Das Bauantragsformular im Überblick

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Um einen Bauantrag stellen zu können, ist in jedem Fall ein Antragsformular erforderlich. Da Baurecht Ländersache ist und jedes Bundesland eigenen Landesverordnungen formuliert hat, gibt es auch für jedes Bundesland unterschiedliche Formulare. Diese erhalten Sie beim zuständigen Bauamt oder als Download bei den Service-Portalen der Bundesländer.

Das Bauantragsformular unterscheidet sich je nach Bundesland und fasst die Angaben zu einem Bauprojekt für die Behörde zusammen © Marco2811, stock.adobe.com
Das Bauantragsformular unterscheidet sich je nach Bundesland und fasst die Angaben zu einem Bauprojekt für die Behörde zusammen © Marco2811, stock.adobe.com

Wie ist das Bauantragsformular aufgebaut?

Der Bauantrag besteht aus dem eigentlichen Antragsformular sowie einem Formular für die Baubeschreibung sowie der Erklärung des Entwurfsverfassers, die Zustimmung des Grundstückseigentümers und einem extra Formular, in dem die Herstellungskosten des Vorhabens dargestellt werden. Beispielhaft am Land Brandenburg müssen folgende Informationen eingetragen werden:

Diese Angaben enthält ein Hauptformular eines Bauantrags
Diese Angaben enthält ein Hauptformular eines Bauantrags

Das Hauptformular

Im Hauptformular für den Bauantrag erhält die Behörde grundlegende und wichtige Informationen darüber, was überhaupt beantragt werden soll:

  • Angabe der Art des Genehmigungsverfahrens – zum Beispiel Bauanzeigeverfahren, Antrag auf Baugenehmigung oder Bauvorbescheid
  • Kurzbezeichnung des Vorhabens mit Standort, Angaben zum Bauherrn und zum Entwurfsverfasser
  • Freitext für Erklärungen
  • Angabe der Anlagen
  • Unterschrift des Bauherrn
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In der Baubeschreibung werden unter anderem die hauptsächlich verwendeten Baustoffe für die einzelnen Gebäudeteile aufgeführt © sveta, stock.adobe.com
In der Baubeschreibung werden unter anderem die hauptsächlich verwendeten Baustoffe für die einzelnen Gebäudeteile aufgeführt © sveta, stock.adobe.com

Die Baubeschreibung

Mit der Baubeschreibung wird das beantragte Vorhaben näher beschrieben. Neben Angaben zum Vorhaben (Standort, Bauherr, Entwurfsverfasser) wird dort die Gebäudeklasse angegeben. Ebenfalls abgefragt werden Baugrund und Grundwasserverhältnisse sowie Details zu den verwendeten Baustoffen und Bauprodukten für alle Elemente des Hauses vom Fundament bis zum Dach. Auch die geplanten technischen Anlagen werden hier benannt wie Feuerstätten, haustechnische Anlagen, Abgasanlagen, Brennstofflagerung (mit Art der Brennstoffe fest/ flüssig). In der Baubeschreibung enthalten sind weiterhin Angaben zur Erschließung, die Anzahl der Stellplätze und eventuell vorhandene barrierefreie Planungen. Dort ist auch der Platz für die Flächenberechnung. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Entwurfsverfasser, also in der Regel der Architekt, mit seiner Unterschrift.

Diese Angaben enthält eine Baubeschreibung
Diese Angaben enthält eine Baubeschreibung
Gebäudeklassen GK
Gebäudeklassen GK

Die Erklärung des Entwurfsverfassers

Ein Bauantrag darf nur von einer bauvorlageberechtigten Person gestellt werden. Diese Berechtigung wird von der Landes-Architektenkammer erteilt, wenn der Architekt oder Planer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In einigen Bundesländern wird für Handwerksmeister auch eine sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ erteilt. Im Formular Erklärung des Entwurfsverfassers erklärt dieser, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und keine Ausnahmen oder Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans nach dem Baugesetzbuch § 31 oder Abweichungen von den Abstandsflächen nach der Landesbauordnung nicht erforderlich sind. Sollten diese Ausnahmen oder Abweichungen erforderlich sein, muss dies extra beantragt und erläutert werden.

Folgende Angaben enthält die Erklärung des Entwurfsverfassers
Folgende Angaben enthält die Erklärung des Entwurfsverfassers
Die Angaben zu den Herstellkosten des Hauses bilden die Berechnungsgrundlage für die Baugenehmigungsgebühren © bluedesign, stock.adobe.com
Die Angaben zu den Herstellkosten des Hauses bilden die Berechnungsgrundlage für die Baugenehmigungsgebühren © bluedesign, stock.adobe.com

Herstellungskosten des Bauvorhabens

In diesem Formular werden die Herstellungskosten gemäß der Landesbaugebührenordnung anhand der einzelnen Kostengruppen nach DIN 276 benannt:

  • Kostengruppe 300 – Baukonstruktionen
  • Kostengruppe 400 – technische Anlagen
  • Kostengruppe 500 – Außenanlagen und Freiflächen
  • Kostengruppe 730 – Objektplanung
  • Kostengruppe 740 – Fachplanung
Benennung der Herstellungskosten anhand von Kostengruppen nach DIN 276
Benennung der Herstellungskosten anhand von Kostengruppen nach DIN 276

Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung des Planers zum aktuellen Stand der Planung und werden als Bruttosummen angegeben. Gegebenenfalls setzt die Baubehörde einen fiktiven anrechenbaren Bauwert an, der die vorher angegebenen Herstellungskosten um definierte Prozentsätze reduziert, zum Beispiel, wenn die Rohbausumme nicht ermittelbar ist oder es sich nicht um ein Wohngebäude handelt. Die Herstellungskosten in diesem Formular bilden die Basis der Gebühren für die Baugenehmigung sowie die Prüfung der bautechnischen Nachweise.

Nicht ohne: Für (fast) alle Bauvorhaben in Deutschland muss ein Bauantrag gestellt werden © blende11.photo, stock.adobe.com
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