Die Anforderungen an die Dichtheit eines Gebäudes, um Wärmeverluste so weit wie möglich zu vermeiden, steigen zunehmend. Diese Dichtheit bringt jedoch auch einen Nachteil: Der regelmäßige und vollständige Luftaustausch wird erschwert, was wiederum zu einer hohen Luftfeuchtigkeit und der Gefahr der Schimmelbildung führt. Um dem vorzubeugen, muss im Bauantrag für Neubauten ein Lüftungskonzept vorgelegt werden, das nachweist, dass im Gebäude ein Mindestluftwechsel gesichert ist.
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Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?
In der DIN 1946-6 „Lüftung von Wohngebäuden“ ist festgelegt, dass für neu zu errichtende und zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ein Lüftungskonzept vorgelegt werden muss. Weiterhin besagt die DIN, dass die Notwendigkeit des erforderlichen Luftaustausches im Verhältnis zum Feuchteschutz ermittelt werden muss. Liegt dieser Wert über dem Infiltrationswert des Gebäudes, müssen lüftungstechnische Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Abluftanlage, vorgesehen werden.
Die vier Lüftungsstufen der DIN 1946-6
Zur Orientierung sind in der DIN vier Lüftungsstufen klassifiziert, die jeweils den erforderlichen Luftaustausch, bzw. die Mindestluftwechselrate klassifizieren:
- Lüftung zum Feuchteschutz – Dazu muss eine ausreichende Belüftung des Gebäudes garantiert sein, die unabhängig vom Nutzer funktioniert (Mindestnachweis im Lüftungskonzept).
- Reduzierte Lüftung – diese Lüftungsstufe entspricht den hygienischen Mindeststandards sowie dem Gebäudeschutz. Auch hier muss die Lüftung nutzerunabhängig möglich sein und auch, wenn die Bewohner, bzw. Nutzer nur zeitweise anwesend sind (zum Beispiel in Ferienwohnungen).
- Nennlüftung – Die Nennlüftung ist die Lüftungsstufe, die bei normalen Bedingungen, also bei Anwesenheit der Bewohner/ Nutzer greift. Diese Klasse berücksichtigt auch die manuelle Lüftung durch das Öffnen der Fenster.
- Intensivlüftung – die Intensiv- oder auch Partylüftung erfordert den größten Luftwechsel und muss Lastspitzen, zum Beispiel durch Dämpfe beim Kochen und Waschen oder die Nutzung eines Raums durch viele Personen ausgleichen.
Dämmstandard, die Gebäudeart und dessen Standort haben Einfluss auf die Bemessung der Lüftungsstufen, damit lassen sich auch Undichtigkeiten, Belastungen und Windinfiltration mit einbeziehen.
Tipp: Grundsätzlich ist ein Lüftungskonzept immer dann Pflicht, wenn nicht ohnehin eine Lüftungsanlage zum Luftaustausch eingeplant ist. Darin muss nachgewiesen werden, dass der Mindestluftwechsel des Hauses gewährleistet ist.
Wer erstellt das Lüftungskonzept?
Lüftungskonzepte, die die Einhaltung der geforderten Lüftungsmaßnahmen belegen, werden von Fachplanern erstellt, die auf Lüftungs- und Gebäudetechnik spezialisiert sind. In vielen Fällen übernimmt auch der Architekt selbst die Erstellung oder gibt diese in Auftrag. Dabei kommt es auf die Vertragsgestaltung und die vereinbarten Leistungen an. Die Verantwortung für die Beauftragung liegt beim Bauherrn.
Für die Erstellung sind folgende Informationen erforderlich:
- Standort des Gebäudes zur Einschätzung der Windstärke (gemäß der Windkarte des Deutschen Wetterdienstes)
- Natürliche Luftzirkulation innerhalb des Gebäudes anhand der Lage der Fenster (Querlüftung muss durch gegenüberliegende Fenster möglich sein)
- Daten zum Wärmeschutz
- Größe des Hauses mit Wohnfläche, Anzahl der Räume und Nutzungskategorien
Das fertige Konzept selbst ist meist nur etwa eine Seite lang und beantwortet die Frage, ob die geplante Lüftungsanlage ausreichend ist, um den geforderten Mindestluftwechsel zu gewährleisten. Häufig enthält das Konzept auch die Berechnung der Energieeffizienz als energetische Bewertung der Lüftungsanlage. Dies wiederum ist für den Bauantrag, aber auch für die Beantragung einer Förderung durch die KfW erforderlich.
Was kostet ein Lüftungskonzept?
Die Kosten für die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für ein Gebäude sind in der Regel von dessen Größe abhängig. Der Preis für Einfamilienhäuser liegt etwa zwischen 300 und 400 Euro, also in moderatem Rahmen. Übernimmt der Planer die Erstellung, sind die Kosten im Gesamtpreis integriert und als einzelner Posten aufgeführt.
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