Regenerative Pflicht: Erneuerbare Energien im Eigenheim

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Der Einsatz regenerativer Energien ist in jedem Eigenheim eine wertvolle Option, mit der sich die Bauherren unabhängiger von der Energiepreisentwicklung machen können. Ein Teil der benötigten Energien wird einfach selbst produziert und selbst verbraucht. Dabei steht vor allem selbst erzeugter Strom über Photovoltaik-Anlagen im Fokus.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erkennt gebäudenah erzeugten Solarstrom als Kompensationsmaßnahme an, um der Pflicht zur regenerativen Wärmeerzeugung gerecht zu werden © Marcin Rogozinski, stock.adobe.com
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erkennt gebäudenah erzeugten Solarstrom als Kompensationsmaßnahme an, um der Pflicht zur regenerativen Wärmeerzeugung gerecht zu werden © Marcin Rogozinski, stock.adobe.com
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So sinnvoll diese Erzeugungsart ist, gibt es dabei keine gesetzliche Verpflichtung, Strom aus regenerativen Energien selbst zu produzieren. Anders sieht es allerdings bei der Erzeugung von Heizwärme aus: Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) im Jahr 2009 mussten Eigenheimbesitzer bei Neubauten bereits sicherstellen, dass sie einen Teil ihres Wärmebedarfs regenerativ abdecken. Dazu gab es mehrere alternative Möglichkeiten, unter anderem:

  • die Installation einer solarthermischen Anlage als Zusatzheizung
  • den Einbau eines Biomassekessels wie beispielsweise einer Holzpelletheizung
  • den Einbau einer Wärmepumpe

Der Anteil der regenerativ erzeugten Wärme musste mindestens 15 Prozent betragen.

Ein Holzpelletkessel heizt mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz und übertrifft damit ohne Weiteres die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten 15 Prozent regenerative Wärmeerzeugung © hcast, stock.adobe.com
Ein Holzpelletkessel heizt mit dem nachwachsenden Rohstoff Holz und übertrifft damit ohne Weiteres die im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geforderten 15 Prozent regenerative Wärmeerzeugung © hcast, stock.adobe.com
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Das EEWärmeG ist inzwischen nicht mehr in Kraft, sondern wurde durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. Das GEG fasste dabei

  • das EEWärmeG,
  • die Energieeinsparverordnung (EnEV) und
  • das Energieeinspargesetz (EnEG)

zu einer einheitlichen gesetzlichen Vorgabe zusammen. Zum 1. Januar 2023 trat die letzte Novellierung dieses Gesetzes in Kraft. Die Verpflichtung zur Nutzung regenerativer Wärme blieb bestehen, auch in der Höhe von 15 Prozent. Im Vergleich zum EEWärmeG ist das GEG allerdings für die Bauherren ein ganzes Stück flexibler geworden. Denn als Kompensationsmaßnahme für die Wärmeerzeugung können sich Bauherren auch den gebäudenah erzeugten Strom anrechnen lassen, der dann beispielsweise für den Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn die Nennleistung der installierten Photovoltaikanlage mindestens das 0,03-fache der Gebäudenutzfläche geteilt durch die Anzahl der beheizten oder gekühlten Geschosse beträgt. Bei einem Gebäude mit zwei Geschossen und einer Gebäudenutzfläche von 200 Quadratmetern wäre das eine Anlage mit einer Leistung von 3 kWpeak. Die Leistung der meisten installierten Photovoltaikanlagen liegt bereits deutlich über diesem Wert.

Luft-Wärme-Pumpen nutzen die kostenfrei verfügbare Umweltwärme und erfreuen sich bei Bauherren großer Beliebtheit © Nimur, stock.adobe.com
Luft-Wärme-Pumpen nutzen die kostenfrei verfügbare Umweltwärme und erfreuen sich bei Bauherren großer Beliebtheit © Nimur, stock.adobe.com

Mehr regenerative Heizwärme

Mit 15 Prozent ist die Vorgabe für den regenerativen Anteil an der erzeugten Wärme noch recht gering. Es zeichnen sich allerdings bereits strengere Vorgaben ab. So hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, dass alle ab 2024 neu installierten Heizsysteme die Wärmeerzeugung zu 65 Prozent aus regenerativen Quellen abdecken müssen. Diese Zielvorgabe ist noch nicht in Gesetzesform gegossen und wird in der Heizungs- und Energiebranche viel bezüglich ihrer Machbarkeit diskutiert. Klar ist allerdings: Wer sich heute bei seiner Wärmeerzeugung so regenerativ wie möglich aufstellt, macht sicher nichts falsch.

Der Einsatz regenerativer Energien ist gesetzlich verpflichtend
Der Einsatz regenerativer Energien ist gesetzlich verpflichtend

Tipp: Bei der Wahl eines Heizsystems und der technischen Ausstattung des Gebäudes sollten Bauherren nicht nur die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben im Blick halten. Vielmehr wird mit dem richtigen System der Grundstein für niedrige Betriebskosten gelegt. Wer beispielsweise eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung und eine Photovoltaikanlage zur Stromproduktion auf dem Dach installiert, nutzt auf lange Sicht Energie, die kostenfrei zur Verfügung steht.

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