Unabhängige Baubegleitung: Kosten und Fördermöglichkeiten

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In ihrer Preisgestaltung sind Baubetreuer nicht an Gebührenordnungen gebunden, können also ihre Honorare wie auch die Art der Abrechnung frei gestalten. Berechnet werden zum einen die anfallenden Stundenhonorare für die vereinbarten und erbrachten Leistungen sowie Spesen, Fahrtkosten oder Kosten für die Erstellung von Dokumentationen und Gutachten. Wer einen unabhängigen Baubegleiter über alle Phasen des Hausbaus beauftragt, muss mit Kosten in Höhe von bis zu 2 % der Baukosten kalkulieren.

Eine unabhängige Baubegleitung verursacht zusätzliche Kosten, die sich jedoch lohnen. Als Baunebenkosten kann diese Investition auch gefördert werden © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Eine unabhängige Baubegleitung verursacht zusätzliche Kosten, die sich jedoch lohnen. Als Baunebenkosten kann diese Investition auch gefördert werden © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Honorarberechnung des Baubegleiters

Baubetreuer als Baupartner übernehmen entweder die wirtschaftliche oder die technische Baubegleitung als Teilleistung oder überwachen und unterstützen den Bauherrn in allen Phasen des Hausbaus von der Finanzierung und Planung über die Bauausführung bis zur Schlussabnahme. Die Abrechnung kann auf unterschiedliche Arten erfolgen, zum Beispiel nach Stundenaufwand mit einem Stundensatz zwischen 65 und 100 EUR. Ebenfalls gesondert berechnet werden Fahrtkosten und Spesen, bzw. Sonderauslagen wie Porto oder Kopierkosten.

So kommt das Honorar eines Baubegleiters zustande
So kommt das Honorar eines Baubegleiters zustande

Alternativ ist auch eine Abrechnung mittels eines Festpreises üblich. Der Baubetreuer setzt dann für die vereinbarten Leistungen, zum Beispiel den Besuch auf der Baustelle oder die Erstellung von Gutachten und Protokollen Pauschalen an. Schließlich kann die Kostenberechnung auch auf Basis der Netto-Baukosten erfolgen. Die letzte Variante ist die Abrechnung nach den Empfehlungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gemäß der Leistungsphase 8 „Objektüberwachung“. In die Berechnung fließen dann die vereinbarten Leistungen, die Bausumme, die Honorarzone und der individuelle Aufwand mit in die Kalkulation der Honorarkosten mit ein.

Wird die Bauausführung nur in wenigen Kontrollen stichprobenartig überwacht, liegt häufig nur eine beschränkte Haftung des Baubegleiters vor © Robert Kneschke, stock.adobe.com
Haftungsfragen rund um die Baubegleitung

Als Unterstützung für den Bauherrn leistet ein unabhängiger Baubegleiter in allen Bauphasen wichtige Unterstützung. Er berät bei Finanzierungsfragen, unterstützt die… weiterlesen

Die Baubetreuungskosten müssen als Baunebenkosten in die Kalkulation für den Hausbau mit eingerechnet werden © Marco2811, stock.adobe.com
Die Baubetreuungskosten müssen als Baunebenkosten in die Kalkulation für den Hausbau mit eingerechnet werden © Marco2811, stock.adobe.com
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Kosten der Baubegleitung sind Baunebenkosten

Der komplette Preis für die Errichtung eines Wohnhauses setzt sich aus den eigentlichen Baukosten sowie den Baunebenkosten zusammen, die in allen Bauphasen anfallen:

  • Grundstückskauf
  • Bauvorbereitung
  • Bauausführung

Als Baunebenkosten werden alle Kosten beim Hausbau bezeichnet, die nicht mit der eigentlichen Herstellung, also den reinen Baukosten, zusammenhängen. Die richtige Kostenschätzung der Baunebenkosten ist entscheidend für eine realistische Finanzierung, die Kontrolle der Einhaltung des Budgets sollte ständig überprüft werden, diese Aufgabe kann übrigens auch an den unabhängigen Baubegleiter übertragen werden.

Idealerweise werden die Baunebenkosten durch den Eigenanteil, der beim Hausbau mindestens zwischen 15 und 20 % liegen sollte, gedeckt. Kosten, die für die Bauleitung, Baubegleitung oder Energieberatung anfallen, zählen ebenfalls zu den Baunebenkosten und können bei der Beantragung einer Förderung des Neubaus durch die KfW zu den Investitionskosten für das Bauprojekt mitangerechnet werden.

Die KfW unterstützt den Hausbau und auch die Kosten für die Baubegleitung mit einem zinsgünstigen Kredit © MQ-Illustrations, stock.adobe.com
Die KfW unterstützt den Hausbau und auch die Kosten für die Baubegleitung mit einem zinsgünstigen Kredit © MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Wird die Baubegleitung gefördert?

Anders als früher gibt es für den Neubau eines Hauses keine konkrete Förderung der Kosten für die Baubegleitung mehr. Dies ist nur noch bei einer Sanierung im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) möglich. Alternativ kann die KfW-Förderung „klimafreundlicher Neubau“ (Programm 297, 298) beantragt werden. Der zinsgünstige Förderkredit wird gewährt, wenn das neu geplante Gebäude mindestens die Effizienzhausstufe 40 erreicht, die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ hinsichtlich der Treibhausemissionen erfüllt werden und das Gebäude mit erneuerbaren Energien (außer Biomasse) beheizt wird. Förderfähig sind die Baukosten, die Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten für Nachhaltigkeit sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung.

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Kostenbeispiele für die unabhängige Baubegleitung

Wie teuer die unabhängige Baubegleitung für den Hausbau wird, ist individuell und hängt vom jeweiligen Bauprojekt ab. Kostenbeispiele geben jedoch Anhaltspunkte hinsichtlich der Größenordnung für diese Zusatzleistung:

Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB)

Beim Einfamilienhaus mit 100 m² Wohnfläche ohne Unterkellerung fallen für die baubegleitende Qualitätskontrolle zwischen 3.000 und 3.500 EUR plus Fahrtkosten an. Hinzu kommen die Kosten für die Mitgliedschaft von knapp 200 EUR (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag für ein Jahr). Die Baubetreuer des BSB arbeiten mit einheitlichen Stundensätzen von 105 EUR inklusive Mehrwertsteuer, die Nebenkosten betragen pauschal 5 % des Beratungshonorars.

Verband privater Bauherren e.V. (VPB)

Der VPB unterhält bundesweit verschiedene Regionalbüros, die jeweils individuelle Honorarsätze für die Baubegleitung abrechnen und teilweise Pauschalpreise für bestimmte Leistungen, wie die Baustellenkontrolle angeben.

Im VPB-Regionalbüro Oldenburg beträgt der Stundensatz 142,50 EUR, Fahrtkosten werden nach Aufwand mit 0,85 EUR abgerechnet. In Augsburg rechnet der Bauherrenberater mit 125 EUR ab, in Leipzig mit 113,05 EUR. Für die Mitgliedschaft im VPB werden pro Monat 15 EUR Mitgliedsbeitrag für die ersten sechs Monate erhoben, anschließend fallen 8 EUR pro Monat an.

Einige Baubegleiter rechnen auch nach den Empfehlungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab © artefacti, stock.adobe.com
Einige Baubegleiter rechnen auch nach den Empfehlungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ab © artefacti, stock.adobe.com

Abrechnung nach HOAI

Rechnet ein unabhängiger Baubegleiter Leistungen der Objektüberwachung für ein klassisches Einfamilienhaus nach den Empfehlungen der HOAI ab, kann sich folgendes Kostenbild ergeben, wenn folgende Leistungen und Grundannahmen angesetzt werden: Bauüberwachung und Objektbetreuung nach den Leistungsphasen 8 und 9, anrechenbare Baukosten 240.000 EUR, Honorarzone 3 (durchschnittliche Anforderungen). In diesem Fall betragen die Gesamtkosten knapp 15.000 EUR inklusive Mehrwertsteuer.

Die Abrechnung nach HOAI ist die umfangreichste, aber auch die kostenintensivste Variante für die Baubetreuung, dabei sind lediglich die Kosten für die eigentliche Bauüberwachung berücksichtigt. Die Abrechnung nach Stundensätzen oder per Festpreispauschale für die Leistungen der Baubegleitung sind durchaus üblicher, letztendlich ist die Preisgestaltung auch Verhandlungssache.

Kompetenz und Erfahrung sind nur einige der Kriterien, die ein guter Baubetreuer erfüllen sollte © Coloures-Pic, stock.adobe.com
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