In welchem Umfang ein unabhängiger Baubegleiter den Bauherrn bei seinem Projekt unterstützt, kann vertraglich frei festgelegt werden. Die Leistungen gliedern sich generell in drei Bereiche, nämlich die Baubetreuung in der Planungsphase, Baustellenbegehungen und Unterstützung bei der Abnahme des fertigen Hauses.

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Bauleiter: Pflichtprogramm beim Hausbau
In den Landesbauordnungen ist festgelegt, dass für jede Baustelle bereits im Bauantrag ein Bauleiter benannt werden muss. Das gilt auch für das private Eigenheim. Der Bauleiter muss für die Aufgabe qualifiziert sein, also die nötige Sachkunde und Erfahrung nachweisen können. Weiterhin muss der benannte Bauleiter eine Bauvorlageberechtigung für das jeweilige Bundesland besitzen. Kommt es zum Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung, ist die zuständige Baubehörde davon zu informieren.

In der Regel ist beim Einfamilienhausbau der Architekt gleichzeitig auch der Bauleiter, alternativ kann diese Aufgabe auch an einen unabhängigen Bauleiter übergeben werden. Ebenso ist es möglich – allerdings dann auch mit zusätzlichen Kosten verbunden – neben dem benannten Bauleiter einen unabhängigen Baubetreuer als Baubegleitung zu beauftragen. Dieser begleitet über die gesamten Hausbauphasen und übernimmt auch die Bauüberwachung. Der Vorteil dieser Variante: Der unabhängige Baubegleiter arbeitet ausschließlich im Auftrag des Bauherrn und hat ansonsten keine wirtschaftlichen oder andere eigene Interessen.

Welche Vorteile bringt ein Baubegleiter für Bauherr und Bauprojekt
Überwachung und Kontrolle wird auf der Baustelle von verschiedenen Parteien übernommen, in der Regel in Form von Bauleitern. So stellt… weiterlesen

Baustellenbegehung mit dem Baubegleiter
Baubegehungen zur Bauüberwachung sollten in sinnvollen Abständen, bzw. an bestimmten Stellen des Baufortschritts stattfinden. Entscheidend dabei ist, dass nach dem Abschluss eines Bauabschnitts, zum Beispiel dem Rohbau, bei der Baukontrolle noch nicht mit den Folgearbeiten begonnen wurde, damit eventuelle Mängel nicht bereits überdeckt sind. Je nach Bauweise sind ca. 4 bis 6 Baubegehungen sinnvoll. Die Termine werden mit dem Baufortschritt abgestimmt und finden nach der Mitteilung über die Fertigstellung des Gewerks statt. Sinnvoll sind Baubegehungen zu folgenden Bauphasen:
- Fertigstellung der Bodenplatte/ des Kellerrohbaus
- Fertigstellung Rohbau
- Fertigstellung Rohinstallationen
- Einbau von Fenstern und Türen
- Fertigstellung Putzarbeiten
Tipp: Können oder möchten Sie als Bauherr nicht bei jeder Baukontrolle anwesend sein, ist auf jeden Fall eine Vollmacht für den Baubegleiter sinnvoll. So kann dieser als Bauherrenvertretung jederzeit in Ihrem Sinne agieren.

Baubesprechungen: Unterstützung durch den Baubegleiter
Vor Baubeginn und während der Ausführungsphase sollten einmal monatlichBaubesprechungen stattfinden. Der unabhängige Baubegleiter ist sowohl bei der Bauanlaufbesprechung als auch bei den regelmäßigen Terminen vor Ort und vertritt dort die Interessen des Bauherrn, zum Beispiel wenn es um Reklamationen oder Änderungswünsche gibt. Weiterhin dient er als Übersetzer und Vermittler zwischen dem Bauherrn als Laien und den Fachleuten. Generell umfasst die Baubesprechung Themen wie den aktuellen Stand des Bauprojektes, Mängel- und Fristenfragen sowie eine Aktualisierung der noch offenen Aufgaben.

Die Bauanlaufbesprechung
In dieser ersten Besprechung, die genau genommen noch Teil der Bauvorbereitung ist, sollten alle am Bau beteiligten Personen anwesend sein. Dazu gehören Architekt und Fachplaner, der Bauleiter des ausführenden Unternehmens, der Bauherr und der unabhängige Baubegleiter als dessen Bauherrenvertreter. Ein wichtiger Punkt in dieser Besprechung ist die Verteilung von Zuständigkeiten und Kompetenzen, ebenfalls werden dort noch offene Aufgaben der einzelnen Parteien angesprochen und deren Erledigung inklusive der geltenden Fristen geklärt. Der Bauablauf wird abgestimmt, dazu gehören die Koordination der Gewerke oder die Einplanung von Eigenleistungen. Jetzt ist auch der richtige Zeitpunkt noch letzte offene Fragen zum Bauvertrag oder zur Ausführungsplanung zu besprechen oder Sonder- und Änderungswünsche des Bauherrn anzubringen. Gerade bei den letzten Punkten unterstützt der Baubegleiter den Bauherrn mit seinem Fachwissen.

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Die Baubesprechungen
Die Teilnahme an den regelmäßigen Baubesprechungen ist eine ideale Möglichkeit für den Bauherrn einen Überblick über den Hausbau zu behalten und darauf zu achten, dass zeitlich und technisch alle Vorgaben eingehalten werden. Dabei unterstützt der unabhängige Baubegleiter den Bauherrn, der durch sein Fachwissen beurteilen kann, ob alles nach Plan läuft und alle Absprachen eingehalten werden.
Bei diesen Besprechungsterminen sind in der Regel nur die am Bau Beteiligten und Gewerke anwesend, die der jeweilige Bauabschnitt betrifft. So muss in der Regel bei der Planung des Rohbaus noch nicht der Maler anwesend sein, wenn es um die Haustechnik geht, dann ist die Anwesenheit des Dachdeckers nicht erforderlich. Als Bauherr sollten Sie jedoch möglichst an jeder Besprechung teilnehmen oder alternativ den Baubegleiter als Bauherrenvertretung beauftragen.
Tipp: Wichtig für jede Besprechung ist die Erstellung eines Protokolls, das von einem ernannten Schriftführer angefertigt wird. Das Protokoll wird von allen Anwesenden gelesen, geprüft und unterschrieben.
Die Abnahme
Mit der Abnahme eines Bauabschnitts oder des vertragsgemäß fertiggestellten Hauses ändert sich die Rechtslage, insbesondere hinsichtlich eventueller Baumängel. Ist die Abnahme vollzogen, geht die Beweislast auf den Bauherrn über: Zeigen sich spätere Mängel, müssen Sie beweisen, dass das ausführende Unternehmen diese verursacht hat und zur Mängelbeseitigung verpflichtet ist. Außerdem beginnt mit der Abnahme die im Vertrag vereinbarte Gewährleistungsfrist von 5 Jahren (Bauvertrag nach BGB, Verbraucherbauvertrag).

Bei der Abnahme muss der unabhängige Baubegleiter auf jeden Fall mit dabei sein. Er prüft genau, ob das Gebäude in Übereinstimmung mit der Planung, in der vereinbarten Ausführungsqualität und nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt wurde. Zeigen sich Baufehler und Mängel, werden diese im Abnahmeprotokoll festgehalten, idealerweise wird sofort eine Frist zur Mängelbeseitigung durch den Verursacher (Planer oder Baufirma) festgelegt.


Die Aufgaben des Baubegleiters nach Baubeginn
Ist die Baugenehmigung erteilt, die Baubeginnsanzeige bei der Behörde eingereicht und die Baustelle eingerichtet, beginnt der eigentliche Hausbau. Damit eröffnet… weiterlesen