Um einen Bauantrag stellen zu können, ist in jedem Fall ein Antragsformular erforderlich. Da Baurecht Ländersache ist und jedes Bundesland eigenen Landesverordnungen formuliert hat, gibt es auch für jedes Bundesland unterschiedliche Formulare. Diese erhalten Sie beim zuständigen Bauamt oder als Download bei den Service-Portalen der Bundesländer.
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Wie ist das Bauantragsformular aufgebaut?
Der Bauantrag besteht aus dem eigentlichen Antragsformular sowie einem Formular für die Baubeschreibung sowie der Erklärung des Entwurfsverfassers, die Zustimmung des Grundstückseigentümers und einem extra Formular, in dem die Herstellungskosten des Vorhabens dargestellt werden. Beispielhaft am Land Brandenburg müssen folgende Informationen eingetragen werden:
Das Hauptformular
Im Hauptformular für den Bauantrag erhält die Behörde grundlegende und wichtige Informationen darüber, was überhaupt beantragt werden soll:
- Angabe der Art des Genehmigungsverfahrens – zum Beispiel Bauanzeigeverfahren, Antrag auf Baugenehmigung oder Bauvorbescheid
- Kurzbezeichnung des Vorhabens mit Standort, Angaben zum Bauherrn und zum Entwurfsverfasser
- Freitext für Erklärungen
- Angabe der Anlagen
- Unterschrift des Bauherrn
Die Baubeschreibung
Mit der Baubeschreibung wird das beantragte Vorhaben näher beschrieben. Neben Angaben zum Vorhaben (Standort, Bauherr, Entwurfsverfasser) wird dort die Gebäudeklasse angegeben. Ebenfalls abgefragt werden Baugrund und Grundwasserverhältnisse sowie Details zu den verwendeten Baustoffen und Bauprodukten für alle Elemente des Hauses vom Fundament bis zum Dach. Auch die geplanten technischen Anlagen werden hier benannt wie Feuerstätten, haustechnische Anlagen, Abgasanlagen, Brennstofflagerung (mit Art der Brennstoffe fest/ flüssig). In der Baubeschreibung enthalten sind weiterhin Angaben zur Erschließung, die Anzahl der Stellplätze und eventuell vorhandene barrierefreie Planungen. Dort ist auch der Platz für die Flächenberechnung. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Entwurfsverfasser, also in der Regel der Architekt, mit seiner Unterschrift.
Die Erklärung des Entwurfsverfassers
Ein Bauantrag darf nur von einer bauvorlageberechtigten Person gestellt werden. Diese Berechtigung wird von der Landes-Architektenkammer erteilt, wenn der Architekt oder Planer bestimmte Voraussetzungen erfüllt. In einigen Bundesländern wird für Handwerksmeister auch eine sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung“ erteilt. Im Formular Erklärung des Entwurfsverfassers erklärt dieser, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht und keine Ausnahmen oder Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans nach dem Baugesetzbuch § 31 oder Abweichungen von den Abstandsflächen nach der Landesbauordnung nicht erforderlich sind. Sollten diese Ausnahmen oder Abweichungen erforderlich sein, muss dies extra beantragt und erläutert werden.
Herstellungskosten des Bauvorhabens
In diesem Formular werden die Herstellungskosten gemäß der Landesbaugebührenordnung anhand der einzelnen Kostengruppen nach DIN 276 benannt:
- Kostengruppe 300 – Baukonstruktionen
- Kostengruppe 400 – technische Anlagen
- Kostengruppe 500 – Außenanlagen und Freiflächen
- Kostengruppe 730 – Objektplanung
- Kostengruppe 740 – Fachplanung
Die Angaben beruhen auf der Kostenschätzung des Planers zum aktuellen Stand der Planung und werden als Bruttosummen angegeben. Gegebenenfalls setzt die Baubehörde einen fiktiven anrechenbaren Bauwert an, der die vorher angegebenen Herstellungskosten um definierte Prozentsätze reduziert, zum Beispiel, wenn die Rohbausumme nicht ermittelbar ist oder es sich nicht um ein Wohngebäude handelt. Die Herstellungskosten in diesem Formular bilden die Basis der Gebühren für die Baugenehmigung sowie die Prüfung der bautechnischen Nachweise.
Glossar zum Bauantrag
Die wichtigsten Begriffe erklärt Abrissverfügung Damit verfügt die Baubehörde den Abriss eines Gebäudes zum Beispiel im Falle eines Schwarzbaus (Bauen… weiterlesen