Was kostet der Bauantrag?

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Die Kosten für einen Bauantrag gliedern sich in zwei Hauptposten auf: Zum einen in das Honorar, das der Architekt für die Erstellung der Unterlagen und die Einreichung des Antrags berechnet und zum anderen in die Gebühren, die die Baubehörde für die Bearbeitung des Bauantrags und die Erteilung der Baugenehmigung verlangt.

Zu den reinen Kosten für den Bauantrag müssen Sie die Leistungen des Architekten hinzurechnen © Marina Lohrbach, stock.adobe.com
Zu den reinen Kosten für den Bauantrag müssen Sie die Leistungen des Architekten hinzurechnen © Marina Lohrbach, stock.adobe.com
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Das Architektenhonorar

Um einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde einzureichen, müssen zum einen die geforderten Bauvorlagen erstellt und zusammengestellt werden. Zum anderen muss der Bauantrag von einer Person mit Bauvorlageberechtigung, in der Regel dem Architekten oder Planer unterschrieben und eingereicht werden. In der Regel übernimmt der Planer nicht nur die Erstellung des Bauantrags, sondern übernimmt noch weitere Leistungen rund um die Planung Ihres Hauses. So lassen sich die reinen Kosten für die Erstellung des Bauantrags oft nur schwer klar abgrenzen. Die gesamten Architektenkosten für die Planung eines Einfamilienhauses betragen etwa 12 bis 15 % der Herstellkosten.

Anteil der Bauantragskosten an den Herstellungskosten
Anteil der Bauantragskosten an den Herstellungskosten

Tipp: Wird der Bauantrag abgelehnt, hat der Architekt in der Regel keinen Anspruch auf das dafür vereinbarte Honorar, da er seiner Sorgfaltspflicht nicht Genüge getan hat. Er hätte bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit den Bauherrn informieren und eine Bauvoranfrage durchführen müssen.

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Die Gebühren nach Baugebührenordnung

Die Gebühren, die die zuständige Baubehörde für die Erteilung der Baugenehmigung verlangt, sind in der Baugebührenordnung des Bundeslandes, in dem Sie bauen, festgelegt. Generell beträgt die Gebühr zwischen 0,5 und 1,0 % der Baukosten. Bei Bauvorhaben mit geringen Baukosten verlangt die Behörde einen Mindestbetrag, der in der Regel zwischen 100 und 200 Euro liegt. Das heißt, auch für ein genehmigungspflichtiges Carport oder eine Garage mit Baukosten von 5.000 Euro fällt diese Mindestgebühr an.

Die Bauwerte werden jährlich anhand der Preissteigerung für Immobilien angepasst © Rasi, stock.adobe.com
Die Bauwerte werden jährlich anhand der Preissteigerung für Immobilien angepasst © Rasi, stock.adobe.com

Die Behörden selbst nutzen für die Gebührenfestlegung eine Formel, bei der der umbaute Raum in m³ mit dem Bauwert in Euro multipliziert und das Ergebnis halbiert wird. Der umbaute Raum ergibt sich aus den Bauvorlagen, der aktuelle anrechenbare Bauwert basiert auf der Baupreisindexzahl, die jährlich neu festgelegt wird und bezieht sich auf den Rohbauwert/ m³. Eine weitere Rolle spielt die Gebäudeklasse, aus der sich die Grundgebühr für den Bauantrag ergibt. Die ermittelten Werte werden jeweils aufgerundet. Fällt zusätzlicher Bearbeitungsaufwand an, der nicht im Gebührenverzeichnis enthalten ist, wird dieser nach Zeit berechnet, die Höhe der Zeitgebühren sind in der jeweiligen Gebührenordnung festgelegt und betragen in Brandenburg zum Beispiel 97 Euro je angefangener Stunde (Stand 03/ 2022).

Gebäudeklassen GK
Gebäudeklassen GK

Tipp: Die Gebühren für vereinfachte Genehmigungsverfahren oder Bauvoranfragen werden von den Behörden festgelegt und liegen unter denen eines regulären Antrags- und Genehmigungsverfahrens.

Beispiele für anrechenbare Bauwerte

Die Bauwerte pro m³ umbauten Raum unterscheiden sich in den verschiedenen Bundesländern. Sie werden laufend aktualisiert und basieren auf einer Indexzahl, die sich an die Preisentwicklung der Baukosten anpasst. Für Wohngebäude beträgt der anrechenbare Bauwert pro Kubikmeter umbauten Raum im Jahr 2022:

  • 108 Euro in Bayern
  • 122 Euro in Brandenburg
  • 146 Euro in Hamburg
  • 144 Euro in Niedersachsen
  • 113 Euro in Schleswig-Holstein
  • 122 Euro in Thüringen

Die Bauwerte werden jährlich, meist im September, neu festgelegt. Die Preisindexzahl basiert auf einem Basisjahr (2010 in Hamburg, 2015 in Brandenburg) mit der Indexzahl 1,0.

Bauantragsgebühren nach Baugebührenordnung
Bauantragsgebühren nach Baugebührenordnung

Weitere Kosten zum Bauantrag

Muss der Standsicherheitsnachweis durch einen Prüfstatiker kontrolliert werden oder ist für Ihr Gebäude ein Brandschutznachweis erforderlich, der geprüft werden muss, kostet dies zusätzlich. Die Höhe der Gebühren richtet sich in diesem Fall entweder nach den Herstellkosten oder es erfolgt eine Abrechnung nach Zeit. Dies gilt auch für eine Überprüfung der Bauausführung durch die Behörde oder die Prüfung von Zulassungen, Prüfzeugnissen und anderen Dokumenten von Bauprodukten.

Für die Gebühren, die für den Bauantrag fällig werden, erhalten Sie vom Bauamt einen Gebührenbescheid © momius, stock.adobe.com
Für die Gebühren, die für den Bauantrag fällig werden, erhalten Sie vom Bauamt einen Gebührenbescheid © momius, stock.adobe.com

Wann muss die Bauantragsgebühr bezahlt werden?

In der Regel erhalten Sie den Gebührenbescheid für den Bauantrag bereits vor der Erteilung einer Baugenehmigung. Bezahlen müssen Sie übrigens auch dann, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld zu klären, ob eine Baugenehmigung überhaupt möglich ist und im Zweifelsfall eine Bauvoranfrage zu stellen oder sich zumindest bei der Baubehörde zu informieren.

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Die Angaben zu den Herstellkosten des Hauses bilden die Berechnungsgrundlage für die Baugenehmigungsgebühren © bluedesign, stock.adobe.com
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