Neben den klassischen Bauvorlagen wie Bauplänen, technischen Nachweise und Baubeschreibung, die zu jedem Bauantrag gehören, gibt es besondere Bauvorlagen, die in der Bauvorlagenverordnung des Landes aufgeführt sind. Diese Bauvorlagen müssen auf Anforderung der zuständigen Baubehörde zusätzlich vorgelegt werden. Sie als Bauherr oder Ihr Architekt sollte sich bereits in der Planungsphase informieren, welche besonderen Bauvorlagen gefordert sind.
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Entscheidungen zum Naturschutz
Dies betrifft alle Bauvorhaben, die Eingriffe in die Natur und Landschaft beinhalten und/ oder innerhalb von geschützten Gebieten (Nationalparks, Naturschutzgebiete oder geschützte Biotope, Baumschutzverordnung) und damit das Bundesnaturschutzgesetz und alle angrenzenden Verordnungen und Richtlinien berühren.
Die besonderen Bauvorlagen umfassen in diesen Fällen zum Beispiel:
- fotografische Dokumentationen
- Beschreibung des Vorhabens und seiner Auswirkungen auf die Umwelt
- Darlegung des Interesses
- Angaben zur Verträglichkeit mit dem jeweiligen Schutzzweck
Besonders häufig ist die Baumschutzverordnung betroffen, zum Beispiel, wenn auf einem Baugrundstück ein Baum gefällt werden muss, um das geplante Vorhaben verwirklichen zu können.
Entscheidungen zum Wasserhaushalt
Verändert oder beeinflusst Ihr Bauvorhaben den örtlichen Wasserhaushalt, sind Wasserhaushaltsgesetz, Wassergesetz oder angrenzenden Rechtsvorschriften relevant. Sie, bzw. der Architekt, müssen die jeweiligen Maßnahmen darlegen und deren Auswirkungen erklären. Je nachdem, um welche Maßnahme es sich handelt, müssen unterschiedliche Vorlagen eingereicht werden. Entscheidend ist jeweils, dass die Behörde eine umfassende Vorstellung der Maßnahmen als Basis für eine Beurteilung und die nachfolgende Entscheidung erhält.
Mögliche Maßnahmen sind Grundwasserabsenkungen der Baugrube, die Einleitung von Niederschlagswasser in Grund- oder Oberflächenwasser, die Errichtung von Wärmepumpenanlagen (zum Beispiel Erdwärmesonden), den Brunnenbau oder die Nutzung von Hochwasserschutzanlagen.
Entscheidungen zum Denkmalschutz
Bauen Sie in einem Gebiet, in dem der Denkmalschutz greift, möchten Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude abreißen oder verändern, müssen die Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes beachtet, bzw. die Denkmalschutzbehörde mit eingebunden werden. Die besonderen Bauvorlagen enthalten in diesem Fall Fotodokumentationen, Baubeschreibungen, Baupläne von Bestand und Planung oder im Falle eines Bodendenkmals eine Kartierung der Erdeingriffe sowie geplante Ersatzmaßnahmen.
Entscheidungen zum Immissionsschutz bei Luft-Wärmepumpen
Planen Sie eine Luft-Wärmepumpe in Ihrem Neubau, berührt dies das Immissionsschutzgesetz. Als besondere Bauvorlagen müssen deshalb verschiedene Nachweise vorgelegt werden. Dazu gehören eine umfassende Beschreibung des Vorhabens, technische Datenblätter zur Anlage und Bauzeichnungen, die unter anderem die Hauptabstrahlrichtung der Anlage darstellen. Ebenfalls erforderlich sind weitere Unterlagen, die belegen, dass die Immissionsschutzrichtwerte für die Anlage eingehalten werden.
Bauvorlagen für besondere Vorhaben
Einige Bauvorlagen müssen für öffentliche oder Sonderbauten eingereicht werden und betreffen den Bau von Einfamilienhäusern, bzw. den privaten Wohnungsbau in der Regel nicht. Dazu gehören zum Beispiel Bestuhlungspläne in Versammlungsräumen oder die Einzeichnung von Einstellplätzen und Fahrgassen in Mittel- und Großgaragen.
Erforderliche Bauvorlagen – das Land entscheidet
Ebenso wie die Bauordnung selbst ist auch die Bauvorlagenverordnung Ländersache. Dies bedeutet, dass jedes Bund selbst festlegen kann, welche Bauvorlagen für das jeweilige Vorhaben eingereicht werden müssen. Auch die Rechtsvorschriften selbst sind unterschiedlich geregelt und aufgeteilt. So befinden sich die besonderen Bauvorlagen in der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung in der Anlage 3, in anderen Ländern sind diese Vorschriften innerhalb der Verordnung aufgeführt.
Tipp: Um besondere Bauvorlagen sollten Sie sich frühzeitig kümmern. Sie dienen als Grundlage für die Entscheidung der zuständigen Behörden, was wiederum einiges an Zeit in Anspruch nimmt und die Erteilung der Baugenehmigung deutlich verzögern kann.
Bauvorlagen – Wichtige Unterlagen zum Bauantrag
Mit dem Bauantrag, der bei der zuständigen Baubehörde für den Hausbau gestellt werden muss, erfährt das Bauamt überhaupt davon, dass… weiterlesen