisse

Für die Genehmigungsplanung wird für jedes Geschoss ein Grundriss im Maßstab 1:100 angefertigt. Dieser enthält Raumanordnung und -größen, Lage der Fenster und Türen sowie Treppen, Schornsteine, Installationsschächte und andere bauliche Anlagen. Abgesehen von den Außenabmessungen, der Dachform und den tragenden Bauteilen kann dieser Grundriss noch verändert werden. So ist es ohne weitere Genehmigungen möglich, Wände oder Fenster und Türen, um wenige Zentimeter zu verschieben.

Schnitt durchs Haus

Mit einem, gegebenenfalls auch zwei vertikalen Schnitten durchs Haus werden die Höhenlagen, die Fundamente, lichte Raumhöhen, Treppenverläufe und Dachneigungen dargestellt. Auch für die Schnitte wird der Maßstab 1:100 verwendet. Bei Höhenversprüngen innerhalb der Geschosse, mehreren Treppen oder anderen komplexen Planungen können auch mehrere Schnitte erforderlich werden. Ziel ist es in jedem Fall, das Haus in seiner Höhe möglichst genau darzustellen.

Rund ums Haus – Die Ansichten

Die Außengestaltung des Hauses wird mit den Ansichten dargestellt. Damit kann die Baubehörde prüfen, ob Fassade, Dachform und Gesamteindruck zur umgebenden Bebauung passen, bzw. den optischen Vorgaben aus dem Bebauungsplan entsprechen.

Die Planzeichnungen geben zum einen den Baubehörden einen Eindruck vom geplanten Haus, dienen aber ebenso Ihnen als Bauherrn zur Vorstellung vom zukünftigen Zuhause. Eine weitere Aufgabe der Genehmigungspläne ist Ihre Grundlage für die Ausführungsplanung. Im Zuge der weiteren Planphasen werden Materialien, Bauteilaufbauten und Einbauten konkretisiert.

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Die Baubeschreibung

Die Baubeschreibung ist Teil der Bauantragsformulare. Dort wird das geplante Gebäude in technischer Hinsicht beschrieben. Die Beschreibung enthält Angaben zum Vorhaben, zu Baustoffen und Materialien von Wänden, Treppen, Decken und anderen Bauteilen, Nutzung, Feuerungsanlagen, Abgasleitungen und Stellflächen. In diesem Formular werden außerdem verschiedene Berechnungen erstellt, so Grundflächen- und Geschossflächenzahl, Wohnfläche und Baukosten.

Diese Angaben enthält eine Baubeschreibung
Diese Angaben enthält eine Baubeschreibung

Bautechnische Nachweise

Dabei handelt es sich um die statische Berechnung sowie Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutznachweis. Welche Nachweise als Teil der Genehmigungsplanung eingereicht werden müssen, legen die jeweiligen Vorschriften des Bundeslandes fest. Dazu gehören die Landesbauordnung, die Bauvorlagenverordnung und die bautechnische Prüfungsverordnung.

Neben Ihrer Funktion als Bauvorlage geben diese Nachweise auch entscheidende Hinweise für die Konstruktion und damit auch für die Ausführungsplanung.

Häufig geforderte bautechnische Nachweise
Häufig geforderte bautechnische Nachweise

Keine Genehmigungsplanung ohne Architekt

Die gesamte Genehmigungsplanung liegt in der Regel in den Händen des Architekten. Er erstellt die Unterlagen und stellt diese für den Bauantrag zusammen. Aus Sicht des Architekten ist diese Vorgehensweise auch sinnvoll: Denn mit seiner Unterschrift als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser steht er für die Inhalte des Bauantrags und der eingereichten Bauvorlagen gerade. Als abgeschlossen ist die Genehmigungsplanung zu betrachten, wenn die Baugenehmigung vorliegt.

Der bauvorlageberechtigte Architekt unterzeichnet als Entwurfsverfasser den Bauantrag und ist für dessen Richtigkeit verantwortlich © NDABCREATIVITY, stock.adobe.com
Der bauvorlageberechtigte Architekt unterzeichnet als Entwurfsverfasser den Bauantrag und ist für dessen Richtigkeit verantwortlich © NDABCREATIVITY, stock.adobe.com
Beantragung einer Baugenehmigung im Überblick
Beantragung einer Baugenehmigung im Überblick
In einigen Bundesländern können auch Handwerksmeister aus dem Bauhauptgewerbe die Bauvorlageberechtigung beantragen © Gerhard Seybert, stock.adobe.com
Die Bauvorlageberechtigung

Immer dann, wenn ein Bauvorhaben genehmigungspflichtig ist, ist für die Beantragung die Unterschrift eines bauvorlageberechtigten Planers erforderlich. Die Bauvorlageberechtigung wird… weiterlesen

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