Keller, ja oder nein? Viele Bauherren stehen zu Beginn ihres Bauvorhabens vor dieser schwierigen Entscheidung. Dem zusätzlichen Platz stehen erhebliche Mehrkosten gegenüber. Zudem ist das Ausheben der Baugrube komplexer, als man denkt.
Nach dem Kauf des Grundstücks stehen die Bauherren schnell vor der Frage, ob das Eigenheim einen Keller bekommen soll oder nicht. Die Vorteile liegen dabei ebenso wie die Nachteile auf der Hand.
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So bietet ein Keller natürlich einen erheblichen Gewinn an Nutz- und, je nach Ausbauform, auch Wohnfläche. Beim Bau in die Tiefe können Bauherren ein komplettes, zusätzliches Stockwerk gewinnen. Gerade in Zeiten von zunehmend knappem Bauland tendieren die Gemeinden dazu, die Flächen der einzelnen Grundstücke bei Neuausschreibungen von Baugebieten kleinzuhalten. So wird für möglichst viele Menschen auf wenig Fläche neuer Wohnraum geschaffen.
Um trotzdem auf kleiner Fläche viel Platz zu haben, ist ein Kellergeschoss bei Bauherren oft die bevorzugte Lösung. Zumal der Bebauungsplan die Alternative – den Bau in die Höhe – häufig einschränkt. Das gilt etwa dann, wenn ein drittes Stockwerk nicht erlaubt ist oder kein weiteres Vollgeschoss gebaut werden darf, weil dem stadtplanerische Gedanken entgegenstehen. Schließlich sollen sich die Neubauten harmonisch ins bisherige Stadtbild einfügen.
Platz für Haustechnik und Hobbys
Kellergeschosse sind dabei der ideale Ort, um zum Beispiel die Haustechnik unterzubringen. Ob die Installation der Gastherme oder der Wärmepumpe, Nutzkeller sind hierfür bestens geeignet. Auch Waschräume werden gerne in den Keller gelegt. Dann breitet sich die Feuchtigkeit, die beim Waschen, Trocknen und Bügeln entsteht, nicht in den oberen Wohnräumen aus. Diese kann nämlich Schimmel und auch Feuchtigkeitsschäden an Möbeln verursachen, wenn nicht ausreichend gelüftet wird.
Der Keller ist darüber hinaus der optimale Platz für Vorräte und zum Abstellen alle Dinge, die im Alltag selten gebraucht werden und in den oberen Wohnräumen nur unnötig Platz wegnehmen würden. Im Gegensatz zu einem Dachboden ist hier mehr Platz und er ist deutlich einfacher zugänglich und begehbar, weil es keine Dachschrägen gibt.
Zudem eignet sich ein Keller auch perfekt, um dort einen Hobbyraum einzurichten. Ob die Fitnessgeräte oder die Tischtennisplatte, hier kann ein kühler und großzügiger Raum dafür geschaffen werden. Wer zusätzlichen Wohnraum haben will, kann mit der Installation einer Heizung zum Beispiel ein Gästezimmer in den Keller legen.
Erhebliche Mehrkosten für Bauherren
Es gibt also viele gute Gründe, sich als Bauherr für ein Haus mit Keller zu entscheiden. Doch auf der anderen Seite ist dieser Schritt auch mit erheblichen zusätzlichen Baukosten verbunden. Neben dem Baumaterial schlagen besonders die aufwendigen Bauarbeiten in der Tiefe mit Erdhaushub und Installationsarbeiten zu Buche.
Abhängig von der Größe der Fläche können für den Keller Kosten zwischen 40.000 und 100.000 EUR auf Bauherren zukommen. Das stellt eine erhebliche Mehrbelastung zu den ohnehin in den vergangenen Jahren massiv gestiegenen Baukosten dar. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass bundesweit der Trend zum Haus auf Bodenplatte ohne Keller geht. Viele Bauherren können sich den Keller schlicht nicht mehr leisten. Andere stellen den zusätzlichen Nutzen im Vergleich zu den Mehrkosten infrage und verzichten lieber auf den Keller.
Baugrube ausheben: Haftung für Bauherren
Wer dennoch nicht auf den Keller verzichten möchte, sollte sich bewusst sein, dass das Ausheben der Baugrube aufwendig ist und gewisse Risiken mit sich bringt.
Zunächst stellt sich die Frage, ob die Baugrube auf eigene Faust, zum Beispiel mit Familie und Freunden ausgehoben wird, oder ob man eine Fachfirma beauftragt. Natürlich lässt sich viel Geld sparen, wenn man auf den Profi verzichtet. Allerdings müssen unbedingt die Vorgaben zur Arbeitssicherheit auf der Baustelle eingehalten werden. Kommt es zu einem Unfall während den Arbeiten, wird sich die Bauherren-Haftpflichtversicherung an den Bauherren wenden.
Doch selbst wer den Auftrag an eine Firma vergibt, ist als Bauherr von der Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle nicht befreit. Das gilt auch dann, wenn eine schriftliche Bescheinigung vorliegt, dass das beauftragte Unternehmen für die Sicherheit auf der Baustelle sorgt.
Deshalb ist die Bauherren-Haftpflichtversicherung so wichtig. Ein umfallendes Gerüst, abstürzende Teile, eine nicht richtig gesicherte Baumaschine – auf der Baustelle lauern zahlreiche Gefahren, die zu Personenschäden führen können. Hier können im schlimmsten Fall Forderungen in Millionenhöhe entstehen, die Bauherren in den Ruin treiben können. Davor schützt die Versicherung. Allerdings müssen die Versicherungsbedingungen beachtet werden, damit der Bauherr im Schadensfall tatsächlich aus der Haftung kommt. Dazu gehört zum Beispiel, dass die Baustelle regelmäßig kontrolliert werden muss.
So wird die Baugrube richtig gesichert
Wer sich selbst die Vorarbeiten für den Keller zutraut und die Baugrube ausheben möchte, sollte bei der Absicherung einige Punkte beachten. Denn Baugruben und Gräben dürfen nach der Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bis max. 1,25 m Tiefe ohne Sicherung, mit senkrechten Wänden hergestellt werden. Und das auch nur, sofern keine Gegebenheiten oder Einflüsse (insbesondere Bodenbeschaffenheit, Geländeneigung, Auflasten) vorliegen, welche die Standsicherheit der Baugruben- bzw. Grabenwände beeinträchtigen können. In allen anderen Fällen gilt Folgendes:
- Genug Arbeitsraum schaffen
Der Abstand zwischen der Baugrubenwand und dem künftigen Keller sollte mindestens 50 cm breit sein, damit dieser gut begehbar ist und dort gearbeitet werden kann. Über der Baugrube muss ein Bereich von 60 cm als Schutzstreifen freigehalten werden. - Baugrubenwände abstützen
Ganz wichtig ist die Standsicherheit der Grubenwände zu gewährleisten. Die Ausführung der Baugruben- bzw. Grabenwände wird laut DGUV dann als standsicher angesehen, wenn die Bestimmungen der DIN 4124 „Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten“ eingehalten werden. Bei Arbeiten in und an Baugruben und Gräben dürfen keine Personen durch einbrechende Baugruben- oder Grabenwände gefährdet werden. Das gilt auch für Arbeiten zum Aushub, der Wiederverfüllung sowie zur Erstellung und dem Rückbau von Baugruben- oder Grabenverbau. - Zaun errichten
Eine wichtige Maßnahme zur Unfallvermeidung in der Baugrube ist die Absicherung mit einem Bauzaun. Er schützt nicht nur vor einem Unfall, sondern sorgt zusätzlich dafür, dass Unbefugte die Baustelle nicht betreten können. Für eine gute Standfestigkeit sind die Sockel des Zauns am besten aus Beton hergestellt. Der Zaun selbst kann aus Metall oder Holz bestehen. Drahtzäune sind sehr beliebt, da sie einfach und günstig zu errichten sind. - Warnschilder aufstellen
Als weitere Absicherung sollten entsprechenden Warnschilder gut sichtbar auf die Baustelle und Gefahren – insbesondere für Kinder – hinweisen. - Böschungswinkel beachten
Für die Standsicherheit der Baugrube muss grundsätzlich ein rechnerischer Nachweis erbracht werden. Darauf kann jedoch laut DGUV verzichtet werden, wenn in Abhängigkeit der Bodenart bestimmte Böschungswinkel nicht überschritten werden und keine besonderen Einflüsse vorliegen, die sich negativ auf die Standsicherheit auswirken (zum Beispiel Auflasten, anschließende Geländeneigung, Wasserzufluss).
Dabei gilt, dass bei nicht bindigen Böden wie z. B. Sand oder Kies der Böschungswinkel 45 Grad nicht übersteigen darf. Bei bindigen Böden (z. B. Ton) darf der Böschungswinkel hingegen bis zu 60 Grad betragen und bei felsigem Boden sogar bis zu 80 Grad.
Fazit: Baugrube am besten dem Profi überlassen
Wer viel Geld für einen Kellerausbau seines Hauses ausgibt, sollte am besten auch bei der Baugrube keine Abstriche machen. Denn die gesetzlichen Vorgaben sind aufgrund des Unfallrisikos entsprechend hoch. Hier ist es empfehlenswert, sich einer Fachfirma anzuvertrauen. Allerdings nimmt auch dies den Bauherren nicht komplett aus der Verantwortung für die Bauarbeiten auf seinem Grundstück.
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