Der Bauantrag – ein großer Schritt zum Eigenheim

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In Deutschland darf grundsätzlich – auch wenn es diverse Ausnahmen gibt – nur mit einer Baugenehmigung gebaut werden. Diese Genehmigung erhalten Sie durch einen Bauantrag. Was bei der Erstellung und der Antragsstellung zu beachten ist, welche Kosten anfallen und wie Sie erfolgreich zur Baugenehmigung kommen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Damit die Baubehörde eine Baugenehmigung für den Bau Ihres Hauses erteilen kann, muss vorher ein Bauantrag gestellt werden © bluedesign, stock.adobe.com
Damit die Baubehörde eine Baugenehmigung für den Bau Ihres Hauses erteilen kann, muss vorher ein Bauantrag gestellt werden © bluedesign, stock.adobe.com
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Wann benötige ich einen Bauantrag?

Einen Bauantrag und die damit verbundene Baugenehmigung benötigen Sie immer dann, wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Gebäude errichten möchten. Wann ein Gebäude genehmigungspflichtig ist, legen die Bundesländer in ihren Landesbauordnungen fest. So zählen grundsätzlich Wohngebäude ab einer bestimmten Grundfläche zu den genehmigungspflichtigen Bauprojekten. Bauen Sie einen Carport oder planen Sie einen An- oder Umbau, hängt es wiederum vom konkreten Einzelfall ab, ob eine Genehmigung erforderlich ist.

Wann Gebäude genehmigungspflichtig sind, definieren die Bundesländer
Wann Gebäude genehmigungspflichtig sind, definieren die Bundesländer
Die Bauzeichnungen gehören zusammen mit dem Lageplan zu den wichtigsten Unterlagen, die zum Bauantrag mit eingereicht werden müssen © vipman4, stock.adobe.com
Die Bauzeichnungen gehören zusammen mit dem Lageplan zu den wichtigsten Unterlagen, die zum Bauantrag mit eingereicht werden müssen © vipman4, stock.adobe.com

Welche Unterlagen gehören zum Bauantrag?

Mithilfe des Bauantrags macht sich die Behörde ein genaues Bild vom geplanten Bauprojekt und entscheidet auf Grundlage der eingereichten Unterlagen über eine Baugenehmigung. Welche Unterlagen das sind, legt die jeweilige Landes-Bauvorlagenverordnung fest.

Unterlagen, die zum Bauantrag gehören
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Neben dem Antragsformular selbst, das von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich ist, müssen zum Bauantrag eine Vielzahl von Unterlagen eingereicht werden:

Eventuell sind weitere Genehmigungen oder Anträge erforderlich, zum Beispiel eine Abrissgenehmigung, eine Baumfällgenehmigung, ein Abweichungsantrag oder die Zustimmung der Nachbarn zum Bauvorhaben.

Der Architekt entwickelt nach Ihren Vorstellungen die Hausplanung und ist auch für die Erstellung des Bauantrags zuständig © Ngampol, stock.adobe.com
Der Architekt entwickelt nach Ihren Vorstellungen die Hausplanung und ist auch für die Erstellung des Bauantrags zuständig © Ngampol, stock.adobe.com

Wer stellt den Bauantrag?

In der Regel stellt der Baupartner auch den Bauantrag. In der Regel übernimmt ein Planer diese Aufgabe, Voraussetzung ist, dass dieser eine Bauvorlageberechtigung für das Bundesland, in dem Sie bauen möchten, besitzt. Damit der Antrag einreichungsfähig ist, müssen der Entwurfsverfasser und der Bauherr den Antrag unterschreiben. Bauen Sie mit einem Bauträger, dann leistet der Bauträger diese Unterschrift, da er bis zur Fertigstellung und Abnahme des Hauses auch Bauherr ist. Bei allen anderen Baupartnern müssen Sie selbst Ihre Unterschrift unter den Bauantrag stellen.

Beantragung einer Baugenehmigung im Überblick
Beantragung einer Baugenehmigung im Überblick

Tipp: Je nach Bundesland und Projekt dürfen auch Handwerksmeister Gebäude planen und als Entwurfsverfasser einreichen (Stichwort: kleine Bauvorlageberechtigung). Dann kann rein baurechtlich auf einen Architekten verzichtet werden.

Rechtliche Grundlagen rund um den Bauantrag

Die gesetzliche Grundlage für den Bauantrag bilden das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, die Bauvorlagenverordnung und die Baugebührenordnung. Bis auf das Baugesetzbuch sind alle Verordnungen Landesverordnungen, das heißt, die einzelnen Bundesländer können Details wie die einzureichenden Bauvorlagen oder die Baugebühren selbst festlegen.

Rechtliche Grundlagen für Bauanträge
Rechtliche Grundlagen für Bauanträge
  • Das Baugesetzbuch enthält bundesweit geltende Vorgaben zum Städtebaurecht, dazu gehören auch Vorschriften zu Bebauungsplänen, zur Bodenordnung und zur Erschließung.
  • Die Landesbauordnungen enthalten detaillierte Vorgaben und Regelungen zur Konstruktion sowie zur Nutzung von Gebäuden und definieren damit die Anforderungen, die ein bestimmtes Bauvorhaben erfüllen muss. In der LBauO sind zum Beispiel Abstände von Gebäuden untereinander, Mindesthöhen von Aufenthaltsräumen oder Gebäude, die ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen, festgelegt.
  • Die Bauvorlagenverordnung enthält als Landesverordnung Regeln zum Bauantrag und zu den Bauunterlagen, die eingereicht werden müssen.
  • Die Baugebührenordnung bestimmt die Höhe der Gebühren des Bauamtes für die Bearbeitung eines Bauantrags und für weitere durch den Bauantrag erforderlichen Leistungen.
Zu den besonderen Bauvorlagen gehören Entscheidungen zum Naturschutz, wenn durch das Bauvorhaben in die Natur eingegriffen wird © Heiko Küverling, stock.adobe.com
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Was kostet der Bauantrag?

Die Kosten für einen Bauantrag teilen sich in zwei Bereiche: Zum einen verlangt der Entwurfsverfasser ein Honorar für seine geleistete Arbeit, zum anderen fallen für den Bauantrag und die Baugenehmigung Kosten gemäß der Baugebührenordnung (BauGO) an, die jedes Bundesland besitzt. Die Basis für die Kosten des Entwurfsverfassers sind die Herstellkosten, ganz grob können Sie für die Antragstellung 0,5 % der Herstellkosten ansetzen.

Anteilige Kosten eines Bauantrags
Anteilige Kosten eines Bauantrags

Die Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren hängen vom anrechenbaren Bauwert ab, der wiederum aus dem Bruttorauminhalt des Gebäudes sowie Tabellenwerten aus der Baugebührenordnung berechnet wird. Wird die Statik zusätzlich von einem Prüfingenieur nachgeprüft, entstehen auch hier Kosten, die sich ebenfalls nach dem Bauwert richten. Ganz grob können Sie mit Gebühren für den Bauantrag zwischen 1.000 und 2.000 Euro rechnen.

Dafür, dass Ihr Bauantrag in einer Baugenehmigung mündet, können Sie als Bauherr so einiges tun © Dan Race, stock.adobe.com
Dafür, dass Ihr Bauantrag in einer Baugenehmigung mündet, können Sie als Bauherr so einiges tun © Dan Race, stock.adobe.com

5 Tipps zur erfolgreichen Baugenehmigung

Damit Ihr Bauantrag von der Baubehörde angenommen und möglichst schnell genehmigt wird, sollten Sie folgende Tipps beachten – insbesondere dann, wenn Sie viele der Aufgaben rund um den Bauantrag selbst erledigen, sind diese Hinweise wichtig:

  1. Fragen Sie bei der Baubehörde nach, welches Genehmigungsverfahren für Ihr Bauprojekt das richtige ist.
  2. Achten Sie darauf, dass alle Unterlagen vollständig mit dem Bauantrag eingereicht werden – fehlende Dokumente und Informationen führen zu Nachfragen und verlängern die Bearbeitungszeit.
  3. Sind Sie nicht sicher, ob für Ihr Projekt überhaupt eine Genehmigung möglich ist, stellen Sie eine Bauvoranfrage und steigern Sie durch Nachbesserungen die Chance auf eine Baugenehmigung.
  4. Besorgen Sie sich schriftliche die Zustimmung der Nachbarn zu Ihrem Bauvorhaben. Auch damit sparen Sie Bearbeitungszeit ein.
  5. Berücksichtigen Sie die Fristen hinsichtlich der Gültigkeit Ihrer Baugenehmigung. Diese sind in der Bauordnung festgelegt. Auf Antrag kann die Gültigkeit auch verlängert werden. Stellen Sie diesen Antrag rechtzeitig!
Tipps für eine erfolgreiche Baugenehmigung
Tipps für eine erfolgreiche Baugenehmigung
Reichen Sie den Bauantrag gleich vollständig ein, steigt die Wahrscheinlichkeit einer schnellen Genehmigung © S. Engels, stock.adobe.com
Die besten Tipps für einen erfolgreichen Bauantrag

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